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	<title>Newsletter 2024-03-DE | Reporter ohne Grenzen</title>
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	<lastBuildDate>Tue, 08 Oct 2024 21:01:25 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Arbeit unter prekärsten Bedingungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:54:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Über 130 Journalistinnen und Journalisten sind seit Beginn des Krieges zwischen Israel und der Hamas am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen gestorben. Gemäss Untersuchungen von Reporter ohne Grenzen (RSF) wurden dabei mindestens 32 von ihnen in direkter Ausübung ihres Berufes getötet. Kein Konflikt im 21. Jahrhundert war bislang auch nur annähernd so tödlich für Medienschaffende [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Über 130 Journalistinnen und Journalisten sind seit Beginn des Krieges zwischen Israel und der Hamas am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen gestorben. Gemäss Untersuchungen von Reporter ohne Grenzen (RSF) wurden dabei mindestens 32 von ihnen in direkter Ausübung ihres Berufes getötet. Kein Konflikt im 21. Jahrhundert war bislang auch nur annähernd so tödlich für Medienschaffende wie dieser.</strong></p>
<p>Ola Al-Zaanoun hat die ersten Monate des Krieges in Gaza hautnah miterlebt. Die palästinensische Journalistin ist Korrespondentin von RSF aus dem Gazastreifen und musste, gemeinsam mit anderen Medienschaffenden und ihrer Familie, bereits am zweiten Tag des Krieges aus Gaza-Stadt fliehen. Zuvor war ihr Büro im Zentrum der Stadt angegriffen und zerstört worden. Ohne Hab und Gut begab sie sich mit ihrem Mann, ebenfalls ein Journalist, und ihren Kindern in den Süden des Gazastreifens. Auch dort seien die Arbeitsbedingungen vom Beginn weg prekär gewesen, wie sie gegenüber RSF Schweiz sagt: «Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten von einem Krankenhaus aus, in Zelten, und haben kaum Strom oder Internet. Und Sie bewegen sich zwischen Leichen, Verletzten oder Vertriebenen, die überall im Krankenhaus auf dem Boden liegen.» Trotzdem berichtete Al-Zaanoun jeden Tag aus dem südlichen Gazastreifen und stand in engem Kontakt mit dem internationalen Hauptsitz von Reporter ohne Grenzen in Paris.</p>
<h5><span class="s3">«Es gibt weder Sicherheit noch Schutzmöglichkeiten»</span></h5>
<p>Darüber hinaus verletzte sich Al-Zaanoun im November am Bein, als sie infolge eines israelischen Luftschlages in Rafah aus dem zweiten Stockwerk eines Hauses springen musste, um sich in Sicherheit zu bringen. Ihren Kindern konnte sie derweil kaum noch Lebensmittel oder Medikamente bereitstellen. «Ich musste mich daher dafür entscheiden, den Gazastreifen zu verlassen, auch wenn mir das sehr schwerfiel. Aber es gab und gibt schlicht weder Sicherheit noch Schutzmöglichkeiten», sagt sie heute.</p>
<p>Nach monatelangen Versuchen gelang ihr schliesslich im Februar 2024 die Ausreise nach Ägypten. Im Vergleich zu vielen anderen Menschen hatte Al-Zaanoun Glück: «Der Grenzübergang in Rafah nach Ägypten ist verriegelt. Für Journalistinnen und Journalisten ist es fast unmöglich, aus- oder einzureisen.» Nur wer wie Al-Zaanoun mit ausländischen Medienagenturen oder internationalen Organisationen wie Reporter ohne Grenzenzusammenarbeitet, hatte überhaupt eine Möglichkeit, den Gazastreifen zu verlassen.</p>
<h5><span class="s3">Der Welt den Alltag im Krieg zeigen</span></h5>
<p>Diejenigen, die nicht ausreisen konnten oder wollten, sind geblieben. Um ihren Alltag in einer Extremsituation fortzusetzen und – im Falle der Medienschaffenden – um darüber zu berichten und die Folgen des Krieges der Welt sichtbar zu machen. Viele bezahlten dabei mit ihrem Leben. Von den über 130 getöteten Journalistinnen und Journalisten kannte Ola Al-Zaanoun viele. Zum Beispiel Rushdi Al-Sarraj, der als Journalist für ausländische Medien wie den <span class="s4">Spiegel</span> oder <span class="s4">Le Monde</span> berichtete und am 22. Oktober 2023 ums Leben kam. Oder Samer Abu Daqqa, ein Fernsehkorrespondent von <span class="s4">Al Jazeera</span>, der am 15. Dezember 2023 in durch einen gezielten Drohnenangriff getötet wurde. Oder <a href="https://rsf-ch.ch/de/die-journalisten-aus-gaza-ismail-al-ghoul-und-rami-al-rifi-wurden-am-31-juli-in-einem-israelischen-luftangriff-getoetet/" target="_blank" rel="noopener">Ismail Al-Ghoul</a>, ebenfalls ein Journalist von <span class="s4">Al Jazeera</span>, der am 31. Juli nach einem israelischen Luftangriff starb.</p>
<p>«Der Gazastreifen ist kleinräumig», sagt Al-Zaanoun. «Die Journalistinnen und Journalisten kennen einander.» Es sei für sie schwer zu ertragen, wenn sie sehe, wie unterschiedslos die israelische Armee die Bevölkerung im Gazastreifen angreife. Vor allem, wenn man bedenke, dass Medienschaffende in einem bewaffneten Konflikt nicht gezielt angegriffen oder getötet werden dürften.</p>
<h5><span class="s3">Angriffe auf Medienschaffende gelten als Kriegsverbrechen</span></h5>
<p>Gemäss den Genfer Konventionen gelten Medienschaffende in einem bewaffneten Konflikt als geschützte Personen, solange sie nicht selbst zu den Waffen greifen oder die Öffentlichkeit dazu aufrufen, am Kriegsgeschehen teilzunehmen. Ein gezielter Angriff auf eine solche geschützte Person stellt gemäss Art. 8 Abs. 2 Buchstabe a) Ziffer i) des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag ein Kriegsverbrechen dar.</p>
<p>Auch die völkerrechtlich bindende Resolution 2222 des UNO-Sicherheitsrats, die 2015 in New York in Anwesenheit des damaligen Generaldirektors von Reporter ohne Grenzen, Christophe Deloire, einstimmig angenommen wurde, hält unter anderem fest: «Journalisten, Medienangehörige und zugehöriges Personal, die in Gebieten eines bewaffneten Konflikts gefährliche berufliche Aufträge ausführen, <span class="s5">[</span>gelten<span class="s5">]</span> als Zivilpersonen <span class="s5">[</span>…<span class="s5">]</span> und <span class="s5">[</span>sind<span class="s5">]</span> als solche zu achten und zu schützen <span class="s5">[</span>…<span class="s5">]</span>». Ausserdem fordert der UN-Sicherheitsrat in der Resolution «alle an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien <span class="s4">nachdrücklich</span> auf, die berufliche Unabhängigkeit und die Rechte von Journalisten, Medienangehörigen und zugehörigem Personal als Zivilpersonen zu achten.»</p>
<p>Der Sachverhalt im aktuellen Krieg im Gazastreifen ist eindeutig. Reporter ohne Grenzensetzt sich seit dem Morgen des 7. Oktober 2023 dafür ein, dass Medienschaffende im Konflikt geschützt werden. Am 26. September führte RSF in zehn Städten weltweit, darunter auch <a href="https://rsf-ch.ch/de/wenn-weiterhin-so-viele-journalisten-in-gaza-getoetet-werden-wird-es-bald-niemanden-mehr-geben-der-uns-informieren-kann/" target="_blank" rel="noopener">in Genf vor den Vereinten Nationen</a>, eine Solidaritäts- und Sensibilisierungskampagne durch, mit einer klaren Botschaft an die Weltöffentlichkeit: «Wenn weiterhin so viele Journalistinnen und Journalisten in Gaza getötet werden, wird es bald niemanden mehr geben, der uns informieren kann.»</p>
<p>Darüber hinaus hat RSF bereits <a href="https://rsf-ch.ch/de/gaza-rsf-reicht-wegen-kriegsverbrechen-israels-an-palaestinensischen-journalisten-vierte-klage-beim-internationalen-strafgericht-ein/" target="_blank" rel="noopener">vier Beschwerden beim Internationalen Strafgerichtshof</a> in Den Haag eingereicht. Darin fordert die Organisation diesen auf, die Verbrechen gegen die Medienschaffenden in seine Untersuchungen über mögliche Kriegsverbrechen miteinzubeziehen. Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, hat darauf bereits geantwortet und versichert, die besagten Fälle für die Untersuchungen des Strafgerichtshofs zu berücksichtigen.</p>
<h5><span class="s3">Kein Sprachrohr der Hamas</span></h5>
<p>Auch ein Jahr nach Beginn des Krieges hört der Schrecken nicht auf. Für Ola Al-Zaanoun ist klar: «Die grösste Gefahr geht von der israelischen Armee aus. Sie bombardiert ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung Krankenhäuser, Schulen und Gebäude, mitsamt ihren Bewohnern, Kindern, Frauen und älteren Menschen.»</p>
<p>Dass die im Gazastreifen verbliebenen Journalistinnen und Journalisten allesamt die Propaganda der palästinensischen Terrororganisation Hamas verbreiten und als deren Sprachrohr dienen, weist Al-Zaanoun zurück: «Viele Medien werden nicht von der Hamas kontrolliert, vor allem kleinere nicht. Sie sind von ihr unabhängig und stehen nicht unter ihrem Einfluss.» Es gebe zudem viele Journalistinnen und Journalisten, die für internationale Nachrichtenagenturen oder für die Palästinensische Autonomiebehörde arbeiteten, sowie zahlreiche unabhängige Medienschaffende. «Diese haben nichts mit der Hamas zu tun.»</p>
<p>Den Gazastreifen mit ihrer Familie zu verlassen, sie die schwierigste Entscheidung ihres Lebens gewesen, sagte Ola Al-Zaanoun noch im Februar, kurz nach ihrer Ausreise. Entsprechend gerne würde sie nach Gaza zurückkehren. Die Einreise bleibt der Journalistin aber bis auf weiteres verwehrt. Und sowieso: «Dort gibt es mittlerweile keinen Platz für Leben mehr. Dieser Krieg ist der bislang schwierigste für uns alle.» Sie hätten keinerlei Schutz, keine Sicherheit, und seien der ständigen Gefahr des Todes oder des Verhungerns ausgesetzt. «Es wurden so viele Zivilpersonen und Medienschaffende getötet wie nie zuvor. Und Israel will nicht, dass die Welt Zeuge davon wird.»</p>
<h6>Valentin Rubin, Policy &amp; Advocacy Manager RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Ich kann mir kaum einen anderen Zweck dieser Klage vorstellen als den, mich zum Schweigen zu bringen.»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/ich-kann-mir-kaum-einen-anderen-zweck-dieser-klage-vorstellen-als-den-mich-zum-schweigen-zu-bringen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:54:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
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					<description><![CDATA[Sabrina Pisu hofft, dass es dieses Mal vorbei ist. Die italienische Journalistin lebt in Genf, wo sie als Korrespondentin u.a. für die italienische Zeitung L&#8217;Espresso tätig ist. Sie musste zwei Jahre lang hart gegen eine Strafanzeige kämpfen, welche vom Genfer Erziehungsdepartement wegen eines Artikels von ihr eingereicht worden war. Anfang September dieses Jahres, fast zwei Jahre nach [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span class="s3">Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> hofft, dass es dieses Mal vorbei ist. Die italienische Journalistin</span><span class="s3"> lebt </span><span class="s3">in Genf, wo sie als Korrespondentin u.a. für</span><span class="s3"> die italienische Zeitung</span><span class="s3"> </span><span class="s4">L&#8217;Espresso</span><span class="s3"> tätig ist</span><span class="s3">. Sie musste zwei Jahre lang hart gegen eine Strafanzeige kämpfen, </span><span class="s3">welche</span><span class="s3"> vom Genfer Erziehungsdepartement wegen eines Artikels von ihr eingereicht worden war. Anfang September</span><span class="s3"> dieses Jahres</span><span class="s3">, fast zwei Jahre nach dem Vorfall, </span><span class="s3">scheint </span><span class="s3">das Genfer Beschwerdegericht nun endlich einen Schlusspunkt gesetzt zu haben. </span><span class="s3">Es </span><span class="s3">bestätigte die Einstellung der Klage, welche bereits im Jahr zuvor von der Genfer Staatsanwaltschaft beschlossen worden war. Dennoch besteht zum Zeitpunkt des Schreibens dieser Zeilen für den Kanton Genf noch immer eine theoretische Möglichkeit, das Bundesgericht anzurufen. </span></p>
<p><span class="s3">Die Sache begann im Oktober 2022 mit einem </span><a href="https://lespresso.it/c/-/2023/3/27/mio-figlio-confinato-in-una-scuola-ghetto-per-le-persone-con-disabilita/2849" target="_blank" rel="noopener"><span class="s5">Bericht</span></a><span class="s3">, den Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> für die bekannte und preisgekrönte italienische Wochenzeitung </span><span class="s4">L’Espresso</span><span class="s3"> schrieb.</span><span class="s3"> Der Artikel basierte auf Aussagen von Eltern von einigen Kindern, die unter anderem </span><span class="s3">in</span><span class="s3">der Sonderpädagogischen Einrichtung (ECPS) </span><span class="s3">Dupuy</span><span class="s3"> in Goms betreut wurden. Die ECPS gehört zum Office </span><span class="s3">médico-pédagogique</span><span class="s3">, welches dem Erziehungsdepartement unterstellt ist. Im Artikel von </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> wurden Misshandlungen von verhaltensauffälligen Kindern im Heim von </span><span class="s3">Mancy</span><span class="s3"> aufgedeckt. Ein Thema, das nach der Publikation mit höchster Vorsicht behandelt wurde – obwohl die Informationen, die die Journalistin sammelte, offensichtlich von allgemeinem Interesse waren. </span></p>
<p><span class="s3">Die Beziehungen von Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> zu Pierre-Antoine </span><span class="s3">Preti</span><span class="s3">, dem Kommunikationsbeauftragten der damaligen Staatsrätin für öffentliche Bildung, Anne Emery-</span><span class="s3">Torracinta</span><span class="s3">,</span><span class="s3"> waren von Anfang an angespannt. </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> gelang es dennoch</span><span class="s3"> im Zuge ihrer Recherche</span><span class="s3">, einen Termin mit der </span><span class="s3">Departementsvorsteherin</span> <span class="s3">in naher Zukunft </span><span class="s3">zu vereinbaren.</span></p>
<h5><span class="s2">Vermeintlicher</span><span class="s2"> Hausfriedensbruch führte zu Strafanzeige</span></h5>
<p><span class="s3">In </span><span class="s3">der Zwischenzeit </span><span class="s3">begleitete </span><span class="s3">Pisu</span> <span class="s3">die in Goms betreuten Kinder. Sie hatte einen Termin mit der Mutter eines Kindes und traf diese, als </span><span class="s3">diese</span><span class="s3"> ihren Sohn nach der Schule abholte. Die Mutter hatte die Schule vorab darüber informiert, dass sie von einer Journalistin und einem Fotografen begleitet werden sollte. Dieser machte denn auch Bilder sowie Drohnenaufnahmen der Situation.</span></p>
<p><span class="s3">Für das Erziehungsdepartement war das offenbar zu viel. Der Termin </span><span class="s3">Pisus</span><span class="s3"> mit der </span><span class="s3">Departementsvorsteherin</span><span class="s3"> wurde kurzerhand abgesagt. Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige gegen </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> eingereicht – wegen Hausfriedensbruch sowie wegen Verstoss gegen das Verbot des Überfliegens öffentlicher Gebäude mit Drohnen. Letzteres ist in den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Luftraum vorgeschrieben. </span></p>
<p><span class="s3">In der Anzeige redet das Ministerium von einer angeblichen «Panik», die der Besuch der Journalistin und des Fotografen bei einigen Kindern der Einrichtung ausgelöst haben soll</span><span class="s3">.</span><span class="s3"> Entsprechend wurde eine strafrechtliche Untersuchung </span><span class="s3">gegen </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> und ihren Kollegen eingeleitet. Die beiden mussten sich zuerst vor der Polizei, danach vor der Staatsanwaltschaft erklären. </span></p>
<h5><span class="s2">Journalistin mit viel Erfahrung und der nötigen Vorsicht</span></h5>
<p><span class="s3">Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> ist eine erfahrene Journalistin und hat zahlreiche preisgekrönte Untersuchungen über die Mafia und die Korruption in Italien durchgeführt. Sie wusste, dass im vorliegenden Fall </span><span class="s3">unter keinen Umständen Fotos oder Informationen über andere Kinder oder deren Eltern hätten gezeigt werden dürfen. </span><span class="s3">Entsprechend </span><span class="s3">hatte</span><span class="s3"> sie ausreichend vorgesorgt und sichergestellt, dass es gar nicht erst so</span> <span class="s3">weit komm</span><span class="s3">t</span><span class="s3">. Mehrere Zeugenaussagen, die die Polizei von Mitarbeitern der Einrichtung erhalten hat, deuten in diese Richtung. </span></p>
<p><span class="s3">Die beiden Angeklagten mussten schliesslich bis zum Frühjahr 2024 warten, bis sie aus dem Verfahren entlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte den Fall mit folgendem Argument ein: Ein Schulhof sei kein geschlossener Raum im Sinne </span><span class="s3">des Artikels</span><span class="s3"> des Strafgesetzbuches,</span><span class="s3"> darum liege auch kein Hausfriedensbruch vor. U</span><span class="s3">nd weder die Schule noch das Erziehungsdepartement hätten </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3"> vorgängig mitgeteilt, dass sie nicht berechtigt sei, das Areal zu betreten. </span></p>
<p><span class="s3">Was das Luftfahrtrecht betrifft, so ist es zwar richtig, dass das Überfliegen eines öffentlichen Gebäudes mit einer Drohne verboten ist. Doch dem Fotografen hätte höchstens ein fahrlässiger Verstoss vorgeworfen werden können. Das Luftfahrtrecht stellt hingegen nur einen vorsätzlichen Verstoss unter Strafe. </span></p>
<p><span class="s3">Das News-Portal </span><a href="https://www.heidi.news/suisse/a-geneve-le-dip-persecute-une-journaliste-dont-l-enquete-le-derange" target="_blank" rel="noopener"><span class="s5">Heidi</span><span class="s5">.</span><span class="s5">N</span><span class="s5">ews</span><span class="s5"> deckte den Fall im Sommer auf</span></a><span class="s3">. RSF Schweiz zeigte sich </span><span class="s3">im Artikel</span><span class="s3"> «alarmiert über die inakzeptablen Angriffe auf die Informationsfreiheit, denen die Autoren dieses Artikels zum Opfer gefallen sind.» Das öffentliche Interesse an der Untersuchung scheint zudem unbestritten zu sein. </span></p>
<p><span class="s3">Das Erziehungsdepartement ha</span><span class="s3">t</span><span class="s3">t</span><span class="s3">e</span><span class="s3"> in der Affäre allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen. Es rief das oberste Gericht des Kantons Genf, den Cour de Justice, </span><span class="s3">an und forderte dieses auf, die Einstellung des Verfahrens aufzuheben. Zudem sollte das Gericht die Staatsanwaltschaft zwingen, die Journalistin und den Fotografen zu verfolgen und zu verurteilen. </span></p>
<h5><span class="s2">Keine stichhaltigen Argumente der Behörden</span></h5>
<p><span class="s3">Die Behörden schienen davon überzeugt zu sein, dass es sich hier um eine Grundsatzangelegenheit handelt</span><span class="s3">e</span><span class="s3">. In diesem Sinne schienen sie auch ihre Klage zu verfassen. Sie zögerten nicht, sich auf den berühmten Fall eines Journalisten zu berufen, welcher in Deutschland mit einem Butterfly-Messer an Bord eines Flugzeuges gestiegen war, um die Sicherheit von Flughägen zu testen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2016 über den Fall entschieden und die Verurteilung des Journalisten für rechtmässig befunden («Verurteilung eines Journalisten wegen Mitführens einer Waffe an Bord eines Flugzeugs»).</span></p>
<p><span class="s3">Diese Argumente konnten die Genfer Regierung nicht überzeugen. Ein Urteil der Beschwerdekammer für Strafsachen vom 3. September 2024 bestätigte die Einstellung des Falles. Das Erziehungsdepartement und die ihm zugewiesenen Einrichtungen seien nicht berechtigt, sich in ihrer Beschwerde auf eine Verletzung der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung über den Luftraum zu berufen. Der Hauptzweck dieser Gesetzgebung sei es, so das Urteil, den Schutz der </span><span class="s3">öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Die kantonalen Behörden, die im vorliegenden Fall für die öffentliche Erziehung zuständig seien, hätten in diesem Bereich offensichtlich keine Vorrechte. Vielmehr sei die Staatsanwaltschaft die alleinige Entscheidungsinstanz über allfällige strafrechtliche Verfolgungen. </span></p>
<p><span class="s3">In Bezug auf den zweiten </span><span class="s3">Punkt</span><span class="s3"> des Falles – den Hausfriedensbruch – stellten die Richter ebenfalls in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft fest, dass der Schulhof aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Ortes kein geschlossener Raum im Sinne des Strafgesetzbuches sei.</span><span class="s3"> Niemand habe der Journalistin und dem Fotografen mitgeteilt, dass sie keine Erlaubnis hätten, den Schulhof zu betreten. Es könne darum nicht davon ausgegangen werden, dass die beiden unrechtmässig in privates Gelände eingedrungen seien. </span><span class="s3">Dies</span><span class="s3"> zu behaupten, würde vielmehr bedeuten, dass es Dritten verboten wäre, die Eltern eines Kindes zum Schulhof zu begleiten.</span></p>
<h5><span class="s2">Pisu</span><span class="s2"> befürchtet, dass die Klage andere Journalisten einschüchtert</span></h5>
<p><span class="s3">«</span><span class="s3">Die letzten zwei Jahre waren für mich schwierig</span><span class="s3">»</span><span class="s3">, sagt Sabrina </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3">. «D</span><span class="s3">iese</span><span class="s3">Strafanzeige</span><span class="s3"> führte zu zwei </span><span class="s3">langwierigen Vernehmungen</span><span class="s3">.» I</span><span class="s3">m Januar 2023 durch die Polizei und im September durch die Staatsanwaltschaft für eine Anhörung zur Konfrontation und Zeugenvernehmung. Während </span><span class="s3">dieser</span><span class="s3"> Anhörungen </span><span class="s3">habe</span><span class="s3"> eine Erzieherin</span><span class="s3"> sogar bestätigt</span><span class="s3">, dass die </span><span class="s3">s</span><span class="s3">onderpädagogische Einrichtung </span><span class="s3">Dupuy</span><span class="s3">Schauplatz von Gewalt zwischen Kindern </span><span class="s3">gewesen sei</span><span class="s3">, über die sich eine Mutter in </span><span class="s3">ihrem </span><span class="s3">Artikel beschwert hatte</span><span class="s3">, sagt </span><span class="s3">Pisu</span><span class="s3">.</span> <span class="s3">«Ich kann mir kaum einen anderen Zweck dieser Klage vorstellen als den, mich zum Schweigen zu bringen.» U</span><span class="s3">nd, was noch schlimmer</span><span class="s3"> sei: «D</span><span class="s3">ie schwächsten Kinder, deren Rechte verletzt </span><span class="s3">wurden</span><span class="s3">, </span><span class="s3">sollten damit ebenfalls </span><span class="s3">zum </span><span class="s3">S</span><span class="s3">chweigen </span><span class="s3">gebracht werden</span><span class="s3">.</span><span class="s3">»</span></p>
<p><span class="s3">Es handele sich um ein ungerechtes und strafendes Verfahren, sagt die Journalistin. «</span><span class="s3">Ist das der Preis, den wir zahlen müssen, um unsere Arbeit als unabhängige Journalisten zu tun? Meine Sorge ist, dass die Klage gegen mich andere Journalisten einschüchtern wird und dazu beiträgt, die Sonderschulen </span><span class="s3">vom Radar </span><span class="s3">der Öffentlichkeit</span><span class="s3"> zu </span><span class="s3">nehmen</span><span class="s3">. Das würde diese </span><span class="s3">Kinder völlig unsichtbar mach</span><span class="s3">en.»</span></p>
<p><span class="s3">Auf Anfrage von RSF Schweiz teilt das Erziehungsdepartement durch seine Kommunikationsbeauftragte Constance </span><span class="s3">Chaix</span><span class="s3"> lediglich mit: «Das Departement kommentiert keine Gerichtsurteile und äussert sich nicht zu Einzelfällen.»</span></p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Solidarität mit den Journalistinnen und Journalisten in Gaza</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/solidaritaet-mit-den-journalistinnen-und-journalisten-in-gaza/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 08:53:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter 2024-03-DE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rsf-ch.ch/?p=35450</guid>

					<description><![CDATA[In dieser Ausgabe unseres Newsletters konzentrieren wir uns auf die Tragödie im Nahen Osten. Bezüglich getöteter Medienschaffender wurde dort ein trauriger Rekord erreicht. Innerhalb eines knappen Jahres wurden allein in Gaza mehr als 130 Journalistinnen und Journalisten getötet, 32 von ihnen in Ausübung ihres Berufs. Hinzukommen drei israelische Journalisten, die am 7. Oktober getötet wurden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="s3">In dieser Ausgabe unseres Newsletters konzentrieren wir uns auf die Tragödie im Nahen Osten. Bezüglich getöteter Medienschaffender wurde dort ein trauriger Rekord erreicht. Innerhalb eines knappen Jahres wurden allein in Gaza mehr als 130 Journalistinnen und Journalisten getötet, 32 von ihnen in Ausübung ihres Berufs. Hinzukommen drei israelische Journalisten, die am 7. Oktober getötet wurden (einer davon in Ausübung seines Berufs), und vier Medienschaffende, die im Libanon seit den Massakern im letzten Jahr und dem anschliessenden israelischen Gegenschlag getötet wurden (drei davon in Ausübung ihres Berufs).</p>
<p class="s3">Diese Massaker müssen aufhören. «Bei der Frequenz, mit der Journalistinnen und Journalisten in Gaza getötet werden, wird es bald niemanden mehr geben, der Sie informieren kann», lautete der Leitspruch, den wir bei Reporter ohne Grenzen bei einer <a href="https://rsf-ch.ch/de/wenn-weiterhin-so-viele-journalisten-in-gaza-getoetet-werden-wird-es-bald-niemanden-mehr-geben-der-uns-informieren-kann/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">Solidaritäts- und Sensibilisierungsaktion</span></a> am Donnerstag, 26. September, auf dem Place des Nations in Genf prominent auf einem Banner zeigten. In zehn weiteren Städten auf vier Kontinenten, in denen unsere Organisation vertreten ist, taten unsere Kolleginnen und Kollegen dasselbe.</p>
<p class="s3">Denn wenn nichts gegen das anhaltende Unrecht unternommen wird, steuern wir auf ein Informations-Blackout zu. Nebst der Tötung zahlreicher Medienschaffender in Gaza verweigert die israelische Armee palästinensischen Journalistinnen und Journalisten die Ausreise aus der Enklave. Wem es dennoch gelungen ist, auszureisen, dem wird die Wiedereinreise verweigert – genauso wie es ausländischen Medienschaffenden unmöglich ist, unabhängig in den Gazastreifen einzureisen. RSF hat diesen Zustand stets kritisiert und die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, Druck auf Israel auszuüben, damit diese Informationsblockade ein Ende findet.</p>
<p class="s3">In unserem heutigen Newsletter kommt eine Journalistin aus Gaza zu Wort: Ola Al-Zaanoun, die Korrespondentin von RSF aus dem Gazastreifen. Sie musste sich Anfang Jahr zwar schweren Herzens dafür entscheiden, die Enklave zu verlassen. Dennoch erlebt sie den Konflikt noch immer aus nächster Nähe mit und beschreibt den Alltag von Journalistinnen und Journalisten in Gaza.</p>
<p class="s3">Unsere Organisation hat den Tod vieler unserer Kolleginnen und Kollegen in Gaza untersucht und wird dies auch weiterhin tun. Bei 32 der getöteten Medienschaffenden besteht gemäss Informationen von RSF der ernsthafte Verdacht, dass sie während ihrer Arbeit von der israelischen Armee ins Visier genommen und gezielt getötet wurden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre das nicht nur eine moralische Katastrophe, sondern auch ein klarer Fall von wiederholten Kriegsverbrechen. Und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben. Aus diesem Grund hat Reporter ohne Grenzen diese Fälle sowie die Resultate unserer Untersuchungen das Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichthofs <a href="https://rsf-ch.ch/de/gaza-rsf-reicht-wegen-kriegsverbrechen-israels-an-palaestinensischen-journalisten-vierte-klage-beim-internationalen-strafgericht-ein/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">weitergeleitet</span></a>.</p>
<p class="s3">Nehmen wir nur ein Beispiel, den Fall des unabhängigen Journalisten <a href="https://rsf-ch.ch/de/israelischer-panzer-nimmt-medienschaffende-ins-visier-und-toetet-einen-journalisten-rsf-verurteilt-den-vorfall-aufs-schaerfste/" target="_blank" rel="noopener"><span class="s4">Ibrahim </span><span class="s4">Muhareb</span></a>. Am Sonntag, dem 18. August, war er zusammen mit einer Gruppe anderer Journalisten auf dem Weg nach Khan Younes, um über den Rückzug der israelischen Panzer dort zu berichten. Plötzlich eröffnete einer der Panzer das Feuer auf die Gruppe von Medienschaffenden. Alle Medienschaffenden trugen eine Presseweste, die sie eindeutig identifizierte. Ein Video, das von einem Mitglied der Gruppe aufgenommen wurde, zeigt, wie sich der Panzer vom Ende einer Strasse den Journalistinnen und Journalisten näherte und auf sie schoss. Ibrahim Muhareb wurde dabei tödlich getroffen, eine weitere Journalistin wurde verletzt.</p>
<p class="s3">Als ob die Lebensgefahr nicht genug wäre, sind unsere Kolleginnen und Kollegen in Gaza Opfer von Hasskampagnen, die sie als Hamas-Kämpfer darstellen, die sich als Journalisten tarnen würden. Solche Anschuldigungen sind erniedrigend. Sie veranlassen uns aber auch, klarzumachen: Reporter ohne Grenzen betrachtet nur solche Personen als Journalistinnen und Journalisten, die sich ausschliesslich an das journalistische Handwerk halten und in keiner Weise an Kämpfen teilnehmen. Das ist eine Frage der Haltung, die wir verteidigen. Und wir überprüfen laufend und gewissenhaft, ob diese Haltung durch die betroffenen Medienschaffenden befolgt wird.</p>
<p class="s3">Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, uns mit aller Kraft gegen die falschen Anschuldigungen solcher Propaganda auszusprechen, die vor allem versucht, palästinensische Medienschaffende ohne Beweise zu verunglimpfen und zu diskreditieren.</p>
<h6 class="s3">Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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