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	<title>Newsletter-DE | Reporter ohne Grenzen</title>
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		<title>Für eine Medienförderung ohne Utopien</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/fuer-eine-medienfoerderung-ohne-utopien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 14:16:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-04-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Diskussion über eine staatliche Unterstützung der Medien in der Schweiz hat in diesem Herbst Fahrt aufgenommen – in der Romandie mit mehr Vehemenz als in der Deutschschweiz. Nicht ohne Grund: Die Westschweizer Kantone sind von den von Tamedia angekündigten tiefgreifenden Umstrukturierungen besonders stark betroffen. Die Tribune de Genève (Foto Keystone-SDA) etwa wird fast vollständig [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;"><strong>Die Diskussion über eine staatliche Unterstützung der Medien in der Schweiz hat in diesem Herbst Fahrt aufgenommen – in der Romandie mit mehr Vehemenz als in der Deutschschweiz. Nicht ohne Grund: Die Westschweizer Kantone sind von den von Tamedia angekündigten tiefgreifenden Umstrukturierungen besonders stark betroffen. Die <em>Tribune de Genève</em> (Foto Keystone-SDA) etwa wird fast vollständig aufgegeben und mit den Redaktionen von <em>24 Heures</em> und <em>Le Matin Dimanche</em> in Lausanne fusioniert.</strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Soll der Staat die Medien finanzieren? Das war das Thema mehrerer Diskussionsrunden, die diesen Herbst in Genf stattfanden. Dabei liessen sich starke ideologische Unterschiede erkennen. Die linksgerichtete Genfer Tageszeitung <em>Le Courrier </em>etwa setzt sich für eine direkte staatliche Unterstützung ein, in Form von Subventionen. Die liberale Wirtschafts- und Finanzzeitung <em>L’Agefi</em> hingegen ist dagegen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Diskussion wird allerdings keinen Schritt vorankommen, solange sich die beiden Seiten ideologisch verschanzen. Wem eine Medienlandschaft vorschwebt, die nach dem Vorbild der SRG oder anderen öffentlichen Bereichen wie der Kultur finanziert wird, muss auch den Mut haben zu sagen, dass diese Vorstellung nicht umsetzbar sein wird, da ein solches Finanzierungsmodell politisch utopisch ist. Man wird den Medien nicht helfen können, wenn man ihnen einen Traum verkauft. Ob wir es wollen oder nicht, Medien werden sich immer in hohem Ausmass über den Markt finanzieren müssen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Wer allerdings auf der anderen Seite behauptet, die öffentliche Hand solle sich von der Finanzierung der Medien gänzlich fernhalten, sollte daran erinnert werden, dass die Eidgenossenschaft schon von Anfang der Meinung war, dass Zeitungen durch Vergünstigungen in der Postzustellung unterstützt werden sollen. Was wir heute als indirekte Presseförderung bezeichnen, wurde bereits im Jahr 1849 in die Bundesgesetzgebung aufgenommen – in einer Zeit, in der der damals freisinnige Staat, wie man heute weiss, nicht gerade für besonders ausgeprägte kollektivistische Neigungen bekannt war.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Frage ist darum heute viel eher, ob die Schweiz ihr im internationalen Vergleich ohnehin sehr bescheidenes Engagement für den Journalismus weiter reduzieren oder gar abschaffen will. Oder ob sie stattdessen eine ehrgeizigere und vor allem eine auf das digitale Zeitalter angepasste Medienpolitik verfolgt. Aus Sicht unserer Organisation fällt die Antwort klar zugunsten der zweiten Option aus.</p>
<p style="font-weight: 400;">Es ist hinlänglich bekannt, dass die Bundesverfassung die Handlungsmöglichkeiten des Staates zugunsten der Medien beschränkt. Seine heutige Unterstützung – die sich im Wesentlichen auf die Hilfe bei der Postzustellung beschränkt – wurde im 19. Jahrhundert erarbeitet und ist ausschliesslich auf die gedruckte Presse zugeschnitten. Das muss sich ändern. Die verschiedenen Initiativen der Kantone in diesem Bereich sind zwar lobenswert – einige dabei mehr als andere –, aber sie werden nicht ausreichen. Denn es besteht Handlungsbedarf auf nationaler Ebene.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Frage, ob dazu eine Verfassungsänderung notwendig ist oder ob die Verfassung vielmehr flexibel ausgelegt werden kann und andere Formen der Medienförderung in Frage kommen, spaltet die Juristinnen und Juristen im Land. In der Westschweiz wurden dazu bereits durch den Verein und Think Tank <em>Nouvelle Presse</em> Überlegungen über einen zusätzlichen Verfassungsartikel angestellt. Solche Diskussionen müssen in naher Zukunft gefördert werden.</p>
<p style="font-weight: 400;">Auf jeden Fall aber dürfen die geplanten Formen einer angepassten finanziellen Unterstützung keinesfalls dazu führen, dass die Behörden direkt oder indirekt Einfluss auf die Inhalte der unterstützten Medien ausüben können. Die jüngsten Perspektiven, insbesondere in Genf, zeigen allerdings, dass die Umsetzung einer solchen Selbstverständlichkeit deutlich schwieriger sein könnte als zunächst angenommen.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>X, Musk und die Zukunft des Journalismus</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/x-musk-und-die-zukunft-des-journalismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 14:14:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-04-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Elon Musk propagiert seine Plattform X als Alternative zu den herkömmlichen Medien (Foto KEYSTONE/MAXPPP/). Unter dem Banner vermeintlich absoluter Meinungsfreiheit hat sich der Tech-Milliardär zum treuen Weggefährten von Donald Trump gemausert. Diese Allianz hat weitreichende Folgen für die Medien und den Journalismus. Nicht nur in den USA. «You are the media now», postete Elon Musk [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Elon Musk propagiert seine Plattform X als Alternative zu den herkömmlichen Medien <em>(Foto KEYSTONE/MAXPPP/)</em>. Unter dem Banner vermeintlich absoluter Meinungsfreiheit hat sich der Tech-Milliardär zum treuen Weggefährten von Donald Trump gemausert. Diese Allianz hat weitreichende Folgen für die Medien und den Journalismus. Nicht nur in den USA.</strong></p>
<p style="font-weight: 400;">«You are the media now», postete Elon Musk am 6. November, dem Tag nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten, auf seiner Plattform X. «Nun seid ihr die Medien.»</p>
<p style="font-weight: 400;">«Ihr», damit meinte er all seine Followerinnen und Follower. Und im weitesten Sinne alle Userinnen und User von X. Dieser kurzer Post hat grosse Implikationen. Die fünf Worte stehen für einen beunruhigenden Wandel in der Informationslandschaft, dessen Folgen uns wahrscheinlich noch lange begleiten werden. Was Musk insinuiert: Die herkömmlichen Medien hätten längst ausgedient und gemeinsam mit den US-Demokraten nicht nur die Präsidentschaftswahlen verloren, sondern auch das letzte bisschen ihrer Glaubwürdigkeit. Was nun komme, sei die Dominanz der Sozialen Medien, der Plattformen, von denen Musk mit X eine der wichtigsten selbst besitzt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Spätestens seit er Twitter 2022 gekauft und 2023 in X umbenannt hat, ist Musk zutiefst skeptisch gegenüber den Medien, gegenüber starkem Journalismus. Die Leitlinien, die sich die Medienbranche gegeben hat – und wie sie die Schweiz etwa durch den Presserat kennt – sind für Musk nur eine Form der Zensur. Zeitungen, die wichtige Arbeit wie etwa Fact-Checkings betreiben oder gegen Desinformation ankämpfen, sind für ihn Teil eines grossen «Zensur-Kartells».</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Vermeintlich radikale Meinungsfreiheit</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Journalistische Grundsätze wie Fairness, Redlichkeit, eine Verpflichtung zur Wahrheit, der Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte oder eine Unterscheidung von Meinung und Fakten wirft der Tech-Milliardär über Bord. Seine Plattform X wird so zum Inkubator für alles, nur nicht für eine Alternative zum Journalismus. Auch wenn er den Slogan, «you are the media now», seit dem 6. November noch unzählige Weitere Mal auf seinem Account postete.</p>
<p style="font-weight: 400;">Was für Musk stattdessen zählt, ist vermeintlich radikale Meinungsfreiheit: Alle können alles sagen, wie und wo sie wollen. Egal, ob es darum geht, dass US-Vizepräsidentin Kamala Harris erschossen werden soll (gepostet am 7. Oktober), oder ob Einwanderer aus Haiti Haustiere verspeisen (gepostet am 9. September). Egal, ob Europa wegen rückläufiger Geburtenrate bald aussterben wird (gepostet am 17. November). Egal, ob das stimmt, oder nicht. Anything goes. Alles ist erlaubt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die britische Tageszeitung <em>The Guardian</em> bezeichnete Musk daher bereits früher in diesem Jahr als den <span style="text-decoration: underline;"><a href="https://www.theguardian.com/commentisfree/2024/jan/15/elon-musk-hypocrite-free-speech" target="_blank" rel="noopener">«weltweit grössten Heuchler der Meinungsfreiheit»</a></span>. Denn was Musk in seinem «anything goes»-Kosmos eigentlich tut: Er lässt zu, dass auf X unwahre, autoritäre oder verschwörungstheoretische Inhalte grössere Reichweite erhalten als gemässigte. Das führt zu einer Informationsflut, bei der es für Userinnen und User schwieriger wird, zwischen Bots, Desinformation, künstlicher Intelligenz und journalistischen Inhalten zu unterscheiden.</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Glaubhafte Informationen werden unterdrückt</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Donald Trump sagt danke. Er kann die Medien nun fast kollektiv umschiffen, ja ignorieren. Interviews gab er im Wahlkampf sowieso fast keine mehr. Und die unzähligen Fact-Checkings perlten einfach an ihm ab. Seine stärkste Waffe sind nicht mehr die konstanten Lügen, die er in den Medien verbreitet. Es sind die Sozialen Medien selbst, auf denen er (unter anderem auch dank Elon Musk) tun kann, was er will. Mit grosser Wirkung, ohne echte Konkurrenz.</p>
<p style="font-weight: 400;">Es ist genau dieses Szenario, vor dem die philippinische Journalistin und Friedensnobelpreisträgerin von 2021, Maria Ressa, schon 2022 – auch im <em>Guardian</em> – warnte. In einem <span style="text-decoration: underline;"><a href="https://www.theguardian.com/books/2022/nov/12/nobel-peace-laureate-maria-ressa-how-to-stand-up-to-a-dictator?utm_term=Autofeed&amp;CMP=twt_gu&amp;utm_medium&amp;utm_source=Twitter#Echobox=1668276447" target="_blank" rel="noopener">Interview</a></span> sagte sie, dass die Demokratie im Jahr 2024 von der Klippe gestürzt werden könnte. Wenn glaubhafte Informationen unterdrückt und durch Lügen ersetzt werden, wenn Fakten von einem digitalen Mob angegriffen werden, wenn «top-down» entschieden wird, dass Fakten keine Rolle mehr spielen, dann hätten wir im Informationskrieg einen schweren Stand, so Ressa.</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Die Medien können das Problem nicht allein lösen</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Gegen diese Tendenzen muss sich der Journalismus zwingend wehren – nicht nur in den USA. Denn das, was wir in den Sozialen Medien beobachten, hat auch Auswirkungen auf Europa, auf die Schweiz. Der Journalismus muss den Menschen glaubhaft machen können, dass journalistische Inhalte mehr als je zuvor eine vertrauenswürdige, einordnende, und alternativlose Informationsquelle für die Bevölkerung sind.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Medien müssen Innovation beweisen, damit sie sich so weit wie möglich aus eigener Kraft finanzieren können und die Interessen der Bevölkerung abdecken. Aber allein können sie das Problem kaum lösen. Es braucht eine gesicherte Förderung der Medien – teils durch den Staat, teils durch alternative Formen wie Stiftungen oder Förderprogramme, teils durch herkömmliche Abo-Modelle. Darüber hinaus braucht es eine Regulierung der Sozialen Medien. Das ist keine Form der willkürlichen Zensur, wie Musk und Co. behaupten. Sondern Leitplanken, die einen demokratischen Diskurs auf den Plattformen ermöglichen und fördern. Nicht zuletzt braucht es darüber hinaus aber auch eine Bereitschaft der Leserschaft, sich für Qualitätsmedien zu entscheiden und für deren wichtige Arbeit zu bezahlen. Journalismus war im Kern nie ein kostenloses Gut. Und das kann er auch in Zukunft nicht werden.</p>
<p style="font-weight: 400;">Um die Worte von Thibaut Bruttin, Generaldirektor von Reporter ohne Grenzen International zu bedienen: Wenn wir in Zukunft tatenlos zuschauen, dann werden die Medien immer mehr zum nützlichen Idioten in einem politischen Kampf, der kaum zu gewinnen ist.</p>
<h6>Valentin Rubin, Policy &amp; Advocacy Manager RSF Suisse</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hass, Verhaftungen und physische Angriffe: Medien in Georgien stehen unter wachsendem Druck</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/hass-verhaftungen-und-physische-angriffe-medien-in-georgien-sind-unter-wachsendem-druck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Dec 2024 14:12:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-04-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit die Regierung Ende November bekannt gab, dass sie die Verhandlungen mit der Europäischen Union bis mindestens 2028 auf Eis legen würde, ist Georgien in Aufruhr (Foto: Raimond Lüppken). Jeden Tag protestieren seitdem tausende Menschen gegen den umstrittenen Entscheid der Regierung. Die Sicherheitskräfte gehen dabei hart gegen die Demonstrierenden vor. Insbesondere Medienschaffende nehmen sie dabei [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;"><strong>Seit die Regierung Ende November bekannt gab, dass sie die Verhandlungen mit der Europäischen Union bis mindestens 2028 auf Eis legen würde, ist Georgien in Aufruhr <em>(Foto: Raimond Lüppken)</em>. Jeden Tag protestieren seitdem tausende Menschen gegen den umstrittenen Entscheid der Regierung. Die Sicherheitskräfte gehen dabei hart gegen die Demonstrierenden vor. Insbesondere Medienschaffende nehmen sie dabei gezielt ins Visier. Reporter ohne Grenzen (RSF) zählt bis Mitte Dezember mindestens 70 Übergriffe an Journalistinnen und Journalisten: Physische Angriffe der Polizei sowie von regierungsnahen Schlägertruppen, Beschädigung ihrer Ausrüstung oder gar zeitweilige Verhaftungen.</strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Der Journalist Zaza Abaschidze musste bereits im Frühling vor Schlägertrupps, sogenannten Tituschki, fliehen, die vor dem Büro des in Tbilissi ansässigen unabhängigen Medienhauses <em>Real Politika</em> auf ihn warteten. Über die Identität der Schläger weiss Abaschidze, der nebst seinem Job für <em>Real Politika</em> auch für die <em>Agence France Presse</em> (AFP) arbeitet, wenig. Sie kleiden sich in schwarz und sind vermummt. Sie stünden aber, so Abaschidze, mit der Regierungspartei «Georgischer Traum», in Verbindung. «Zuvor waren Fotos von mir in der Stadt aufgehängt worden, auf denen ich als Verräter Georgiens und als ausländischer Agent bezeichnet wurde», sagt der Journalist gegenüber RSF Schweiz.</p>
<p><iframe title="Journalismus in Georgien / Journalisme en Géorgie" width="1080" height="608" src="https://www.youtube.com/embed/KEKcCZ-yhNQ?feature=oembed"  allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
<p><em><strong>Zaza Abaschidzes Erlebnisse im Video.</strong></em></p>
<p style="font-weight: 400;">Der Hintergrund dieser Schikanen war das im Frühling eingeführte «Agentengesetz», welches NGOs und Medien verpflichtet, sich bei der Regierung als ausländische Agenten zu registrieren, sofern sie mehr als 20 % ihrer Gelder aus dem Ausland erhalten. Auf <em>Real Politika</em> träfe das zu. «Wir haben uns aber geweigert, uns zu registrieren. Das Gesetz ist eine Schande», sagt Abaschidze. Nicht nur, weil dadurch Redaktionen gezwungen wären, sämtliche Informationen über das Personal der Regierung bereitzustellen. Sondern auch, weil so die Kampfbegriffe «Ausländischer Agent» oder «Verräter» institutionell verankert wurden.</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Gewalt geht zunehmend von den Sicherheitskräften aus</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Auch in den Augen der Journalistin Mariam Nikuradze hat sich die Lage für Journalistinnen und Journalisten in Georgien seit Mai 2024 deutlich verschlechtert. Die Co-Gründerin und Reporterin des unabhängigen Online-Mediums <em>OC Media</em> mit Sitz in Tbilissi sagt: «Die physische Sicherheit von Medienschaffenden hat in Georgien seit 2021 abgenommen. Im Laufe dieses Jahres haben wir aber gemerkt, dass die Gewalt zunehmend von der Polizei und den Schlägertrupps, den Tituschki, ausgeht.»</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Übergriffe erreichten Ende November einen neuen Höhepunkt im Kontext der weitreichenden Proteste nach dem Regierungsentscheid gegen die EU. «Heute ist die Abneigung und der Hass gegen Journalistinnen und Journalisten nochmals deutlich höher», sagt Nikuradze. Die Sicherheitskräfte sowie die Schlägertrupps haben ihr in den vergangenen drei Wochen zwei Kameras und ein Handy zerstört. Neues Equipment konnte sie sich dabei auch dank finanzieller Hilfe von Reporter ohne Grenzen beschaffen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Abgesehen davon wurde Nikuradze Anfang Dezember von einem Wasserwerfer getroffen und stürzte deswegen von einer Mauer. Verletzt habe sie sich nur leicht, sagt sie. Aber: «Das Wasser aus den Wasserwerfern ist mit Pfefferspray und Tränengas versetzt. Die Sicherheitskräfte haben alles darangesetzt, die Proteste zu unterdrücken. Und es ist ihnen egal, wenn sie mit Gewalt gegen Medienschaffende vorgehen müssen.»</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Journalistin und ihre Kollegen hätten sich in der Folge daher dazu entschieden, auf Schutzwesten und klare Erkennungszeichen für Medienschaffende zu verzichten. «Wir sind so nicht im direkten Visier der Sicherheitskräfte und der Tituschki. Wir fühlen uns dadurch sicherer.»</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Schutzausrüstung ist Mangelware</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Dass Medienschaffende gezielt attackiert werden, bestätigt auch Raimond Lüppken. Der Schweizerisch-Deutsche Reporter und Kriegsfotograf verbrachte im Dezember einige Tage in Tbilisi, um die Proteste zu dokumentieren und um die <span style="text-decoration: underline;"><a href="https://www.aargauerzeitung.ch/international/interview-georgien-vor-dem-showdown-die-proteste-haben-erheblich-an-schwung-gewonnen-ld.2710985" target="_blank" rel="noopener">frühere Parlamentsabgeordnete und Diplomatin Nona Mamulashvili zu interviewen</a></span>. «Ich habe schon aus vielen europäischen Städten über Proteste berichtet. Stets wurde ich dabei als klar erkennbarer Medienschaffender respektiert und verschont», sagt er. «Was andernorts selbstverständlich ist, war in Tbilissi aber nicht garantiert.» Lüppken wurde gar vor der Einreise nach Georgien gewarnt, kein Schutzmaterial wie Gasmasken im Gepäck zu transportieren. «Das hätte die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass man mich am Flughafen nicht ins Land gelassen hätte.»</p>
<p style="font-weight: 400;">Vor Ort sei es auch schwierig gewesen, Masken zu kaufen, sagt Lüppken. «Es gibt Berichte, dass die Regierung den Verkauf solcher Ausrüstung kontrolliert und begrenzt.»</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Medienschaffenden in Georgien haben entsprechend mit Engpässen zu kämpfen. Nicht nur bei Schutzausrüstung. Auch das Equipment werde knapp, sagt Zaza Abaschidze. «Die Sicherheitskräfte wissen, dass Kameras unsere wichtigsten Waffen sind.» Sobald sie Medienschaffende oder Demonstrierende festnähmen, würden sie diese zuerst brutal zusammenschlagen, um ihnen anschliessend alles wegzunehmen. «Sie rauben dich richtiggehend aus und nehmen dir alles ab. Das ist verrückt.»</p>
<h5 style="font-weight: 400;"><strong>Weitreichende Einschüchterungen</strong></h5>
<p style="font-weight: 400;">Die Einschüchterungsversuche der Regierung gehen in einigen Fällen noch weiter. Mariam Nikuradze erfuhr Anfang Dezember, dass ihr Name mutmasslich auf einer Liste aufgetaucht sei, mit Namen von Personen, die gezielt attackiert und verhaftet werden sollen. «Als ich davon erfuhr, blieb ich am Tag darauf zuhause, anstatt über die Proteste zu berichten», sagt sie rückblickend.</p>
<p style="font-weight: 400;">Gleichzeitig fühle sie sich in der Verantwortung, weiter über die Geschehnisse zu berichten. «Insbesondere in Zeiten wie diesen ist es elementar, dass wir dokumentieren, was passiert. Viele Menschen, auch ausserhalb Georgiens, hätten kaum von der brutalen Unterdrückung seitens der Regierung erfahren, wenn wir nicht darüber berichtet hätten.»</p>
<p style="font-weight: 400;">Die Perspektiven für das 3,7-Millionen-Land im Kaukasus sind schwierig. Aktuell befindet sich Georgien im RSF-Ranking der Pressefreiheit auf Rang 103 von 180. Zaza Abaschidze geht davon aus, dass das Agentengesetz 2025 breiter angewendet wird, mit negativen Auswirkungen auf die Pressefreiheit. «Wir müssen vorsichtig bleiben.» Und er fügt an: «Wird der Druck zu gross, könnte es sein, dass ich Georgien irgendwann verlassen muss.» Soweit möchte er es aber nicht kommen lassen. «Denn wir alle wissen: Es geht um viel. Auch wir Medienschaffende kämpfen für die demokratische Zukunft unseres Landes. Wir haben keine andere Option.»</p>
<h6>Valentin Rubin, Policy &amp; Advocacy Manager RSF Suisse</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Arbeit unter prekärsten Bedingungen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/journalismus-in-gaza-arbeit-unter-prekaersten-bedingungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:54:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Über 130 Journalistinnen und Journalisten sind seit Beginn des Krieges zwischen Israel und der Hamas am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen gestorben. Gemäss Untersuchungen von Reporter ohne Grenzen (RSF) wurden dabei mindestens 32 von ihnen in direkter Ausübung ihres Berufes getötet. Kein Konflikt im 21. Jahrhundert war bislang auch nur annähernd so tödlich für Medienschaffende [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Über 130 Journalistinnen und Journalisten sind seit Beginn des Krieges zwischen Israel und der Hamas am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen gestorben. Gemäss Untersuchungen von Reporter ohne Grenzen (RSF) wurden dabei mindestens 32 von ihnen in direkter Ausübung ihres Berufes getötet. Kein Konflikt im 21. Jahrhundert war bislang auch nur annähernd so tödlich für Medienschaffende wie dieser.</strong></p>
<p>Ola Al-Zaanoun hat die ersten Monate des Krieges in Gaza hautnah miterlebt. Die palästinensische Journalistin ist Korrespondentin von RSF aus dem Gazastreifen und musste, gemeinsam mit anderen Medienschaffenden und ihrer Familie, bereits am zweiten Tag des Krieges aus Gaza-Stadt fliehen. Zuvor war ihr Büro im Zentrum der Stadt angegriffen und zerstört worden. Ohne Hab und Gut begab sie sich mit ihrem Mann, ebenfalls ein Journalist, und ihren Kindern in den Süden des Gazastreifens. Auch dort seien die Arbeitsbedingungen vom Beginn weg prekär gewesen, wie sie gegenüber RSF Schweiz sagt: «Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten von einem Krankenhaus aus, in Zelten, und haben kaum Strom oder Internet. Und Sie bewegen sich zwischen Leichen, Verletzten oder Vertriebenen, die überall im Krankenhaus auf dem Boden liegen.» Trotzdem berichtete Al-Zaanoun jeden Tag aus dem südlichen Gazastreifen und stand in engem Kontakt mit dem internationalen Hauptsitz von Reporter ohne Grenzen in Paris.</p>
<h5><span class="s3">«Es gibt weder Sicherheit noch Schutzmöglichkeiten»</span></h5>
<p>Darüber hinaus verletzte sich Al-Zaanoun im November am Bein, als sie infolge eines israelischen Luftschlages in Rafah aus dem zweiten Stockwerk eines Hauses springen musste, um sich in Sicherheit zu bringen. Ihren Kindern konnte sie derweil kaum noch Lebensmittel oder Medikamente bereitstellen. «Ich musste mich daher dafür entscheiden, den Gazastreifen zu verlassen, auch wenn mir das sehr schwerfiel. Aber es gab und gibt schlicht weder Sicherheit noch Schutzmöglichkeiten», sagt sie heute.</p>
<p>Nach monatelangen Versuchen gelang ihr schliesslich im Februar 2024 die Ausreise nach Ägypten. Im Vergleich zu vielen anderen Menschen hatte Al-Zaanoun Glück: «Der Grenzübergang in Rafah nach Ägypten ist verriegelt. Für Journalistinnen und Journalisten ist es fast unmöglich, aus- oder einzureisen.» Nur wer wie Al-Zaanoun mit ausländischen Medienagenturen oder internationalen Organisationen wie Reporter ohne Grenzenzusammenarbeitet, hatte überhaupt eine Möglichkeit, den Gazastreifen zu verlassen.</p>
<h5><span class="s3">Der Welt den Alltag im Krieg zeigen</span></h5>
<p>Diejenigen, die nicht ausreisen konnten oder wollten, sind geblieben. Um ihren Alltag in einer Extremsituation fortzusetzen und – im Falle der Medienschaffenden – um darüber zu berichten und die Folgen des Krieges der Welt sichtbar zu machen. Viele bezahlten dabei mit ihrem Leben. Von den über 130 getöteten Journalistinnen und Journalisten kannte Ola Al-Zaanoun viele. Zum Beispiel Rushdi Al-Sarraj, der als Journalist für ausländische Medien wie den <span class="s4">Spiegel</span> oder <span class="s4">Le Monde</span> berichtete und am 22. Oktober 2023 ums Leben kam. Oder Samer Abu Daqqa, ein Fernsehkorrespondent von <span class="s4">Al Jazeera</span>, der am 15. Dezember 2023 in durch einen gezielten Drohnenangriff getötet wurde. Oder <a href="https://rsf-ch.ch/de/die-journalisten-aus-gaza-ismail-al-ghoul-und-rami-al-rifi-wurden-am-31-juli-in-einem-israelischen-luftangriff-getoetet/" target="_blank" rel="noopener">Ismail Al-Ghoul</a>, ebenfalls ein Journalist von <span class="s4">Al Jazeera</span>, der am 31. Juli nach einem israelischen Luftangriff starb.</p>
<p>«Der Gazastreifen ist kleinräumig», sagt Al-Zaanoun. «Die Journalistinnen und Journalisten kennen einander.» Es sei für sie schwer zu ertragen, wenn sie sehe, wie unterschiedslos die israelische Armee die Bevölkerung im Gazastreifen angreife. Vor allem, wenn man bedenke, dass Medienschaffende in einem bewaffneten Konflikt nicht gezielt angegriffen oder getötet werden dürften.</p>
<h5><span class="s3">Angriffe auf Medienschaffende gelten als Kriegsverbrechen</span></h5>
<p>Gemäss den Genfer Konventionen gelten Medienschaffende in einem bewaffneten Konflikt als geschützte Personen, solange sie nicht selbst zu den Waffen greifen oder die Öffentlichkeit dazu aufrufen, am Kriegsgeschehen teilzunehmen. Ein gezielter Angriff auf eine solche geschützte Person stellt gemäss Art. 8 Abs. 2 Buchstabe a) Ziffer i) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag ein Kriegsverbrechen dar.</p>
<p>Auch die völkerrechtlich bindende Resolution 2222 des UNO-Sicherheitsrats, die 2015 in New York in Anwesenheit des damaligen Generaldirektors von Reporter ohne Grenzen, Christophe Deloire, einstimmig angenommen wurde, hält unter anderem fest: «Journalisten, Medienangehörige und zugehöriges Personal, die in Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen, <span class="s5">[</span>gelten<span class="s5">]</span> als Zivilpersonen <span class="s5">[</span>…<span class="s5">]</span> und <span class="s5">[</span>sind<span class="s5">]</span> als solche zu achten und zu schützen <span class="s5">[</span>…<span class="s5">]</span>». Ausserdem fordert der UN-Sicherheitsrat in der Resolution «alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien <span class="s4">nachdrücklich</span> auf, die berufliche Unabhängigkeit und die Rechte von Journalisten, Medienangehörigen und zugehörigem Personal als Zivilpersonen zu achten.»</p>
<p>Der Sachverhalt im aktuellen Krieg im Gazastreifen ist eindeutig. Reporter ohne Grenzensetzt sich seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 dafür ein, dass Medienschaffende im Konflikt geschützt werden. Am 26. September führte RSF in zehn Städten weltweit, darunter auch <a href="https://rsf-ch.ch/de/wenn-weiterhin-so-viele-journalisten-in-gaza-getoetet-werden-wird-es-bald-niemanden-mehr-geben-der-uns-informieren-kann/" target="_blank" rel="noopener">in Genf vor den Vereinten Nationen</a>, eine Solidaritäts- und Sensibilisierungskampagne durch, mit einer klaren Botschaft an die Weltöffentlichkeit: «Wenn weiterhin so viele Journalistinnen und Journalisten in Gaza getötet werden, wird es bald niemanden mehr geben, der uns informieren kann.»</p>
<p>Darüber hinaus hat RSF bereits <a href="https://rsf-ch.ch/de/gaza-rsf-reicht-wegen-kriegsverbrechen-israels-an-palaestinensischen-journalisten-vierte-klage-beim-internationalen-strafgericht-ein/" target="_blank" rel="noopener">vier Beschwerden beim Internationalen Strafgerichtshof</a> in Den Haag eingereicht. Darin fordert die Organisation diesen auf, die Verbrechen gegen die Medienschaffenden in seine Untersuchungen über mögliche Kriegsverbrechen miteinzubeziehen. Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, hat darauf bereits geantwortet und versichert, die besagten Fälle für die Untersuchungen des Strafgerichtshofs zu berücksichtigen.</p>
<h5><span class="s3">Kein Sprachrohr der Hamas</span></h5>
<p>Auch ein Jahr nach Beginn des Krieges hört der Schrecken nicht auf. Für Ola Al-Zaanoun ist klar: «Die grösste Gefahr geht von der israelischen Armee aus. Sie bombardiert ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung Krankenhäuser, Schulen und Gebäude, mitsamt ihren Bewohnern, Kindern, Frauen und älteren Menschen.»</p>
<p>Dass die im Gazastreifen verbliebenen Journalistinnen und Journalisten allesamt die Propaganda der palästinensischen Terrororganisation Hamas verbreiten und als deren Sprachrohr dienen, weist Al-Zaanoun zurück: «Viele Medien werden nicht von der Hamas kontrolliert, vor allem kleinere nicht. Sie sind von ihr unabhängig und stehen nicht unter ihrem Einfluss.» Es gebe zudem viele Journalistinnen und Journalisten, die für internationale Nachrichtenagenturen oder für die Palästinensische Autonomiebehörde arbeiteten, sowie zahlreiche unabhängige Medienschaffende. «Diese haben nichts mit der Hamas zu tun.»</p>
<p>Den Gazastreifen mit ihrer Familie zu verlassen, sie die schwierigste Entscheidung ihres Lebens gewesen, sagte Ola Al-Zaanoun noch im Februar, kurz nach ihrer Ausreise. Entsprechend gerne würde sie nach Gaza zurückkehren. Die Einreise bleibt der Journalistin aber bis auf weiteres verwehrt. Und sowieso: «Dort gibt es mittlerweile keinen Platz für Leben mehr. Dieser Krieg ist der bislang schwierigste für uns alle.» Sie hätten keinerlei Schutz, keine Sicherheit, und seien der ständigen Gefahr des Todes oder des Verhungerns ausgesetzt. «Es wurden so viele Zivilpersonen und Medienschaffende getötet wie nie zuvor. Und Israel will nicht, dass die Welt Zeuge davon wird.»</p>
<h6>Valentin Rubin, Policy &amp; Advocacy Manager RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Ich kann mir kaum einen anderen Zweck dieser Klage vorstellen als den, mich zum Schweigen zu bringen.»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/ich-kann-mir-kaum-einen-anderen-zweck-dieser-klage-vorstellen-als-den-mich-zum-schweigen-zu-bringen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:54:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Sabrina Pisu hofft, dass es dieses Mal vorbei ist. Die italienische Journalistin lebt in Genf, wo sie als Korrespondentin u.a. für die italienische Zeitung L&#8217;Espresso tätig ist. Sie musste zwei Jahre lang hart gegen eine Strafanzeige kämpfen, welche vom Genfer Erziehungsdepartement wegen eines Artikels von ihr eingereicht worden war. Anfang September dieses Jahres, fast zwei Jahre nach [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span class="s3">Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> hofft, dass es dieses Mal vorbei ist. Die italienische Journalistin</span><span class="s3"> lebt </span><span class="s3">in Genf, wo sie als Korrespondentin u.a. für</span><span class="s3"> die italienische Zeitung</span><span class="s3"> </span><span class="s4">L&#8217;Espresso</span><span class="s3"> tätig ist</span><span class="s3">. Sie musste zwei Jahre lang hart gegen eine Strafanzeige kämpfen, </span><span class="s3">welche</span><span class="s3"> vom Genfer Erziehungsdepartement wegen eines Artikels von ihr eingereicht worden war. Anfang September</span><span class="s3"> dieses Jahres</span><span class="s3">, fast zwei Jahre nach dem Vorfall, </span><span class="s3">scheint </span><span class="s3">das Genfer Beschwerdegericht nun endlich einen Schlusspunkt gesetzt zu haben. </span><span class="s3">Es </span><span class="s3">bestätigte die Einstellung der Klage, welche bereits im Jahr zuvor von der Genfer Staatsanwaltschaft beschlossen worden war. Dennoch besteht zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen für den Kanton Genf noch immer eine theoretische Möglichkeit, das Bundesgericht anzurufen. </span></p>
<p><span class="s3">Die Sache begann im Oktober 2022 mit einem </span><a href="https://lespresso.it/c/-/2023/3/27/mio-figlio-confinato-in-una-scuola-ghetto-per-le-persone-con-disabilita/2849" target="_blank" rel="noopener"><span class="s5">Bericht</span></a><span class="s3">, den Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> für die bekannte und preisgekrönte italienische Wochenzeitung </span><span class="s4">L’Espresso</span><span class="s3"> schrieb.</span><span class="s3"> Der Artikel basierte auf Aussagen von Eltern von einigen Kindern, die unter anderem </span><span class="s3">in</span><span class="s3">der Sonderpädagogischen Einrichtung (ECPS) </span><span class="s3">Dupuy</span><span class="s3"> in Goms betreut wurden. Die ECPS gehört zum Office </span><span class="s3">médico-pédagogique</span><span class="s3">, welches dem Erziehungsdepartement unterstellt ist. Im Artikel von </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> wurden Misshandlungen von verhaltensauffälligen Kindern im Heim von </span><span class="s3">Mancy</span><span class="s3"> aufgedeckt. Ein Thema, das nach der Publikation mit höchster Vorsicht behandelt wurde – obwohl die Informationen, die die Journalistin sammelte, offensichtlich von allgemeinem Interesse waren. </span></p>
<p><span class="s3">Die Beziehungen von Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> zu Pierre-Antoine </span><span class="s3">Preti</span><span class="s3">, dem Kommunikationsbeauftragten der damaligen Staatsrätin für öffentliche Bildung, Anne Emery-</span><span class="s3">Torracinta</span><span class="s3">,</span><span class="s3"> waren von Anfang an angespannt. </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> gelang es dennoch</span><span class="s3"> im Zuge ihrer Recherche</span><span class="s3">, einen Termin mit der </span><span class="s3">Departementsvorsteherin</span> <span class="s3">in naher Zukunft </span><span class="s3">zu vereinbaren.</span></p>
<h5><span class="s2">Vermeintlicher</span><span class="s2"> Hausfriedensbruch führte zu Strafanzeige</span></h5>
<p><span class="s3">In </span><span class="s3">der Zwischenzeit </span><span class="s3">begleitete </span><span class="s3">Pisu</span> <span class="s3">die in Goms betreuten Kinder. Sie hatte einen Termin mit der Mutter eines Kindes und traf diese, als </span><span class="s3">diese</span><span class="s3"> ihren Sohn nach der Schule abholte. Die Mutter hatte die Schule vorab darüber informiert, dass sie von einer Journalistin und einem Fotografen begleitet werden sollte. Dieser machte denn auch Bilder sowie Drohnenaufnahmen der Situation.</span></p>
<p><span class="s3">Für das Erziehungsdepartement war das offenbar zu viel. Der Termin </span><span class="s3">Pisus</span><span class="s3"> mit der </span><span class="s3">Departementsvorsteherin</span><span class="s3"> wurde kurzerhand abgesagt. Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige gegen </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> eingereicht – wegen Hausfriedensbruch sowie wegen Verstoss gegen das Verbot des Überfliegens öffentlicher Gebäude mit Drohnen. Letzteres ist in den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Luftraum vorgeschrieben. </span></p>
<p><span class="s3">In der Anzeige redet das Ministerium von einer angeblichen «Panik», die der Besuch der Journalistin und des Fotografen bei einigen Kindern der Einrichtung ausgelöst haben soll</span><span class="s3">.</span><span class="s3"> Entsprechend wurde eine strafrechtliche Untersuchung </span><span class="s3">gegen </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> und ihren Kollegen eingeleitet. Die beiden mussten sich zuerst vor der Polizei, danach vor der Staatsanwaltschaft erklären. </span></p>
<h5><span class="s2">Journalistin mit viel Erfahrung und der nötigen Vorsicht</span></h5>
<p><span class="s3">Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> ist eine erfahrene Journalistin und hat zahlreiche preisgekrönte Untersuchungen über die Mafia und die Korruption in Italien durchgeführt. Sie wusste, dass im vorliegenden Fall </span><span class="s3">unter keinen Umständen Fotos oder Informationen über andere Kinder oder deren Eltern hätten gezeigt werden dürfen. </span><span class="s3">Entsprechend </span><span class="s3">hatte</span><span class="s3"> sie ausreichend vorgesorgt und sichergestellt, dass es gar nicht erst so</span> <span class="s3">weit komm</span><span class="s3">t</span><span class="s3">. Mehrere Zeugenaussagen, die die Polizei von Mitarbeitern der Einrichtung erhalten hat, deuten in diese Richtung. </span></p>
<p><span class="s3">Die beiden Angeklagten mussten schliesslich bis zum Frühjahr 2024 warten, bis sie aus dem Verfahren entlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall mit folgendem Argument ein: Ein Schulhof sei kein geschlossener Raum im Sinne </span><span class="s3">des Artikels</span><span class="s3"> des Strafgesetzbuches,</span><span class="s3"> darum liege auch kein Hausfriedensbruch vor. U</span><span class="s3">nd weder die Schule noch das Erziehungsdepartement hätten </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> vorgängig mitgeteilt, dass sie nicht berechtigt sei, das Areal zu betreten. </span></p>
<p><span class="s3">Was das Luftfahrtrecht betrifft, so ist es zwar richtig, dass das Überfliegen eines öffentlichen Gebäudes mit einer Drohne verboten ist. Doch dem Fotografen hätte höchstens ein fahrlässiger Verstoss vorgeworfen werden können. Das Luftfahrtrecht stellt hingegen nur einen vorsätzlichen Verstoss unter Strafe. </span></p>
<p><span class="s3">Das News-Portal </span><a href="https://www.heidi.news/suisse/a-geneve-le-dip-persecute-une-journaliste-dont-l-enquete-le-derange" target="_blank" rel="noopener"><span class="s5">Heidi</span><span class="s5">.</span><span class="s5">N</span><span class="s5">ews</span><span class="s5"> deckte den Fall im Sommer auf</span></a><span class="s3">. RSF Schweiz zeigte sich </span><span class="s3">im Artikel</span><span class="s3"> «alarmiert über die inakzeptablen Angriffe auf die Informationsfreiheit, denen die Autoren dieses Artikels zum Opfer gefallen sind.» Das öffentliche Interesse an der Untersuchung scheint zudem unbestritten zu sein. </span></p>
<p><span class="s3">Das Erziehungsdepartement ha</span><span class="s3">t</span><span class="s3">t</span><span class="s3">e</span><span class="s3"> in der Affäre allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen. Es rief das oberste Gericht des Kantons Genf, den Cour de Justice, </span><span class="s3">an und forderte dieses auf, die Einstellung des Verfahrens aufzuheben. Zudem sollte das Gericht die Staatsanwaltschaft zwingen, die Journalistin und den Fotografen zu verfolgen und zu verurteilen. </span></p>
<h5><span class="s2">Keine stichhaltigen Argumente der Behörden</span></h5>
<p><span class="s3">Die Behörden schienen davon überzeugt zu sein, dass es sich hier um eine Grundsatzangelegenheit handelt</span><span class="s3">e</span><span class="s3">. In diesem Sinne schienen sie auch ihre Klage zu verfassen. Sie zögerten nicht, sich auf den berühmten Fall eines Journalisten zu berufen, welcher in Deutschland mit einem Butterfly-Messer an Bord eines Flugzeuges gestiegen war, um die Sicherheit von Flughägen zu testen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2016 über den Fall entschieden und die Verurteilung des Journalisten für rechtmässig befunden («Verurteilung eines Journalisten wegen Mitführens einer Waffe an Bord eines Flugzeugs»).</span></p>
<p><span class="s3">Diese Argumente konnten die Genfer Regierung nicht überzeugen. Ein Urteil der Beschwerdekammer für Strafsachen vom 3. September 2024 bestätigte die Einstellung des Falles. Das Erziehungsdepartement und die ihm zugewiesenen Einrichtungen seien nicht berechtigt, sich in ihrer Beschwerde auf eine Verletzung der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung über den Luftraum zu berufen. Der Hauptzweck dieser Gesetzgebung sei es, so das Urteil, den Schutz der </span><span class="s3">öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Die kantonalen Behörden, die im vorliegenden Fall für die öffentliche Erziehung zuständig seien, hätten in diesem Bereich offensichtlich keine Vorrechte. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft die alleinige Entscheidungsinstanz über allfällige strafrechtliche Verfolgungen. </span></p>
<p><span class="s3">In Bezug auf den zweiten </span><span class="s3">Punkt</span><span class="s3"> des Falles – den Hausfriedensbruch – stellten die Richter ebenfalls in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft fest, dass der Schulhof aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Ortes kein geschlossener Raum im Sinne des Strafgesetzbuches sei.</span><span class="s3"> Niemand habe der Journalistin und dem Fotografen mitgeteilt, dass sie keine Erlaubnis hätten, den Schulhof zu betreten. Es könne darum nicht davon ausgegangen werden, dass die beiden unrechtmässig in privates Gelände eingedrungen seien. </span><span class="s3">Dies</span><span class="s3"> zu behaupten, würde vielmehr bedeuten, dass es Dritten verboten wäre, die Eltern eines Kindes zum Schulhof zu begleiten.</span></p>
<h5><span class="s2">Pisu</span><span class="s2"> befürchtet, dass die Klage andere Journalisten einschüchtert</span></h5>
<p><span class="s3">«</span><span class="s3">Die letzten zwei Jahre waren für mich schwierig</span><span class="s3">»</span><span class="s3">, sagt Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3">. «D</span><span class="s3">iese</span><span class="s3">Strafanzeige</span><span class="s3"> führte zu zwei </span><span class="s3">langwierigen Vernehmungen</span><span class="s3">.» I</span><span class="s3">m Januar 2023 durch die Polizei und im September durch die Staatsanwaltschaft für eine Anhörung zur Konfrontation und Zeugenvernehmung. Während </span><span class="s3">dieser</span><span class="s3"> Anhörungen </span><span class="s3">habe</span><span class="s3"> eine Erzieherin</span><span class="s3"> sogar bestätigt</span><span class="s3">, dass die </span><span class="s3">s</span><span class="s3">onderpädagogische Einrichtung </span><span class="s3">Dupuy</span><span class="s3">Schauplatz von Gewalt zwischen Kindern </span><span class="s3">gewesen sei</span><span class="s3">, über die sich eine Mutter in </span><span class="s3">ihrem </span><span class="s3">Artikel beschwert hatte</span><span class="s3">, sagt </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3">.</span> <span class="s3">«Ich kann mir kaum einen anderen Zweck dieser Klage vorstellen als den, mich zum Schweigen zu bringen.» U</span><span class="s3">nd, was noch schlimmer</span><span class="s3"> sei: «D</span><span class="s3">ie schwächsten Kinder, deren Rechte verletzt </span><span class="s3">wurden</span><span class="s3">, </span><span class="s3">sollten damit ebenfalls </span><span class="s3">zum </span><span class="s3">S</span><span class="s3">chweigen </span><span class="s3">gebracht werden</span><span class="s3">.</span><span class="s3">»</span></p>
<p><span class="s3">Es handele sich um ein ungerechtes und strafendes Verfahren, sagt die Journalistin. «</span><span class="s3">Ist das der Preis, den wir zahlen müssen, um unsere Arbeit als unabhängige Journalisten zu tun? Meine Sorge ist, dass die Klage gegen mich andere Journalisten einschüchtern wird und dazu beiträgt, die Sonderschulen </span><span class="s3">vom Radar </span><span class="s3">der Öffentlichkeit</span><span class="s3"> zu </span><span class="s3">nehmen</span><span class="s3">. Das würde diese </span><span class="s3">Kinder völlig unsichtbar mach</span><span class="s3">en.»</span></p>
<p><span class="s3">Auf Anfrage von RSF Schweiz teilt das Erziehungsdepartement durch seine Kommunikationsbeauftragte Constance </span><span class="s3">Chaix</span><span class="s3"> lediglich mit: «Das Departement kommentiert keine Gerichtsurteile und äussert sich nicht zu Einzelfällen.»</span></p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Solidarität mit den Journalistinnen und Journalisten in Gaza</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/solidaritaet-mit-den-journalistinnen-und-journalisten-in-gaza/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:53:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[In dieser Ausgabe unseres Newsletters konzentrieren wir uns auf die Tragödie im Nahen Osten. Bezüglich getöteter Medienschaffender wurde dort ein trauriger Rekord erreicht. Innerhalb eines knappen Jahres wurden allein in Gaza mehr als 130 Journalistinnen und Journalisten getötet, 32 von ihnen in Ausübung ihres Berufs. Hinzukommen drei israelische Journalisten, die am 7. Oktober getötet wurden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="s3">In dieser Ausgabe unseres Newsletters konzentrieren wir uns auf die Tragödie im Nahen Osten. Bezüglich getöteter Medienschaffender wurde dort ein trauriger Rekord erreicht. Innerhalb eines knappen Jahres wurden allein in Gaza mehr als 130 Journalistinnen und Journalisten getötet, 32 von ihnen in Ausübung ihres Berufs. Hinzukommen drei israelische Journalisten, die am 7. Oktober getötet wurden (einer davon in Ausübung seines Berufs), und vier Medienschaffende, die im Libanon seit den Massakern im letzten Jahr und dem anschliessenden israelischen Gegenschlag getötet wurden (drei davon in Ausübung ihres Berufs).</p>
<p class="s3">Diese Massaker müssen aufhören. «Bei der Frequenz, mit der Journalistinnen und Journalisten in Gaza getötet werden, wird es bald niemanden mehr geben, der Sie informieren kann», lautete der Leitspruch, den wir bei Reporter ohne Grenzen bei einer <a href="https://rsf-ch.ch/de/wenn-weiterhin-so-viele-journalisten-in-gaza-getoetet-werden-wird-es-bald-niemanden-mehr-geben-der-uns-informieren-kann/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">Solidaritäts- und Sensibilisierungsaktion</span></a> am Donnerstag, 26. September, auf dem Place des Nations in Genf prominent auf einem Banner zeigten. In zehn weiteren Städten auf vier Kontinenten, in denen unsere Organisation vertreten ist, taten unsere Kolleginnen und Kollegen dasselbe.</p>
<p class="s3">Denn wenn nichts gegen das anhaltende Unrecht unternommen wird, steuern wir auf ein Informations-Blackout zu. Nebst der Tötung zahlreicher Medienschaffender in Gaza verweigert die israelische Armee palästinensischen Journalistinnen und Journalisten die Ausreise aus der Enklave. Wem es dennoch gelungen ist, auszureisen, dem wird die Wiedereinreise verweigert – genauso wie es ausländischen Medienschaffenden unmöglich ist, unabhängig in den Gazastreifen einzureisen. RSF hat diesen Zustand stets kritisiert und die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, Druck auf Israel auszuüben, damit diese Informationsblockade ein Ende findet.</p>
<p class="s3">In unserem heutigen Newsletter kommt eine Journalistin aus Gaza zu Wort: Ola Al-Zaanoun, die Korrespondentin von RSF aus dem Gazastreifen. Sie musste sich Anfang Jahr zwar schweren Herzens dafür entscheiden, die Enklave zu verlassen. Dennoch erlebt sie den Konflikt noch immer aus nächster Nähe mit und beschreibt den Alltag von Journalistinnen und Journalisten in Gaza.</p>
<p class="s3">Unsere Organisation hat den Tod vieler unserer Kolleginnen und Kollegen in Gaza untersucht und wird dies auch weiterhin tun. Bei 32 der getöteten Medienschaffenden besteht gemäss Informationen von RSF der ernsthafte Verdacht, dass sie während ihrer Arbeit von der israelischen Armee ins Visier genommen und gezielt getötet wurden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre das nicht nur eine moralische Katastrophe, sondern auch ein klarer Fall von wiederholten Kriegsverbrechen. Und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben. Aus diesem Grund hat Reporter ohne Grenzen diese Fälle sowie die Resultate unserer Untersuchungen das Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichthofs <a href="https://rsf-ch.ch/de/gaza-rsf-reicht-wegen-kriegsverbrechen-israels-an-palaestinensischen-journalisten-vierte-klage-beim-internationalen-strafgericht-ein/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">weitergeleitet</span></a>.</p>
<p class="s3">Nehmen wir nur ein Beispiel, den Fall des unabhängigen Journalisten <a href="https://rsf-ch.ch/de/israelischer-panzer-nimmt-medienschaffende-ins-visier-und-toetet-einen-journalisten-rsf-verurteilt-den-vorfall-aufs-schaerfste/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">Ibrahim </span><span class="s4">Muhareb</span></a>. Am Sonntag, dem 18. August, war er zusammen mit einer Gruppe anderer Journalisten auf dem Weg nach Khan Younes, um über den Rückzug der israelischen Panzer dort zu berichten. Plötzlich eröffnete einer der Panzer das Feuer auf die Gruppe von Medienschaffenden. Alle Medienschaffenden trugen eine Presseweste, die sie eindeutig identifizierte. Ein Video, das von einem Mitglied der Gruppe aufgenommen wurde, zeigt, wie sich der Panzer vom Ende einer Strasse den Journalistinnen und Journalisten näherte und auf sie schoss. Ibrahim Muhareb wurde dabei tödlich getroffen, eine weitere Journalistin wurde verletzt.</p>
<p class="s3">Als ob die Lebensgefahr nicht genug wäre, sind unsere Kolleginnen und Kollegen in Gaza Opfer von Hasskampagnen, die sie als Hamas-Kämpfer darstellen, die sich als Journalisten tarnen würden. Solche Anschuldigungen sind erniedrigend. Sie veranlassen uns aber auch, klarzumachen: Reporter ohne Grenzen betrachtet nur solche Personen als Journalistinnen und Journalisten, die sich ausschliesslich an das journalistische Handwerk halten und in keiner Weise an Kämpfen teilnehmen. Das ist eine Frage der Haltung, die wir verteidigen. Und wir überprüfen laufend und gewissenhaft, ob diese Haltung durch die betroffenen Medienschaffenden befolgt wird.</p>
<p class="s3">Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, uns mit aller Kraft gegen die falschen Anschuldigungen solcher Propaganda auszusprechen, die vor allem versucht, palästinensische Medienschaffende ohne Beweise zu verunglimpfen und zu diskreditieren.</p>
<h6 class="s3">Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Im Gedenken an Christophe Deloire</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/im-gedenken-an-christophe-deloire/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2024 11:57:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial &#160; Aktiv, willensstark, visionär, aber auch aufmerksam bei der Umsetzung: Christophe Deloire war seit zwölf Jahren die treibende Kraft hinter Reporter ohne Grenzen. Er erlag am Samstag, den 8. Juni, nach nur wenigen Monaten Krankheit einem aggressiven Krebsleiden und hinterliess uns alle erschüttert über seinen jähen und schockierenden Tod. Er hatte 2012 die Leitung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktiv, willensstark, visionär, aber auch aufmerksam bei der Umsetzung: Christophe Deloire war seit zwölf Jahren die treibende Kraft hinter Reporter ohne Grenzen. Er erlag am Samstag, den 8. Juni, nach nur wenigen Monaten Krankheit einem aggressiven Krebsleiden und hinterliess uns alle erschüttert über seinen jähen und schockierenden Tod.</p>
<p>Er hatte 2012 die Leitung des Hauptsitzes der Organisation in Paris übernommen. Von Anfang an mit sicherer Hand, überzeugt davon, dass RSF nicht nur reagieren, sondern auch agieren, vorschlagen und zum Gesprächspartner der öffentlichen Hand, der Staaten und der internationalen Organisationen werden sollte, hat Christophe schnell neue Impulse gegeben, Veränderungen eingeleitet, Baustellen eröffnet.</p>
<p>Ohne ihn, ohne sein Wirken wären die Identität von RSF und das Gewicht der Organisation in der öffentlichen Debatte nicht das, was sie heute sind. Alle, die mit ihm zusammengearbeitet haben, waren von seiner Intelligenz, seiner Schnelligkeit und seiner geistigen Flexibilität beeindruckt, die nur von der Entschlossenheit übertroffen wurde, mit der er seine Ziele verfolgte. Ziele, die er zu Recht als unerlässlich für die Verteidigung der Pressefreiheit ansah.</p>
<p>Denn bei Christophe musste alles einem einzigen Ziel dienen: dem Journalismus, dem vertrauenswürdigen Journalismus, dem Journalismus von öffentlichem Interesse, dem Journalismus im Dienst der Öffentlichkeit. Unermüdlich, ohne jemals Zugeständnisse zu machen, bereit, Risiken einzugehen, wenn es sein musste, verteidigte Christophe eine anspruchsvolle Auffassung eines Berufs, den er mit Leidenschaft und in seinen zahlreichen Facetten ausgeübt hatte. Er begann seine Karriere 1994 beim Fernsehsender TF1 und setzte sie vier Jahre später beim französischen Magazin <em>Le Point</em> fort, wo er unvergessliche Recherchen veröffentlichte, bevor er von 2008 bis zu seinem Eintritt bei RSF im Jahr 2012 die französische Journalistenschule Centre de formation des journalistes in Paris leitete.</p>
<p>Ich lernte Christophe kennen, als ich 2019 bei der Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen anfing, und hatte seither regelmässigen Kontakt mit ihm. Er kam mehrmals nach Genf, und ein Keystone-Foto, das diesen Artikel illustriert, zeigt ihn am 4. Juni 2021 bei der Lancierung des Genfer Appells für die Freilassung von Julian Assange. In diesem Fall wie in so vielen anderen hatte Christophe die Partei des Mutes gewählt. Er hat sich für einen Mann eingesetzt, der Opfer der Staatsräson geworden war und bei dem ein Teil unseres Berufsstandes &#8211; warum sollte man das verheimlichen? &#8211; es für bequemer hält, ihn nicht zu unterstützen.</p>
<p>Es ist natürlich unmöglich, all die anderen Situationen aufzuzählen, in denen RSF von Afghanistan bis zum Iran, von Saudi-Arabien bis China, von Mexiko bis Russland unter der fachkundigen Leitung von Christophe zur Verteidigung von Journalisten, die behindert, verhöhnt, eingesperrt, entführt oder getötet wurden, aufzutreten vermochte &#8211; hartnäckig, informiert, einfallsreich, kompetent und frech, wenn es sein musste.</p>
<p>Nun müssen wir seine Ziele ohne ihn weiterverfolgen. Wir werden also weitermachen, aber wir werden ihn in unserem Herzen behalten. Adieu, Christophe, und danke.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Die Pressefreiheit ist im Finanzsektor stark eingeschränkt»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/die-pressefreiheit-ist-im-finanzsektor-stark-eingeschraenkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2024 11:56:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-02-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=30401</guid>

					<description><![CDATA[Ende Mai wurde Ladina Heimgartner, CEO von Ringier Medien Schweiz, zur Präsidentin des Weltverlegerverbandes WAN-IFRA gewählt. Der Verband ist in 120 Ländern aktiv und vertritt die Interessen von über 3000 Medienunternehmen und über 18’000 Medientiteln. Ladina Heimgartner, Sie treten Ihr Amt in einer turbulenten Zeit an. Die Pressefreiheit ist weltweit unter grossem Druck, gerade im [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span class="">Ende Mai wurde Ladina Heimgartner, CEO von Ringier Medien Schweiz, zur Präsidentin des Weltverlegerverbandes WAN-IFRA gewählt. Der Verband ist in 120 Ländern aktiv und vertritt die Interessen von über 3000 Medienunternehmen und über 18’000 Medientiteln.</span></p>
<p><span class=""><b>Ladina Heimgartner, Sie treten Ihr Amt in einer turbulenten Zeit an. Die Pressefreiheit ist weltweit unter grossem Druck, gerade im Superwahljahr 2024. Und allein der Krieg in Gaza hat über 100 Medienschaffenden das Leben gekostet. Wie sehen Sie diesen Entwicklungen entgegen?</b></span></p>
<p><span class="">Eine funktionierende Demokratie braucht freie Medien. Sie treten mit verlässlichen Informationen der Verunsicherung entgegen. Ich habe mich vom ersten Tag meiner beruflichen Laufbahn für freie Meinungsbildung eingesetzt. Im Weltverlegerverband werden wir daher die Bedeutung der freien Presse weiterhin betonen. Es muss sichergestellt sein, dass Medienschaffende ihre Arbeit ohne Angst vor Gewalt oder Repressalien ausüben können. Wir werden die Bedeutung unabhängiger Nachrichtenmedien weiterhin betonen. Dazu wurden bereits mehrere Regierungen mit konkreten Resolutionen aufgerufen, die Pressefreiheit zu wahren und die Sicherheit von Journalisten durch rechtliche Rahmenbedingungen zu gewähren.</span></p>
<p><span class=""><b>Wie werden Sie den Weltverlegerverband ausrichten, um die Pressefreiheit weltweit zu fördern?</b></span></p>
<p><span class="">Die Situation verschärft sich weltweit eher, als dass sie sich entspannt – viele Medien stehen unter enormem Druck. Die Möglichkeiten des Weltverlegerverbandes darf man nicht überbewerten, aber eben auch nicht unterbewerten: Wir werden kontinuierlich auf Missstände hinweisen – öffentlich und gegenüber zahlreichen Stakeholdern. Wir müssen unaufhörlich an besseren Rahmenbedingungen arbeiten. </span></p>
<p><span class=""><b>Die Schweiz belegt im von RSF herausgegebenen Ranking der Pressefreiheit Rang 9 von 180. Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf?</b></span></p>
<p><span class="">Dass wir Platz 9 belegen, ist ein gutes Zeichen. Dennoch: Ein Land wie die Schweiz sollte unter den Top 5 rangieren! Auch in unserem Land gibt es Angriffe auf Medienschaffende. Ausserdem hat der Gesetzgeber die Arbeit der Medienschaffenden jüngst erschwert. Die Hürden für superprovisorische Massnahmen der Gerichte gegen die Medien wurden erleichtert. Auch der Revisionsentwurf zum Nachrichtendienstgesetz sieht eine empfindliche Aufweichung des Quellenschutzes vor. Kommt hinzu, dass die Pressefreiheit im Finanzsektor stark eingeschränkt ist, sodass Schweizer Redaktionen teils nicht an internationalen Recherchen zu Banken-Themen mitwirken konnten. Es gibt also viel Handlungsbedarf. Ringier hat beispielsweise gemeinsam mit dem Verband Schweizer Medien dazu am Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden mitgearbeitet.</span></p>
<p><span class=""><b>Worum geht es da?</b></span></p>
<p><span class="">Um Sensibilisierung, Prävention und konkrete Schutzmassnahmen für Journalistinnen und Journalisten. Das übergeordnete Ziel ist es, das Thema Sicherheit von Medienschaffenden auf die öffentliche Agenda zu setzen und auf die Herausforderungen für Medienschaffende aufmerksam zu machen. Dazu zählt etwa der Dialog mit der Polizei, um die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen zu schützen. Oder Mittel zu finden, um missbräuchliche Gerichtsklagen gegen Medienschaffende, sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation), zu verhindern. </span></p>
<p><span class=""><b>Für Unbehagen hat auch ein Entscheid des Ständerats im Dezember gesorgt, der den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, ob die Veröffentlichung rechtswidrig erworbener Daten unter Strafe gestellt werden soll.</b></span></p>
<p><span class="">Investigative Journalisten sind auf durchgesickerte Informationen angewiesen, um Missstände aufzudecken und die Öffentlichkeit zu informieren. Eine Kriminalisierung der Veröffentlichung solcher Daten könnte die Medienlandschaft erheblich verändern und die Aufdeckung von Skandalen erschweren. Deshalb werden wir uns als Verband Schweizer Medien auch bei der Behandlung dieses Geschäftes aktiv einbringen, um Schaden für die Pressefreiheit bestmöglich abwenden zu können.</span><span class=""> </span></p>
<p><span class=""><b>Ein weiteres Problem ist die wirtschaftliche Lage der Medien. Redaktionen werden zusammengelegt, Kosten gespart, Mitarbeiter entlassen – jüngst auch bei Ringier. Das schadet der Pressefreiheit und der vielfältigen Berichterstattung.</b></span></p>
<p><span class="">Die Medienbranche ist stark unter Druck. Pro Jahr fliessen Werbeeinnahmen von über zwei Milliarden Franken direkt in die USA zu Google, Amazon, Meta und Co. Diese Firmen sind fähig, Werbung präziser auf die User zuzuschneiden. Und da die meisten Medien in der Schweiz ohne Login zugänglich sind, verlieren sie hunderte von Millionen an Werbeeinnahmen. Wir müssen Lösungen finden, um die Vielfalt der Medien zu sichern. Neue Finanzierungsmodelle und geschützte Rahmenbedingungen können eine wichtige Rolle spielen. Ausserdem müssen wir die Attraktivität des Journalismus stärken, damit die besten Talente sich weiterhin für einen Beruf in den Medien entscheiden. Es ist schliesslich immer noch der spannendste Job der Welt.</span></p>
<p><span class=""><b>Gleichzeitig ist künstliche Intelligenz ein grosses Thema. Inwiefern wird KI das Vertrauen in die Medien in den nächsten Jahren beeinflussen?</b></span></p>
<p><span class="">KI ist eine Herausforderung, die das Vertrauen in die Medien massgeblich beeinflussen kann. Die Informationsflut wird mit KI nur noch zunehmen. KI-Tools können journalistische Arbeit zwar verbessern – etwa durch Automatisierung von Routineaufgaben, durch Datenanalysen oder durch die Personalisierung von Inhalten. Andererseits lauern Risiken. Desinformation könnte durch KI noch gestärkt werden. Es ist schon heute problemlos möglich, Text, Audio, Foto und Video synthetisch herzustellen, sodass das menschliche Auge den Unterschied nicht mehr erkennt. Das könnte das Vertrauen in die Medien weiter untergraben. Um dieses Vertrauen zu erhalten, ist Transparenz mit KI zentral. Medienhäuser müssen offenlegen, wo und wie KI zum Einsatz kommt. Und sicherstellen, dass dabei ethische Standards eingehalten werden. </span></p>
<p><span class=""><b>Was erhoffen Sie sich von der Technologie? Gerade Ringier geht das Thema ja sehr offensiv an.</b></span></p>
<p><span class="">Mit Hoffen hat das wenig zu tun. Wir wissen, dass diese Technologien Realität sind und das Leben in immer mehr Bereichen prägen werden. Die letzten Umbrüche – das Aufkommen des Internets und Social Media sowie das Smartphone &#8211; hat die Medienbranche verschlafen, mit verheerenden Konsequenzen. Dieses Mal gilt es, auf der Welle zu surfen. Es wird folglich beides brauchen: Griffige gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Kooperationen zwischen Medienhäusern und den Tech-Firmen. Die nächsten Jahre werden wir nur partnerschaftlich bestreiten können, davon bin ich zutiefst überzeugt.</span></p>
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<h6>Valentin Rubin, Policy &amp; Advocacy Manager RSF Schweiz</h6>
</div>
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			</item>
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		<title>«Wir können den Quellenschutz unter diesen Umständen nicht gewährleisten»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/wir-koennen-den-quellenschutz-unter-diesen-umstaenden-nicht-gewaehrleisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2024 11:54:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-02-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Es werde in der Schweiz keine Massenüberwachung geben, versprach der Bundesrat, als 2016 über ein neues Nachrichtendienstgesetz abgestimmt wurde. Eine Recherche der «Republik»-Journalistin Adrienne Fichter belegt aber, dass der Internetverkehr in der Schweiz massenhaft mitgelesen wird. Was bedeutet das für den Quellenschutz der Medienschaffenden? Im September 2016 nahm das Schweizer Stimmvolk das «Bundesgesetz über den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es werde in der Schweiz keine Massenüberwachung geben, versprach der Bundesrat, als 2016 über ein neues Nachrichtendienstgesetz abgestimmt wurde. Eine Recherche der «Republik»-Journalistin Adrienne Fichter belegt aber, dass der Internetverkehr in der Schweiz massenhaft mitgelesen wird. Was bedeutet das für den Quellenschutz der Medienschaffenden?</p>
<p>Im September 2016 nahm das Schweizer Stimmvolk das «Bundesgesetz über den Nachrichtendienst» (NDG) mit 65.5 Prozent Ja an; das NDG trat 2017 in Kraft. Im Vorfeld der Abstimmung hatte es viele kritische Stimmen gegeben, unter anderem von der Digitalen Gesellschaft, einem Verein für Bürger- und Konsumenten­schutz im digitalen Zeitalter. Sie und andere hatten davor gewarnt, dass dieses Nachrichtendienstgesetz eine «anlasslose Massenüberwachung» ermögliche. Auch Medienschaffende und ihre Organisationen wie etwa Syndicom, SSM und Impressum engagierten sich gegen das NDG; sie befürchteten, dass mithilfe des neuen Gesetzes der Quellenschutz ausgehebelt werden könnte.</p>
<p>Die Befürworter des Gesetzes hingegen, unter anderem der Bundesrat, betonten, es sei keine Massenüberwachung vorgesehen, sondern ein gezieltes Vorgehen zur Prävention von Terror und Spionage. Ausserdem betreffe die im NDG verankerte Kabelaufklärung, die den Datenverkehr erfasst und so eine Überwachung ermöglicht, Schweizerinnen und Schweizer nicht. Überwacht würden nämlich nur die Kabel, die die Schweiz mit dem Ausland verbinden.</p>
<h5>Der Internetverkehr wird massenhaft mitgelesen</h5>
<p>Doch eine <a href="https://www.republik.ch/2024/01/09/der-bund-ueberwacht-uns-alle">Recherche der «Republik»-Journalistin Adrienne Fichter</a> Anfang dieses Jahres hat gezeigt, dass diese Versprechen nicht zutreffen. Gestützt auf amtliche Korrespondenz, interne Quellen und Gerichtsdokumente der Digitalen Gesellschaft, die seit 2017 eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung führt, kommt Fichter zu folgendem Schluss: «Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2017 wird der Internet­verkehr von Schweizerinnen und Schweizern massenhaft mitgelesen. In gerichtlichen Dokumenten räumt das Verteidigungs­departement ein, dass die ‘inländische’ Kommunikation inhaltlich gelesen und ausgewertet werde. Und: Sämtliche Daten werden für spätere Auftrags­suchen gespeichert.»</p>
<p>Die meiste Internet-Kommunikation der Schweizer Bevölkerung führt über ausländische Server und Netzwerke. «Dass Schweizerinnen und Schweizer nicht von der Kabelaufklärung betroffen sind, weil nur grenzüberschreitende Kommunikation erfasst werde, ist ein Ammenmärchen», sagt Fichter gegenüber RSF Schweiz: «Denn diese Trennung ist technisch nicht möglich.» Der Nachrichtendienst habe denn auch eingeräumt, dass die Kommunikation zwischen einem Sender und einer Empfängerin in der Schweiz, die über das Ausland läuft, bei der Kabel­aufklärung erfasst werde.</p>
<h5>«Wir sind alle davon betroffen»</h5>
<p>Bei der Überwachung, so Fichter, wird die Kommunikation nach bestimmten Suchbegriffen, die vorgegeben sind, durchsucht. «Das sind riesige Datenmengen, die dann ins Zentrum elektronische Operationen (ZEO) des Verteidigungs­departements in Zimmerwald umgeleitet werden.» Dort würden die Signale in Kommunikationsdaten umgewandelt, die Daten würden circa drei Monate lang gespeichert, ausgewertet und sortiert. «Man sucht quasi die Nadel im Heuhaufen, aber man begutachtet eigentlich jeden einzelnen Heustrang. Kabelaufklärung ist also nicht ein Instrument, das nur gezielt eingesetzt wird, wie es versprochen wurde. Wir sind alle davon betroffen.»</p>
<p>«Wir Journalistinnen und Journalisten können den Quellenschutz unter diesen Umständen nicht gewährleisten», so Fichter, «denn wir sind als Berufsgattung nicht ausgenommen, und es gibt keine Absichten, das zu verbessern.» Es sei eine «missliche» Lage. Deshalb müssten die Medienschaffenden sich selbst helfen und selber technische Vorkehrungen für den Quellenschutz treffen (<em>siehe Tipps weiter unten</em>).</p>
<h5>Es braucht «eine Art Journalismus-Lobby»</h5>
<p>Die Medienbranche, so Fichter weiter, müsse in dieser Frage mehr zusammenhalten. Denn es gebe vermehrt Schwächungsversuche beim Quellenschutz. Die EU zum Beispiel wolle die End-to-End-Verschlüsselung von Messenger-Apps wie Threema und Signal aufheben. Und was in der Schweiz die geplante Revision des NDG bringen werde, sei noch nicht klar: «Wenn dann zum Beispiel die Legalisierung von Trojanern drin ist, haben wir ein Problem.»</p>
<p>Für Fichter braucht es deshalb «eine Art Journalismus-Lobby», die sich gegen diese Trends wehrt und dabei mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften zusammenspannt, denn: «Ohne Quellenschutz können wir unseren Job nicht mehr machen, vor allem nicht investigativen Journalismus.»</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz</h6>
<blockquote><p>Tipps von Adrienne Fichter:</p>
<p>Als Journalistin/Journalist kannst du dich nicht vor der Kabelaufklärung schützen. Aber du kannst schauen, dass die Daten, die erfasst werden, möglichst nicht brauchbar sind. Verschlüssle also die Nachrichten und nutze Messenger-Apps wie Threema und Signal, die End-to-End verschlüsselt sind.</p>
<p>Verschicke heikle Mails über einen externen E-Mail-Provider mit einem Programm wie <a href="https://www.thunderbird.net/de/">Thunderbird</a> und der Verschlüsselungsmethode <a href="https://www.openpgp.org/">PGP</a>. Doch auch dann gilt: E-Mail ist weniger sicher als ein Messenger.</p>
<p>Triffst du eine Quelle, schalte dein Telefon aus oder nimm es gar nicht mit. Mach dir von Hand Notizen auf Papier.</p></blockquote>
<hr />
<p>Ratgeber der Digitalen Gesellschaft:</p>
<p>Die Digitale Gesellschaft bietet einen <a href="https://www.digitale-gesellschaft.ch/ratgeber/">Ratgeber</a> an, eine «<a href="https://www.digitale-gesellschaft.ch/ratgeber">Kurzanleitung zur digitalen Selbstverteidigung</a>» mit praktischen Tipps zum Schutz vor Überwachung.</p>
<hr />
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		<title>Satellitenpaket Svoboda: Informationen, die vom Himmel fallen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/satellitenpaket-svoboda-informationen-die-vom-himmel-fallen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 11:39:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-01-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Reporter ohne Grenzen hat am 5. März offiziell sein Satellitenpaket gestartet. Das Programm mit dem Namen Svoboda (russisch für «Freiheit») soll bis zu 25 unabhängige Radio- und Fernsehkanäle in russischer Sprache unverschlüsselt ausstrahlen und ist ab sofort in Gebieten von Russland bis Belarus sowie in den besetzten Gebieten der Ukraine und den baltischen Staaten zu [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Reporter ohne Grenzen hat am 5. März offiziell sein Satellitenpaket gestartet. Das Programm mit dem Namen Svoboda (russisch für «Freiheit») soll bis zu 25 unabhängige Radio- und Fernsehkanäle in russischer Sprache unverschlüsselt ausstrahlen und ist ab sofort in Gebieten von Russland bis Belarus sowie in den besetzten Gebieten der Ukraine und den baltischen Staaten zu empfangen.</p>
<p>Es stehen bereits ein Dutzend Programme zur Verfügung, von denen viele von russischen Exilmedien wie «Echo», «IStories» oder «Novaya Gazeta Europe» oder vom russischsprachigen Kanal der «Deutschen Welle» (deutscher Auslandsrundfunk) produziert werden.</p>
<p>Swoboda versteht sich als Antwort auf die massive Einschränkung der Informationsfreiheit, der die russische Öffentlichkeit seit vielen Jahren ausgesetzt ist. Die Kontrolle der Machthaber darüber, was veröffentlicht werden darf und was die Bürger lesen, sehen oder hören dürfen, hat sich seit dem Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 weiter verschärft. Sie wurde erst kürzlich im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in diesem Frühjahr noch weiter ausgebaut.</p>
<p>«Wir zeigen, dass Demokratien unabhängigen Journalismus exportieren können, um die Logik der Propaganda, die von despotischen Regimen verbreitet wird, umzukehren», sagte Christophe Deloire, Generalsekretär von RSF in Paris, bei der Vorstellung des Pakets in Brüssel.</p>
<p>Als zivilgesellschaftliche Initiative, die von RSF und unabhängigen Medien &#8211; und nicht von Regierungen &#8211; getragen wird, setzt Svoboda eine Idee um, die vom Comité Diderot, einem französischen Netzwerk von Medienexperten, ins Leben gerufen wurde. Ihr Ziel war es, einen Weg zu finden, die vom Kreml errichteten Barrieren zu umgehen und zur Wiederherstellung des freien Informationsflusses innerhalb der russischen Zivilgesellschaft beizutragen, die so der Kriegspropaganda entgeht.</p>
<p>Die Programme von Swoboda nutzen die Übertragungskapazitäten &#8211; und die hochmoderne technische Sicherheit &#8211; des neuesten Satelliten Hotbird 13, der von der europäischen Firma Eutelsat gestartet wurde. Sie können ohne besondere technische Vorrichtungen von rund 4,5 Millionen Haushalten in Russland und 800’000 in den besetzten ukrainischen Gebieten empfangen werden.</p>
<p>Schätzungen zufolge beziehen sechs bis neun Prozent der erwachsenen russischen Bevölkerung ihre Informationen weiterhin aus unabhängigen Medien. Svoboda hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Anteil zu erhöhen. Kurzfristig soll das Paket diesen Teilen der Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten, weiterhin unabhängige Medien zu konsultieren, ohne von den repressiven Massnahmen gegen die Nutzung des Internets in Russland betroffen zu sein, die seit Anfang März noch verschärft wurden.</p>
<p>Svoboda ergänzt und erneuert die bereits von RSF eingesetzten Mittel zur Bekämpfung der Online-Zensur des unabhängigen Journalismus in Russland, Belarus und anderen Ländern, insbesondere in China. So hat die Operation unserer Organisation mit dem Namen Collateral Freedom den Zugang zu Online-Medien wie «Meduza», «Moscow Times» oder «Belarusinfocus» durch die Einrichtung von «Spiegelseiten» freigeschaltet. Diese Initiative wurde 2015 ins Leben gerufen und hat bislang den Zugang zu rund 100 Online-Nachrichtenseiten freigeschaltet.</p>
<p>Im Jahr 2023 belegte Russland auf der jährlich von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit den <a href="https://rsf.org/fr/pays/russie" target="_blank" rel="noopener">164. Platz von 180 Ländern</a>. 30 Journalisten und 4 Medienmitarbeiter befinden sich dort aktuell in Haft.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz.</h6>
<p><a href="https://www.rts.ch/audio-podcast/2024/audio/continuer-d-informer-les-russes-le-defi-de-reporters-sans-frontieres-interview-de-denis-masmejan-28440354.html" target="_blank" rel="noopener">Vorstellung von Svoboda in der Sendung «Forum» von Radio Télévision Suisse (RTS) vom 17. März 2024</a></p>
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		<item>
		<title>SLAPP-Verfahren: Wenn der Staat sie selbst einleitet …</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/wenn-der-staat-strafverfahren-selbst-einleitet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 11:38:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-01-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial &#160; Am 12. März sprach die Freiburger Justiz den Journalisten Jean-Marc Angéloz frei, der vom Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg angeklagt worden war, weil er den ehemaligen Staatsrat Georges Godel «angestiftet» habe, das Amtsgeheimnis zu verletzen. Angéloz hatte Godel ((Foto Keystone/Jean-Christophe Bott), als dieser noch im Amt war, angefragt, ob dieser mit ihm eine Reihe [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 12. März sprach die Freiburger Justiz den Journalisten Jean-Marc Angéloz frei, der vom Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg angeklagt worden war, weil er den ehemaligen Staatsrat Georges Godel «angestiftet» habe, das Amtsgeheimnis zu verletzen. Angéloz hatte Godel (<em>(Foto Keystone/Jean-Christophe Bott)</em>, als dieser noch im Amt war, angefragt, ob dieser mit ihm eine Reihe von Vier-Augen-Gesprächen führen würde und bereit sei, über seinen Alltag als gewählter Vertreter in einer kantonalen Regierung zu berichten. Godel stimmte zu. Er konnte die Abschrift dieser Gespräche später gegenlesen, und ihm wurde ein Rückzugsrecht vorbehalten, insbesondere, falls er im Nachhinein feststellte, dass er das Amtsgeheimnis verletzt hatte.</p>
<p>Jean-Marc Angéloz schrieb ein Buch über diese Gespräche (<a href="https://cliodoc.ch/" target="_blank" rel="noopener"><em>Secrets et confidences d&#8217;un président</em></a>, Editions Cliodoc), und nach dessen Veröffentlichung begann der Ärger für ihn. Der Staatsanwalt verklagte sowohl ihn wie Godel und befand die beiden Männer für schuldig: Angéloz der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses, Godel der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Letzterer legte keinen Einspruch gegen die ihn verurteilende Entscheidung des Staatsanwalts ein, während der Journalist sie vor Gericht anfocht.</p>
<p>Man kann sich nur freuen, dass der Richter Jean-Marc Angéloz auf der ganzen Linie entlastet hat. Die Pressefreiheit, so erkannte der Polizeirichter des Saane-Bezirks unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erlaube es nicht, die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die «Anstiftung» definieren, unverändert auf Journalisten anzuwenden. Andernfalls würde man sie an der Ausübung ihres Berufs hindern. Im vorliegenden Fall ist es unmöglich anzunehmen, dass der Journalist den Magistraten «angestiftet» hat, das Amtsgeheimnis zu verraten, da er keine Tricks oder Druckmittel eingesetzt hat, um Godel dazu zu bringen, sich ihm anzuvertrauen. Dies wird dadurch belegt, dass der Staatsrat die Möglichkeit hatte, gewisse seiner Aussagen nochmals zu lesen und, falls nötig, zurückzuziehen, sollte sich herausstellen, dass sie unter das Amtsgeheimnis fallen.</p>
<p>Ein glückliches Ende also. Aber wie viele Anwaltsstunden mussten bezahlt werden, um dieses Ergebnis zu erreichen? Wie kann man sich nicht wundern, wenn die Schweiz zwar im Europarat an der Ausarbeitung von Regeln gegen Knebelverfahren (SLAPP, Strategic law suits against public participation) beteiligt ist, der Staat aber gleichzeitig auf einer falsch interpretierten und falsch verstandenen Rechtsgrundlage Unterstützung bei der Verfolgung eines Journalisten leistet? Wie könnte man nicht denken, dass in diesem Fall, wie leider auch in anderen, nicht nur mächtige Geschäftsleute oder multinationale Konzerne mit nahezu unbegrenzten Ressourcen versuchen, die Medien zu knebeln, sondern auch der Staat selbst?</p>
<p>Die Debatte zum Thema SLAPPs hat in der Schweiz gerade erst begonnen. Wagen wir es zu sagen: Die Sensibilität der Politikerinnen und Politiker für dieses Thema ist derzeit noch gering. Es muss noch viel Arbeit geleistet werden. Aus diesem Grund hat RSF Schweiz beschlossen, sich mit einer breiten NGO-Koalition, der <a href="https://www.allianz-gegen-slapp.ch/" target="_blank" rel="noopener">Schweizer Allianz gegen SLAPP</a>, zusammenzuschliessen, um die Diskussion über dieses Thema voranzutreiben.</p>
<p>Die Schweiz belegt zwar einen beneidenswerten Platz in der von RSF jährlich veröffentlichten Weltrangliste der Pressefreiheit (<a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2023/05/RSF_Rangliste2023-Text-Schweiz.pdf" target="_blank" rel="noopener">Platz 12 von 180 Ländern im Jahr 2023</a>). Der Wert, der dabei die Qualität des rechtlichen Umfelds misst, ist jedoch enttäuschend – hier belegt die Schweiz nur Platz 37 der Rangliste und hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Die Schweiz liegt in diesem Bereich weit hinter Deutschland (9.), Frankreich (22.) und Italien (27.) zurück. Diese Zahlen müssen uns aufhorchen lassen. Die Gesetze in der Schweiz sind auf dem besten Weg, zu werden. Wir müssen einen Weg finden, um diesen Trend umzukehren.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berichterstattung über Gewalt bei einer Festnahme in Bern: Die Politik mischt sich ein</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/berichterstattung-ueber-gewalt-bei-einer-festnahme-in-bern-die-politik-mischt-sich-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Mar 2024 11:36:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-01-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine Verhaftung und die Berichterstattung darüber gaben 2021 in Bern viel zu reden. Fast drei Jahre später ist sie wieder ein Thema – und das Berner Parlament beauftragt die Regierung, die Berichterstattung zu untersuchen. Der Vorwurf: Machtmissbrauch und Vorverurteilung. Das Vorgehen alarmiert RSF Schweiz. (Foto Keystone/Peter Schneider) «Wir fragen uns schon, ob es die Aufgabe [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Verhaftung und die Berichterstattung darüber gaben 2021 in Bern viel zu reden. Fast drei Jahre später ist sie wieder ein Thema – und das Berner Parlament beauftragt die Regierung, die Berichterstattung zu untersuchen. Der Vorwurf: Machtmissbrauch und Vorverurteilung. Das Vorgehen alarmiert RSF Schweiz. <em>(Foto Keystone/Peter Schneider)</em></p>
<p>«Wir fragen uns schon, ob es die Aufgabe des Rats ist, so Einfluss zu nehmen aus dem Rathaus heraus auf die Medienarbeit», <a href="https://www.tagblatt.gr.be.ch/shareparl?agendaItemUid=ef46a4ec0c494b33ad0854986dd718fc&amp;expandOnlyActive=true&amp;insiteScroll=false&amp;scroll=true&amp;segmentUid=65e732b5e3916e3af5d598c6" target="_blank" rel="noopener">sagte Hanspeter Steiner</a> als Vertreter der EVP an der Sitzung des Grossen Rats des Kantons Bern vom 5. März dieses Jahres. Diese Frage stellt sich tatsächlich anlässlich der <a href="https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=87d86b12eb8a490d8bd188c70730cbb5)" target="_blank" rel="noopener">Motion</a>, die der Rat damals diskutierte. Die Motion forderte unter dem Titel «Machtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützen» den Regierungsrat auf, sich mit der Berichterstattung zu einem Fall aus dem Jahr 2021 zu befassen. «In einer beispiellosen, von «Der Bund» und «Berner Zeitung» lancierten Medienkampagne wurde ein Angehöriger der Kantonspolizei Bern vorverurteilt und zum Mörder abgestempelt, nachweislich wider besseren Wissens der Redaktion», schrieben die Motionär*innen Katharina Baumann (EDU), Andrea Gschwend-Pieren (SVP), Andreas Hegg (FDP) und André Roggli (Die Mitte).</p>
<h5>Umstrittene Szenen bei einer Festnahme</h5>
<p>Was war geschehen? Im Juni 2021 wurden Medienschaffende der Redaktionen von «Bund» und «Berner Zeitung» (BZ) zufällig Zeugen der Festnahme eines Mannes in der Stadt Bern, bei der es zu Gewalt kam. Der Mann wurde nach einem Gerangel von den Beamten der Kantonspolizei zu Boden gebracht, um ihn festzusetzen. Später wurde er unsanft in einen Polizeiwagen verbracht. Daraufhin erschien im «Bund» unter dem Titel «Verstörende Aktion der Berner Polizei» <a href="https://drive.google.com/file/d/1jrXf1JI9qSrIdnVqi3FCRqiDQk7kIPsj/view" target="_blank" rel="noopener">ein Artikel</a>, in dem die Szenen, die die Beobachter*innen verfolgt hatten, beschrieben wurden. «Wir finden übereinstimmend, dass diese Verhaftung teilweise brutal abgelaufen ist», schrieben sie. Im Text kam auch die Polizei ausführlich zu Wort.</p>
<p>Die Medienschaffenden beschrieben im Artikel, dass ein Polizist sein Knie auf den Hals des Mannes gelegt habe. Die Sprecherin der Polizei wurde auch dazu zitiert: Die Fixierung mit dem Knie sei nicht auf dem Hals, sondern im Bereich der Schultern und/oder des Kopfes vorgesehen: «Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das Knie bei aktiver Gegenwehr verrutscht», so die Sprecherin. Der Artikel verwies auch auf ein Statement eines Rechtsmediziners im Zusammenhang mit dem Tod des Afroamerikaner George Floyd durch Polizeigewalt.</p>
<p>Die Polizei veröffentlichte eine <a href="https://www.police.be.ch/de/start/themen/news/medienmitteilungen.html?newsID=77d36a7d-01de-41e0-9bd1-aef6ff68dc7d" target="_blank" rel="noopener">Medienmitteilung</a> zum Fall. Und in der Folge erschienen sowohl im «Bund» wie in der BZ – die beiden Redaktionen arbeiteten <a href="https://www.derbund.ch/bund-und-berner-zeitung-legen-die-redaktionen-zusammen-304855128029" target="_blank" rel="noopener">damals noch getrennt</a> und damit als Konkurrenten – weitere Artikel zu diesem Vorfall. Ein wichtiges Thema dabei: die Fixierung mit dem Knie. Es gab auch viele Online-Kommentare zum Fall, auch solche, in denen der Aktion der Polizei mit «Mord» in Verbindung gebracht wurde. Die Redaktionsleitungen von «Bund» und BZ entschuldigten sich später dafür und löschten diese Kommentare.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft eröffnete nach dem Vorfall eine Untersuchung wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen zwei an der Verhaftungsaktion beteiligte Polizeibeamte. Danach wurde es ruhig um den Fall. Erst im September 2023 wurde er wieder ein Thema. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte damals als erste Instanz den Beamten, der den Mann in den Polizeiwagen gestossen hatte, wegen Amtsmissbrauch und Tätlichkeit zu einer bedingten Geldstrafe. Der Beamte, der auf dem Verhafteten gekniet war, wurde freigesprochen.</p>
<h5>Vorwurf: Berichterstattung «voreingenommen und unvollständig»</h5>
<p>Nach dem Urteil äusserte sich Philippe Müller, Berner Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion, in <a href="https://www.be.ch/de/start/dienstleistungen/medien/medienmitteilungen.html?newsID=48bdadb2-e3b8-43e7-bddf-fe5677f6317c" target="_blank" rel="noopener">einem Statement</a> sehr pointiert zur Berichterstattung von «Bund» und BZ unmittelbar nach dem Vorfall damals: Sie sei «voreingenommen und unvollständig» gewesen und habe damit eine öffentliche Vorverurteilung des Mitarbeitenden der Kantonspolizei in Kauf genommen. Die Redaktionsleitungen von «Bund» und BZ wiesen die Anschuldigungen Müllers daraufhin in <a href="https://www.derbund.ch/leitartikel-zur-presseschelte-es-ist-aufgabe-der-medien-kritisch-hinzuschauen-870279541058" target="_blank" rel="noopener">einem Leitartikel</a> zurück: Man habe «ausgewogen und so präzise und umfassend wie möglich» berichtet. Und man habe damals «sämtliches Bildmaterial zwecks Auswertung dem Sicherheitsdirektor» gezeigt und mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.</p>
<p>Mitte Oktober 2023 wurde dann im Berner Grossen Rat die oben genannte <a href="https://www.gr.be.ch/de/start/geschaefte/geschaeftssuche/geschaeftsdetail.html?guid=87d86b12eb8a490d8bd188c70730cbb5)" target="_blank" rel="noopener">Motion</a> «Machtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützen» eingereicht. Die Motionär*innen schildern darin ihre Sicht der Dinge und kritisieren, die Berichterstattung von «Bund» und BZ habe «mehrfach und massiv den ethischen Grundlagen des Journalismus (Journalistenkodex)» widersprochen. Der Regierungsrat müsse seine Angestellten schützen, «auch und gerade gegen einen grossen Medienkonzern wie Tamedia, der im vorliegenden Fall seine Macht und politische Haltung zu Lasten eines einzelnen Kantonsangestellten und seiner Familie missbraucht hat».</p>
<p>Sie forderten deshalb unter anderem, dass der Regierungsrat aufkläre, «weshalb die Redaktion klärendes Bildmaterial bis heute nicht publiziert hat», und dass er die Herausgabe aller «zensurierten Bilder betreffend die diskutierte Fixierung seitens Fotografen oder Redaktion» verlange. Zudem solle der Regierungsrat «eine Beschwerde» einreichen und eine Schadensersatz- und Genugtuungsforderung klären, eine «klärenden Berichterstattung und Richtigstellung der Fakten» fordern und klären, «wie die Freischaltung von Online-Kommentaren, in denen jemand als «Mörder» vor-verurteilt wird, zu rechtfertigen ist».</p>
<h5>Mehrheit unterstützt Motion</h5>
<p>Bevor die Motion im Grossen Rat behandelt wurde, hatten Simon Bärtschi, Chefredaktor BZ und Chefredaktor Redaktion BZ/Der Bund/Thuner Tagblatt/Berner Oberländer, und «Bund»-Chefredaktorin Isabelle Jacobi allen Ratsmitgliedern eine ausführliche <a href="https://drive.google.com/file/d/1GQYGeTnpT1aehAHB0iKxfu_tOE8dJt5R/view" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme</a> zu den Vorwürfen zukommen lassen. EVP-Grossrat Hanspeter Steiner fand deshalb in der Debatte, es stehe bei «diversen Punkten Aussage gegen Aussage»; er lehnte die Motion ab. Doch eine Mehrheit unterstützte sie: Mit 75 Ja gegen 65 Nein bei 12 Enthaltungen überwies der Grosse Rat die Motion an den Regierungsrat.</p>
<p>«Die Redaktion nimmt diesen Schritt der Politik mit Verwunderung zur Kenntnis», reagierte Bärtschi auf Anfrage von RSF Schweiz auf dieses Resultat: «Der Berner Regierungsrat und das Parlament wollen offenbar auf die Berichterstattung Einfluss nehmen und uns einschüchtern.» Die Chefredaktion habe nach genauer Prüfung aller Fakten mehrfach und klar Stellung bezogen, der Vorwurf einer Vorverurteilung sei falsch: «Unsere Journalistinnen und Journalisten haben kein rechtliches Urteil gefällt und nie behauptet, die beiden Polizisten hätten sich strafbar gemacht. Vielmehr haben sie einen sachlichen Augenzeugenbericht abgeliefert, weil sie zufällig vor Ort waren. Das ist unser Job.»</p>
<p>Bärtschi befürwortet eine «vertiefte Prüfung» in diesem Fall, auch wenn er es «absurd» findet, «dafür das Parlament, die Regierung und die Verwaltung zu bemühen und Steuergelder zu verschwenden». Es gebe mit dem Presserat, den Gerichten und der Tamedia-Ombudsstelle bereits bewährte Institutionen für die Überprüfung der Berichterstattung. «Von unserer Seite liegt alles auf dem Tisch, wir kooperierten mit der Staatsanwaltschaft, der zuständige Regierungsrat konnte sämtliches Bildmaterial einsehen, der Fall endete vor Gericht mit einer erstinstanzlichen Verurteilung sowie einem Freispruch.»</p>
<p>Tatsächlich stellt sich die Frage, weshalb sich die Kritiker*innen der Berichterstattung nicht an den Presserat oder an die Justiz gewendet haben – das wären die klassischen Vorgehensweisen gewesen. Ausserdem erstaunt es, dass zwischen der Berichterstattung im Juni 2021 und der Einreichung der Motion im Oktober 2023 so viel Zeit verging.</p>
<h5>Weshalb so spät – und weshalb nicht beim Presserat?</h5>
<p>Was waren die Gründe dafür, dass die Motion erst mehr als zwei Jahre nach der Berichterstattung eingereicht wurde? «Der chronologische Ablauf der Geschehnisse hat uns dazu bewogen», so die Sprecherin der Motionär*innen, EDU-Grossrätin Katharina Baumann, auf Anfrage von RSF Schweiz. Die Berichterstattung sei «stets nur bruchstückhaft» den tatsächlichen Fakten nachgehinkt. Die «Bund»- und «Berner Zeitung»-Redaktion habe wesentliche Informationen und Fotos gegenüber der Öffentlichkeit zurückbehalten: «Wir haben dies erst nach dem Urteil im Herbst 2023 erfahren. Hätten «Bund» und «Berner Zeitung» diese Schlüsselinformationen nicht unterschlagen, hätten wir früher reagieren können.»</p>
<p>Haben die Motionär*innen auch ein anderes Vorgehen als einen politischen Vorstoss in Betracht gezogen, etwa, den Presserat oder die Justiz einzuschalten? Es hätten, so Baumann, Gespräche und Klärungsversuche auf bilateralem Weg stattgefunden, «unsere Anliegen und Bedenken wurden weder ernst- noch aufgenommen». Der Weg eines politischen Vorstosses sei wichtig gewesen: «Nur so konnte unserem Anliegen Nachdruck verliehen werden.» Der betroffene Polizist habe eine Familie mit Frau und Kindern, er sei in aller Öffentlichkeit als «Mörder» bezeichnet und aufgrund mangelhafter Verpixelung wiedererkannt worden. Dies sei weder korrekt noch professionell: «Auf Basis der Motion wurde die Faktenlage breit diskutiert. Der Gang zu Presserat, Justiz oder anderem liegt nun in der Verantwortung des Gesamt-Regierungsrates.»</p>
<p>Die Frage, weshalb nicht der Presserat oder die Justiz eingeschaltet wurde, hat RSF Schweiz auch an Philippe Müller, Berner Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion, gestellt. «Sicherheitsdirektor Philippe Müller schätzte die Situation vor zwei Jahren so ein, dass aufgrund der damaligen, aus seiner Sicht einseitigen medialen Berichterstattung eine Beschwerde an den Presserat von den Medien oder der Öffentlichkeit als Beeinflussung des laufenden Strafverfahrens gegen die Mitarbeitenden der Kantonspolizei dargestellt worden wäre. Die Medien wären kaum auf die inhaltlichen Argumente des Sicherheitsdirektors eingegangen», schreibt Reto Wüthrich, Leiter Kommunikation Kanton Bern und Kommunikationsbeauftragter des Regierungsrates, auf die Anfrage. Deshalb habe Müller damals vorläufig auf weitere Massnahmen verzichtet und bewusst den Gerichtsentscheid abgewartet.</p>
<p>Philippe Müller wird sich mit seiner Regierungsrats-Kolleginnen und -kollegen nun um die Umsetzung der Motion kümmern müssen. Wer soll die Aufträge ausführen, die verlangten Untersuchungen anstellen? Und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wie wird der Regierungsrat mit der Forderung, dass «alle zensurierten Bilder» herausgegeben würden, umgehen – dieser Forderung steht ja der Quellenschutz entgegen? Noch ist offenbar gar nichts klar: «Der Regierungsrat hat die Überweisung der Motion zur Kenntnis genommen und wird das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit diskutieren», so die Antwort des Kommunikationsbeauftragten des Regierungsrates, Reto Wüthrich.</p>
<p>«Es ist Sache der Justiz oder der berufsethischen Instanz der Schweizer Journalisten, dem Presserat, festzustellen, ob die Berichterstattung über ein Ereignis gesetzeskonform war beziehungsweis ob sie den Berufsregeln entsprach», kommentiert Denis Masmejan, der Generalsekretär von RSF Schweiz, den Fall. Es sei nicht richtig, dass die Politik diese Instanzen ersetzen wolle. Was für Masmejan vor allem beunruhigend ist, ist die Tatsache, dass der Grosse Rat eine Forderung an die Regierung richtet, die offensichtlich gegen den Quellenschutz verstösst: «Nur die Justiz hat unter streng geregelten Bedingungen die Macht, eine Redaktion zu zwingen, Informationen oder Bilder, die sie besitzt, auszuhändigen. RSF Schweiz fordert den Berner Regierungsrat auf, die Gewaltenteilung zu respektieren.»<strong> </strong></p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz</h6>
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		<title>Gute Idee – potentiell gefährliche Konsequenzen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/gute-idee-potentiell-gefaehrliche-konsequenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 11:05:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Aus einem Vorstoss zum Schutz der Informationsfreiheit wird ein Vorstoss, der ein grosses negatives Potential für die Informationsfreiheit hat. Geschehen in der Schweiz im Dezember 2023. Eigentlich ging es darum, eine nachträgliche Verbesserung eines Artikels des Bankengesetzes zu erreichen, da dieser neu auch Journalistinnen und Journalisten mit einer Freiheitsstrafe bedrohte, wenn sie geleakte Daten veröffentlichen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Vorstoss zum Schutz der Informationsfreiheit wird ein Vorstoss, der ein grosses negatives Potential für die Informationsfreiheit hat. Geschehen in der Schweiz im Dezember 2023.</p>
<p>Eigentlich ging es darum, eine nachträgliche Verbesserung eines Artikels des Bankengesetzes zu erreichen, da dieser neu auch Journalistinnen und Journalisten mit einer Freiheitsstrafe bedrohte, wenn sie geleakte Daten veröffentlichen. Doch zum Schluss der Wintersession des Parlaments liegt nun ein Vorstoss vor, der möglicherweise zur Folge hat, dass die Veröffentlichung geleakter Daten allgemein strafbar wird – eine Bedrohung des investigativen Journalismus.<strong> </strong></p>
<p>Die Geschichte beginnt 2015. Damals trat das revidierte Bankengesetz in Kraft, und es enthielt einen ebenfalls revidierten Artikel, der die Informationsfreiheit tangiert. Durch eine Änderung von Artikel 47 zum Bankgeheimnis galt nämlich neu: Nicht nur in Banken tätiges Personal, sondern jede Person, die geleakte Bankdaten weitergibt, kann sich der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig machen. Es drohen dann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch Journalistinnen und Journalisten, die solche Daten veröffentlichen, können bestraft werden.</p>
<p>Was dieses Gesetz wirklich bedeutet, zeigte sich Anfang 2022. Damals wurden die «Suisse Secrets» veröffentlicht, Recherchen eines internationalen Konsortiums investigativer Journalistinnen und Journalisten. Sie zeigten aufgrund von geleakten Daten der Credit Suisse, dass es geheime Konten von Kriminellen, umstrittenen Politikerinnen, Potentaten und korrupten Unternehmern gab <em>(Foto Keystone/Michael Buholzer)</em>. Schweizer Journalistinnen und Journalisten konnten sich an dieser Recherche nicht beteiligen – ihnen drohte Strafe nach Artikel 47 des Bankengesetzes.</p>
<p>In der Folge forderten verschiedene Organisationen und Verbände, darunter auch RSF Schweiz, dass Artikel 47 angepasst wird. Auch internationale Medien berichteten nun über die Recherchen verhindernde Schweizer Gesetzgebung. Und Irene Khan, die UNO-Berichterstatterin Meinungsäusserungsfreiheit wandte sich in einem Schreiben an Aussenminister und Bundespräsident Ignazio Cassis, in dem sie sich besorgt über den Schweizer Umgang mit der Informationsfreiheit ausdrückte, wenn es um Bankdaten geht.</p>
<p>Es gab auch verschiedene Vorstösse zum Thema im Schweizer Parlament. Manche scheiterten, doch im November 2022 kam in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eine Motion zu Stande, die den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, ob «die aktuelle Gesetzgebung geändert werden soll, um die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen zu gewährleisten» und gegebenenfalls eine Änderung der einschlägigen Gesetze vorzuschlagen. In der darauffolgenden Debatte im Nationalrat im Februar dieses Jahres unterstütze Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Motion: Der Bundesrat sei bereit, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und «beim Vorliegen von Handlungsbedarf eine Vorlage für eine Anpassung des Finanzmarktrechts zu erarbeiten». Der Nationalrat nahm die Motion mit 113 Ja- zu 78-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung an.</p>
<p>Alles schien auf gutem Weg. Doch dann befasste sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit dem Thema. Sie beantragte im Oktober dieses Jahres, der Ständerat solle die Motion ablehnen. Dies tat der Rat denn auch am 14. Dezember, 32 Ständeräte und Ständerätinnen stimmten gegen die Motion, 10 dafür, und zwei enthielten sich der Stimme. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.</p>
<p>«RSF Schweiz bedauert diese Entscheidung», kommentiert Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, das Abstimmungsresultat. Es handle sich um eine verpasste Gelegenheit: «Der Text verpflichtete inhaltlich zu nichts, hatte aber den Vorteil, dass er den Bundesrat gezwungen hätte, das Dossier dieses unglücklichen Artikels 47 des Bankengesetzes wieder zu öffnen.» RSF Schweiz habe gehofft, dass sich danach die Vernunft durchsetzen und das Parlament schliesslich anerkennen würde, dass man nicht denjenigen, der Bankdaten stehle, mit dem Medium in einen Topf werfen könne, das punktuell gestohlene Bankdaten nutze, um unter Einhaltung der journalistischen Berufsregeln wahrheitsgetreue Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen: «Ich glaube, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist diesbezüglich sehr klar.»</p>
<p>Vor der Entscheidung des Ständerats hatte Investigativ.ch in einem offenen Brief mit dem Titel «Kein Maulkorb für den Investigativjournalismus!», den unter anderen auch RSF Schweiz unterzeichnet hatte*, den Ständerat aufgefordert, die Motion anzunehmen. Ausserdem baten die Unterzeichnenden den Ständerat, das Kommissionspostulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) abzulehnen. Denn die WAK-S hatte sich nicht nur für die Ablehnung der Motion ausgesprochen, sondern ihr ein «Kommissionspostulat» unter dem Titel <strong>«Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten»</strong> entgegengestellt.</p>
<p>Es gebe, so die WAK-S, «viel grundsätzlicheren Klärungsbedarf bezüglich der Handhabung der weiteren Verwendung, insbesondere der Veröffentlichung, illegal erworbener Daten». Diese Problematik werde sich nach Ansicht der Kommission aufgrund der steigenden Cyberkriminalität in Zukunft verschärfen: «Die Kommission wünscht deshalb, dass die Diskussion rund um die Problematik der Strafbarkeit der Veröffentlichung illegal erworbener Daten ausgeweitet wird, bevor allenfalls spezifische Bestimmungen für den Finanzsektor erlassen werden.»</p>
<p>In ihrem Postulat forderte die WAK-S, der Bundesrat solle in einem Bericht aufzeigen, wie der gesetzliche Schutz sensibler persönlicher Daten vor Veröffentlichungen durch soziale und private Medien verbessert werden könne und gleichzeitig einem legitimen öffentlichen Interesse der Aufklärung von systematischen Gesetzesverletzungen Rechnung getragen werden könne. Der Bundesrat solle prüfen, ob die Strafbarkeit der Veröffentlichung von rechtswidrig erhaltenen oder erworbenen Personen- oder anderen sensiblen Daten eingeführt werden solle: «Eine solche Regelung soll die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden weiterhin ermöglichen, sie soll aber auch die zu schützenden Personen vor Vorverurteilungen der Öffentlichkeit und generell in ihren Persönlichkeitsrechten schützen.»</p>
<p>Der Vorstoss schreckte Medien und Medienschaffende auf: Nun stand plötzlich im Raum, dass allgemein die Veröffentlichung rechtswidrig erhobener Daten unter Strafe gestellt werden könnte. Das würde investigativen Journalismus – nicht nur im Bankenbereich – verunmöglichen. So würde etwa die Veröffentlichung von Daten, die eine Ungerechtigkeit belegten und von einem Whistleblower weitergegeben wurden, strafbar. Journalistinnen und Journalisten dürften künftig nur noch mit Daten arbeiten, die vom «Dateninhaber» freigegeben würden – und wer gibt Daten frei, die belegen, dass man selbst zum Beispiel schmutzige Geschäfte betrieben hat? Oder die belegen, dass in einer Verwaltung schwere Fehler geschehen sind?</p>
<p>Der Bundesrat hatte das «Kommissionspostulat» der WAK-S zur Ablehnung empfohlen: Die geltende materielle Rechtslage sei grundsätzlich ausreichend, um eine weitere Verwendung illegal erworbener Daten zu erfassen, schrieb er in seiner Stellungnahme. Und er erkenne «angesichts der bestehenden Rechtslage» in einer Berichterstattung zu den Fragen der Kriminalisierung der Verwendung von illegal erlangten Daten sowie der Zulässigkeit einer Veröffentlichung aus übergeordneten Interessen «keinen erheblichen Mehrwert».</p>
<p>Trotz allem stimmte der Ständerat am 20. Dezember dem Postulat zu, mit 28 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat wird nun den verlangten Bericht erstellen müssen. Was dann? Der Status quo mit einem Artikel 47, der die Informationsfreiheit einschränkt? Neue Einschränkungen der Pressefreiheit?</p>
<p>«Es ist schwierig, den Ausgang dieses Prozesses vorherzusagen, weil unklar ist, worauf das Postulat eigentlich abzielt», sagt Denis Masmejan von RSF Schweiz. Wörtlich genommen fordere der Text eine Ausweitung der Fälle, in denen die Veröffentlichung von Personendaten aus illegaler Quelle unter Strafe gestellt werden soll, ohne Rücksicht auf den Informationsauftrag der Medien. Der Berichterstatter der Kommission, Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG), habe jedoch einige Nuancen ins Spiel gebracht, «sodass man nicht mehr genau weiss, was man glauben soll», so Masmejan. «Unsere Forderung bleibt dieselbe: Das Gesetz muss eine Klausel enthalten, die die Medien ausnimmt, wenn die von ihnen veröffentlichten Informationen wahrheitsgemäss und von allgemeinem Interesse sind.»</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz<strong> </strong></h6>
<p><em>*Unterstützende Organisationen und Verbände: SRG SSR, Schweizer Medien (Verband), verband medien mit zukunft, Radios Régionales Romandes, syndicom, impressum, Schweizer Syndikat Medienschaffender (ssm), lobbywatch.ch, RSF Schweiz, maz, Öffentlichkeitsgesetz.ch, Centre de Formation au Journalisme et aux Médias (CFJM), investigativ.ch, Schweizer Presserat.</em></p>
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		<title>Soltan Achilova, die turkmenische Journalistin, die vom Regime daran gehindert wurde, in Genf zu sprechen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/soltan-achilova-die-turkmenische-journalistin-die-vom-regime-daran-gehindert-wurde-in-genf-zu-sprechen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 10:59:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Es war am Samstag, dem 18. November 2023: An diesem Tag sollte die turkmenische Fotojournalistin Soltan Achilova einen Flug in die Schweiz nehmen. Sie wurde an der Universität Genf erwartet, wo sie am darauffolgenden Dienstag an einer der Veranstaltungen der Semaine des droits humains (Menschenrechtswoche) teilnehmen sollte, die jedes Jahr von der Genfer Hochschule organisiert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es war am Samstag, dem 18. November 2023: An diesem Tag sollte die turkmenische Fotojournalistin Soltan Achilova einen Flug in die Schweiz nehmen. Sie wurde an der Universität Genf erwartet, wo sie am darauffolgenden Dienstag an einer der Veranstaltungen der <a href="https://www.unige.ch/cite/evenements/semaine-des-droits-humains/sdh2023/mardi-21-novembre/discussion-avec-soltan-achilova">Semaine des droits humains</a> (Menschenrechtswoche) teilnehmen sollte, die jedes Jahr von der Genfer Hochschule organisiert wird. Achilova kam nie an. Die Behörden hinderten sie und ihre Tochter am Flughafen von Aschgabat daran, das Flugzeug zu besteigen, und beschädigten ihren Reisepass, um ihn unbrauchbar zu machen.</p>
<p>Cristina Rendon war die treibende Kraft dahinter, dass Soltan Achilova in die Schweiz kam. Sie ist Programmbeauftragte bei der Fondation Martin Ennals in Genf, einer Organisation, die für den Preis bekannt ist, den sie jedes Jahr an Menschenrechtsverteidiger vergibt. Achilova war eine der beiden <a href="https://www.martinennalsaward.org/fr/hrd/soltan-achilova/">Finalist*innen</a> des Preises im Jahr 2021.</p>
<p>Alle Bemühungen von Cristina Rendon, zusammen mit denen der Universität Genf selbst, blieben erfolglos. Achilova konnte ihr Land nicht verlassen. Es war das zweite Mal, dass Turkmenistan, eines der am stärksten gegen die Informationsfreiheit gerichteten Regimes der Welt, ihr das Recht zu reisen verweigerte. Bereits 2019 war sie mit einem Ausreiseverbot belegt worden, als sie nach Tiflis reisen sollte, um an einem internationalen Seminar teilzunehmen. Reporter ohne Grenzen <a href="https://rsf.org/fr/turkm%C3%A9nistan-la-journaliste-soltan-achilova-interdite-de-sortie-du-territoire">verurteilte</a> damals das nicht tolerierbare Verhalten der turkmenischen Behörden. Auch nach der Verhinderung der Reise Achilovas nach Genf<a href="https://rsf-ch.ch/la-photojournaliste-turkmene-soltan-achilova-empechee-de-quitter-son-pays-pour-intervenir-lors-de-la-semaine-des-droits-humains-a-geneve/">, nahm RSF Stellung</a> und sprach seine volle Unterstützung für Achilova aus, die eine der sehr wenigen Medienschaffenden Turkmenistans ist, denen es gelingt, mit unabhängigen Medien zusammen zu arbeiten, die alle aus dem Ausland operieren.</p>
<p>In Absprache mit der Schweizer Sektion von RSF – der Autor dieser Zeilen sollte die Diskussion mit Achilova an der Universität moderieren – wurde die geplante Veranstaltung in Genf trotzdem durchgeführt:  eine Art Hommage an eine Abwesende. Der aus Wien angereiste Aktivist Farid Tuhbatullin, Vorsitzender der Turkmen Initiative for Human Rights und ein enger Vertrauter Achilovas, war bereit, als Sprachrohr seiner Landsfrau zu fungieren, indem er sich bemühte, die Fragen, die an die Fotojournalistin gerichtet werden sollten, so zu beantworten, als wäre er an ihrer Stelle.</p>
<p><a href="https://mediaserver.unige.ch/proxy/207305/VN4-2240-2023-2024-A-11-28-A.mp4">Sehen Sie hier die Aufzeichnung der Veranstaltung</a></p>
<p>Es ist ein spezielles Schicksal, das Soltan Achilova erlebt hat. Sie kam erst spät, 2008, im Alter von 58 Jahren, zum Journalismus und zur Fotoreportage. Zuvor hatte sie ein anderes Leben geführt, war ausgebildete Wirtschaftswissenschaftlerin und Buchhalterin und Mutter von fünf Kindern. Dann beschlossen die Behörden eines Tages, ihr Haus abzureissen. Sie wehrte sich vehement dagegen, versuchte alles, um sich zu verteidigen, und erzählte schliesslich einem oppositionellen Radiosender, was mit ihr geschah.</p>
<p>In diesem Moment fand sie ihre Berufung als Journalistin. Ab nun dokumentierte sie das Alltagsleben und die Probleme, die die Menschen in ihrem Alltag hatten. Doch auch die Schwierigkeiten begannen sehr schnell. Mehrmals wurde Achilova eingeschüchtert, bedroht, angegriffen und verhaftet. Spuren davon finden sich in den <a href="https://rsf.org/fr/turkm%C3%A9nistan-soltan-achilova-harcel%C3%A9e-pour-des-photos-d-une-file-d-attente">Archiven von Reporter ohne Grenzen</a>. Am 25. Oktober 2016 zum Beispiel wurde sie von einem Polizisten und dem Geschäftsführer eines Supermarkts vertrieben, als sie eine lange Warteschlange fotografierte.</p>
<p>Als sie am selben Tag ein Krankenhaus aufsuchte, wurde sie von zwei Polizisten in Zivil angehalten, die sie mehrere Stunden lang auf offener Strasse verhörten und sie über ihre Familie und ihren Wohnort ausfragten. Als sie schliesslich wieder gehen konnte, wurde sie von vier Unbekannten angegriffen, beleidigt und beraubt. Sie kehrte unter Schock nach Hause zurück. Als sie im nächsten Monat erneut ins Krankenhaus ging, wurde sie von zwei Frauen angegriffen, die ihr vorwarfen, Turkmenistan durch den Schmutz zu ziehen. Als sie in ihre Wohnung zurückkehrte, erfuhr sie, dass eine ihrer Nachbarinnen von zwei Männern verprügelt worden war, die ihr zuriefen: «Das ist dafür, dass du Fotos gemacht hast» – und dabei offensichtlich das falsche Ziel anvisierten.</p>
<p>Wir hätten gerne gehört, was sie an diesem Dienstag, dem 21. November 2023, in Genf erzählt hätte, woher sie den Mut nahm und immer noch nimmt, um trotz Angst und dem ständigen Druck der Behörden weiterzumachen. Wir hätten sie gerne gefragt, ob sie ihr früheres Leben, als sie noch nicht Journalistin war, zurückwünscht – ohne übrigens an ihrer Antwort zu zweifeln.</p>
<p>Farid Tuhbatullin, der sich an die Regeln dieser Diskussion <em>in abstentia</em> hielt, war bereit, auf diese Frage seine Meinung zu äussern: Er ist überzeugt, dass Achilova ihr früheres Leben nicht vermisst. Sie hat in ihrer Arbeit als Journalistin einen Sinn gefunden, und das gibt ihr die Kraft, weiterzumachen.</p>
<p>Im Jahr 2023 belegte <a href="https://rsf.org/en/country/turkmenistan">Turkmenistan</a> auf der jährlich von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit den 176. Platz von 180 Ländern. Es ist eines der am stärksten abgeschotteten Länder der Welt, was die Pressefreiheit angeht. Es überrascht nicht, dass die Bevölkerung keinen freien Zugang zum Internet hat. Kritik an den Machthabern ist verboten, da Journalistinnen und Journalisten ein positives Bild des Landes zeichnen müssen. Die Medien werden alle vom Staat kontrolliert. Die einzigen unabhängigen Medien – darunter auch die, für die Achilova arbeitet – operieren aus dem Ausland.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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		<enclosure url="https://mediaserver.unige.ch/proxy/207305/VN4-2240-2023-2024-A-11-28-A.mp4" length="0" type="video/mp4" />

			</item>
		<item>
		<title>Ein praktischer Leitfaden zur besseren Verteidigung der Pressefreiheit</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/ein-praktischer-leitfaden-zur-besseren-verteidigung-der-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 10:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen hat einen praktischen Leitfaden zum Medienrecht für Journalisten veröffentlicht («Maîtriser le droit des médias», Editions Alphil 2023). Das Buch – es liegt ausschliesslich in französischer Sprache vor – wurde vom Autor dieser Zeilen in seiner Funktion als Generalsekretär von RSF Schweiz verfasst, der zudem an der Universität [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen hat einen praktischen Leitfaden zum Medienrecht für Journalisten veröffentlicht <em>(«Maîtriser le droit des médias», Editions Alphil 2023</em>). Das Buch – es liegt ausschliesslich in französischer Sprache vor – wurde vom Autor dieser Zeilen in seiner Funktion als Generalsekretär von RSF Schweiz verfasst, der zudem an der Universität Neuenburg einen Lehrauftrag für Medienrecht hat.</p>
<p>Warum ein solches Buch? Zunächst natürlich, weil es in der Schweiz bisher kein populärwissenschaftliches Werk zum Thema in französischer Sprache gab. Vor allem aber, weil unsere Organisation grundsätzlich von drei Dingen überzeugt ist:</p>
<p>&#8211; Die Pressefreiheit nutzt sich, wie es das Motto der französischen Satire-Zeitung <em>Canard Enchaîné</em> besagt, nur dann ab, wenn man sie nicht nutzt. Journalistinnen und Journalisten müssen daher in der Lage sein, die Rechte, die ihnen die Pressefreiheit einräumt, bestmöglich zu nutzen. Dafür müssen sie diese Rechte aber kennen.</p>
<p>&#8211; In der Schweiz werden Medienschaffende nicht inhaftiert, nicht getötet, nicht als Geiseln genommen. Das Land schneidet auf der jährlich von RSF veröffentlichten <a href="https://rsf.org/en/country/switzerland" target="_blank" rel="noopener">Rangliste der Pressefreiheit</a> gut ab (2023: Platz 12 von 180 Ländern). Doch die Informationsfreiheit muss nicht nur in autoritären Regimen verteidigt werden. Eine Organisation wie die unsere muss sie auch «daheim» überwachen. Die Schweizer Gesetze sind in mehreren Punkten nicht gerade förderlich für die Pressefreiheit. Der Indikator, der im RSF-Ranking die Qualität des rechtlichen Umfelds misst, sieht die Schweiz in diesem Bereich auf Platz 37, hinter vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland und Frankreich.</p>
<p>&#8211; Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. In einem Land wie dem unseren muss die Verteidigung der Pressefreiheit auf diesem Bereich erfolgen: Man muss dafür mithilfe der Werkzeuge des Rechtsstaates, also mit seinen Gesetzen und vor seinen Gerichten agieren.</p>
<p>Aus all diesen Gründen war RSF Schweiz der Ansicht, dass die Veröffentlichung eines solchen Buches der Verteidigung der Pressefreiheit dienen würde. «Maîtriser le droit des médias» behandelt so genau wie möglich alle rechtlichen Aspekte, die mit der Ausübung des Journalistenberufs verbunden sind. Das Buch ist in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst und enthält zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Es richtet sich an die Journalistinnen und Journalisten und nicht, wie die meisten juristischen Werke, an Juristen. Unsere Organisation hofft aufrichtig, damit einen Beitrag zur Informationsfreiheit zu leisten, überlässt die Beurteilung jedoch der Öffentlichkeit.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p><a href="https://rsf-ch.ch/produit/maitriser-le-droit-des-medias/" target="_blank" rel="noopener">Das Buch (in französischer Sprache) bestellen</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Öffentlichkeitsprinzip wird stellenweise wieder aufgehoben</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/das-oeffentlichkeitsprinzip-wird-stellenweise-wieder-aufgehoben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 14:31:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-03]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=28476</guid>

					<description><![CDATA[Für Journalistinnen und Journalisten sind Öffentlichkeitsgesetze wichtig, denn sie schaffen Werkzeuge für Recherchen. Doch zunehmend wird das Öffentlichkeitsprinzip durch Spezialgesetze oder andere Regelungen gebremst oder gar ausser Kraft gesetzt, so etwa kürzlich durch den Nationalrat. Das Positive vorneweg: Seit dem ersten November ist die Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung grundsätzlich kostenlos. Wer bisher gestützt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für Journalistinnen und Journalisten sind Öffentlichkeitsgesetze wichtig, denn sie schaffen Werkzeuge für Recherchen. Doch zunehmend wird das Öffentlichkeitsprinzip durch Spezialgesetze oder andere Regelungen gebremst oder gar ausser Kraft gesetzt, so etwa kürzlich durch den Nationalrat.</p>
<p>Das Positive vorneweg: Seit dem ersten November ist die Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung grundsätzlich kostenlos. Wer bisher gestützt auf das 2006 in Kraft getretene Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) ein Einsichts-Gesuch stellte, musste für den Zugang zu solchen Dokumenten «in der Regel» eine Gebühr bezahlen. In vielen Fällen wurde diese zwar erlassen, aber nicht immer. Nun hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) sowie der Öffentlichkeitsverordnung (VBGÖ) <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97979.html" target="_blank" rel="noopener">in Kraft gesetzt</a>, und die Bundesverwaltung darf nur noch eine Gebühr verlangen, wenn das Gesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordert. Konkret: Benötigt die Behörde für die Bearbeitung eines Zugangsgesuchs mehr als acht Arbeitsstunden, fällt eine Gebühr an. Sie wird – auch das wurde festgelegt – um 50 Prozent reduziert, wenn Gesuche von Medienschaffenden eingereicht werden.</p>
<p>Dass der Zugang zu Dokumenten nach dem Öffentlichkeitsprinzip in der Schweiz nicht selbstverständlich gratis ist, zeigte sich kürzlich auf kantonaler Ebene. Mitarbeitende des <em>Landboten </em>in Winterthur wollten einen Bericht zur Administrativuntersuchung zu Suiziden bei der Winterthurer Stadtpolizei einsehen, dies wurde ihnen vom Stadtrat aber nicht gewährt. Der <em>Landbote </em>verlangte dann Einblick, gestützt auf das Zürcher Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), in dem das Öffentlichkeitsprinzip festgehalten ist. Der Bezirksrat gab dem <em>Landboten</em> recht. Die Zeitung erhielt den Bericht, mit geschwärzten Stellen – und einer <a href="https://www.toponline.ch/news/winterthur/detail/news/der-landbote-muss-450-franken-fuer-schwaerzungen-bezahlen-00221581/" target="_blank" rel="noopener">Rechnung über 450 Franken</a> für den Anonymisierungs-Aufwand.</p>
<h4>Zürcher Regierungsrat will Öffentlichkeitsprinzip einschränken</h4>
<p>Viel weiter als die Bezahlung einer Schwärzungs-Rechnung gehen die Konsequenzen von Plänen des Zürcher Regierungsrates: Er will den Zugang zu Behördenprotokollen einschränken. Mit der <a href="https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/beschluesse-des-regierungsrates/rrb/regierungsratsbeschluss-878-2023.html" target="_blank" rel="noopener">Totalrevision</a> des bereits genannten Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) will er nämlich in Paragraf 18b neu einführen, dass Protokolle von «nicht öffentlichen Sitzungen», die von öffentlichen Organen durchgeführt werden «vom Informationszugang» ausgenommen sind. Das Öffentlichkeitsprinzip soll also für Protokolle von Verwaltungsstellen, Arbeitsgruppen oder anderen staatlichen Einrichtungen nicht mehr gelten. Speziell dabei: Diese Regel war nicht Teil des Vorentwurfs der Regierung für ein revidiertes IDG – und sie wurde, <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/weniger-transparenz-bei-verwaltung-zuerich-will-schaerferes-oeffentlichkeitsgesetz-ld.1754797" target="_blank" rel="noopener">so deckte die NZZ</a> auf, erst nach der Vernehmlassung vom Regierungsrat in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Wie kam das? RSF Schweiz hat beim Sprecher des Zürcher Regierungsrats, Andreas Melchior, nachgefragt, relativ erfolglos. Denn auf entsprechende Fragen reagierte Melchior kurz und knapp mit: «Der Zürcher Kantonsrat wird das Geschäft sehr zeitnah behandeln. Es entspricht der gängigen Praxis, dass wir in solchen Fällen der Debatte durch Äusserungen gegenüber den Medien nicht vorgreifen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.»</p>
<p>Entdeckt hatte die geplante neue Regelung übrigens Martin Stoll, Initiant und Geschäftsführer der Transparenzplattform <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/" target="_blank" rel="noopener">Öffentlichkeitsgesetz.ch</a>. Er kritisiert nicht nur diese Regelung, sondern auch eine zweite vorgesehene Neuerung. «Bevor das öffentliche Organ eine Information bekannt gibt, prüft es, ob der Bekanntgabe eine rechtliche Bestimmung oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht», steht in Paragraph 11 des IDG-Entwurfs. Ein öffentliches Interesse liege unter anderem vor, «wenn die Bekanntgabe der Information (…) das Kollegialitätsprinzip eines öffentlichen Organs beeinträchtigt». Das bedeutet: Auch nach der Beschlussfassung eines kollektiven Organs, eines Verwaltungsorgans etwa, oder eines gewählten Gremiums, sollen die Protokolle nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen. Keine nachträgliche Transparenz also über allfällige Differenzen und Diskussionen in den entsprechenden Gremien.</p>
<p>Der IDG-Entwurf wird als nächstes von der Kommission für Staat und Gemeinden des Zürcher Kantonsrates behandelt. Danach wird sich das Zürcher Kantonsparlament damit befassen – und hoffentlich im Bereich Transparenz Verbesserungen anbringen.</p>
<h4>Nationalrat entscheidet gegen Transparenz</h4>
<p>Für Journalistinnen und Journalisten sind Öffentlichkeitsgesetze wichtige Werkzeuge bei Recherchen. Auf Bundesebene ist soeben ein Versuch, Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip zu erhalten, im Nationalrat gescheitert. Im Rahmen der grossen Debatte über Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ging es nämlich um eine Neuerung: Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, Artikel 52c des KVG so anzupassen, dass das Öffentlichkeitsgesetz nicht mehr gelten soll, wenn es um die Vereinbarung von Preismodellen und allfälligen Rückerstattungen bei Medikamenten geht. Es gibt auf Bundesebene einige Bereiche, die vom BGÖ ausgenommen sind, bisher gab es solche Ausnahmen aber bei gesundheitspolitischen Themen wie die Festsetzung der Medikamentenpreise nicht.</p>
<p>Auf dieses Vorhaben des Bundesrats reagierten Medienorganisationen: Der Verband Schweizer Medien, SRG SSR, Telesuisse, Medien mit Zukunft, SSM, Syndicom, MAZ, Öffentlichkeitsgesetz.ch, investigativ.ch sowie auch Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz schlossen sich zu einer <a href="https://www.medienmitzukunft.org/de/vmz-wehrt-sich-gegen-schwaechung-des-oeffentlichkeitsprinzips/" target="_blank" rel="noopener">Medienallianz</a> zusammen. Diese forderte Bundesrat und Parlament dazu auf, die «eingeführten Transparenzregeln bei der Festsetzung von Medikamentenpreisen» nicht ausser Kraft zu setzen. Es sei wichtig, argumentierte sie, dass die Öffentlichkeit nachvollziehen könne, wie Medikamentenpreise zustande kommen, und es dürfe nicht sein, dass sich der Staat zum Komplizen in einem intransparenten Preispoker mache. «Schaffen Bundesrat und Parlament hier einen Präzedenzfall, besteht die Gefahr, dass das BGÖ künftig von verschiedenen Interessengruppen fortwährend angegriffen und schrittweise abgebaut wird», schrieb die Allianz in ihrer Stellungnahme.</p>
<p>Es nützte nichts. Am 28. September <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=62376" target="_blank" rel="noopener">stimmte der Nationalrat</a> zu, Informationen über die Festsetzung von Medikamentenpreisen und Preismodellen von der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen. Ein Minderheitsantrag, der die Beibehaltung des Transparenzprinzips forderte, wurde mit 110 zu 78 Stimmen deutlich abgelehnt, ebenso wie ein weiterer Antrag, den Ausschluss vom Transparenzgesetz auf fünf Jahre zu begrenzen (114 zu 75 Stimmen). Die Mehrheit war immerhin weniger extrem als der Bundesrat, da sie die Verpflichtung des Bundesamtes für Gesundheit vorsah, regelmässig den Bericht einer unabhängigen Stelle zu veröffentlichen, die die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Preismodelle evaluiert. Das Dossier geht nun an den Ständerat.</p>
<p>«Die Entscheidung des Nationalrats bedeutet einen bedauerlichen Rückschritt des Transparenzprinzips, wie er in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen leider immer wieder zu beobachten war», kommentiert Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, die Entscheide des Nationalrats. Das Öffentlichkeitsgesetz enthalte bereits Bestimmungen, die es ermöglichten, die Offenlegung bestimmter Informationen aus verschiedenen Gründen, darunter auch Geschäftsgeheimnisse, zu verweigern: «Diese Ausnahmen sind bei weitem ausreichend. Ein öffentlicher Einblick in die Preisgestaltung von Arzneimitteln ist wichtig, und ihn einzuschränken, dient nicht der Glaubwürdigkeit des Systems.»</p>
<h4>Einschränkungen der Transparenz nehmen zu</h4>
<p>Der Beschluss des Nationalrats, sollte er bestätigt werden, könnte durchaus auf der Liste landen, die der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Adrian Lobsiger neuerdings führt <em>(Foto Keystone/Alessandro della Valle)</em>. In seinem <a href="https://edb.reader.epaper.guru/de-CH/viewer/616971da-d98a-4d01-9554-87a20c0277e9/fd949f38-fa10-4c60-a59a-0354346b8612" target="_blank" rel="noopener">Tätigkeitsbericht 2022/2023</a> hat Lobsiger nämlich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der «spezialgesetzlichen Ausschlüsse» des BGÖ «beschleunigt» wachse. Es gibt nach Feststellung des EDÖP also zunehmend neue oder geplante Gesetzesbestimmungen, die das Öffentlichkeitsprinzip einschränken. Um dies zu zeigen, führt Lobsiger nun eine Liste – aktuell finden sich darauf rund 30 solcher Anti-Transparenz-Bestimmungen.</p>
<p>Auch Martin Stoll von Öffentlichkeitsgesetz.ch stellt fest, dass «Regierungen und Parlamente in einigen Bereichen dazu neigen, das zuvor festgelegte Öffentlichkeitsprinzip stellenweise wieder aufzuheben». Dies geschehe laut Stoll als Reaktion auf die wachsende Nutzung der Öffentlichkeitsgesetze durch Medien und Zivilgesellschaft: «Es ist bedauerlich, dass man in Spezialgesetzen das Öffentlichkeitsgesetz ausser Kraft setzten will oder wie im Kanton Zürich versucht, ungünstige Regelungen bei einer Revision ins Gesetz einzubringen», so Stoll gegenüber RSF Schweiz: «Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen, müssen Verwaltungen und Regierungen einen offensiveren Umgang mit Transparenz finden.»</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz<strong><br />
</strong></h6>
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		<title>Der hohe Preis, den palästinensische Medienschaffende bezahlen müssen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/gaza-der-hohe-preis-den-palaestinensische-medienschaffende-bezahlen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 14:31:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-03]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie machen sie es? Wie leben und arbeiten die palästinensischen Journalistinnen und Journalisten im Gazastreifen (Foto Keystone/Xinhua/Chen Junqing)? «Unsere Arbeitsbedingungen sind grauenvoll. Wir riskieren überall unser Leben unter den Bombenangriffen, auf unseren Reisen wie auch, wenn wir im Büro bleiben», sagte der Fotograf Mahmud Hams von Agence France Presse (AFP) der Tageszeitung Le Monde in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie machen sie es? Wie leben und arbeiten die palästinensischen Journalistinnen und Journalisten im Gazastreifen <em>(Foto Keystone/Xinhua/Chen Junqing)</em>? «Unsere Arbeitsbedingungen sind grauenvoll. Wir riskieren überall unser Leben unter den Bombenangriffen, auf unseren Reisen wie auch, wenn wir im Büro bleiben», sagte der Fotograf Mahmud Hams von Agence France Presse (AFP) der Tageszeitung <em>Le Monde </em>in einem am 13. Oktober veröffentlichten <a href="https://www.lemonde.fr/international/article/2023/10/13/a-gaza-les-journalistes-palestiniens-en-premiere-ligne_6194150_3210.html" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a>.</p>
<p>Die Liste der getöteten Medienschaffenden wird fast täglich länger. In den ersten zehn Tagen nach den Massakern, die der bewaffnete Arm der Hamas am Samstag, den 7. Oktober, auf israelischem Gebiet verübte, und dem Beginn der Gegenmassnahmen Israels zählte unsere Organisation bereits <a href="https://rsf.org/fr/comment-isra%C3%ABl-%C3%A9touffe-le-journalisme-%C3%A0-gaza" target="_blank" rel="noopener">zehn Journalisten</a>, die bei der Ausübung ihres Berufs getötet wurden, acht davon im Gazastreifen. Neun weitere Medienschaffende starben in ihren Häusern bei Bombenangriffen. RSF versucht herauszufinden, ob sie aufgrund ihrer Arbeit gezielt angegriffen wurden. Denn laut den Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht müssen Journalisten gleich <a href="https://ihl-databases.icrc.org/fr/ihl-treaties/api-1977/article-79?activeTab=undefined" target="_blank" rel="noopener">wie Zivilisten</a> behandelt werden und dürfen nicht zu militärischen Zielen werden. Zielt eine der Kriegsparteien auf Personen, die als Medienschaffende identifiziert sind, oder auf Gebäude, in denen ausschliesslich Medien untergebracht sind, muss dies als Kriegsverbrechen angesehen werden.</p>
<h5>Eine «schnelle, transparente und gründliche» Untersuchung</h5>
<p>Auf der israelischen Seite der Grenze wurde <a href="https://www.unesco.org/en/articles/unesco-director-general-condemns-killing-yaniv-zohar-israel" target="_blank" rel="noopener">Yaniv Zohar</a>, Fotograf der hebräischsprachigen Tageszeitung <em>Israel HaYom </em>und ehemaliger Korrespondent der Nachrichtenagentur AP in Israel, am Morgen des 7. Oktober zusammen mit seiner Familie an seinem Wohnort, dem Kibbuz Nahal Oz, von Hamas-Mitgliedern ermordet. Der libanesische Journalist Issam Abdallah, der für die Nachrichtenagentur Reuters arbeitete, wurde bei einem Luftangriff im Südlibanon nahe der Grenze zu Israel getötet, als er über Feuergefechte zwischen der Hisbollah und der israelischen Armee berichtete. Bei dieser Gelegenheit wurden auch sechs weitere Journalisten verletzt, darunter zwei Vertreter von Agence France Presse (AFP).</p>
<p>«Issam Abdallah wurde beim Filmen getroffen», erklärte Alessandra Galloni, Chefredaktorin von Reuters, in einem <a href="https://twitter.com/ReutersPR/status/1713976812856869330" target="_blank" rel="noopener">Video</a>. «Zeugen vor Ort sagten, dass die Granate, die ihn tötete, aus Israel kam», sagte sie. «Er war ein erfahrener, talentierter und leidenschaftlicher Journalist, der nur seinen Beruf ausübte, als er getötet wurde.» Abdallah gehörte zu einer Gruppe von Journalisten, die eindeutig als solche gekennzeichnet und vorschriftsgemäss akkreditiert waren. Galloni rief «alle Parteien» dazu auf, «alle Medien» zu respektieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und den Schutz der Medienschaffenden zu gewährleisten. Sie erwarte nun, dass eine «schnelle, transparente und gründliche» Untersuchung die Umstände, die zum Tod ihres Mitarbeiters führten, aufklären werde.</p>
<p>Während der Gazastreifen weiterhin täglich von extrem intensiven Bombenangriffen betroffen ist, sind die palästinensischen Journalisten &#8211; die einzigen, die sich in dem Gebiet aufhalten dürfen &#8211; gezwungen, unter ausserordentlich exponierten und unsicheren Bedingungen zu arbeiten. Nach Informationen unserer Kollegen vom internationalen Sekretariat von RSF mussten etwa 50 von ihnen ihre Wohn- und Arbeitsorte nach dem israelischen Evakuierungsbefehl <a href="https://rsf.org/fr/comment-isra%C3%ABl-%C3%A9touffe-le-journalisme-%C3%A0-gaza" target="_blank" rel="noopener">überstürzt verlassen</a> und konnten weder ihre Arbeitsgeräte noch ihre Daten oder ihre Schutzausrüstung mitnehmen. Darüber hinaus wurden Gebäude, in denen viele palästinensische Medien untergebracht waren, durch die anhaltenden Bombenangriffe zerstört. Die meisten der 24 Radiosender im Gazastreifen wurden entweder durch Luftangriffe oder weil sie nicht mehr über den nötigen Treibstoff für ihre Generatoren und damit für den Betrieb verfügten, ausser Betrieb gesetzt.</p>
<h5>Medienblockade</h5>
<p>Einige Journalisten in Gaza versuchen dennoch, ihre Arbeit fortzusetzen, und weigern sich, die Stadt zu verlassen, wie es die israelischen Streitkräfte von der Zivilbevölkerung verlangen. Die Journalistin <a href="https://www.rts.ch/play/tv/forum/video/le-defi-de-linformation-pour-les-journalistes-a-gaza-interview-de-celine-martelet?urn=urn:rts:video:14404424" target="_blank" rel="noopener">Céline Martelet</a>, Sonderkorrespondentin des Westschweizer Fernsehens RTS, die noch im Januar in Gaza war, berichtete im Gespräch mit RTS aus Tel Aviv von einem ihrer engen palästinensischen Kollegen, der «jeden Tag vor Ort ist, um seine Arbeit zu machen», damit zu der von Israel verhängten Blockade nicht auch noch eine Medienblockade hinzukomme.</p>
<p>Man sagt, dass die Wahrheit immer das erste Opfer eines Kriegs ist. Die Ereignisse, die derzeit den Nahen Osten verwüsten, bilden hier keine Ausnahme. Die prekären und ausserordentlich riskanten Bedingungen, unter denen die einzigen palästinensischen Journalisten in Gaza arbeiten, und die Unmöglichkeit für ausländische Journalisten, den Gazastreifen zu betreten, begünstigen Manipulationen, «auf beiden Seiten», wie Céline Martelet in ihrem Interview betonte.</p>
<p>In diesem speziellen Fall neigt die emotionale Explosion, die die von der Hamas verübten Massaker &#8211; verständlicherweise &#8211; in Israel und anderswo ausgelöst haben, dazu, jede Nuance, die am « Narrativ » des Konflikts vorgenommen wird, verdächtig erscheinen zu lassen. Und Informationen sind, wie alle Journalistinnen und Journalisten wissen, keine Narrative&#8230;</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Ein guter Anfang</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/revision-des-urheberrechtsgesetzes-zugunsten-der-medien-ein-guter-anfang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2023 14:30:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-03]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Abwartend wie so oft, liess die Schweiz zunächst die Europäische Union vorangehen. Nun könnte sie nachziehen, und das ist zu begrüssen. In Anlehnung an die europäische Regelung hat der Bundesrat in diesem Frühling eine Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt vor, darin ein sogenanntes «Leistungsschutzrecht» zugunsten der Medien zu verankern. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>Abwartend wie so oft, liess die Schweiz zunächst die Europäische Union vorangehen. Nun könnte sie nachziehen, und das ist zu begrüssen. In Anlehnung an die europäische Regelung hat der Bundesrat in diesem Frühling eine <a href="https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/mm.msg-id-95351.html" target="_blank" rel="noopener">Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes</a> in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt vor, darin ein sogenanntes «Leistungsschutzrecht» zugunsten der Medien zu verankern. Ziel ist es, die Plattformen zu verpflichten, für die Nutzung von Medieninhalten eine Vergütung zu zahlen. Beispielsweise müsste Google für das Recht bezahlen, den Titel und den Anfang eines Artikels in seinen Suchergebnissen anzuzeigen. Die Vergütung würde zwischen Verlegern und Journalisten aufgeteilt.</p>
<p>Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen unterstützt diese Revision. Sie hat eine entsprechende <a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2023/10/Droit-voisin-pour-les-publications-journalistiques_prise-de-position_RSF-3.pdf" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme</a> beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingereicht, das das Vernehmlassungsverfahren durchführt. In den Augen unserer Organisation ist es wesentlich, dass die Schweiz nicht abseits der Bemühungen der Europäischen Union bleibt, eine Art Gleichgewicht zwischen den Informationsmedien und den grossen Plattformen herzustellen. Deren Geschäftsmodell beruht, erinnern wir uns daran, zu einem nicht unerheblichen Teil auf der bislang lizenzfreien Nutzung von journalistischen Inhalten.</p>
<h5>Eine Gatekeeper-Position</h5>
<p>Dies ist ein erster Schritt, auch wenn die Erfahrungen in Europa zeigen, dass einerseits die durch die neue Regelung notwendig gewordenen Verhandlungen zwischen Verlegern und Plattformen schwierig sind und andererseits noch nicht alle Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie umgesetzt haben. Auch die künstliche Intelligenz, die sich ebenfalls &#8211; zum Teil &#8211; aus der Medienproduktion speist, wird wahrscheinlich weitere Anpassungen erfordern. Dennoch darf die gerade auf den Weg gebrachte Revision des Urheberrechtsgesetzes nicht verzögert werden: Nach Einschätzung von RSF Schweiz muss die künstliche Intelligenz separat behandelt werden.</p>
<p>Um die Herausforderungen des «Leistungsschutzrechts» richtig zu erfassen, muss die Frage in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden. Die grossen Plattformen haben die direkte Verbindung, die zwischen den Medien und ihrem Publikum bestand, zerbrochen. Ein immer grösserer Teil der journalistischen Informationen gelangt nur noch über ein soziales Netzwerk oder eine Plattform zur Kenntnis der Öffentlichkeit. Die Tech-Giganten haben mittlerweile eine Gatekeeper-Position. Ihre Algorithmen und ihre &#8211; undurchsichtige &#8211; Politik der Moderation der Inhalte beeinflussen immer mehr die Informationen, die die Bürgerinnen und Bürger erhalten. Um den demokratischen Bedenken, die diese Entwicklungen aufwerfen, Rechnung zu tragen, hat unsere Organisation auf internationaler Ebene das <a href="https://informationdemocracy.org/" target="_blank" rel="noopener">Forum on Information &amp; Democracy</a> ins Leben gerufen und mit der <a href="https://www.journalismtrustinitiative.org/de/" target="_blank" rel="noopener">Journalism Trust Initiative</a> einen Mechanismus zur Zertifizierung von Medien von allgemeinem Interesse entwickelt.</p>
<p>Ausserdem ist die Werbung, die lange Zeit für viele private Nachrichtenmedien, wenn nicht die Mehrheit, zumindest einen entscheidenden Teil der Einnahmen ausmachte, zu einem sehr grossen Teil auf Plattformen abgewandert. Dadurch wurde das traditionelle Wirtschaftsmodell, auf dem der Journalismus beruhte, erheblich geschwächt.</p>
<h5>Doppelte Entwicklung</h5>
<p>Diese doppelte Entwicklung kann die Demokratien nicht gleichgültig lassen. Die Europäische Union hat mehrere Initiativen ergriffen, um darauf zu reagieren. Um Plattformen für ihre Einflussmöglichkeiten auf die öffentliche Debatte zur Rechenschaft zu ziehen, hat sie ihre Verordnung über digitale Dienste, besser bekannt unter ihrem englischen Akronym DSA (Digital Services Act), verabschiedet. Sie ist im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Die Richtlinie, die eine Verpflichtung von Plattformen einführt, Medien für die Nutzung ihrer Inhalte zu vergüten, stammt hingegen aus dem Jahr 2019. Aufgrund der Rolle, die freie und unabhängige Medien in einer Demokratie spielen, hat die Europäische Union beschlossen, ihre Vorschriften anzupassen.</p>
<p>Der Bundesrat liegt auf derselben Linie, auch wenn sich sein Vorentwurf in einigen Punkten von der EU-Regelung unterscheidet. Im Moment scheint die Idee in der Schweiz relativ gut anzukommen, aber man sollte sich vor dem Anschein hüten. Die grossen Verleger unterstützen sie, die Journalistenorganisationen sind mehrheitlich dafür, aber das sagt noch nichts über die tatsächliche politische Unterstützung aus, die ein solches Projekt im Parlament erreichen könnte.</p>
<p>Dies gilt umso mehr, als die Branche selbst nicht ganz einer Meinung ist. Der Verband Medien mit Zukunft, dem mehrere kleine, unabhängige Medien wie <em>Republik</em>, <em>Zentralplus</em>, die <em>Wochenzeitung</em> oder in der Westschweiz <em>Bon pour la tête</em> und <em>Sept</em> angehören, <a href="https://www.medienmitzukunft.org/de/das-leistungsschutzrecht-bleibt-eine-medienpolitische-sackgasse/" target="_blank" rel="noopener">spricht sich gegen das Vorhaben aus</a>. Er stellt fest, dass kleine Verlage stark von der Verbreitung über Plattformen profitieren und es daher aus dieser Sicht keine Ungerechtigkeit gebe, die korrigiert werden müsste. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass die Plattformen mit einem Verzicht auf die Weiterverbreitung journalistischer Inhalte reagieren könnten. Die grossen Verlage, so die Befürchtung von Medien mit Zukunft, würden am meisten von der Einführung eines «Leistungsschutzrechts» profitieren, die auf Kosten der kleineren Verlage. Insgesamt befürchtet die Organisation, dass der Entwurf dazu beitragen könnte, die Debatte über die staatliche Unterstützung der Medien einzufrieren.</p>
<h5>Unter dem europäischen Schirm</h5>
<p>Diese Argumente verdienen es, diskutiert zu werden, aber keines davon ist unwiderlegbar, und zumindest eines davon erscheint etwas künstlich: Erinnern wir uns, dass die Schweiz sich in diesem Bereich unter dem europäischen Schirm bewegt, und dass kaum die Gefahr besteht, dass Plattformen darauf verzichten, journalistische Inhalte nur auf dem Schweizer Markt weiterzuleiten. Es ist wahrscheinlich, dass die Situation erst dann kritisch würde, wenn die Plattformen eine solche Drohung in der Europäischen Union wahr machen würden.</p>
<p>Was den Vorteil betrifft, den grosse Verlage unberechtigterweise gegenüber kleinen Verlagen erlangen könnten, ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene Regelung einen Ausgleichsmechanismus für die Umverteilung der Vergütung enthält, die &#8211; und das ist von grundlegender Bedeutung &#8211; über eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte und nicht individuell eingezogen wird. Unsere Organisation hat eine andere Formulierung dieses Mechanismus vorgeschlagen, die unserer Meinung nach für kleine Verleger günstiger ist.</p>
<p>Wie dem auch sei, es wäre eine Illusion zu glauben, dass das Heil nur in der staatlichen Medienförderung liegen kann. Auf Bundesebene ist diese Debatte weitgehend festgefahren und droht dies auch noch eine ganze Weile zu bleiben &#8211; unabhängig davon, ob ein Leistungsschutzrecht zugunsten der Medien eingeführt wird oder nicht.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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		<title>Presseförderung für die Westschweizer Tageszeitung L&#8217;Agefi verweigert: «eine eklatante Wettbewerbsverzerrung»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/pressefoerderung-fuer-die-westschweizer-tageszeitung-lagefi-verweigert-eine-eklatante-wettbewerbsverzerrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 07:26:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-02]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Westschweizer Tageszeitung L&#8217;Agefi wende sich nur an Finanz- und Wirtschaftsspezialisten und trage nicht ausreichend zur demokratischen und öffentlichen Debatte bei, um in den Genuss der Pressehilfe zu kommen. So lautete das &#8211; harsche &#8211; Urteil, das die Richter in Mon-Repos Anfang Monat fällten. «Hält das Bundesgericht die Schweizer für dumm?», erwiderte Frédéric Lelièvre, Chefredaktor [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Westschweizer Tageszeitung <em>L&#8217;Agefi</em> wende sich nur an Finanz- und Wirtschaftsspezialisten und trage nicht ausreichend zur demokratischen und öffentlichen Debatte bei, um in den Genuss der Pressehilfe zu kommen. So lautete das &#8211; harsche &#8211; <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?lang=fr&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=agefi&amp;rank=3&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F19-06-2023-2C_35-2023&amp;number_of_ranks=7" target="_blank" rel="noopener">Urteil</a>, das die Richter in Mon-Repos Anfang Monat fällten. «Hält das Bundesgericht die Schweizer für dumm?», erwiderte Frédéric Lelièvre, Chefredaktor von <em>L&#8217;Agefi</em> in seinem<a href="https://agefi.com/actualites/editorial/le-tribunal-federal-prend-il-les-suisses-pour-des-sots" target="_blank" rel="noopener"> Leitartikel</a> vom 11. Juli.</p>
<p>Die Richter bestätigten die Entscheidung des Bundesamts für Kommunikation und später des Bundesverwaltungsgerichts, der Zeitung das Recht auf die im Postgesetz vorgesehenen Rabatte auf die Zustellungsgebühren im Rahmen der Presseförderung zu verweigern.</p>
<p>Die Begründung? <em>L&#8217;Agefi</em> gehöre zur Spezialpresse, die wie die Fachpresse  keinen Anspruch auf diese Rabatte hat, da ihr Beitrag zur demokratischen Debatte nicht mit dem der allgemeinen Presse vergleichbar sei und daher keine staatliche Unterstützung rechtfertige. Diese Einschätzung ärgert Frédéric Lelièvre, denn sie ignoriere die neue Ausrichtung des Titels und die Anstrengungen, die die Redaktion in den letzten drei Jahren unternommen habe: «Wir haben unser digitales Angebot ausgebaut, um ein breiteres Publikum zu erreichen, indem wir neue Formate, insbesondere Videos, entwickelt haben. Wir waren auch viel stärker in der politischen Debatte präsent, insbesondere zum Zeitpunkt der Gesundheitskrise. Eine Entwicklung, die sich etwa bei der Einstellung eines Bundeshauskorrespondenten in Bern gezeigt hat.»</p>
<h5>«In einer wirtschaftlichen und finanziellen Perspektive»</h5>
<p>Um diese Strategie stärker zu verankern, passte die Verlagsgesellschaft der Tageszeitung auch ihre Statuten an. Auf dieser neuen Grundlage beschloss <em>L&#8217;Agefi</em>, ein Gesuch zu erneuern, das bereits vor rund zehn Jahren abgelehnt worden war, obwohl die Positionierung der Zeitung damals eine ganz andere war. «Das BAKOM lehnte jedoch sehr schnell jegliche Diskussion ab, da es der Ansicht war, dass sich nichts wirklich geändert habe», so Lelièvre.</p>
<p>Und das Bundesgericht bestätigt dies: <em>L&#8217;Agefi </em>ziele nach wie vor nur auf ein begrenztes Publikum ab, die Themen, die das Medium behandle, seien wirtschafts- und finanzbezogen, und «wenn vielfältigere Themen angesprochen werden, bleibt dies in einer wirtschaftlichen und finanziellen Perspektive». Auf jeden Fall «reicht es nicht aus, dass die behandelten Themen aktuell sind, um den Titel als generalistisch einzustufen».</p>
<p>Das ist bitter für die Tageszeitung. «Wir sind der Meinung, dass wir einen anderen Blick auf das politische Geschehen werfen und so zur Medienvielfalt beitragen», beharrt Frédéric Lelièvre, der daran erinnert, dass die Erhaltung der Vielfalt der Medienlandschaft das Hauptziel der Medienförderung bleibt. «Es war nicht der Wille des Parlaments, die Medienhilfe auf diese Weise in ein Korsett zu zwängen.»</p>
<h5>Die finanziellen Folgen seien «substantiell»</h5>
<p>Für ihn stellt der Ausschluss von <em>L&#8217;Agefi </em>eine «eklatante Wettbewerbsverzerrung» dar, da die Tageszeitung de facto mit mehreren anderen Titeln des Westschweizer Marktes konkurriert, die ihrerseits von der Presseförderung profitieren. Die Entscheidung des Bundesgerichts «gefährdet den Titel nicht», versichert Lelièvre, doch die finanziellen Folgen der Ablehnung seien für ein Unternehmen mit begrenzten Ressourcen «substantiell».</p>
<p>Derzeit erwägt die Tageszeitung nicht, den Fall weiterzuverfolgen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, um eine Verletzung der Pressefreiheit geltend zu machen, aber Lelièvre hofft, dass die Frage erneut vom Gesetzgeber geprüft wird.</p>
<p>Die gesetzlichen Grundlagen der Presseförderung werden derzeit ohnehin diskutiert. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern haben nämlich <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220423" target="_blank" rel="noopener">eine parlamentarische Initiative</a> von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) im Grundsatz angenommen, die eine Erhöhung der gewährten Beträge und die Einführung einer Unterstützung für die Frühzustellung von Zeitungen fordert. Die gesetzlichen Grundlagen müssen nun ausgearbeitet und im Parlament diskutiert werden. Auf viel längere Sicht empfiehlt die Eidgenössische Medienkommission eine vollständige Änderung der Medienförderung, bei der Printmedien, Onlinemedien und private Radio- und Fernsehsender gleichgestellt werden.</p>
<h5>Eine einfache Änderung der Verordnung des Bundesrates?</h5>
<p>Theoretisch könnte eine einfache Änderung der Verordnung des Bundesrates ausreichen, damit <em>L&#8217;Agefi</em> in den Genuss von Presseförderung kommt. Tatsächlich ist der Ausschluss von Fachpresse und Spezialpresse im aktuellen Postgesetz nicht mehr enthalten, sondern nur noch in der Verordnung des Bundesrates. Laut Bundesgericht entspricht die Entscheidung des Bundesrates, diesen Ausschluss in seiner Verordnung beizubehalten, dem Willen des Gesetzgebers, das zuvor geltende System der Presseförderung nicht zu ändern, sondern der Regierung die Kompetenz zu übertragen, die Einzelheiten der Bedingungen für die Gewährung der Presseförderung zu regeln. In diesem Zusammenhang ist nicht ersichtlich, was den Bundesrat daran hindern sollte, eine restriktivere Definition der Spezialpresse und Fachpresse zu verabschieden, so dass eine Zeitung <em>wie L&#8217;Agefi</em> nicht mehr dieser Kategorie zugeordnet wird.</p>
<p>Wie dem auch sei, die Entscheidung des Bundesgerichts wirft wichtige Fragen auf. Es ist bekannt, dass die Unterstützung des Bundes für die gedruckte Presse, sofern die Verfassung nicht geändert wird, nur indirekt sein kann und heute zwei verschiedene Formen kennt: reduzierter Mehrwertsteuersatz und Rabatt auf die Posttarife. Der Hauptverdienst, der dieser indirekten Förderung &#8211; im Gegensatz zur direkten Zahlung von Subventionen &#8211; immer zuerkannt wurde, ist ihre redaktionelle Neutralität. Der Staat unterstützt kein redaktionelles Projekt, dessen Inhalt er definiert &#8211; was aus Sicht der Pressefreiheit sehr fragwürdig wäre -, sondern beschränkt sich darauf, Gebührenrabatte auf Vorgänge zu gewähren, die in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt stehen. Die vom BAKOM vertretene und vom Bundesgericht bestätigte Auslegung der gesetzlichen Grundlagen läuft jedoch darauf hinaus, die Presseförderung in bestimmten Fällen von der Analyse des Inhalts einer Tageszeitung abhängig zu machen, was dem derzeitigen System einen nicht unerheblichen Teil seiner Vorteile nimmt und sich für die Pressefreiheit als heikel erweist.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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		<title>«Es müssen Gespräche zwischen der Polizei und den Medienschaffenden stattfinden»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/es-muessen-gespraeche-zwischen-der-polizei-und-den-medienschaffenden-stattfinden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 07:24:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-02]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Schweiz hat seit dem 3. Mai dieses Jahres einen «Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden», der verschiedene Massnahmen vorsieht. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). RSF Schweiz hat bei BAKOM-Direktor Bernard Maissen (Foto Keystone-SDA) nachgefragt.  &#8211; Wie ist der «Nationale Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden» entstanden? &#8211; Bernard Maissen: Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat seit dem 3. Mai dieses Jahres einen «Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden», der verschiedene Massnahmen vorsieht. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). RSF Schweiz hat bei BAKOM-Direktor Bernard Maissen <em>(Foto Keystone-SDA)</em> nachgefragt.<strong> </strong></p>
<p><strong>&#8211; Wie ist der «Nationale Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden» entstanden?</strong></p>
<p><strong>&#8211; Bernard Maissen:</strong> Der Europarat hat 2021 in einer Resolution die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, solche Aktionspläne zu erarbeiten. Alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den Anstoss aufgenommen. Die Situation der Medienschaffenden in der Schweiz ist nicht so schlimm wie in vielen anderen Ländern. Aber zum Beispiel bei Corona-Demonstrationen wurden Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit behindert. Ausserdem haben Bedrohungen von Medienschaffenden im Social-Media-Raum massiv zugenommen.</p>
<p>Das BAKOM hat die Arbeiten für den Aktionsplan koordiniert. Doch es war uns wichtig, dass der Plan nicht vom Staat, sondern von der Medienbranche stammt. Tatsächlich waren bei den Gesprächen, die die Grundlage bilden, alle dabei: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die Ausbildungsinstitutionen, die Verwaltung und wir haben Gespräche mit der Polizei geführt. Ich glaube, der Plan ist gut: Er ist schweizerisch ausgewogen, dramatisiert nicht, schafft jedoch die Möglichkeit, auf Problemfelder hinzuweisen.</p>
<p><strong>&#8211; Wie hoch schätzen Sie die die Bereitschaft der Medienbranche ein, sich zu engagieren?</strong><em> </em></p>
<p>&#8211; Sie ist hoch. Letztlich geht es um Themen, die allen in der Branche am Herzen liegen müssen. Arbeitsgeber sind ja auch gehalten, für die Sicherheit ihrer Leute zu sorgen.</p>
<p><strong>&#8211; «Mit dem Aktionsplan wird kein grosses staatliches Massnahmenpaket geschnürt, sondern Bestehendes optimiert, ausgebaut oder besser bekannt gemacht» heisst es in der Einleitung, der Plan habe «empfehlenden Charakter» und sei «rechtlich nicht bindend.» Schafft er dennoch Handhabe für eine Verbesserung der Situation?</strong><strong> </strong></p>
<p>&#8211; Uns geht es darum, Anstösse zu geben, um das Bewusstsein etwas zu verändern. Dann primäres Ziel ist es, für die Rolle der Medien zu sensibilisieren. In einigen Bereichen wissen wir momentan schlicht zu wenig. Wie viele Bedrohungen gibt es überhaupt? Das BAKOM hat Forschungsaufträge vergeben, etwa über die Sicherheitssituation der Medienschaffenden, damit eine Datenbasis geschaffen werden kann.<em> </em></p>
<p><strong>&#8211; Der Aktionsplan besteht aus drei «Aktionsfeldern». Das erste ist «Sensibilisierung und Prävention». Was ist hier wichtig?</strong><strong> </strong></p>
<p>&#8211; Wichtig ist erstens, dass wir der Gesellschaft, vor allem der Jugend, bewusst machen, welche Rolle die Medien im schweizerischen System haben. Es braucht Medien für die Meinungs- und Willensbildung. Und Medienschaffende haben gewisse Rechte und gewisse Pflichten, das muss besser bekannt werden.</p>
<p>Zudem gibt es immer wieder Konflikte zwischen Medienschaffenden und der Polizei. Beide Seiten müssen sich an gewisse Regeln halten. Es braucht Gespräche zwischen Polizei und Medienschaffenden, in denen die Rechte der Medienschaffenden thematisiert werden und die Polizei dafür sensibilisiert wird. Das wollen wir mit «Runden Tischen» erreichen.</p>
<p><strong>&#8211; Wie waren die Signale von Seiten der Polizei auf diesen Vorschlag?</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Die Rückmeldungen waren bisher durchaus positiv. Ich glaube, die Polizeikommandanten sind bereit, drüber nachzudenken, welche Rolle Medienschaffende haben und wie sie damit umgehen. Die Polizei hat, wie die Journalistinnen und Journalisten, einen Auftrag, der einen hohen Wert hat. Bei der Erfüllung der beiden Aufträge kann es zu Konflikten kommen. Man muss darüber reden, wo sie liegen und wie man sie allenfalls entschärfen kann.</p>
<p><strong>&#8211; Oft erzählen Journalistinnen und Journalisten, die Polizei sage bei Demonstrationen: Ihr müsst Distanz halten zu den Demonstrierenden.</strong><em> </em></p>
<p>&#8211; Genau solche Themen muss man auf den Tisch bringen und diskutieren. Es ist vielleicht etwas einfacher, wenn das BAKOM dabei eine Koordinationsrolle übernimmt. Aber, das muss man auch sagen: Es gibt ein Problem mit der Definition, wer Journalist oder Journalistin ist, es sind unterschiedliche Presseausweise im Umlauf.  Nützlich wäre ein einheitlicher Ausweis, damit für die Polizei klar ersichtlich ist, wer die entsprechenden Rechte hat. Der Aktionsplan sieht daher auch eine Branchendiskussion über eine mögliche Vereinheitlichung der Presseausweise vor.</p>
<p><strong>&#8211; Die Sensibilisierung soll bei der Polizei und den Jugendlichen stattfinden. Aber diejenigen, die heute Journalistinnen und Journalisten beschimpfen und angreifen, sind erwachsen …</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Wenn man beschimpft oder bedroht wird, gibt es einen Rechtsweg, den alle Medienschaffenden einschlagen können. Wir setzen bei den Jugendlichen an, weil es im weitesten Sinn um den Aspekt Medienbildung geht. Das beginnt in der Schule, und wenn dort etwas thematisiert wird, geht es auch weiter in andere Schichten. Ausserdem wachsen heute die Jugendlichen kaum mehr mit klassischen Medien auf und kennen deshalb die Rolle von Medienschaffenden in unserem System nicht mehr.</p>
<p><strong>&#8211; Was ist beim zweiten Aktionsfeld – «Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt» – wichtig?</strong></p>
<p>&#8211; Eine neue Website, auf der man – leicht und einfach zugänglich – Informationen findet, wie man bei Übergriffen und Bedrohungen vorgehen kann. Das gibt es bisher nicht. Die Schweizer Journalistenschule MAZ und das «Centre de formation au journalisme et aux médias» (CFJM) werden als Koordinatoren diese Website gemeinsam mit den Medien­organisationen einrichten.</p>
<p><strong>&#8211; Die Regulierung von Kommunikationsplattformen wie Facebook, YouTube und Instagram gehört auch zum zweiten Aktionsfeld. </strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Der Bundesrat hat das BAKOM bereits vorher beauftragt, ein Gesetz zur Regulierung solcher Kommunikationsplattformen auszuarbeiten, das mehr Transparenz für die Nutzenden und mehr Informationspflicht für die Plattformbetreiber bewirken soll. Ein wichtiger Punkt dieser Bemühungen ist der Schutz vor Hassrede. Und da Medienschaffende von Online-Hassrede besonders betroffen sind, haben wir diese Aufgabe auch in den Aktionsplan aufgenommen.</p>
<p><em>&#8211; </em><strong>Das dritte Aktionsfeld sind die «Rechtlichen Rahmenbedingungen», dort geht es um missbräuchliche Gerichtsklagen (SLAPPs).</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Das BAKOM nimmt einerseits Einsitz in das Expertenkomitee des Europarats zu SLAPPs und soll andererseits im Rahmen seiner Medienforschung eruieren, wie häufig solche missbräuchlichen Klagen in der Schweiz sind. Wir brauchen eine Datenbasis, um zu wissen ob SLAPPs in der Schweiz ein Problem sind und Handlungsbedarf besteht.</p>
<p><em>&#8211; </em><strong>Im Begleittext des Aktionsplans sind auch andere rechtliche Probleme erwähnt, etwa </strong><a href="https://rsf-ch.ch/de/le-secret-bancaire-fait-peser-une-menace-inadmissible-sur-la-liberte-de-la-presse-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Artikel 47 des Bankengesetzes</strong></a><strong> oder </strong><a href="https://rsf-ch.ch/de/rsf-suisse-seleve-contre-le-durcissement-sans-raison-des-mesures-provisionnelles-contre-les-medias-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Artikel 266 der Zivilprozessordnung</strong></a><strong>. Diese könnten laut dem Begleittext die Wirksamkeit des Schutzes der Medienfreiheit einschränken. Weshalb gibt es dazu keine Massnahmen?</strong></p>
<p>&#8211; Bei der Einführung von Artikel 47 des Bankengesetzes gab es keine grosse Diskussion darüber, was er bedeuten könnte. Erst später, zum Beispiel konkret bei der Recherche über «Swiss Secrets», hat man erkannt, was er auslösen könnte, und die UNO-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat die Schweiz wegen dieses Artikels kritisiert. Nun hat man reagiert, die zuständige Kommission, Bundesrat und Nationalrat wollen den Artikel prüfen lassen, damit die Medienfreiheit in diesem Bereich gewährleistet ist.</p>
<p>Es gab bisher in der Schweiz keinen Fall, in dem ein Journalist oder eine Journalistin wegen Verstoss gegen den Artikel verurteilt wurde. Wir wissen also nicht, wie ein Gericht urteilen würde. Beim revidierten Artikel 266 der Zivilprozessordnung ist es genauso. Wenn wir in unseren Untersuchungen und bei den Meldungen von Medienschaffenden sehen, dass hier neue grosse Probleme geschaffen werden, benennen wir das auch. Medien und Medienschaffende müssen aber mitmachen, Fälle melden und nicht aus falscher Rücksichtnahme oder Scham schweigen.</p>
<p><strong>&#8211; Das Vorwort der Broschüre zum NAP stammt von Bundesrat Albert Rösti, der ja nun für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Er schreibt: «Um die Sicherheit der Medienschaffenden zu gewährleis­ten, brauchen wir keine neuen Gesetze – die bestehenden rechtlichen Normen reichen aus.» Aber vielleicht besteht ja, gerade wenn es um SLAPPs geht, gesetzlicher Handlungsbedarf?</strong></p>
<p><em> </em>Falls solche missbräuchlichen Klagen tatsächlich häufig vorkommen, wird man ein bestehendes Gesetz entsprechend anpassen können und muss kein SLAPP-Gesetz schaffen. Die Aussage des Bundesrats meint eher, dass es kein spezielles Gesetz zum Schutz von Medienschaffenden braucht. So ein Gesetz wäre auch in einem anderen Zusammenhang schwierig. Der Journalistenberuf ist ja nicht geschützt. Es wäre dann die Frage, für wen so ein Gesetz gilt. Ist ein Influencer ein Journalist oder ein Werber? Wo ist die Grenze?</p>
<p><strong>&#8211; Bundesrat Rösti war ja quasi erst im Endspurt des Aktionsplans dafür zuständig, weil er das Departement neu übernommen hat. Hat er sich ausser im Vorwort noch irgendwie eingebracht?</strong></p>
<p><em> &#8211; </em>Er hat sich für den Aktionsplan interessiert, wie er sich für alle neuen Geschäfte interessiert hat. Er hat sich von uns informieren lassen, nichts geändert und uns unterstützt, damit wir den Aktionsplan rechtzeitig am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, publizieren konnten.</p>
<p><strong>&#8211; Wie geht es nun weiter?</strong></p>
<p>&#8211; Wir möchten rasch starten, um auch zügig zu Ergebnissen zu kommen. Die Studien haben wir bereits in Auftrag gegeben. Ansonsten beginnt jetzt für das BAKOM die Koordinationsarbeit, es ist, etwa bei den «Runden Tischen», quasi der Inkubator, der anstösst und dann nachfragt, was läuft.</p>
<p>Der Aktionsplan läuft über vier Jahre, von 2023 bis 2027. 2027 müssen wir Ergebnisse haben, damit diese danach evaluiert werden können. Aufgrund dieser Ergebnisse entscheidet dann 2027 der Bundesrat, ob das Mandat verlängert wird. In der Zwischenzeit wollen wir jedes Jahr am Tag der Pressefreiheit bekanntgeben, was unter dem Titel Aktionsplan im vergangenen Jahr geschehen ist.</p>
<h6><strong>DAS INTERVIEW MIT BERNARD MAISSEN FÜHRTE BETTINA BÜSSER, KOORDINATORIN DEUTSCHSCHWEIZ VON RSF SCHWEIZ, AM 28. JUNI 2023</strong></h6>
<hr />
<p><strong><a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/medienpolitik/nationaleraktionsplan.html" target="_blank" rel="noopener">Nationaler Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz</a></strong></p>
<p><strong>Aktionsfeld 1: Sensibilisierung und Prävention </strong></p>
<p>Massnahme 1: Sensibilisierung von Jugendlichen über den Wert der Medien</p>
<p>Massnahme 2: Runder Tisch mit Medienschaffenden und der Polizei</p>
<p>Massnahme 3: Datenerhebung über die Sicherheitssituation der Medienschaffenden</p>
<p>Massnahme 4: Branchendialog zur Frage der Vereinheitlichung der Presseausweise</p>
<p><strong>Aktionsfeld 2: Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt </strong></p>
<p>Massnahme 5: Branchen-Website zum Vorgehen bei Drohungen und Gewalt</p>
<p>Massnahme 6: Hilfestellungen der Schweizer Vertretungen im Ausland</p>
<p>Massnahme 7: Regulierung von Kommunikationsplattformen</p>
<p><strong>Aktionsfeld 3: Rechtliche Rahmenbedingungen </strong></p>
<p>Massnahme 8: Analyse der missbräuchlichen Gerichtsklagen in der Schweiz</p>
<p>Massnahme 9: Engagement auf europäischer Ebene gegen missbräuchliche Gerichtsklagen</p>
<p><a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2023/07/nAP23_DE_17-04-A4.pdf" target="_blank" rel="noopener">Den ganzen Aktionsplan finden Sie hier</a></p>
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