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	<title>Newsletter RSF Schweiz 2022-04 | Reporter ohne Grenzen</title>
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	<item>
		<title>Twitter, Willkür</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/twitter-willkuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2022 14:11:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2022-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Es vergeht kaum ein Tag, an dem Elon Musk, der Milliardär, der die Kontrolle über Twitter übernommen hat, nicht Schlagzeilen macht. Seine unüberlegten und deplatzierten Handlungen könnten amüsieren, doch die jüngste Sperrung der Konten mehrerer Journalisten muss Verfechter der Pressefreiheit ernsthaft beunruhigen. Mit der Dreistigkeit eines Gewohnheitslügners hat sich der neue Twitter-Besitzer als Ritter [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>Es vergeht kaum ein Tag, an dem Elon Musk, der Milliardär, der die Kontrolle über Twitter übernommen hat, nicht Schlagzeilen macht. Seine unüberlegten und deplatzierten Handlungen könnten amüsieren, doch die jüngste Sperrung der Konten mehrerer Journalisten muss Verfechter der Pressefreiheit ernsthaft beunruhigen.</p>
<p>Mit der Dreistigkeit eines Gewohnheitslügners hat sich der neue Twitter-Besitzer als Ritter der freien Meinungsäusserung präsentiert. Doch seit er das Kommando übernommen hat, verhält er sich wie ein Despot, er hat die reine Willkür eingeführt. Und diese Willkür ist gefährlich für die Demokratie.</p>
<h6>Demokratische Kontrolle</h6>
<p>Erstaunlich? Nein. Aufmerksame Beobachter des digitalen Wandels hatten die Gefahr schon lange erkannt. Die digitalen Plattformen haben Funktionen privatisiert, die in der Welt von gestern der öffentlichen Hand unterstanden und somit in einem demokratischen System einer ebenfalls demokratischen Kontrolle unterworfen waren.</p>
<p>Das Gesetz, die Verfassung und die Gerichte legten fest, unter welchen Bedingungen gegebenenfalls eine Aussage verboten werden konnte. Rechtsstaaten unterwarfen jede Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit einer dreifachen Bedingung, die sich in den Rechtsordnungen fast aller Kontinente findet: Es müssen eine gesetzliche Grundlage sowie ein öffentliches Interesse vorhanden sein und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit muss respektiert werden.</p>
<p>Heute haben sich die Plattformen quasi zwischen die Bürger und den Staat geschoben. Durch ihre Algorithmen sind sie in der Lage, nach ihrem Belieben zu bestimmen, welche Inhalte ihre Nutzer erhalten. Beschuldigt man sie, inakzeptable Botschaften zuzulassen? ann entfernen sie Inhalte oder sperren Konten und reagieren dabei in erster Linie wie private Wirtschaftsunternehmen, die in einer reinen Marktlogik gefangen sind und manchmal, wie Twitter derzeit, der Hybris ihrer Eigentümer unterworfen sind. Ohne Kontrolle, weder demokratisch noch gerichtlich.</p>
<h6>Die Bürger, nicht die Plattformen</h6>
<p>Für die Medien steht viel auf dem Spiel, da auch die journalistischen Inhalte dieser Willkür nicht entgehen – wir haben es in diesen Tagen gesehen. Wir müssen unverzüglich die Demokratie, also die Bürger und nicht die Plattformen, wieder in den Mittelpunkt dieser Prozesse stellen<em>.</em> Dies war der Wille von RSF, als unsere Organisation die <em>Partnerschaft für Information und Demokratie</em> lancierte, die von 50 Staaten, darunter der Schweiz, unterzeichnet wurde, ebenso wie ihr <a href="https://informationdemocracy.org/fr/accueil/" target="_blank" rel="noopener"><em>Forum für Information und Demokratie</em></a>, das diese Partnerschaft fortsetzt und bereits eine lange Liste von Empfehlungen herausgegeben hat.</p>
<p>Bisher ist die Europäische Union mit ihrem <em>Gesetz über digitale Dienste</em> (GdD) am weitesten gegangen im Versuch, digitalen Plattformen einen rechtlichen Rahmen aufzuerlegen, der insbesondere darauf abzielt, die Verfahren zur Moderation und Entfernung von Inhalten zu regulieren. Nur die Erfahrung wird zeigen, ob diese neue Regulierung in der Lage ist, ihre Versprechen zu halten.</p>
<h6>Der Bundesrat hat einen Bericht versprochen</h6>
<p>Die Schweizer Regierung hat sich bisher darauf beschränkt, abzuwarten. Es ist wahr, dass es angesichts der geringen Grösse des Landes keinen Sinn ergeben hätte, als Pionier zu agieren. Der Bundesrat hat einen Bericht zu diesem Thema versprochen. Im Hinblick darauf hat die Bundesverwaltung verschiedene Studien in Auftrag gegeben, um das Terrain abzustecken. Eine der Studien war dem Autor dieser Zeilen anvertraut worden; sie befasste sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen, die es dem Gesetzgeber ermöglichen oder ihn sogar zwingen, <a href="https://rsf-ch.ch/de/das-recht-auf-freie-meinungsaeusserung-muss-im-zentrum-der-regulierung-der-oeffentlichen-online-debatten-stehen-so-eine-von-der-rsf-schweiz-veroeffentlichte-studie/" target="_blank" rel="noopener">die öffentliche Online-Debatte zu regulieren</a>.</p>
<p>Die Abwägungen zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und dem Kampf gegen Informationsmanipulation und Fake News sind komplex. Die beiden Ziele können nur schwer miteinander vereinbart werden. Einige Wege zeichnen sich jedoch ab. Das Wichtigste für die Demokratien bleibt aber, herauszufinden, wie sie ihre Souveränität in Fragen wieder erlangen können, die für sie lebenswichtig sind und derzeit von der Plattformindustrie besetzt werden.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
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		<title>Mehmet Ferhat Çelik, Journalist, Kurde, Flüchtling in der Schweiz: «Es ist hart, aber ich mache weiter»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/mehmet-ferhat-celik-journalist-kurde-fluechtling-in-der-schweiz-es-ist-hart-aber-ich-mache-weiter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2022 14:10:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2022-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Er ist 33 Jahre alt, er ist Journalist und er ist Kurde. Bis letztes Jahr übte er seinen Beruf in der Türkei aus. Heute lebt Mehmet Ferhat Çelik als Flüchtling in der Schweiz. Im November 2022 beschloss der 2015 gegründete Unterstützungs- und Solidaritätsfonds von RSF Schweiz, ihn finanziell zu unterstützen, damit er seinen Beruf als [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Er ist 33 Jahre alt, er ist Journalist und er ist Kurde. Bis letztes Jahr übte er seinen Beruf in der Türkei aus. Heute lebt Mehmet Ferhat Çelik als Flüchtling in der Schweiz. Im November 2022 beschloss der 2015 gegründete Unterstützungs- und Solidaritätsfonds von RSF Schweiz, ihn finanziell zu unterstützen, damit er seinen Beruf als Journalist soweit wie möglich weiterhin ausüben kann.</p>
<p>Er war Chefredakteur der pro-kurdischen Zeitung <em>Yeni Yasam</em>, was «Neues Leben» bedeutet. Seine Situation war, wie diejenige vieler seiner Landsleute, schwierig und vor allem gefährlich. 2020 wurde er zusammen mit fünf anderen Journalisten festgenommen und für fünf Monate inhaftiert.</p>
<h6>«Deswegen verhaftet man niemanden»</h6>
<p>Die sechs Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie angeblich die Identität eines Agenten des türkischen Geheimdienstes verraten und damit die Sicherheit des Staates gefährdet hätten. In Wirklichkeit war die Preisgabe der Identität bereits früher geschehen und nicht durch die Medien: Der Name des Agenten war während einer Parlamentsdebatte genannt worden.</p>
<p>«Deswegen verhaftet man niemanden. Es waren nicht wir, die die Identität des Agenten enthüllt haben. Aber mir wurde klar, dass ich verhaftet werden würde, als ich erfuhr, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan während des Rückflugs von Moskau, wo er sich mit Wladimir Putin getroffen hatte, mehreren Journalisten gegenüber erklärt hatte, dass die Autoren dieser Artikel ins Gefängnis gebracht werden sollten.»</p>
<p>RSF hatte den fadenscheinigen Vorwand für diese Inhaftierungen angeprangert. Mehmet Ferhat Çelik wurde dennoch zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Daraufhin entschied er sich, aus seinem Land zu fliehen. Er kam am 19. November 2021 in die Schweiz und erhielt Asyl. Heute lebt er in Zürich.</p>
<h6>Massive Haftstrafen</h6>
<p>Sein Weg ist sinnbildlich für die Situation der Pressefreiheit in der Türkei. Das Land belegt auf der jährlich von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit <a href="https://rsf.org/fr/pays/turquie" target="_blank" rel="noopener">den 149. Platz von 180 Ländern</a>. Diskriminierende Praktiken, Knebelverfahren und massive Haftstrafen für Journalistinnen und Journalisten sind üblich in einem Land, in dem die überwiegende Mehrheit der Medien vom Erdoğan-Regime in die Schranken gewiesen wurde. In den letzten Jahren haben mehrere Journalisten die Ausübung ihres Berufs mit ihrem Leben bezahlt, doch diese Verbrechen bleiben häufig ungestraft.</p>
<p>Für kurdische Journalisten ist die Situation besonders heikel. «Für türkische Journalisten ist es schwierig, in die kurdischen Gebiete zu reisen. Aber für kurdische Journalisten, die dort arbeiten, ist die Gefahr permanent, die Verhaftungen alltäglich. Ich wurde bereits mehrmals in kurdischen Städten verhaftet, in denen ich mich als Journalist aufhielt.»</p>
<p>Das Regime versucht so, die Medien bei heiklen Themen zum Schweigen zu bringen. «Wir sprechen über Kriegsverbrechen, die von der Türkei begangen wurden. Wir waren es, die zuerst über das Massaker von Roboski berichteten. Einen Tag lang erschien nichts darüber in den übrigen türkischen Medien.» Am 28. Dezember 2011 bombardierte die türkische Luftwaffe die Umgebung des Dorfes Roboski an der irakischen Grenze und tötete 34 Zivilisten, darunter 19 Minderjährige.</p>
<p>Bevor er für <em>Yeni Yasam</em> arbeitete, hatte Mehmet mehrere Jahre lang für Nachrichtenagenturen gearbeitet, unter anderem für <em>Mezopotamya</em> und <em>Dicle News</em>. Als er sein Land verliess, musste er de facto die Leitung seiner Zeitung abgeben, auch wenn er offiziell nach wie vor deren Chefredaktor ist. Er engagiert sich jedoch weiterhin täglich für die Zeitung, tauscht sich mit seinen Kollegen in der Türkei aus, reagiert auf aktuelle Ereignisse und schlägt Themen vor. «Es ist hart, aber ich mache weiter. Ich bemühe mich auch, mich hier zu integrieren, ich lerne Deutsch.»</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em> </em><em>«Seit den Kommunalwahlen 2019 hat sich die Spirale der Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten, die dem Regierungsbündnis (AKP-MHP) kritisch gegenüberstehen, immer weiter verstärkt. Nun, da die Wahlen 2023 näher rücken, greifen ultranationalistische Gruppen, ermutigt durch die politische Rhetorik gegen die Presse, auf offener Strasse Reporter, Leitartikler, Kommentatoren oder Bürgerjournalisten an, die über politische Angelegenheiten berichten und die Wirtschaftskrise thematisieren.»</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>RSF-Weltrangliste der Pressefreiheit</em></p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
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		<title>Reicht der positive Trend bis ins Parlament?</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/reicht-der-positive-trend-bis-ins-parlament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2022 14:09:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2022-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Die «Suisse Secrets» haben im Januar dieses Jahres einiges zu Tage gebracht. Erstens haben die Recherchen eines internationalen Konsortiums investigativer Journalistinnen und Journalisten aufgrund von geleakten Daten der Crédit Suisse gezeigt, dass es geheime Konten von Kriminellen, umstrittenen Politikerinnen, Potentaten und korrupten Unternehmern gab. Und zweitens wurde klar: Schweizer Journalistinnen und Journalisten konnten sich nicht [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die «Suisse Secrets» haben im Januar dieses Jahres einiges zu Tage gebracht. Erstens haben die Recherchen eines internationalen Konsortiums investigativer Journalistinnen und Journalisten aufgrund von geleakten Daten der Crédit Suisse gezeigt, dass es geheime Konten von Kriminellen, umstrittenen Politikerinnen, Potentaten und korrupten Unternehmern gab. Und zweitens wurde klar: Schweizer Journalistinnen und Journalisten konnten sich nicht an den Enthüllungen beteiligen, weil ihnen seit der Revision von Artikel 47 des Bankengesetzes 2015 ein Strafverfahren und eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren droht, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten.</p>
<p>Verschiedene Organisationen und Verbände hatten in der Folge gefordert, dass Artikel 47 aufgehoben oder angepasst wird. Auch <a href="https://rsf-ch.ch/de/le-secret-bancaire-fait-peser-une-menace-inadmissible-sur-la-liberte-de-la-presse-2/" target="_blank" rel="noopener">Reporter ohne Grenzen Schweiz äusserte sich entsprechend</a>: «Nach Ansicht unserer Organisation stellt Artikel 47 des Bankengesetzes in seiner derzeitigen Form eine unannehmbare Bedrohung für die Pressefreiheit dar.»</p>
<p>Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier verlangten mit Vorstössen ebenfalls zumindest eine Entschärfung des Artikels. Ein erster Versuch misslang. Im Mai hörte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie Experten für Wirtschaftskriminalistik und für Medienrecht an – und entschied dann mehrheitlich, es bestehe «kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf». Dies, weil sich die Schweizer Banken über die letzten Jahre in Bezug auf die Prävention von Geldwäscherei und anderen wirtschaftskriminellen Aktivitäten stark weiterentwickelt hätten und den internationalen Standards entsprächen. Und weil mit einer Anpassung des Bankengesetzes das Risiko bestehe, dass dadurch öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen Vorschub geleistet werde. Ausserdem, so die Kommissionsmehrheit, seien bisher noch nie Medienschaffende aufgrund einer Verletzung von Artikel 47 des Bankengesetzes gerichtlich verurteilt worden.</p>
<h6>«Abklärungsbedarf»</h6>
<p>Nach diesem Rückschlag kam die WAK-N jedoch im November nochmals auf das Thema zurück. Nationalrat Raphaël Mahaim (Grüne) und die SP-Fraktion hatten je eine parlamentarische Initiative zum Thema eingereicht. Die Kommission entschied Mitte November, diese seien zu eng gefasst – es bestehe aber «Abklärungsbedarf». So kam eine Motion zu Stande, die den Bundesrat auffordert, zu prüfen, ob «die aktuelle Gesetzgebung geändert werden soll, um die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen zu gewährleisten» und gegebenenfalls eine Änderung der einschlägigen Gesetze vorzuschlagen. Mit allfälligen Änderungen soll sichergestellt werden, «dass Artikel 47 des Bankengesetzes die Pressefreiheit nicht durch Abschreckung oder strafrechtliche Sanktionen beeinträchtigen kann, wenn die Medienarbeit in gutem Glauben erfolgt».</p>
<p>Offenbar hat sich zwischen Mai und November bei verschiedenen WAK-Mitgliedern die Einstellung zu Artikel 47 verändert. Aber längst nicht bei allen: Der Entscheid für die Motion fiel knapp, mit 13 zu 11 Stimmen. 11 WAK-Mitglieder, die alle entweder der SVP- oder der Mitte-Fraktion angehören, sprachen sich gegen die Motion aus, weil sie befürchten, dass die Privatsphäre von Bankkunden verletzt werden könnte, «auch wenn kein öffentliches Interesse für Medieninvestigationen» bestehe.</p>
<h6>«Der Artikel 47 im Bankengesetz verunmöglicht diese Arbeit»</h6>
<p>Einer von Ihnen ist Mitte-Nationalrat Martin Landolt. «Wir haben uns in der Kommission bereits im Mai intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt und Anhörungen durchgeführt», äusserte er sich gegenüber RSF Schweiz. Dabei habe sich gezeigt, dass insbesondere bei «Suisse Secrets» problemlos hätte mitrecherchiert werden können: «Das Bankkundengeheimnis schützt die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden und nicht diejenige der Bank. Medienschaffende können, sollen und müssen deshalb ein allfälliges Fehlverhalten einer Bank publikmachen.»</p>
<p>Ganz anders sieht das SP-Nationalrätin Samira Marti; sie ist nicht Mitglied der WAK-N, hat aber die Parlamentarische Initiative der SP formuliert, die zur Motion geführt hat. «Es gibt sehr gute Gründe, weshalb sich Medien für Geheimnisse interessieren, die ihnen zugetragen werden. Investigativ tätige Journalistinnen und Journalisten tragen unbestrittenermassen dazu bei, wirtschaftskriminelle Handlungen von Unternehmen aufzudecken», so Marti. Journalistinnen und Journalisten übten in diesem Sinne eine wichtige Kontrollfunktion im Rahmen des Schweizer Rechtsstaats aus: «Der Artikel 47 im Bankengesetz verunmöglicht diese Arbeit und muss deshalb zwingend revidiert werden.»</p>
<p>In der WAK-N kam die Mehrheit für die Motion mit den Stimmen von SP, Grünen, Grünliberalen, aber auch von der FDP zustande. Dies ist ein Stück weit erstaunlich, kam doch der Vorstoss von 2010, der zur Verschärfung von Artikel 47 führte, von der FDP-Fraktion. Offenbar hat insbesondere hier ein Wandel stattgefunden.</p>
<p>Als nächstes Gremium wird der Nationalrat die Motion behandeln. Angesichts der Abstimmungen in der Kommission wird die Haltung der FDP-Fraktion eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Plenums spielen.</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz</h6>
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