<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>2021-04-DE | Reporter ohne Grenzen</title>
	<atom:link href="https://rsf-ch.ch/de/category/newsletter-de/2021-04-de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rsf-ch.ch</link>
	<description>Section suisse</description>
	<lastBuildDate>Tue, 28 Dec 2021 12:56:16 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-CH</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>Die verpasste Chance, die Verwaltung für Öffentlichkeit und Medien transparenter zu machen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/die-verpasste-chance-die-verwaltung-fuer-oeffentlichkeit-und-medien-transparenter-zu-machen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Dec 2021 10:45:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-04-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=24718</guid>

					<description><![CDATA[Einen «Quantensprung» hatte sich der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, der sich dafür einsetzt, dass die Medien das Recht nutzen, Dokumente im Besitz der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, erhofft. Doch es resultierte nicht einmal ein grösserer Hüpfer: Der Bundesrat hat das Projekt, in der Bundesverwaltung einen zentralen Nachweis amtlicher Dokumente einzurichten und damit die Suche danach zu erleichtern, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einen «Quantensprung» hatte sich der <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/" target="_blank" rel="noopener">Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch</a>, der sich dafür einsetzt, dass die Medien das Recht nutzen, Dokumente im Besitz der öffentlichen Verwaltung zu erhalten, erhofft. Doch es resultierte nicht einmal ein grösserer Hüpfer: Der Bundesrat hat das Projekt, in der Bundesverwaltung einen zentralen Nachweis amtlicher Dokumente einzurichten und damit die Suche danach zu erleichtern, <a href="https://www.bar.admin.ch/bar/de/home/ueber-uns/Medienmitteilungen.msg-id-85025.html" target="_blank" rel="noopener">im September 2021 begraben</a> <em>(Foto Keystone-SDA)</em>.</p>
<p>Erstmals über die Einführung eines solchen zentralen Nachweises nachgedacht wurde 2003 in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ). Das Ziel bestand darin, Medienschaffenden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Suche im Dschungel der Verwaltungsdokumente zu erleichtern. Denn veröffentlichte Dokumente sind – bis heute – nur «dezentral», auf den Webseiten der einzelnen Verwaltungseinheiten, zu finden. Ausserdem unterscheiden sich Ausmass und Anzahl der öffentlich publizierten Dokumente von Amt zu Amt. Vor allem aber werden viele amtliche Dokumente nicht veröffentlicht, und für diese ist der Grundsatz der Öffentlichkeit der Verwaltung von besonderer Bedeutung. Wie soll man ein Gesuch auf Einsicht in ein Dokument stellen, wenn man nicht weiss, dass es überhaupt existiert? Ein zentraler Nachweis wäre also ein nützliches Instrument für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips gewesen.</p>
<h6>Ab 2008 formell geprüft</h6>
<p>Die Idee eines zentralen Nachweises wurde weder im BGÖ noch in der <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/356/fr" target="_blank" rel="noopener">Verordnung</a> dazu konkretisiert. Die Verordnung hält lediglich fest: «Die Behörde gibt den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern über die verfügbaren amtlichen Dokumente Auskunft und unterstützt sie bei ihrem Vorgehen» (Artikel 3, Absatz 1). Sie sieht auch vor, dass die Behörden geeignete Informationen zur Verfügung stellen, «die das Auffinden von Dokumenten erleichtern können» (Artikel 18, Absatz b). Allerdings findet sich in diesem Artikel auch der Zusatz «soweit dies den Behörden keinen unangemessenen Aufwand verursacht». Genau diese Aufwand-Frage wurde schlussendlich entscheidend.</p>
<p>Zwar wurde die Idee eines zentralen Verzeichnisses ab 2008 formell geprüft. Ein Pilotprojekt des Schweizerischen Bundesarchivs (BAR) wurde lanciert, doch es gab Verzögerungen: Der Bundesrat wollte nämlich den zentralen Nachweis im Zuge der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) einrichten – doch die Einführung der GEVER in der gesamten Verwaltung verzögerte sich. Und: Es gab in der Bundesverwaltung offenbar einige Vorbehalte gegen den zentralen Nachweis. Vor allem wurde befürchtet, die Zahl der Einsichtsgesuche würde nach dessen Einführung massiv steigen. So wurde das Projekt des Bundesarchivs für fünf Jahre sistiert.</p>
<h6>«Beschämend»</h6>
<p>Zwar kam der Bundesrat 2019 auf das Projekt zurück. In seinem Auftrag gab es eine externe <a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2021/12/Studienbericht-Infraconsult_DE-Zentraler-Nachweis.pdf" target="_blank" rel="noopener">Evaluation des Beratungsunternehmen Infraconsult</a> sowie eine <a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2021/12/Detailstudie-ZN-light.pdf" target="_blank" rel="noopener">Zusatzstudie des Bundesarchivs</a>. Doch als die Ergebnisse vorlagen, befand der Bundesrat am 8. September 2021, das Verhältnis zwischen dem Aufwand und dem Mehrwert für die Öffentlichkeit sei «nicht angemessen». Und obwohl er festhielt, dass es «Verbesserungspotential» gebe und dass ein zentraler Nachweis «einen Mehrwert für die Gesuchstellenden» bringen würde, brach er das Projekt ab.</p>
<p>Aus dem grossen Projekt resultierte schlussendlich nur ein kleines Zugeständnis: Laut Bundesratsbeschluss müssen die Verwaltungsstellen künftig auf ihrer Webseite sowie auf einer zentralen Liste beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen Kontakt für ÖG-Anfragen angeben. «Diese Massnahme trägt zu einer einheitlicheren Unterstützung bei der Suche nach amtlichen Dokumenten bei», findet der Bundesrat.</p>
<p>Mit dem Abbruch des Projekts habe die Regierung eine grosse Chance verpasst, kommentiert Martin Stoll, Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch, den Bundesratsentscheid: «Der Aktennachweis wäre für die Verwaltungstransparenz ein Quan­ten­sprung gewesen. Dass der Bundesrat jetzt als Er­satz­mass­nah­me lediglich die Namen der Öf­fent­lich­keits­be­auf­trag­ten publizieren will, ist beschämend.»</p>
<p>Die Verwaltung müsse nun dazu verpflichtet werden, Zu­gangs­ge­such­stel­len­den handfeste Hilfe anzubieten, so Stoll weiter: «So sieht es das Gesetz auch vor. Die Ämter müssen auf Anfrage beispielsweise rasch Listen mit vorhandenen Dokumenten zur Verfügung stellen. Was es endlich braucht, ist der nötige Wille zur Transparenz von ganz oben.»</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auch in der Schweiz sind sich Medienschaffende der Gefährdung ihrer Quellen durch digitale Werkzeuge nicht genügend bewusst</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/auch-in-der-schweiz-sind-sich-medienschaffende-der-gefaehrdung-ihrer-quellen-durch-digitale-werkzeuge-nicht-genuegend-bewusst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Dec 2021 09:57:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-04-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=24729</guid>

					<description><![CDATA[Der Quellenschutz ist eine der wichtigsten ethischen Pflichten des Journalismus. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es sogar «ein Eckpfeiler der Pressefreiheit». Doch was nützt diese edle Standesregel heute, wenn die digitalen Spuren, die der Journalist bei seinen Recherchen hinterlässt, seine Quellen ohne sein Wissen verraten könnten? Hector Sudan, Spezialist für digitalen Schutz hat [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Quellenschutz ist eine der wichtigsten ethischen Pflichten des Journalismus. Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es sogar «ein Eckpfeiler der Pressefreiheit». Doch was nützt diese edle Standesregel heute, wenn die digitalen Spuren, die der Journalist bei seinen Recherchen hinterlässt, seine Quellen ohne sein Wissen verraten könnten? Hector Sudan, Spezialist für digitalen Schutz</p>
<p>hat dieser Frage seine <a href="https://sourcesguard.ch/documents/ArtisteResponsable-20210202.pdf" target="_blank" rel="noopener">Masterarbeit</a> (Master of advanced studies) am Institut de lutte contre la criminalité économique (ILCE) in Neuenburg gewidmet. Zudem hat er – in Französisch – unter dem Titel «<a href="https://sourcesguard.ch/documents/GuideProtectionSources-20210423.pdf" target="_blank" rel="noopener">Guide pratique de protection numérique des sources»</a> einen Leitfaden zum digitalen Quellenschutz für die Branche veröffentlicht. Sudan warnt, Journalistinnen und Journalisten seien noch nicht ausreichend für die Gefahr sensibilisiert, die der Einsatz digitaler Werkzeuge für die Vertraulichkeit ihrer Quellen und ihrer gesamten Arbeit darstellt, und sie verfügten auch nicht über die notwendigen Werkzeuge, um sich zu schützen. Er ist überzeugt, dass das Problem sich nicht nur in autoritären Regimes stellt, in denen der Staat Medienschaffende überwacht, inhaftiert oder ermordet, sondern auch in der Schweiz. RSF Schweiz hat ihn zu einem Interview getroffen.</p>
<p><strong>&#8211; Weshalb interessieren Sie sich für den digitalen Quellenschutz</strong> <strong>von Medienschaffenden?</strong></p>
<p><strong>&#8211; Hector Sudan:</strong> Ich habe mich schon sehr früh für IT-Sicherheit interessiert. Vielleicht hatte ich, wie viele andere auch, ein Idealbild von Hackern, die sich wie Schatten einschleichen, ohne Spuren zu hinterlassen. Zu diesem Bild haben wahrscheinlich<br />
amerikanische Filme ihren Teil beigetragen. Im Laufe der Zeit verschwand diese Idealisierung jedoch völlig. Mir wurde bewusst, dass Hacker nicht unbedingt brillant sind. Geben Sie jedem, der sich auf das Spiel einlässt, die nötige Zeit, und ich versichere Ihnen, dass diese Person eine Schwachstelle im System finden wird.</p>
<p>Das wahre Genie der IT-Sicherheit befindet sich auf der anderen Seite, auf der Seite der Verteidiger. Denn sie sind es, die Schwachstellen antizipieren und Massnahmen ergreifen, aber auch einen Angriff erkennen und stoppen müssen, und das alles bei grösstmöglicher Benutzerfreundlichkeit für die Anwender.</p>
<p>Nach meinem EFZ und meinem eidgenössischen Fachausweis begann ich ein Master-Studium. Daneben arbeitete ich damals für die Gruppe Saint-Paul, Herausgeberin der Tageszeitung <em>La Liberté</em>, und wollte eine Abschlussarbeit schreiben, die nützlich sein sollte. Bei Serge Gumy, dem Chefredakteur von <em>La Liberté</em> und heutigen Direktor der Gruppe Saint-Paul, stiess ich auf dieses Thema. Der digitale Quellenschutz bei Journalisten geht teilweise über die allgemeine Problematik der IT-Sicherheit in Unternehmen hinaus. Denn es existiert die ganze Dimension im Zusammenhang mit der Berufspflicht der Journalisten, ihre Quellen zu schützen, der Interaktion der Journalisten mit diesen Quellen und der daraus resultierenden Nutzung spezieller Werkzeuge.</p>
<p><strong>&#8211; In Ihrer Arbeit sprechen Sie von einem «Mangel an Wissen über die Risiken, die sich aus dem Umgang mit potenziell sensiblen Informationen ergeben». Sind Journalisten nicht ausreichend geschult?</strong></p>
<p>&#8211; Die Digitalisierung und ihre Verbreitung geschahen sehr schnell. Erfahrene Journalistinnen und Journalisten wurden nicht unbedingt darin geschult, die Risiken zu beherrschen, die sich aus ihrer Computertätigkeit ergeben. Dies gilt umso mehr, als dass die Digitalisierung die Produktionsabläufe von Information beschleunigt hat und die Zeit, um sich um den digitalen Quellenschutz zu kümmern, tendenziell immer kürzer wird.</p>
<p><strong>&#8211; Sie sprechen von «erfahrenen» Medienschaffenden. Ist das so zu verstehen, dass jüngere Journalisten, die mit der digitalen Welt aufgewachsen sind, diese Risiken besser beherrschen?</strong></p>
<p>&#8211; Die neuen Generationen von Journalisten beherrschen die digitalen Werkzeuge zweifellos besser, aber es ist nicht nur eine Frage der Generationen. Ich habe es eben angedeutet: Wir bewegen uns in Richtung Just-in-Time-Information, die digitalen Kanäle und Werkzeuge werden immer zahlreicher und damit auch die Risiken von Schwachstellen. Was wir brauchen &#8211; und wir müssen es jetzt tun &#8211; ist, die Aspekte des digitalen Schutzes viel früher in die Ausbildung von Journalisten einzubeziehen.</p>
<p><strong>&#8211; Werden Journalisten heute besonders häufig ins Visier genommen, sei es von Hackern, Privatdetektiven oder staatlichen Stellen?</strong></p>
<p>&#8211; In gewissem Masse ja. In der Schweiz wurden die TX Group und die Gruppe Saint-Paul Ziel von Angriffen. Auch Journalisten wurden im Rahmen der Giroud-Affäre angegriffen. Und ein Staatsanwalt in Neuenburg führte ein langwieriges Verfahren durch, um Zugang zu Computern und Datenträgern<em>  </em>des Journalisten Ludovic Rocchi zu erhalten, bevor er vor Gericht abgewiesen wurde. Im Ausland haben staatliche Stellen die Pegasus-Software eingesetzt, um insbesondere Journalisten auszuspionieren.</p>
<p><strong>&#8211; Die Hintergründe der einzelnen Fälle sind sehr unterschiedlich&#8230;</strong></p>
<p>&#8211; Ja, und es stimmt, dass in der Schweiz kein belegter Fall bekannt ist, in dem das digitale Ausspionieren eines Journalisten funktioniert hätte. Vielleicht ist es das, was dazu beiträgt, das Vertrauen in das Schweizer Umfeld aufrechtzuerhalten: Bei meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass viele Journalisten die Risiken, wenn es um die digitale Gefährdung ihrer Quellen geht, als begrenzt einschätzen. Aber wie viele reale Gefährdungen gab es, von denen wir nichts wissen?</p>
<p><strong>&#8211; Was sind Ihre wichtigsten Empfehlungen?</strong></p>
<p>&#8211; Meiner Meinung nach sollten Verleger und Sender eine Strategie für den digitalen journalistischen Schutz entwickeln; sie sollte die Ausbildung von Journalisten und die Bereitstellung von speziellen Werkzeugen und Materialien umfassen. Das würde es erlauben, die Risiken, die sich aus der Verarbeitung von Informationen aus Quellen ergeben, besser zu bewältigen. Die Journalismus-Ausbildungsstätten sollten ihrerseits die Aspekte des digitalen Schutzes viel stärker in ihre Lehrpläne aufnehmen.</p>
<p>Was die Journalistinnen und Journalisten angeht, so hat meine Forschung gezeigt, dass sie sich logischerweise umso besser schützen, je besser sie in Bezug auf den digitalen Quellenschutz ausgebildet und sensibilisiert sind. Es gibt zahlreiche Initiativen, und zu diesem Zweck habe ich den «Guide de Protection numérique des Sources» verfasst. Man sollte ausserdem auch keinen Fall annehmen, dass die Informationen von Medienschaffenden niemanden interessieren. Das ist gegenüber den Quellen inakzeptabel. In manchen Ländern ist bereits die Tatsache, einen Journalisten in seiner Kontaktliste zu haben, problematisch.</p>
<h6>Das Gespräch führte Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<hr />
<p><em><strong>Bio</strong></em></p>
<p>2011 &#8211; 2015 Informatiker EFZ</p>
<p>2018 &#8211; 2019 Eidgenössischer Fachausweis ICT-System- und Netzwerktechniker</p>
<p>019 &#8211; 2021 Master of Advanced Studies en Lutte contre la criminalité économique (MAS LCE)</p>
<p><strong>Website</strong></p>
<p>www.sourcesguard.ch</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Quellenschutz: Schweizer Justiz zur Ordnung gerufen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/quellenschutz-schweizer-justiz-zur-ordnung-gerufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Dec 2021 14:29:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-04-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=24691</guid>

					<description><![CDATA[Das Bundesgericht zwang 2014 eine Redaktorin der Basler Zeitung, Nina Jecker, die Identität eines Dealers preiszugeben, den sie im Rahmen einer Reportage über den Drogenhandel in Basel interviewt hatte. Das sorgte bei den Schweizer Journalistinnen und Journalisten für Aufruhr. Sie prangerten dies im Chor als krassen Verstoss gegen den Quellenschutz an, der in der Verfassung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgericht zwang 2014 eine Redaktorin der <em>Basler Zeitung</em>, Nina Jecker, die Identität eines Dealers preiszugeben, den sie im Rahmen einer Reportage über den Drogenhandel in Basel interviewt hatte. Das sorgte bei den Schweizer Journalistinnen und Journalisten für Aufruhr. Sie prangerten dies im Chor als krassen Verstoss gegen den Quellenschutz an, der in der Verfassung ausdrücklich garantiert wird. Zu Recht, denn im vergangenen Jahr stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig fest, dass <a href="https://hudoc.echr.coe.int/fre#{%22itemid%22:[%22001-204938%22]}" target="_blank" rel="noopener">dieses Urteil gegen die Informationsfreiheit verstösst </a><em>(Foto Keystone-SDA).</em></p>
<p>Das bedeutet, dass die Strassburger Richter keinen Spass verstehen, wenn es um das Redaktionsgeheimnis geht. Es waren sie, die bereits 1996 diese grundlegende Regelung eines demokratischen Systems anerkannten, mit der Begründung, die Presse sei ohne sie nicht in der Lage, ihre Aufgabe als gesellschaftlicher Wachhund zu erfüllen.</p>
<p>Das Urteil im Fall Jecker knüpft an diese Grundsatzentscheidung (und an mehrere andere, die in der Zwischenzeit den Quellenschutz gestärkt haben) an, indem es das Bundesgericht daran erinnert, dass «das Recht der Journalisten, ihre Quellen zu verschweigen, nicht als ein einfaches Privileg betrachtet werden kann, das ihnen je nach der Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit ihrer Quellen gewährt oder entzogen wird, sondern ein veritables Attribut des Rechts auf Information darstellt, das mit grösster Umsicht zu behandeln ist»; mehr noch: «Die offensichtliche Beteiligung von Journalisten an der Identifizierung anonymer Quellen hat immer eine hemmende Wirkung.»</p>
<p>Die Tragweite der Entscheidung des EGMR geht weit über Nina Jeckers Auseinandersetzungen mit unseren Justizbehörden hinaus. In den Erwägungen des Urteils wird nämlich betont, dass die in unserer Strafprozessordnung festgelegten Ausnahmen vom Quellenschutz nicht automatisch gelten dürfen. In jedem einzelnen Fall muss deshalb die ausserordentliche Verpflichtung des Journalisten zur Zeugenaussage abgewogen werden gegen die Schwere der verfolgten Straftaten und das Interesse der Öffentlichkeit, über die Fakten des Falles informiert zu werden. Im vorliegenden Fall befanden die europäischen Richter einerseits, dass der Drogenhandel ein für die Allgemeinheit wichtiges Thema ist, und andererseits, dass der Handel mit Cannabis und Haschisch, den der interviewte Dealer betrieb, von geringem Ausmass war. Umso besser für Nina Jecker, deren Entschlossenheit und Beharrlichkeit zu würdigen sind: Sie hat fast zehn Jahre, nachdem sie sich geweigert hatte, mit der Basler Justiz zusammenzuarbeiten, ihren Fall gewonnen.</p>
<h6>Bertil Cottier, Präsident von RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>RSF Schweiz sagt Ja zur Medienförderung</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/rsf-schweiz-sagt-ja-zur-medienfoerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Dec 2021 13:43:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021-04-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=24689</guid>

					<description><![CDATA[Editorial Unsere Organisation tritt für das «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien» ein, über das – nach einem Referendum &#8211; die Schweizerinnen und Schweizer am 13. Februar abstimmen werden (Foto Keystone-SDA). Für RSF Schweiz ist die vom Parlament beschlossene Stärkung der staatlichen Medienförderung notwendig, um die Vielfalt der Medienlandschaft zu erhalten. Ohne eine angemessene [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>Unsere Organisation tritt für das «<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220213/bundesgesetz-ueber-ein-massnahmenpaket-zugunsten-der-medien.html">Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien</a>» ein, über das – nach einem Referendum &#8211; die Schweizerinnen und Schweizer am 13. Februar abstimmen werden <em>(Foto Keystone-SDA)</em>. Für RSF Schweiz ist die vom Parlament beschlossene Stärkung der staatlichen Medienförderung notwendig, um die Vielfalt der Medienlandschaft zu erhalten.</p>
<p>Ohne eine angemessene Medienvielfalt wird die demokratische Debatte ärmer u nd einheitlicher. Die Vielfalt ist jedoch durch den digitalen Wandel stark unter Druck geraten. Bevor das Internet existierte, machten Werbeeinnahmen den grössten Teil der Einnahmen der Redaktionen aus. Seitdem hat sich die Werbung mehr und mehr auf die grossen digitalen Plattformen verlagert. Die Folgen: Die Konzentration der Medienunternehmen verstärkt sich, gewisse Titel verschwinden ganz, andere bestehen zwar weiter, transportieren aber hinter einer «Vielfalt der Fassaden» dieselben Inhalte.</p>
<p>Dieser Trend ist alarmierend. Die Mediendichte in der Schweiz war lange Zeit sehr hoch. Dies, weil das Land föderalistisch und dezentral organisiert ist und weil die direkte Demokratie dauernd Debatten auslöst. Ausserdem ist das Land in unterschiedliche Sprachregionen aufgeteilt, was das Entstehen nationaler Medien verhindert hat.</p>
<p>Die Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Medienvielfalt sind deshalb für die Schweiz, ihre öffentlichen Debatten und ihre Demokratie von entscheidender Bedeutung. Die Pandemie-Krise hat es gezeigt: Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz verlässliche Informationen brauchen, suchen sie sie bei den Nachrichtenmedien. Sie wollen aber auch, dass diese Informationen vielfältig sind, dass sie über den Lauf der Welt aus verschiedenen Blickwinkeln berichten, mit unterschiedlichen Ansätzen und Sensibilitäten, insbesondere in ideologischer Hinsicht.</p>
<p>Ohne diese Vielfalt erodiert das Vertrauen in die Medien schnell. Dann wäre eine lebenswichtige Funktion für die Demokratie gefährdet. Das in den sozialen Medien herrschende Chaos gibt einen Vorgeschmack darauf, wie eine Gesellschaft ohne starke Medien aussehen würde, die der Bevölkerung zuverlässige Informationen, Analysen und Interpretationen liefern können.</p>
<p>Angesichts dieser Situation haben Bundesrat und Parlament nach langen Vorarbeiten eine massvolle Aufstockung der Medienförderung über einen begrenzten Zeitraum beschlossen. Dieses «Paket» verdient volle Unterstützung. Insbesondere sieht es in begrüssenswerter Weise eine direkte Finanzierung von innovativen journalistischen Online-Projekten vor. Denn die digitale Revolution hat, das muss betont werden, auch das Entstehen von schönen journalistischen Abenteuern ermöglicht: Zum Beispiel <a href="https://www.heidi.news/" target="_blank" rel="noopener"><em>Heidi.news</em></a> und <a href="https://bonpourlatete.com/" target="_blank" rel="noopener"><em>Bon pour la tête</em></a> in der Westschweiz, <a href="https://www.infosperber.ch/" target="_blank" rel="noopener"><em>Infosperber</em></a>, <a href="https://www.zentralplus.ch/" target="_blank" rel="noopener"><em>Zentralplus</em></a>, <a href="https://bajour.ch/" target="_blank" rel="noopener"><em>Bajour</em></a>, <a href="https://www.republik.ch/" target="_blank" rel="noopener"><em>Republik </em></a>oder ganz aktuell <a href="https://linktr.ee/hauptstadt.be" target="_blank" rel="noopener"><em>Hauptstadt.be</em></a> in der Deutschschweiz. Solche Projekte beleben die Medienvielfalt neu, und das ist zu begrüssen. Aber sie bleiben fragil. Gerade um solchen Medien eine bessere Chance zu geben, ist die Medienförderung gerechtfertigt.</p>
<p>RSF Schweiz kann eine wie auch immer geartete Medienförderung nur dann unterstützen, wenn diese Hilfe nicht mit einer redaktionellen Gegenleistung einhergeht, mit keinem möglichen Einfluss der öffentlichen Hand auf journalistische Entscheidungen, Inhalt und Linie der unterstützten Medien. Die Massnahmen, über die am 13. Februar abgestimmt wird, sind in dieser Hinsicht einwandfrei, und das ist entscheidend. Ansonsten kann man natürlich über einige Punkte der vorgeschlagenen Regelungen diskutieren, insbesondere über den Ausschluss von kostenlosen Online-Medien. Diese Vorbehalte sind jedoch keinesfalls ein Grund, die bei der Abstimmung vorgeschlagenen Massnahmen abzulehnen. Denn die Gegner greifen das Prinzip der staatlichen Unterstützung an und nicht einzelne Detailaspekte. Um darauf zu antworten, müssen wir ebenfalls prinzipiell reagieren: Wir sagen uneingeschränkt ja.</p>
<p>Nun bleibt uns nur noch, Ihnen allen unsere besten Wünsche für den Jahreswechsel und das kommende Jahr zu senden.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
