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	<title>2021-02-DE | Reporter ohne Grenzen</title>
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		<title>Der Fall Assange: «ein Präzedenzfall, den man jetzt auf alle Journalisten anwenden kann»</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2021 17:07:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter über Folter (UN Photo / Jean-Marc Ferré), hat Julian Assange im Gefängnis besucht und ein Buch über den Fall Assange geschrieben. Im Interview erklärt er die Gründe dafür, die Konsequenzen des Falls für die Pressefreiheit und weshalb wir uns auch in der Schweiz Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit machen sollten. RSF hat sich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter über Folter <em>(UN Photo / Jean-Marc Ferré)</em>, hat Julian Assange im Gefängnis besucht und ein Buch über den Fall Assange geschrieben. Im Interview erklärt er die Gründe dafür, die Konsequenzen des Falls für die Pressefreiheit und weshalb wir uns auch in der Schweiz Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit machen sollten. RSF hat sich gegen die Auslieferung des Wikileaks-Gründers eingesetzt.<em> </em></p>
<p><strong>&#8211; RSF Schweiz: Was ist der aktuelle Stand im Fall Julian Assange?</strong></p>
<p><strong>&#8211; Nils Melzer: </strong>Im Moment läuft das Berufungsverfahren. Es ist ja ein Auslieferungsgesuch der USA hängig, mit 18 Anklagepunkten, darunter Spionage und Verschwörung. Assange ist seit bald zwei Jahren in rein präventiver Auslieferungshaft. Die Strafe wegen der Kautionsverletzung, die er begangen hat, als er in der ecuadorianischen Botschaft im Asyl war, hat er abgesessen. Im Januar hat die erste Instanz über die Auslieferung entschieden. Die Richterin lehnte sie aus gesundheitlichen Gründen ab. Denn Assange ist in einem psychischen Zustand, der in Verbindung mit den extrem unmenschlichen Haftbedingungen in den USA mit grosser Sicherheit zu einem Selbstmord führen würde.</p>
<p><strong>&#8211; Das Urteil ist positiv für Assange.</strong><strong> </strong></p>
<p>&#8211; Es sieht zwar aus wie ein Sieg für Assange, ist aber sehr gefährlich. Denn die Richterin hat in allen anderen Punkten den USA Recht gegeben. Sie hat unter anderem nicht gelten lassen, dass Assange in den USA kein faires Verfahren zu erwarten hat. Sie hat die Einwände, es handle sich um ein politisches Delikt und die WikiLeaks-Veröffentlichungen seien durch die Pressefreiheit geschützt, nicht gelten lassen. Genauso wie den Einwand, es habe ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Dokumente bestanden, weil sie Kriegsverbrechen bewiesen haben.</p>
<p>Die Richterin hat so einen Präzedenzfall geschaffen, den man jetzt auf alle Journalisten anwenden kann und der als Abschreckung dient: Wer heute geheime Informationen der USA oder Grossbritanniens veröffentlicht, kann nicht mehr sagen, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, es handle sich um ein politisches Delikt oder das Vorgehen sei durch die Pressefreiheit geschützt.</p>
<p><strong>&#8211; Was bedeutet das Urteil für das Verfahren gegen Assange?</strong></p>
<p>&#8211; Warum hat sich die Richterin nicht für eine Auslieferung entschieden? Es ist die erstinstanzliche Entscheidung, und deshalb ist klar, dass eine der Parteien sowieso in Berufung geht. Diese Partei definiert, was sie vor die Berufungsinstanz bringt. Hätte die Richterin auf Auslieferung entschieden, hätten Assanges Anwälte Berufung eingereicht und alle Einwände gebracht: Pressefreiheit, politisches Delikt, Verfahrensgarantien und so weiter. Das alles wäre vom High Court beurteilt worden, der unabhängiger urteilt als die erste Instanz.</p>
<p>Mit dem jetzigen Urteil aber konnte man davon ausgehen, dass Assange keine Berufung einlegt und diese Punkte kein Thema mehr sind. Die USA als Berufungspartei legt dem High Court nur die Fragen nach Assanges Gesundheitszustand und danach, ob die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA menschlich sind, vor. Geben die USA dann Garantien ab, dass sie ihn gut behandeln werden, ist der einzige Punkt, der gegen eine Auslieferung spricht, neutralisiert.</p>
<p>Eine Möglichkeit gibt es noch: Assange könnte eine sogenannte Gegenberufung einlegen und so gewisse Punkte vorbringen. Das Gericht hat aber noch nicht entschieden, ob das möglich ist.</p>
<p><strong>&#8211; Gibt es eine Chance, dass die USA unter dem neuen Präsidenten Joe Biden die Berufung zurückziehen?</strong></p>
<p>&#8211; Ich wüsste nicht, warum. Joe Biden war acht Jahre lang der Vizepräsident von Barack Obama. Und Obama ist derjenige Präsident in der Geschichte der USA, der am aggressivsten gegen Whistleblower vorging. Er hat mehr Whistleblower verfolgt als alle anderen US-Präsidenten zusammengenommen. Am Ende seiner Amtszeit hat er zwar Chelsea Manning, also Assanges Quelle, begnadigt. Aber nicht Assange. Formell war Assange natürlich gar nicht angeklagt, aber die Anklage gegen ihn wurde bereits seit 2010 im Geheimen vorbereitet. Obama hatte überhaupt kein Interesse, dass Assange freigelassen wird. Dasselbe gilt für Biden.</p>
<p><strong>&#8211; Sie haben ein Buch über den Fall Assange geschrieben – warum ist Ihnen der Fall so wichtig?</strong></p>
<p>&#8211; Ursprünglich wollte ich mich gar nicht auf den Fall einlassen. Der öffentliche Ruf Assanges hat dabei eine Rolle gespielt. Als Assanges Anwälte zum zweiten Mal bei mir intervenierten, habe ich mich widerstrebend darauf eingelassen. Sie haben mir einige Schlüsseldokumente übergeben, anhand derer ich festgestellt habe, dass hier etwas nicht stimmt. Gleichzeitig habe ich gemerkt, wie blind ich selber vorher war. Nach wie vor glauben ja fast alle, Assange sei ein Schmierfink, Vergewaltiger und Hacker – aber niemand befasst sich mit den Beweisen. Wie ist es möglich, die öffentliche Meinung auf der ganzen Welt so gegen einen Mann aufzubringen? Assange ist mit Beweisen für Kriegsverbrechen der Mächtigen an die Öffentlichkeit getreten. Das ist Faktum. Alles andere wurde nachher konstruiert und extrem dominant in die Öffentlichkeit gepresst. Ich finde es unglaublich beängstigend, dass unsere Wirklichkeitswahrnehmung derart dominiert ist.</p>
<p><strong>&#8211; Sie haben die Vorgänge minutiös untersucht, das ist in Ihrem Buch nachzulesen. Was haben Sie festgestellt?</strong></p>
<p>&#8211; Ich habe jeden Vorwurf gegen ihn genau überprüft. Man hat ihm Vergewaltigung, Hacking und Lebensgefährdung vorgeworfen, aber ohne jeden Beweis. Hingegen ist erwiesen, dass Beweismittel manipuliert und seine Rechte systematisch verletzt wurden und immer noch werden. Ich sage nicht, Assange sei ein Engel. Er ist ein normaler Mensch, der seine Charakterfehler hat. Aber es gibt keine Beweise dafür, dass er ein Verbrechen begangen hat.</p>
<p><strong>&#8211; Als UNO-Sonderberichterstatter über Folter waren Sie im Gefängnis bei Assange.</strong></p>
<p>&#8211; Ich konnte Assange gemeinsam mit zwei spezialisierten Ärzten im Gefängnis besuchen und wir kamen zu einem ganz klaren Ergebnis: Er zeigt alle Symptome von psychischer Folter. Er wurde von Schweden, Grossbritannien, Ecuador und den USA mit Justizwillkür, Überwachungsmassnahmen, Demütigungen und Drohungen gezielt unter Druck gesetzt. Das hat zu extremen Stress- und Angst­zuständen, schweren Depressionen und neurologischen und kognitiven Folgeschäden geführt.</p>
<p>Wenn ein UNO-Sonderberichterstatter klare Hinweise auf Folter findet, muss es zwingend eine Untersuchung geben, das Folteropfer muss entschädigt und die Missbräuche müssen geklärt und korrigiert werden. Ich habe mich an das Protokoll gehalten. Aber die beteiligten Staaten &#8211; Schweden, Grossbritannien, Ecuador und die USA &#8211; haben sich dem Verfahren total verweigert. Ich habe gedacht: Das kann doch nicht wahr sein! Ich hatte es nicht mit Iran, Syrien oder Afghanistan zu tun, sondern mit Schweden, mit Grossbritannien. Und es geht um Pressefreiheit, um Folter, um politische Verfolgung. Ich habe mich deshalb entschieden, alles auf den Tisch zu bringen. Auch, um die Blindheit der westlichen Demokratien gegenüber dem eigenen Fehlverhalten aufzuzeigen.-</p>
<p><strong>&#8211; Was meinen Sie damit?</strong></p>
<p>&#8211; Es geht um ein Versagen des Systems. Alle involvierten Staaten hatten denselben Reflex: Dieser Mann muss stillgelegt werden. Denn er und seine Organisation haben einen zentralen Nerv getroffen. Whistleblower konnten via Internet anonym Beweise an WikiLeaks übermitteln, diese wurden geprüft und veröffentlicht. Damit haben sie Transparenz hergestellt.</p>
<p>Weshalb hatten die Staaten solche Angst vor den Veröffentlichungen? Weil dabei so viel Dreck an die Oberfläche kam. Es gibt eine Parallelwelt der Geheimdienste. Bereits während des kalten Kriegs und besonders seit 9/11 haben sie hinter den Kulissen immer sehr eng und in einer Art rechtsfreien Raum zusammengearbeitet. WikiLeaks hat dieses Geheimhaltungsbusiness fundamental gefährdet.</p>
<p><strong>&#8211; Das heisst, es wurde ein Exempel statuiert. </strong></p>
<p>&#8211; Ja. Man darf die Geheimhaltung der Staaten nicht in Frage stellen. Mit dem Urteil von Januar sind die rechtlichen Pflöcke eingeschlagen worden: Die Verletzung von staatlichen Geheimnissen ist ein Verbrechen, sogar öffentliches Interesse ist keine Rechtfertigung dafür, und die Regierung entscheidet, ob die Beweise für ihre eigenen Missbräuche geheim sind oder nicht.</p>
<p><strong>&#8211; Es gibt Leute, die fragen, was der Fall Assange mit Pressefreiheit zu tun hat – schliesslich sei Assange kein Journalist. </strong></p>
<p>&#8211; Erstens ist die Pressefreiheit nur eine Unterkategorie der Meinungsäusserungsfreiheit, die das Recht beinhaltet, Informationen zu empfangen, zu teilen und auch zu veröffentlichen. Man muss dabei auf die Rechte anderer und auch auf die nationale Sicherheit Rücksicht nehmen, und es muss ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehen. Das gilt für alle, nicht nur für Journalisten.</p>
<p>Natürlich können wir die Diskussion führen, ob Assange ein Journalist sei oder nicht. Aber es geht um die gesellschaftspolitische Funktion der Presse. Sie ist die vierte Macht im Staat. Ihre Aufgabe ist es, die anderen drei Gewalten <em>–</em> Justiz, Legislative und Exekutive <em>–</em> zu überwachen und allfälliges Missverhalten offenzulegen, damit nachher die demokratische Gesellschaft die verantwortlichen Politiker zur Verantwortung ziehen kann. Wer diese Überwachungsfunktion übernimmt, ist ein Journalist. Gerade denjenigen Journalisten, die Assange kritisieren und finden, er sei im Gegensatz zu ihnen kein «richtiger» Journalist, würde ich sagen: Es wahrscheinlich eher umgekehrt.</p>
<p><strong>&#8211; Sie kritisieren ja in Ihrem Buch, die Medien hätten ihre Aufgabe nicht wahrgenommen.</strong></p>
<p>&#8211; Ein Grossteil der etablierten Presse ist bequem geworden, hat gute Kontakte zu Regierung und Wirtschaft, vielleicht sogar zu gute Kontakte. Dann beginnt die Kollusion: Man überwacht sich nicht mehr gegenseitig, man ist nicht mehr unabhängig. So ist ein Freiraum entstanden, den die etablierte Presse nicht mehr ausfüllt. Hätte sie all die Kriegsverbrechen aufgedeckt, hätte es Assange gar nicht gebraucht.</p>
<p>Chelsea Manning hat ihre Informationen zuerst der <em>Washington Post</em> und der <em>New York Times</em> angeboten und sich erst, nachdem diese abgelehnt hatten, an WikiLeaks gewandt. Die <em>New York Times </em>hat vor 50 Jahren die Pentagon-Papers veröffentlicht und die Rolle als vierte Gewalt übernommen. Heute hingegen hat sie zugegeben, dass sie Artikel, die mit der nationalen Sicherheit zu tun haben, zuerst der Regierung vorlegt. Das ist doch unglaublich. Es hat natürlich mit 9/11 zu tun: Man ist nach dem Motto «Wir müssen nun alle gemeinsam gegen den Terrorismus kämpfen» zusammengerückt. Ich verstehe die Motivation, aber es hat dazu geführt, dass die Presse die Regierung nicht mehr richtig überwacht.</p>
<p><strong>&#8211; Haben Sie den Eindruck, es sei weltweit so, dass die Medien ihre Regierungen nicht mehr überwachen?</strong></p>
<p>&#8211; Zum Teil stellt die Presse die wichtigen Fragen überhaupt nicht, oder sie stellt sie, gibt sich aber mit Antworten zufrieden, die die Fragen eigentlich nicht beantworten. Das war in der Schweiz bei der Abstimmung über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) der Fall. Die Presse hat nicht nachgehakt, wenn die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Suter in Interviews gesagt hat, die Definition von Terrorismus sei beim PMT dieselbe wie beim Nachrichtendienstgesetz. Obwohl das offensichtlich nicht wahrheitsgetreu ist.</p>
<p>Oder nehmen wir die Crypto-Affäre. Der Nachrichtendienst hat zusammen mit der CIA und dem deutschen Bundesnachrichtendienst mit manipulierten Chiffriergeräten über hundert Staaten ausspioniert. Der Bundesrat sagt, er habe nichts davon gewusst. Da müsste es doch einen Aufschrei geben: Der Bundesrat weiss nicht, was der Nachrichtendienst tut! Das Parlament lässt dann die Sache untersuchen und stellt keine strafbaren Handlungen fest. Die Behördenmitglieder decken sich gegenseitig. Das ist ein Skandal, aber es wird von den Medien nicht als Skandal an die Öffentlichkeit getragen.</p>
<p>Auch in diesem Fall haben wichtige rechtsstaatliche Institutionen nicht funktioniert, dennoch wird es nicht als eine Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit wahrgenommen. Wir machen uns keine Sorgen, weil wir an den Schweizer Rechtsstaat glauben. Aber wenn die Behörden nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden und das auch akzeptiert wird, wird es gefährlich.</p>
<p><strong>&#8211; Sie haben sich im Fall Assange mit Ihrem Buch öffentlich engagiert. Müssen Sie mit Konsequenzen rechnen?</strong></p>
<p>&#8211; Für mich war es klar: Wenn ich mich in diesem Fall einsetze, dann ist wahrscheinlich zumindest meine UNO-Karriere zu Ende. Ich habe keine direkten Drohungen erhalten. Man hat mir jedoch in diplomatischen Kreisen klar zu verstehen gegeben, das sei ein Fehler gewesen, und es gebe einen politischen Preis dafür.</p>
<p><em>Nils Melzer ist seit November 2016 UNO-Sonderberichterstatter über Folter. Melzer studierte an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und lehrt heute Völkerrecht an der University of Glasgow und an der Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte in Genf. Vor seinem Mandat als Sonderberichterstatter arbeitete er zwölf Jahre lang beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als Delegierter und Rechtsberater. Sein Buch – «Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung» – erschien im April dieses Jahres in deutscher Sprache beim Piper Verlag. In den kommenden Monaten wird es auch in englischer und schwedischer Übersetzung erscheinen.</em></p>
<h6><strong> </strong>Das Interview mit Nils Melzer führte Bettina Büsser am 20. Juli 2021</h6>
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			</item>
		<item>
		<title>Pierre Tercier: Der Entscheid des Ständerats ist ein «gefährliches Signal» für die Medienfreiheit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2021 16:41:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Pierre Tercier (Foto: www.rawkingphoto.ch), Jura-Professor, war Präsident der Expertengruppe, die strengere Regeln für vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit Medien einführte. Er ist jetzt im Ruhestand, ist aber nach wie vor sehr aktiv, insbesondere im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Im Interview mit Reporter ohne Grenzen Schweiz bedauert er den Entscheid gegen die Pressefreiheit, den der Ständerat im [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pierre Tercier <em>(Foto: <a href="http://www.rawkingphoto.ch" target="_blank" rel="noopener" data-ik="ik-secure">www.rawkingphoto.ch</a>)</em>, Jura-Professor, war Präsident der Expertengruppe, die strengere Regeln für vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit Medien einführte. Er ist jetzt im Ruhestand, ist aber nach wie vor sehr aktiv, insbesondere im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Im Interview mit Reporter ohne Grenzen Schweiz bedauert er den Entscheid gegen die Pressefreiheit, den der Ständerat im vergangenen Juni gegen den Rat des Bundesrates und ohne Anhörung von Experten gefällt hat. Seiner Ansicht nach sollte die derzeitige Regelung beibehalten werden. Er erklärt warum.</p>
<p><strong>&#8211; RSF Schweiz: Die vorsorglichen Massnahmen gegen Medien beruhen auf einer in den 1980er Jahren entwickelten Regelung. Welche Rolle haben Sie damals bei der Ausarbeitung dieser Bestimmungen gespielt?</strong></p>
<p><strong>&#8211; Pierre Tercier:</strong> Es stimmt, dass die Sonderregelung für vorsorgliche Massnahmen gegen periodisch erscheinende Medien mit der Revision des Persönlichkeitsrechts von 1983 ins Zivilgesetzbuch aufgenommen wurde (Art. 28 ff. ZGB). Dies war der Höhepunkt eines langen Vorbereitungsprozesses: Eine Expertenkommission unter dem Vorsitz des verstorbenen Bundesrichters Adolf Lüchinger hatte einen ersten Entwurf erarbeitet, der im Vernehmlassungsverfahren stark kritisiert wurde. Auf der Grundlage dieser Vernehmlassung wurde dann eine neue Expertengruppe beauftragt, das Projekt wieder aufzunehmen und die Botschaft auszuarbeiten. Diese Gruppe, deren Vorsitz ich innehatte, bestand aus einer Reihe von Persönlichkeiten aus allen Bereichen des Lebens.</p>
<p>Die Verabschiedung der jetzt wieder zur Diskussion stehenden Regelung im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) hat zu sehr lebhaften Diskussionen und Debatten geführt: Die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes der Persönlichkeit wurde an sich nicht bestritten, aber insbesondere die Verleger befürchteten, dass damit ihre Freiheit in gewisser Weise eingeschränkt oder gar zunichte gemacht würde, indem eine Art richterliche Zensur eingeführt würde. Der Gesetzgeber musste daher einen Ausgleich zwischen den beiden Interessen suchen.</p>
<p><strong>&#8211; Die Idee einer zweistufigen Regelung für vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit, mit einem anspruchsvolleren Standard, wenn sie sich gegen Medien richten, geht auf die Arbeit der Expertengruppe zurück, deren Vorsitz Sie innehatten. Was war der Grund dafür?</strong></p>
<p>&#8211; Die Lösung, die schliesslich gewählt wurde, besteht in einer besonderen Gewichtung der möglichen Schwere des Verstosses. Was die Medien anbelangt, so reicht es nicht aus, dass die Gefahr eines ernsthaften Nachteils besteht, sondern es muss ein «besonders schwerer» Nachteil vorliegen. Diese Lösung schafft kein Privileg, sondern ist durch die Besonderheit der vorsorglichen Massnahmen gegen Medien gerechtfertigt. Per Definition ist eine vorsorgliche Massnahme «provisorisch», da sie nur bis zur Entscheidung in der Sache gelten soll, die sie nach einer vollständigen Untersuchung bestätigen oder aufheben wird. Für die Medien hat die «provisorische» Massnahme, für die der Richter der ersten Instanz in einem sehr summarischen Verfahren zuständig ist, jedoch einen besonderen Charakter, da sie zwar «provisorisch» sein soll, in Wirklichkeit aber meist «definitiv» ist: Es geht um die unmittelbare oder schnelle Verbreitung einer Botschaft, die mit dem aktuellen Geschehen zusammenhängt und die durch die Massnahme blockiert werden soll. Die mögliche Entscheidung in der Sache, die Wochen oder Monate später erfolgen und der Massnahme widersprechen könnte, ist in den meisten Fällen nicht mehr von Bedeutung. Genau das will die Regelung vermeiden.</p>
<p>Die betroffene Person ist übrigens nicht ohne Schutz, da die Medien nach der seinerzeit eingeführten Regelung trotz des starken Widerstands der betroffenen Kreise verpflichtet sind, in einer Art Gegenzug ein Recht auf Gegendarstellung gemäss Artikel 28g des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) zu akzeptieren. Darüber hinaus besteht die nicht nur theoretische Möglichkeit einer Klage auf Schadenersatz oder Genugtuung.</p>
<p><strong>&#8211; Warum war es notwendig, von der Partei, die vorsorgliche Massnahmen beantragt, den Nachweis zu verlangen, dass der Schaden, den sie ohne diese Massnahmen erleiden würde, ihr wahrscheinlich einen «besonders schweren» Nachteil zufügen würde?</strong></p>
<p>&#8211; Derjenige, der definitiv darüber entscheiden muss, ist der Richter für vorsorgliche Massnahmen. Er muss dies schnell tun, manchmal gleich nach dem Eingang des Antrags. Die Einfügung des Adverbs «besonders» soll ihn nicht daran hindern, eine solche Massnahme zu ergreifen, aber sie ihn dazu auffordern, bei seiner Beurteilung der damit verbundenen Einschränkung der Medienfreiheit besonders Rechnung zu tragen. Die Schwere der Verletzung muss im Einzelfall so gross sein, dass sie eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit rechtfertigt. Die Formulierung ist umso wichtiger, als sie sich an den erstinstanzlichen Richter in Zivilsachen richtet, der von seiner Berufung her möglicherweise sensibler für die Interessen von Einzelpersonen ist als für die Bedürfnisse der Pressefreiheit.</p>
<p><strong> &#8211; </strong><strong>Hat sich die derzeitige Regelung in der Praxis als zu rigide und damit als zu begünstigend für die Medien erwiesen?</strong></p>
<p>&#8211; Es ist immer schwierig zu wissen, wie sich die Dinge in der Praxis entwickelt haben, insbesondere in diesem Bereich, da es nur wenige veröffentlichte Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Ich habe jedoch von keinen skandalösen Situationen gehört, die durch die Vorschrift aufgrund eines übermässigen Schutzes der Medien entstanden wären. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätten wir davon gewusst.</p>
<p><strong>&#8211; Hat Sie der Entscheid des Ständerats überrascht?</strong></p>
<p>&#8211; Dem Parlament steht es selbstverständlich frei, die ihm vom Bundesrat unterbreiteten Vorschläge zu verändern. Es ist erstaunlich, dass ein Beschluss, der eines der grundlegendsten Rechte unserer Demokratie so stark berührt, gegen die Position des Bundesrates gefasst wird, der ihn nicht vorgeschlagen hatte, und vor allem, ohne dass die Medien den ursprünglichen Entwurf ausreichend unterstützen konnten. Die Massnahme verdient zumindest eine gründliche Diskussion.</p>
<p><strong>&#8211; In Ihrem Buch </strong><strong>«Le nouveau droit de la personnalité» (</strong><strong>Das neue Persönlichkeitsrecht) schreiben Sie über die Sonderregelung, die für vorsorgliche Massnahmen gegen ein Medienunternehmen gilt: «Was in dieser Bestimmung ‘privilegiert’ wird, ist das Interesse, das die Existenz unabhängiger Medien in einer liberalen Gesellschaft darstellt.» Sind Sie immer noch dieser Ansicht?</strong></p>
<p>&#8211; Ich habe meine Meinung im Alter nicht geändert. Im Gegenteil, ich glaube nach wie vor fest an die Rolle der Medien in einer liberalen und demokratischen Gesellschaft wie der unseren, und es gibt immer weniger von ihnen. Man kann die Mitteilung von Tatsachen oder die Äusserung von Meinungen, die natürliche oder juristische Personen betreffen können, nicht verbieten, auch und insbesondere dann nicht, wenn es sich um Akteure des öffentlichen Lebens handelt. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Medien einen Blankoscheck haben, und ich bin, wie andere auch, oft schockiert über die grundlose Aggressivität, die manche von ihnen an den Tag legen können. Aber die Vorschrift in ihrer jetzigen Form schliesst ein Einschreiten im Falle eines eindeutigen Missbrauchs nicht aus. Wir müssen verhindern, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.</p>
<p><strong>&#8211; Die Ständeratsmitglieder, die diesen Vorschlag unterstützten, haben erklärt, es gehe nicht darum, Personen des öffentlichen Lebens vor der Neugier der Medien zu schützen, sondern vielmehr darum, irgendwelche Privatpersonen zu schützen, die sich plötzlich im Visier der Medien wiederfinden. Gab es dieses Argument schon damals?</strong></p>
<p>&#8211; Ich kann die Beweggründe der Ratsmitglieder, die für die neue Regelung gestimmt haben, natürlich nicht beurteilen. Ich erinnere mich jedoch daran, dass bei den Diskussionen in den Ausschüssen, an denen ich damals teilgenommen habe, einige Parlamentarier sich direkt von der Regelung betroffen fühlten, da sie zuweilen Gegenstand schwerer Angriffe waren.</p>
<p><strong> &#8211; </strong><strong>Das Internet hat die öffentliche Debatte verändert. Werden die Persönlichkeitsrechte heute nicht eher von nicht-journalistischen Internetnutzern als von Medienschaffenden bedroht? Mit anderen Worten: Wenn man davon ausgeht, dass eine Reform notwendig ist, richtet sich der Entscheid des Ständerats dann nicht auf ein falsches Ziel?</strong></p>
<p>&#8211; Es stimmt, dass Netzwerke heute einen der Hauptkanäle für zunehmend härtere Angriffe auf die Persönlichkeit sind. Sie können jedoch nicht vom «Privileg» profitieren, das die Vorschrift den periodisch erscheinenden Medien gewähren will. Wenn der Schutz gestärkt werden soll, muss man vor allem nachdrücklicher gegen soziale Netzwerke vorgehen.</p>
<p><strong>&#8211; </strong><strong>Angesichts der äusserst fundierten Gesetzgebungsarbeit, auf der das derzeitige System beruht: Würde sich der Gesetzgeber nicht als leichtfertig erweisen, wenn er es ohne jede fachliche Expertise und ohne jede Analyse durch die Verwaltung modifizieren wollte?</strong></p>
<p>&#8211; Das Parlament hat seine Verantwortungsbereiche, und es ist nicht an mir, sie zu diskutieren. Dennoch bin ich weiterhin der Meinung, dass die Streichung des Adverbs «besonders» ein gefährliches Signal ist und einer weiteren Einschränkung der Medienfreiheit, die wir mehr denn je brauchen, Vorschub leistet.</p>
<h6>Interview: Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/auseinandersetzungen-mit-unsicherem-ausgang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2021 15:51:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Von Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz Wir haben in der letzten Ausgabe unseres Newsletters (Nr. 2021-01) darauf hingewiesen:  Der Ständerat (Foto: Parlamentsdienste) hat am 16. Juni eine hitzige Debatte über vorsorgliche Massnahmen gegen Medien geführt. Er ist dann leider dem Vorschlag der Mehrheit seiner Kommission für Rechtsfragen gefolgt und hat es so den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<h6>Von Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>Wir haben in der letzten Ausgabe unseres Newsletters (Nr. 2021-01) darauf hingewiesen:  Der Ständerat <em>(Foto: Parlamentsdienste)</em> hat am 16. Juni eine hitzige Debatte über vorsorgliche Massnahmen gegen Medien geführt. Er ist dann leider dem Vorschlag der Mehrheit seiner Kommission für Rechtsfragen gefolgt und hat es so den Zivilgerichten erleichtert, ein präventives Verbot der Veröffentlichung von Informationen durch Medienschaffende zu verhängen.</p>
<p>Dieser Entscheid wurde entgegen dem Vorschlag des Bundesrats und einer Minderheit der Kommission, die sich für die Pressefreiheit einsetzt, gefällt und ist höchst bedauerlich. Er ist nachteilig für eine freie, kritische und unabhängige Information, die diejenigen zur Rechenschaft ziehen kann, die mächtig sind und unsere Existenz bestimmen.</p>
<p>Der Nationalrat wird sich noch dazu äussern. Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen wird alles daran setzen, die Argumente für die Pressefreiheit in die Debatte einzubringen.</p>
<p>Deshalb interviewten wir für diese Newsletter-Ausgabe Pierre Tercier. Der renommierte Jurist, ehemalige Präsident der Wettbewerbskommission und langjährige Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg wurde in den 1980er Jahren vom Bundesrat mit dem Vorsitz der Expertengruppe betraut, die eine Neuregelung des Persönlichkeitsschutzes im Zivilgesetzbuch vorschlagen sollte.</p>
<p>Die Expertengruppe Tercier hat damals vorgeschlagen, die Bedingungen für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen zu verschärfen, wenn diese gegen die Medien gerichtet sind. Damals folgten Bundesrat und Parlament diesem Vorschlag.</p>
<p>Pierre Tercier hat seine Meinung nicht geändert, im Gegenteil. Er ist nach wie vor der Ansicht, dass vorsorgliche Massnahmen sehr streng geregelt werden müssen, damit die Pressefreiheit nicht unrechtmässig verletzt wird. Seiner Ansicht nach besteht keine Notwendigkeit, die derzeitigen Bestimmungen zu ändern. Der Entscheid des Ständerates sei, wie er im <a href="https://rsf-ch.ch/de/pierre-tercier-der-entscheid-des-staenderats-ist-ein-gefaehrliches-signal-fuer-die-medienfreiheit/" target="_blank" rel="noopener">Interview</a> sagt, «ein gefährliches Signal für die Pressefreiheit». «Ich glaube nach wie vor fest an die Rolle der Medien in einer liberalen und demokratischen Gesellschaft wie der unseren, und es gibt immer weniger von ihnen», sagt Tercier.</p>
<p>Dies ist die gleiche Überzeugung, die Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter über Folter, in einem völlig anderen Zusammenhang äusserte: Der Schweizer sagte das im <a href="https://rsf-ch.ch/de/der-fall-assange-ein-praezedenzfall-den-man-jetzt-auf-alle-journalisten-anwenden-kann/?preview_id=22687&amp;preview_nonce=bc565c0b8d&amp;post_format=standard&amp;_thumbnail_id=22658&amp;preview=true" target="_blank" rel="noopener">Interview</a>, das er uns zum Fall Julian Assange gegeben hat. Melzer hat sich intensiv mit diesem Fall befasst und die psychologische Folter angeprangert, der der Wikileaks-Gründer, den er im Gefängnis besuchen konnte, nach seiner und der Einschätzung von zwei Fachärzten ausgesetzt war.</p>
<p>Es ist bekannt, dass die USA von Grossbritannien die Auslieferung von Julian Assange fordern. Dieser bleibt unter Bedingungen, die seine psychische Gesundheit und sein Leben gefährden, in Haft. Während der Ausgang des Verfahrens noch offen ist, gab Nils Melzer der RSF-Vertreterin für die Deutschschweiz, der Journalistin Bettina Büsser, ein langes Interview. Er protestiert nachdrücklich gegen die Haftbedingungen des Gefangenen und unterstreicht den Präzedenzfall, den dieser Fall für den investigativen Journalismus darstellt. Er macht keinen Hehl aus seiner Enttäuschung über bestimmte Entwicklungen in den Medien, die er für zu entgegenkommend gegenüber den Mächtigen.</p>
<p>Unsere Organisation hat auf internationaler Ebene beschlossen, sich für die Freilassung von Julian Assange einzusetzen. Denn die rechtliche Grundlage für die Klagen gegen ihn Assange läuft darauf hinaus, ein Vorgehen zu kriminalisieren, wie es jeder investigative Medienschaffenden überall auf der Welt zeigt: alle Informationen zu veröffentlichen, die es verdienen, veröffentlicht zu werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, selbst wenn sie aus einer illegalen Quelle stammen. Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass es Assanges Vorgehen möglich gemacht hat, den absichtlichen Beschuss von Zivilisten &#8211; und sogar von verwundeten Zivilisten &#8211; durch US-Truppen im Irak, der gegen die wichtigsten Grundsätze der Genfer Konventionen verstösst, an die Öffentlichkeit zu bringen. Doch solche Enthüllungen sind in den Augen der US-Regierung ein Akt von Spionage und Verschwörung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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