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	<title>2020-02-DE | Reporter ohne Grenzen</title>
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		<title>Der Justiz-Marathon der Luzerner Journalistin Jana Avanzini</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 18:51:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Im vergangenen Frühjahr beteiligte sich der Unterstützungs- und Solidaritätsfonds von Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz an den Kosten des Berufungsverfahrens der Journalistin Jana Avanzini vor dem Luzerner Kantonsgericht. Avanzini wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil sie eine Reportage über Hausbesetzer berichtet hatte, die illegal eine alte Villa in Luzern besetzten. In den Augen von RSF Schweiz [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im vergangenen Frühjahr beteiligte sich der Unterstützungs- und Solidaritätsfonds von Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz an den Kosten des Berufungsverfahrens der Journalistin Jana Avanzini vor dem Luzerner Kantonsgericht. Avanzini wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil sie eine Reportage über Hausbesetzer berichtet hatte, die illegal eine alte Villa in Luzern besetzten. In den Augen von RSF Schweiz ist diese Verurteilung nicht mit der Pressefreiheit vereinbar. Der Fall ist derzeit vor Bundesgericht hängig. Unsere Organisation hofft auf eine positive Entscheidung des obersten Schweizer Gerichts.</p>
<p>Der Fall geht auf Frühling 2016 zurück. Avanzini arbeitet damals für das Luzerner Online-Medium Zentralplus. In der Stadt wurde viel über eine alte Villa in der Nähe des Zentrums gesprochen, die ihr Besitzer leer stehen liess. Eine Gruppe von Aktivisten, die sich «Gundula» nennt, besetzte das Haus seit kurzer Zeit, doch die Räumung schien unmittelbar bevorzustehen Avanzini wollte sich vor Ort ein Bild der Situation machen.</p>
<p><strong>Sie verbrachte einige Stunden in der Villa, beobachtete die Bewohner</strong> und interviewte sie, schrieb eine Reportage darüber und publizierte sie. Einige Monate später wurde sie von der Polizei vorgeladen, um als Beschuldigte einvernommen zu werden. Der Eigentümer des Hauses, der Luzerner Geschäftsmann Jørgen Bodum, hatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen sie erstattet.</p>
<p>Dies war der Ausgangspunkt eines langen und kostspieligen Verfahrens, das noch andauert und in den kommenden Monaten vor Bundesgericht abgeschlossen werden soll. Um eine Vorstellung von den Windungen dieses Falles zu erhalten, hier die Details: Jana Avanzini wurde zunächst durch eine Strafverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern zu fünf Tagessätzen auf Bewährung und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Sie legte daraufhin Einspruch ein, der Staatsanwalt hob seine Entscheidung und die Verurteilung auf. Der Kläger, also Jørgen Bodum, legte jedoch Berufung ein und die Staatsanwaltschaft war gezwungen, ihr erstes Urteil wieder in Kraft zu setzen. Avanzini legte daraufhin erneut Einspruch ein und die Akte landete auf dem Schreibtisch eines Richters der ersten Instanz. Dieser bestätigte die Schuld der Journalistin, indem er ihre Strafe leicht erhöhte: fünf Tagessätze auf Bewährung, die Busse aber wurde auf 500 Franken erhöht. Dazu kamen Prozesskosten, insgesamt war es eine Summe von genau 2.296,35 Franken. Die Anwaltskosten nicht mitgerechnet.</p>
<p><strong>Avanzini und Zentralplus fragten sich, ob sie den Fall vor das Kantonsgericht ziehen sollten</strong>. Denn er wirft eine Grundsatzfrage auf. Das Urteil zu akzeptieren, bedeutet zu akzeptieren, dass man keine Reportage aus einem besetzten Haus machen kann, ohne eine Klage des Besitzers zu riskieren. Mit Unterstützung von Zentralplus legte Avazini deshalb Berufung beim Kantonsgericht Luzern ein. Aber die Kosten des Verfahrens, das war klar, würden hoch sein. Es wurde ein öffentlicher Spendenaufruf gestartet, RSF Schweiz – unsere Organisation verfolgte den Fall nun mit höchstem Interesse &#8211; bot Hilfe an.</p>
<p>Die Schweizer Sektion von RSF hat anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens im Jahr 2015 einen Unterstützungs- und Solidaritätsfonds eingerichtet. Dieser Fonds, der seit seiner Gründung mit insgesamt rund 160‘000 Franken dotiert wurde, ist in erster Linie für Medienschaffende bestimmt, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrem Land in die Schweiz fliehen mussten und Hilfe benötigen. Der Fonds kann aber auch ausnahmsweise Medienschaffende unterstützen, die in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Pressefreiheit gefährdet ist. Die interne Kommission von RSF Schweiz, die über die Verwendung des Fonds entscheidet, kam zum Schluss, der Fall Avanzini sei einer dieser Fälle ist, und beschloss, sich mit 5‘000 Franken an den Kosten des Berufungsverfahrens zu beteiligen.</p>
<p><strong>Erfolglos: Jana Avanzini wurde erneut vom Luzerner Kantonsgericht verurteilt.</strong> Das Urteil fiel zwar etwas günstiger für die Pressefreiheit aus als die vorherigen Urteile, doch die Journalistin wurde nicht gänzlich freigesprochen &#8211; was für RSF Schweiz die logische Schlussfolgerung aus diesem Fall sein sollte.</p>
<p>Journalistinnen und Journalisten, das darf man auf keinen Fall vergessen, stehen nicht über dem Gesetz und unsere Organisation fordert dies auch nicht. Die Pressefreiheit an sich gibt nicht das Recht, das Gesetz zu brechen. Aber die Pressefreiheit ist ein Recht, das von der Bundesverfassung und von internationalen Verträgen, die die Schweiz unterzeichnet hat, geschützt wird, insbesondere von der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verfassung und Völkerrecht haben jedoch eine grössere Kraft als das Gesetz. Die Gesetze müssen daher in Übereinstimmung mit der Verfassung und internationalen Verträgen ausgelegt und angewendet werden.</p>
<p><strong>Das ist genau das, was RSF Schweiz in diesem Fall fordert.</strong> Steht die Verurteilung von Jana Avanzini im Einklang mit der Pressefreiheit, wie sie von der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird? Es gibt Grund, daran zu zweifeln. Einschränkungen der Pressefreiheit müssen nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf einem «dringenden sozialen Bedürfnis» beruhen und «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» erscheinen, vor allem, wenn es um den Schutz der Rechte anderer geht.</p>
<p>In diesem speziellen Fall ist die Journalistin nicht selbst die Ursache für die Verletzung der Rechte des Eigentümers durch die Anwesenheit von illegalen Besetzern. Dass sie in die Villa kam, hatte keinen Einfluss auf das Ausmass des Verstosses. Und Jana Avanzini kann sich auf einen legitimen Zweck berufen: Es ging weder darum, die Villa zu besetzen, noch um die Unterstützung der Bewohner. Es ging um ein Ereignis, über das informiert zu werden die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse hatte – dies wurde übrigens auch von den Luzerner Gerichten anerkannt. Unter diesen Umständen – das ist die Einschätzung unserer Organisation – stellt die Verurteilung der Journalistin einen unverhältnismässigen Angriff auf das Recht der Medien dar, über bestimmte Ereignisse zu berichten, auch wenn diese in einem illegalen Rahmen stattfinden.</p>
<p>Wird das Bundesgericht die Journalistin freisprechen? Eine Antwort auf diese Frage wird es wahrscheinlich nächstes Jahr geben. Sollte sie verurteilt werden, hat Jana Avanzini noch die Möglichkeit, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu bringen.</p>
<p><strong>Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz</strong></p>
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		<title>Die Inhaftierung von Khaled Drareni ist ein Angriff auf die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit in Algerien</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/die-inhaftierung-von-khaled-drareni-ist-ein-angriff-auf-die-presse-und-meinungsaeusserungsfreiheit-in-algerien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 18:50:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Der algerische Journalist Khaled Drareni wurde im vergangenen März verhaftet und seither nicht mehr freigelassen. Die Behörden in Algier betrachten ihn als «Bedrohung für die Integrität des Landes». Am 15. September wurde er in einem Berufungsverfahren zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen «Anstiftung zu einer unbewaffneten Versammlung» und «Verletzung der nationalen Einheit» verurteilt. RSF setzt sich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der algerische Journalist Khaled Drareni wurde im vergangenen März verhaftet und seither nicht mehr freigelassen. Die Behörden in Algier betrachten ihn als «Bedrohung für die Integrität des Landes». Am 15. September wurde er in einem Berufungsverfahren zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen «Anstiftung zu einer unbewaffneten Versammlung» und «Verletzung der nationalen Einheit» verurteilt.</p>
<p><strong>RSF setzt sich stark für Drareni ein</strong>, der neben seiner Karriere als anerkannter Journalist auch Korrespondent unserer Organisation in Algerien ist. RSF Schweiz forderte denn auch die Bundesbehörden auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Freilassung des Journalisten zu erreichen.</p>
<p>Warum stellt die Verurteilung Drarenis, die Menschenrechts-Organisationen und die Medienwelt schockiert hat, einen so schwerwiegenden Angriff sowohl auf die Pressefreiheit als auch auf die Meinungsäusserungsfreiheit des algerischen Volkes dar?</p>
<ul>
<li><strong>Weil es eine eindrückliche und renommierte Karriere ist,</strong> welche die Machthabenden zerstören oder zerstören wollen. Drareni begann 2004 als Journalist für Printmedien zu arbeiten, bei La Tribune und Algérie News. Danach arbeitete er als Radiojournalist und wechselte 2012 zum Fernsehen. 2017 gründete er seine eigene Nachrichten-Website, Casbah Tribune. Im gleichen Jahr begann er für den Sender TV5 Monde über das Land zu berichten. Seit 2016 ist er Korrespondent von RSF in Algerien. Laut der Aussage von Moncef Ait-Kaci, Korrespondent von France 24, «ist Khaled für seinen Mut, seine Professionalität und seine beispielhafte Genauigkeit bekannt und wird dafür geschätzt».</li>
<li><strong>Weil die Behörden mit der Verhaftung und Verurteilung von Drareni</strong> in Wirklichkeit auf die Berichterstattung der Medien über Hirak abzielen. Hirak ist eine sehr grosse, populäre und friedliche Protestbewegung, die im Februar 2019 entstand und aufgrund derer der damals amtierende Präsident Abdelaziz Bouteflika im April desselben Jahres zurücktrat. Die Proteste gingen jedoch danach weiter, mit der Forderung, auch die Bouteflika Nahestehenden müssten zurücktreten. Drareni berichtete über die Proteste, und er wurde auch während der Proteste verhaftet. Mit ihrem Angriff auf ihn greift die Regierung von Präsident Abdelmadjid Tebboune nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die Meinungsäusserungsfreiheit des algerischen Volkes an.</li>
<li><strong>Weil die Regierung Khaled Drareni nicht nur verhaftet</strong> und verurteilt hat, sondern auch – vergeblich – versucht hat, ihn einzuschüchtern und zu korrumpieren. Zusätzlich zu den Durchsuchungen und Verhören, denen er unterzogen wurde, wurde Drareni von einem Regierungsvertreter angesprochen, der ihm im Tausch gegen die Namen der Hirak-Teilnehmer eine Wohnung für einen Verein angeboten hat.</li>
<li><strong>Weil Khaled Drareni der Korrespondent von RSF in Algerien ist.</strong> Für RSF ist der Kampf für die Pressefreiheit das wichtigste Thema, und Drareni hat seinen Beruf stets ausgeübt, um diese Freiheit zu verteidigen &#8211; er wurde verhaftet, indem er sie verteidigte.</li>
</ul>
<p><strong>Camille Lanci, Mitarbeiterin von RSF Schweiz</strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Probleme zwischen Medienschaffenden und der Polizei</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/probleme-zwischen-medienschaffenden-und-der-polizei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 18:50:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei Polizeieinsätzen kommt es hie und da zu Konflikten mit Medienschaffenden – und dabei geht es manchmal um die Pressefreiheit: Hier die Journalisten, die ihrer Arbeit gemäss die Situation verfolgen und dokumentieren, dort die Polizei, die das verhindern will. So filmte etwa der freie Journalist Benjamin von Wyl am 12. September auf dem Heimweg von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Polizeieinsätzen kommt es hie und da zu Konflikten mit Medienschaffenden – und dabei geht es manchmal um die Pressefreiheit: Hier die Journalisten, die ihrer Arbeit gemäss die Situation verfolgen und dokumentieren, dort die Polizei, die das verhindern will.</p>
<p>So filmte etwa der freie Journalist Benjamin von Wyl am 12. September auf dem Heimweg von der Arbeit eine Kontrolle der Basler Stadtpolizei in Kleinbasel, bei der mehrere Personen festgehalten wurden. Diese, so von Wyl, hätten geschrien, sie würden ihrer Hautfarbe wegen festgehalten, deshalb habe er gefilmt. Die Polizei habe einige der Kontrollierten verhaftet. Er sei von den Polizisten aufgefordert worden, mit dem Filmen aufzuhören und wegzugehen. «Ich habe ihnen gesagt, dass ich Journalist bin. Einer von ihnen antwortete ‚Nein sind Sie nicht‘ darauf», so von Wyl: «Kurz darauf ist mich ein anderer Polizist angegangen und hat mich als ‚Vollidiot‘ und ‚Trottel‘ beschimpft.»</p>
<p>RSF Schweiz hat daraufhin beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt nachgefragt. Schliesslich ist es in der Schweiz grundsätzlich allen Personen erlaubt, Polizeieinsätze filmisch zu dokumentieren. Insbesondere Journalistinnen und Journalisten dürfen Polizisten bei einem Einsatz filmen, wenn sie diese dabei nicht behindern. Weshalb also wurde von Wyl aufgefordert, das zu unterlassen?</p>
<p><strong>«Da das Dokumentieren eines Einsatzes grundsätzlich allen Personen erlaubt ist</strong>, gewährt der Ausspruch ‚Ich bin Journalist‘ während eines Einsatzes keine Sonderbehandlung», so die Antwort von Mediensprecher Toprak Yerguz: «Dasselbe gilt bei den Pflichten: Alle Personen sind angehalten, polizeilichen Anweisungen, namentlich das Einhalten eines Abstands, zu folgen – auch Journalisten.» Die Kantonspolizei Basel-Stadt stosse bei ihren Einsätzen häufig auf gezückte Kameras und schule die Polizistinnen und Polizisten entsprechend; sie würden auch darauf hingewiesen, dass Polizeieinsätze gefilmt und fotografiert werden dürften. Vor Ort werde aber dabei die Persönlichkeit der kontrollierten, verletzten oder festgenommenen Person in aller Regel widerrechtlich verletzt. Deshalb dürften Polizistinnen und Polizisten Passanten anweisen, von Aufnahmen abzusehen und schon bestehende Bilder zu löschen. Ausserdem: «Wird durch das Verhalten der filmenden oder fotografierenden Person zusätzlich der polizeiliche Einsatz gefährdet oder behindert, so kann eine Wegweisung nach Artikel 42 des Polizeigesetzes geprüft werden.»</p>
<p>Auf die Fragen von RSF, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt zu den verwendeten Ausdrücken «Vollidiot» und «Trottel» seitens der Polizei Stellung nehme, ob der Vorfall in der Kantonspolizei besprochen worden sei und ob er irgendwelche Konsequenzen habe, antwortete Yerguz: Der betroffene Mitarbeitende habe im Nachgang seinem Vorgesetzten die Situation aus seiner Sicht geschildert. Er habe geltend gemacht, dass namentlich am Freitag und am Samstag in der Nacht auf den Folgetag viel Partyvolk auf den Strassen sei, dem das Ohr für leise Zwischentöne fehle: Die Polizei müsse deutlich sprechen. «Sein Vorgesetzter hat ihn daran erinnert, dass selbst bei deutlichen Formulierungen sprachliche Übergriffe nicht toleriert werden können», so Yerguz.</p>
<p><strong>Schliesslich fragte RSF Yerguz noch</strong>, ob es Richtlinien über den Umgang mit Medienschaffenden der Kantonspolizei Basel-Stadt gebe, und, falls ja, ob diese öffentlich zugänglich seien. «Eine öffentlich zugängliche Richtlinie gibt es nicht», so die Antwort von Yerguz.</p>
<p>Ob es öffentlich zugängliche Richtlinien für den Umgang der Polizei mit Medienschaffenden gebe, fragte RSF Schweiz auch die Berner Kantonspolizei. Denn auch hier kam es zu Szenen, die RSF Schweiz zu Nachfragen veranlasste: Petar Marjanović, Journalist bei watson.ch, war am 22. September in Bern bei der Arbeit. Neben der Klimakundgebung auf dem Bundeshausplatz fand auch eine «Stop Isolation»-Demonstration statt; die Polizei versuchte diese vom Bundesplatz fernzuhalten. «Deshalb gab es eine Art Sperre», so Marianović, «und ich war mit mehreren anderen Journalistinnen und Journalisten auf der anderen Seite der Sperre als die Demonstranten, ungefähr zwei bis vier Meter entfernt von der Polizei.» Die Polizisten hätten die rund zehn Medienschaffenden, die sich alle mit einem Presseausweis gekennzeichnet hätten, dann mehrmals «freundlich» angewiesen, wegzugehen, so Marianović, und sie auch «ein bisschen herumgestossen». Er habe dann mehrfach die Medienstelle der zuständigen Kantonspolizei angerufen und dort darum gebeten, die Medienschaffenden ihrer Arbeit nachgehen zu lassen, aber «das hat nichts genützt». Ein Vertreter der Medienstelle sei dann kurz vorbeigekommen: «Aber das Gespräch ergab inhaltlich nichts, er kommentierte meine Forderung, wonach Polizisten und Polizistinnen uns nicht behindern sollten, nicht.»</p>
<p><strong>Er habe dann den Polizisten vor Ort gesagt:</strong> «Ich bin hier auch am Arbeiten, ich behindere ihre Arbeit nicht, ich halte Distanz, hier ist mein Presseausweis. Wenn Sie mich weghaben wollen, müssen Sie mich schon wegweisen.» Daraufhin habe ein Polizist seine Koordinaten aufgenommen und ihm formell die Wegweisung eröffnet. Als er sich wegbegeben habe, habe es noch einen Tumult gegeben – aber nicht der Journalisten wegen: «Es gab eine Auseinandersetzung zwischen Polizisten und zwei Passanten. Eine Kollegin von einer grossen Tageszeitung wollte die Szene filmen, doch ein Polizist hat seine Hand auf ihre Kamera gedrückt, um sie am Filmen zu hindern.»</p>
<p>«Wir halten fest, dass sich während des Einsatzes ein einziger Journalist auf der Medienstelle meldete. Ein Mediensprecher war vor Ort und nahm mit dem betreffenden Journalisten persönlich Kontakt auf», antwortet Christoph Gnägi, Chef der Medienstelle der Kantonspolizei Bern, auf die entsprechenden Fragen von RSF, und: «Wir versuchen alles, um Journalisten eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen. Aber auch sie müssen sich an Polizeianweisungen und -absperrungen halten.» Detailliertere Auskünfte gibt es nicht, denn, so Gnägi: «Für alles Weitere verweisen wir auf einen hängigen politischen Vorstoss, dessen Beantwortung wir nicht vorgreifen wollen.»</p>
<p><strong>Tatsächlich ist aktuell im Berner Grossen Rat aktuell eine Interpellation</strong> von Christa Ammann (Alternative Linke) und Tanja Bauer (SP) zum Umgang der Berner Kantonspolizei am 22. September mit den Medienschaffenden hängig. Und offenbar gehört nach Einschätzung der Kantonspolizei zu diesem hängigen politischen Vorstoss, «dessen Beantwortung wir nicht vorgreifen wollen» auch die Antwort auf die Frage von RSF, ob es Richtlinien der Kantonspolizei Bern über den Umgang mit Medienschaffenden gebe, und, falls ja, ob sie öffentlich seien. «Wie ich ausgeführt habe, wollen wir der Beantwortung des hängigen politischen Vorstosses nicht vorgreifen. Auch die letzte Frage spielt hier hinein», so Gnägi auf eine entsprechende Nachfrage von RSF.</p>
<p>«Die durch diese Vorfälle aufgeworfenen Fragen sind wichtig und verdienen es, in allen Kantonen geklärt zu werden», sagt Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, der auch Dozent für Medienrecht an der Universität Neuenburg ist: «Grundlegend ist, dass die Medienvertreter ihre Rolle als Zeugen so nah wie möglich am Geschehen ausüben können sollten. Der in der Schweiz geltende verfassungsrechtliche Rahmen garantiert dies prinzipiell. Die verschiedenen polizeilichen Praktiken, ob sie nun durch interne Richtlinien geregelt sind oder nicht, dürfen diese notwendige Informationsarbeit nicht behindern. RSF Schweiz wird weiterhin sehr aufmerksam auf diese Probleme achten.»</p>
<p><strong>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz</strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zerbrechliche Freiheit</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/zerbrechliche-freiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 17:55:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu, die Pandemie geht weiter. Diese Krise stellt den Journalismus und die Medien weiterhin auf eine harte Probe. Die erste Welle hatte gezeigt, wie wichtig freie, unabhängige und kritische Informationen sind. Das Medienpublikum hatte mit rekordhohen Zugriffen bewiesen, wie stark es verlässliche Informationen wollte, um mit offenen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Editorial</h3>
<p>Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu, die Pandemie geht weiter. Diese Krise stellt den Journalismus und die Medien weiterhin auf eine harte Probe. Die erste Welle hatte gezeigt, wie wichtig freie, unabhängige und kritische Informationen sind. Das Medienpublikum hatte mit rekordhohen Zugriffen bewiesen, wie stark es verlässliche Informationen wollte, um mit offenen Augen durch diese Krise gehen zu können. Die zweite Welle liess jedoch mehr Raum für Fragen, manchmal leider auch für verbale Übergriffe und Hass auf Journalisten und Medien.</p>
<p>Haben diese ihre Arbeit gut gemacht, waren sie kritisch genug, insbesondere in Bezug auf die von den Behörden auferlegten Massnahmen? Diese Fragen rechtfertigen in keiner Weise die Aggressivität und die Verbreitung von Verschwörungstheorien, deren Zeuge wir sind, aber sie verdienen sicherlich eine Debatte. Es geht dabei um das wesentliche Verhältnis zwischen dem Journalismus und dem Publikum.</p>
<p>Das ganze Jahr über haben wir von RSF Schweiz extrem aufmerksam auf alles geachtet, was die Ausübung der Pressefreiheit bedroht. Wir haben entsprechend reagiert, öffentlich oder nicht. Und der Eindruck, den wir am Ende dieser aussergewöhnlichen Monate haben, ist der von Zerbrechlichkeit. Ich spreche noch nicht einmal von den autoritären Regimes, die, nicht überraschend, die Krise ausnutzten, um Informationen zu unterdrücken. Ich spreche von uns, von unseren Demokratien.</p>
<p>Ja, in Krisenzeiten ist die Informationsfreiheit auch in Europa, selbst in der Schweiz, zerbrechlich. Weil der Zugang zu Informationen plötzlich schwieriger geworden ist. Weil bestimmte Behörden fanden, sie müssten ihre Informationspolitik einschränken. Weil plötzlich der Rahmen der Rechtsstaatlichkeit auf den Kopf gestellt wurde &#8211; die Gründe dafür stelle ich nicht in Frage, aber es ist eine Tatsache, dass die Maschen des Netzes, das die individuellen Freiheiten schützt, plötzlich viel weiter geworden sind.</p>
<p>Die Informationsfreiheit hat sich auch deshalb als fragil erwiesen, weil sie zu einem grossen Teil von den privaten Medien abhängt, die von einer unerbittlichen Wirtschaftskrise hart getroffen wurden. Angesichts dieser Katastrophe kann der Staat nicht tatenlos zusehen. Die Qualität des demokratischen Lebens ist direkt abhängig von starken und vielfältigen Medien. Eine stärkere Medienförderung ist dringend erforderlich. Sie darf aber auf keinen Fall nicht als Vorwand für eine verstärkte Intervention des Staates in die redaktionelle Freiheit der unterstützten Medien genutzt werden. Wir werden in diesem Newsletter Gelegenheit haben, auf dieses Thema zurückzukommen, denn einige der Signale aus dem Bundesparlament sind beunruhigend.</p>
<p><strong>Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz</strong></p>
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