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	<title>Newsletter RSF Schweiz 2023-02 | Reporter ohne Grenzen</title>
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		<title>Presseförderung für die Westschweizer Tageszeitung L&#8217;Agefi verweigert: «eine eklatante Wettbewerbsverzerrung»</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 07:26:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-02]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Westschweizer Tageszeitung L&#8217;Agefi wende sich nur an Finanz- und Wirtschaftsspezialisten und trage nicht ausreichend zur demokratischen und öffentlichen Debatte bei, um in den Genuss der Pressehilfe zu kommen. So lautete das &#8211; harsche &#8211; Urteil, das die Richter in Mon-Repos Anfang Monat fällten. «Hält das Bundesgericht die Schweizer für dumm?», erwiderte Frédéric Lelièvre, Chefredaktor [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Westschweizer Tageszeitung <em>L&#8217;Agefi</em> wende sich nur an Finanz- und Wirtschaftsspezialisten und trage nicht ausreichend zur demokratischen und öffentlichen Debatte bei, um in den Genuss der Pressehilfe zu kommen. So lautete das &#8211; harsche &#8211; <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?lang=fr&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=agefi&amp;rank=3&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F19-06-2023-2C_35-2023&amp;number_of_ranks=7" target="_blank" rel="noopener">Urteil</a>, das die Richter in Mon-Repos Anfang Monat fällten. «Hält das Bundesgericht die Schweizer für dumm?», erwiderte Frédéric Lelièvre, Chefredaktor von <em>L&#8217;Agefi</em> in seinem<a href="https://agefi.com/actualites/editorial/le-tribunal-federal-prend-il-les-suisses-pour-des-sots" target="_blank" rel="noopener"> Leitartikel</a> vom 11. Juli.</p>
<p>Die Richter bestätigten die Entscheidung des Bundesamts für Kommunikation und später des Bundesverwaltungsgerichts, der Zeitung das Recht auf die im Postgesetz vorgesehenen Rabatte auf die Zustellungsgebühren im Rahmen der Presseförderung zu verweigern.</p>
<p>Die Begründung? <em>L&#8217;Agefi</em> gehöre zur Spezialpresse, die wie die Fachpresse  keinen Anspruch auf diese Rabatte hat, da ihr Beitrag zur demokratischen Debatte nicht mit dem der allgemeinen Presse vergleichbar sei und daher keine staatliche Unterstützung rechtfertige. Diese Einschätzung ärgert Frédéric Lelièvre, denn sie ignoriere die neue Ausrichtung des Titels und die Anstrengungen, die die Redaktion in den letzten drei Jahren unternommen habe: «Wir haben unser digitales Angebot ausgebaut, um ein breiteres Publikum zu erreichen, indem wir neue Formate, insbesondere Videos, entwickelt haben. Wir waren auch viel stärker in der politischen Debatte präsent, insbesondere zum Zeitpunkt der Gesundheitskrise. Eine Entwicklung, die sich etwa bei der Einstellung eines Bundeshauskorrespondenten in Bern gezeigt hat.»</p>
<h5>«In einer wirtschaftlichen und finanziellen Perspektive»</h5>
<p>Um diese Strategie stärker zu verankern, passte die Verlagsgesellschaft der Tageszeitung auch ihre Statuten an. Auf dieser neuen Grundlage beschloss <em>L&#8217;Agefi</em>, ein Gesuch zu erneuern, das bereits vor rund zehn Jahren abgelehnt worden war, obwohl die Positionierung der Zeitung damals eine ganz andere war. «Das BAKOM lehnte jedoch sehr schnell jegliche Diskussion ab, da es der Ansicht war, dass sich nichts wirklich geändert habe», so Lelièvre.</p>
<p>Und das Bundesgericht bestätigt dies: <em>L&#8217;Agefi </em>ziele nach wie vor nur auf ein begrenztes Publikum ab, die Themen, die das Medium behandle, seien wirtschafts- und finanzbezogen, und «wenn vielfältigere Themen angesprochen werden, bleibt dies in einer wirtschaftlichen und finanziellen Perspektive». Auf jeden Fall «reicht es nicht aus, dass die behandelten Themen aktuell sind, um den Titel als generalistisch einzustufen».</p>
<p>Das ist bitter für die Tageszeitung. «Wir sind der Meinung, dass wir einen anderen Blick auf das politische Geschehen werfen und so zur Medienvielfalt beitragen», beharrt Frédéric Lelièvre, der daran erinnert, dass die Erhaltung der Vielfalt der Medienlandschaft das Hauptziel der Medienförderung bleibt. «Es war nicht der Wille des Parlaments, die Medienhilfe auf diese Weise in ein Korsett zu zwängen.»</p>
<h5>Die finanziellen Folgen seien «substantiell»</h5>
<p>Für ihn stellt der Ausschluss von <em>L&#8217;Agefi </em>eine «eklatante Wettbewerbsverzerrung» dar, da die Tageszeitung de facto mit mehreren anderen Titeln des Westschweizer Marktes konkurriert, die ihrerseits von der Presseförderung profitieren. Die Entscheidung des Bundesgerichts «gefährdet den Titel nicht», versichert Lelièvre, doch die finanziellen Folgen der Ablehnung seien für ein Unternehmen mit begrenzten Ressourcen «substantiell».</p>
<p>Derzeit erwägt die Tageszeitung nicht, den Fall weiterzuverfolgen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, um eine Verletzung der Pressefreiheit geltend zu machen, aber Lelièvre hofft, dass die Frage erneut vom Gesetzgeber geprüft wird.</p>
<p>Die gesetzlichen Grundlagen der Presseförderung werden derzeit ohnehin diskutiert. Die zuständigen Kommissionen beider Kammern haben nämlich <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220423" target="_blank" rel="noopener">eine parlamentarische Initiative</a> von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) im Grundsatz angenommen, die eine Erhöhung der gewährten Beträge und die Einführung einer Unterstützung für die Frühzustellung von Zeitungen fordert. Die gesetzlichen Grundlagen müssen nun ausgearbeitet und im Parlament diskutiert werden. Auf viel längere Sicht empfiehlt die Eidgenössische Medienkommission eine vollständige Änderung der Medienförderung, bei der Printmedien, Onlinemedien und private Radio- und Fernsehsender gleichgestellt werden.</p>
<h5>Eine einfache Änderung der Verordnung des Bundesrates?</h5>
<p>Theoretisch könnte eine einfache Änderung der Verordnung des Bundesrates ausreichen, damit <em>L&#8217;Agefi</em> in den Genuss von Presseförderung kommt. Tatsächlich ist der Ausschluss von Fachpresse und Spezialpresse im aktuellen Postgesetz nicht mehr enthalten, sondern nur noch in der Verordnung des Bundesrates. Laut Bundesgericht entspricht die Entscheidung des Bundesrates, diesen Ausschluss in seiner Verordnung beizubehalten, dem Willen des Gesetzgebers, das zuvor geltende System der Presseförderung nicht zu ändern, sondern der Regierung die Kompetenz zu übertragen, die Einzelheiten der Bedingungen für die Gewährung der Presseförderung zu regeln. In diesem Zusammenhang ist nicht ersichtlich, was den Bundesrat daran hindern sollte, eine restriktivere Definition der Spezialpresse und Fachpresse zu verabschieden, so dass eine Zeitung <em>wie L&#8217;Agefi</em> nicht mehr dieser Kategorie zugeordnet wird.</p>
<p>Wie dem auch sei, die Entscheidung des Bundesgerichts wirft wichtige Fragen auf. Es ist bekannt, dass die Unterstützung des Bundes für die gedruckte Presse, sofern die Verfassung nicht geändert wird, nur indirekt sein kann und heute zwei verschiedene Formen kennt: reduzierter Mehrwertsteuersatz und Rabatt auf die Posttarife. Der Hauptverdienst, der dieser indirekten Förderung &#8211; im Gegensatz zur direkten Zahlung von Subventionen &#8211; immer zuerkannt wurde, ist ihre redaktionelle Neutralität. Der Staat unterstützt kein redaktionelles Projekt, dessen Inhalt er definiert &#8211; was aus Sicht der Pressefreiheit sehr fragwürdig wäre -, sondern beschränkt sich darauf, Gebührenrabatte auf Vorgänge zu gewähren, die in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt stehen. Die vom BAKOM vertretene und vom Bundesgericht bestätigte Auslegung der gesetzlichen Grundlagen läuft jedoch darauf hinaus, die Presseförderung in bestimmten Fällen von der Analyse des Inhalts einer Tageszeitung abhängig zu machen, was dem derzeitigen System einen nicht unerheblichen Teil seiner Vorteile nimmt und sich für die Pressefreiheit als heikel erweist.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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			</item>
		<item>
		<title>«Es müssen Gespräche zwischen der Polizei und den Medienschaffenden stattfinden»</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/es-muessen-gespraeche-zwischen-der-polizei-und-den-medienschaffenden-stattfinden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 07:24:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-02]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Schweiz hat seit dem 3. Mai dieses Jahres einen «Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden», der verschiedene Massnahmen vorsieht. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). RSF Schweiz hat bei BAKOM-Direktor Bernard Maissen (Foto Keystone-SDA) nachgefragt.  &#8211; Wie ist der «Nationale Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden» entstanden? &#8211; Bernard Maissen: Der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat seit dem 3. Mai dieses Jahres einen «Nationalen Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden», der verschiedene Massnahmen vorsieht. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). RSF Schweiz hat bei BAKOM-Direktor Bernard Maissen <em>(Foto Keystone-SDA)</em> nachgefragt.<strong> </strong></p>
<p><strong>&#8211; Wie ist der «Nationale Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden» entstanden?</strong></p>
<p><strong>&#8211; Bernard Maissen:</strong> Der Europarat hat 2021 in einer Resolution die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, solche Aktionspläne zu erarbeiten. Alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat den Anstoss aufgenommen. Die Situation der Medienschaffenden in der Schweiz ist nicht so schlimm wie in vielen anderen Ländern. Aber zum Beispiel bei Corona-Demonstrationen wurden Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit behindert. Ausserdem haben Bedrohungen von Medienschaffenden im Social-Media-Raum massiv zugenommen.</p>
<p>Das BAKOM hat die Arbeiten für den Aktionsplan koordiniert. Doch es war uns wichtig, dass der Plan nicht vom Staat, sondern von der Medienbranche stammt. Tatsächlich waren bei den Gesprächen, die die Grundlage bilden, alle dabei: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die Ausbildungsinstitutionen, die Verwaltung und wir haben Gespräche mit der Polizei geführt. Ich glaube, der Plan ist gut: Er ist schweizerisch ausgewogen, dramatisiert nicht, schafft jedoch die Möglichkeit, auf Problemfelder hinzuweisen.</p>
<p><strong>&#8211; Wie hoch schätzen Sie die die Bereitschaft der Medienbranche ein, sich zu engagieren?</strong><em> </em></p>
<p>&#8211; Sie ist hoch. Letztlich geht es um Themen, die allen in der Branche am Herzen liegen müssen. Arbeitsgeber sind ja auch gehalten, für die Sicherheit ihrer Leute zu sorgen.</p>
<p><strong>&#8211; «Mit dem Aktionsplan wird kein grosses staatliches Massnahmenpaket geschnürt, sondern Bestehendes optimiert, ausgebaut oder besser bekannt gemacht» heisst es in der Einleitung, der Plan habe «empfehlenden Charakter» und sei «rechtlich nicht bindend.» Schafft er dennoch Handhabe für eine Verbesserung der Situation?</strong><strong> </strong></p>
<p>&#8211; Uns geht es darum, Anstösse zu geben, um das Bewusstsein etwas zu verändern. Dann primäres Ziel ist es, für die Rolle der Medien zu sensibilisieren. In einigen Bereichen wissen wir momentan schlicht zu wenig. Wie viele Bedrohungen gibt es überhaupt? Das BAKOM hat Forschungsaufträge vergeben, etwa über die Sicherheitssituation der Medienschaffenden, damit eine Datenbasis geschaffen werden kann.<em> </em></p>
<p><strong>&#8211; Der Aktionsplan besteht aus drei «Aktionsfeldern». Das erste ist «Sensibilisierung und Prävention». Was ist hier wichtig?</strong><strong> </strong></p>
<p>&#8211; Wichtig ist erstens, dass wir der Gesellschaft, vor allem der Jugend, bewusst machen, welche Rolle die Medien im schweizerischen System haben. Es braucht Medien für die Meinungs- und Willensbildung. Und Medienschaffende haben gewisse Rechte und gewisse Pflichten, das muss besser bekannt werden.</p>
<p>Zudem gibt es immer wieder Konflikte zwischen Medienschaffenden und der Polizei. Beide Seiten müssen sich an gewisse Regeln halten. Es braucht Gespräche zwischen Polizei und Medienschaffenden, in denen die Rechte der Medienschaffenden thematisiert werden und die Polizei dafür sensibilisiert wird. Das wollen wir mit «Runden Tischen» erreichen.</p>
<p><strong>&#8211; Wie waren die Signale von Seiten der Polizei auf diesen Vorschlag?</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Die Rückmeldungen waren bisher durchaus positiv. Ich glaube, die Polizeikommandanten sind bereit, drüber nachzudenken, welche Rolle Medienschaffende haben und wie sie damit umgehen. Die Polizei hat, wie die Journalistinnen und Journalisten, einen Auftrag, der einen hohen Wert hat. Bei der Erfüllung der beiden Aufträge kann es zu Konflikten kommen. Man muss darüber reden, wo sie liegen und wie man sie allenfalls entschärfen kann.</p>
<p><strong>&#8211; Oft erzählen Journalistinnen und Journalisten, die Polizei sage bei Demonstrationen: Ihr müsst Distanz halten zu den Demonstrierenden.</strong><em> </em></p>
<p>&#8211; Genau solche Themen muss man auf den Tisch bringen und diskutieren. Es ist vielleicht etwas einfacher, wenn das BAKOM dabei eine Koordinationsrolle übernimmt. Aber, das muss man auch sagen: Es gibt ein Problem mit der Definition, wer Journalist oder Journalistin ist, es sind unterschiedliche Presseausweise im Umlauf.  Nützlich wäre ein einheitlicher Ausweis, damit für die Polizei klar ersichtlich ist, wer die entsprechenden Rechte hat. Der Aktionsplan sieht daher auch eine Branchendiskussion über eine mögliche Vereinheitlichung der Presseausweise vor.</p>
<p><strong>&#8211; Die Sensibilisierung soll bei der Polizei und den Jugendlichen stattfinden. Aber diejenigen, die heute Journalistinnen und Journalisten beschimpfen und angreifen, sind erwachsen …</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Wenn man beschimpft oder bedroht wird, gibt es einen Rechtsweg, den alle Medienschaffenden einschlagen können. Wir setzen bei den Jugendlichen an, weil es im weitesten Sinn um den Aspekt Medienbildung geht. Das beginnt in der Schule, und wenn dort etwas thematisiert wird, geht es auch weiter in andere Schichten. Ausserdem wachsen heute die Jugendlichen kaum mehr mit klassischen Medien auf und kennen deshalb die Rolle von Medienschaffenden in unserem System nicht mehr.</p>
<p><strong>&#8211; Was ist beim zweiten Aktionsfeld – «Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt» – wichtig?</strong></p>
<p>&#8211; Eine neue Website, auf der man – leicht und einfach zugänglich – Informationen findet, wie man bei Übergriffen und Bedrohungen vorgehen kann. Das gibt es bisher nicht. Die Schweizer Journalistenschule MAZ und das «Centre de formation au journalisme et aux médias» (CFJM) werden als Koordinatoren diese Website gemeinsam mit den Medien­organisationen einrichten.</p>
<p><strong>&#8211; Die Regulierung von Kommunikationsplattformen wie Facebook, YouTube und Instagram gehört auch zum zweiten Aktionsfeld. </strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Der Bundesrat hat das BAKOM bereits vorher beauftragt, ein Gesetz zur Regulierung solcher Kommunikationsplattformen auszuarbeiten, das mehr Transparenz für die Nutzenden und mehr Informationspflicht für die Plattformbetreiber bewirken soll. Ein wichtiger Punkt dieser Bemühungen ist der Schutz vor Hassrede. Und da Medienschaffende von Online-Hassrede besonders betroffen sind, haben wir diese Aufgabe auch in den Aktionsplan aufgenommen.</p>
<p><em>&#8211; </em><strong>Das dritte Aktionsfeld sind die «Rechtlichen Rahmenbedingungen», dort geht es um missbräuchliche Gerichtsklagen (SLAPPs).</strong></p>
<p><em>&#8211; </em>Das BAKOM nimmt einerseits Einsitz in das Expertenkomitee des Europarats zu SLAPPs und soll andererseits im Rahmen seiner Medienforschung eruieren, wie häufig solche missbräuchlichen Klagen in der Schweiz sind. Wir brauchen eine Datenbasis, um zu wissen ob SLAPPs in der Schweiz ein Problem sind und Handlungsbedarf besteht.</p>
<p><em>&#8211; </em><strong>Im Begleittext des Aktionsplans sind auch andere rechtliche Probleme erwähnt, etwa </strong><a href="https://rsf-ch.ch/de/le-secret-bancaire-fait-peser-une-menace-inadmissible-sur-la-liberte-de-la-presse-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Artikel 47 des Bankengesetzes</strong></a><strong> oder </strong><a href="https://rsf-ch.ch/de/rsf-suisse-seleve-contre-le-durcissement-sans-raison-des-mesures-provisionnelles-contre-les-medias-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Artikel 266 der Zivilprozessordnung</strong></a><strong>. Diese könnten laut dem Begleittext die Wirksamkeit des Schutzes der Medienfreiheit einschränken. Weshalb gibt es dazu keine Massnahmen?</strong></p>
<p>&#8211; Bei der Einführung von Artikel 47 des Bankengesetzes gab es keine grosse Diskussion darüber, was er bedeuten könnte. Erst später, zum Beispiel konkret bei der Recherche über «Swiss Secrets», hat man erkannt, was er auslösen könnte, und die UNO-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, hat die Schweiz wegen dieses Artikels kritisiert. Nun hat man reagiert, die zuständige Kommission, Bundesrat und Nationalrat wollen den Artikel prüfen lassen, damit die Medienfreiheit in diesem Bereich gewährleistet ist.</p>
<p>Es gab bisher in der Schweiz keinen Fall, in dem ein Journalist oder eine Journalistin wegen Verstoss gegen den Artikel verurteilt wurde. Wir wissen also nicht, wie ein Gericht urteilen würde. Beim revidierten Artikel 266 der Zivilprozessordnung ist es genauso. Wenn wir in unseren Untersuchungen und bei den Meldungen von Medienschaffenden sehen, dass hier neue grosse Probleme geschaffen werden, benennen wir das auch. Medien und Medienschaffende müssen aber mitmachen, Fälle melden und nicht aus falscher Rücksichtnahme oder Scham schweigen.</p>
<p><strong>&#8211; Das Vorwort der Broschüre zum NAP stammt von Bundesrat Albert Rösti, der ja nun für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig ist. Er schreibt: «Um die Sicherheit der Medienschaffenden zu gewährleis­ten, brauchen wir keine neuen Gesetze – die bestehenden rechtlichen Normen reichen aus.» Aber vielleicht besteht ja, gerade wenn es um SLAPPs geht, gesetzlicher Handlungsbedarf?</strong></p>
<p><em> </em>Falls solche missbräuchlichen Klagen tatsächlich häufig vorkommen, wird man ein bestehendes Gesetz entsprechend anpassen können und muss kein SLAPP-Gesetz schaffen. Die Aussage des Bundesrats meint eher, dass es kein spezielles Gesetz zum Schutz von Medienschaffenden braucht. So ein Gesetz wäre auch in einem anderen Zusammenhang schwierig. Der Journalistenberuf ist ja nicht geschützt. Es wäre dann die Frage, für wen so ein Gesetz gilt. Ist ein Influencer ein Journalist oder ein Werber? Wo ist die Grenze?</p>
<p><strong>&#8211; Bundesrat Rösti war ja quasi erst im Endspurt des Aktionsplans dafür zuständig, weil er das Departement neu übernommen hat. Hat er sich ausser im Vorwort noch irgendwie eingebracht?</strong></p>
<p><em> &#8211; </em>Er hat sich für den Aktionsplan interessiert, wie er sich für alle neuen Geschäfte interessiert hat. Er hat sich von uns informieren lassen, nichts geändert und uns unterstützt, damit wir den Aktionsplan rechtzeitig am 3. Mai, dem Tag der Pressefreiheit, publizieren konnten.</p>
<p><strong>&#8211; Wie geht es nun weiter?</strong></p>
<p>&#8211; Wir möchten rasch starten, um auch zügig zu Ergebnissen zu kommen. Die Studien haben wir bereits in Auftrag gegeben. Ansonsten beginnt jetzt für das BAKOM die Koordinationsarbeit, es ist, etwa bei den «Runden Tischen», quasi der Inkubator, der anstösst und dann nachfragt, was läuft.</p>
<p>Der Aktionsplan läuft über vier Jahre, von 2023 bis 2027. 2027 müssen wir Ergebnisse haben, damit diese danach evaluiert werden können. Aufgrund dieser Ergebnisse entscheidet dann 2027 der Bundesrat, ob das Mandat verlängert wird. In der Zwischenzeit wollen wir jedes Jahr am Tag der Pressefreiheit bekanntgeben, was unter dem Titel Aktionsplan im vergangenen Jahr geschehen ist.</p>
<h6><strong>DAS INTERVIEW MIT BERNARD MAISSEN FÜHRTE BETTINA BÜSSER, KOORDINATORIN DEUTSCHSCHWEIZ VON RSF SCHWEIZ, AM 28. JUNI 2023</strong></h6>
<hr />
<p><strong><a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/medienpolitik/nationaleraktionsplan.html" target="_blank" rel="noopener">Nationaler Aktionsplan für die Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz</a></strong></p>
<p><strong>Aktionsfeld 1: Sensibilisierung und Prävention </strong></p>
<p>Massnahme 1: Sensibilisierung von Jugendlichen über den Wert der Medien</p>
<p>Massnahme 2: Runder Tisch mit Medienschaffenden und der Polizei</p>
<p>Massnahme 3: Datenerhebung über die Sicherheitssituation der Medienschaffenden</p>
<p>Massnahme 4: Branchendialog zur Frage der Vereinheitlichung der Presseausweise</p>
<p><strong>Aktionsfeld 2: Schutz und Unterstützung bei Drohungen und Gewalt </strong></p>
<p>Massnahme 5: Branchen-Website zum Vorgehen bei Drohungen und Gewalt</p>
<p>Massnahme 6: Hilfestellungen der Schweizer Vertretungen im Ausland</p>
<p>Massnahme 7: Regulierung von Kommunikationsplattformen</p>
<p><strong>Aktionsfeld 3: Rechtliche Rahmenbedingungen </strong></p>
<p>Massnahme 8: Analyse der missbräuchlichen Gerichtsklagen in der Schweiz</p>
<p>Massnahme 9: Engagement auf europäischer Ebene gegen missbräuchliche Gerichtsklagen</p>
<p><a href="https://rsf-ch.ch/wp-content/uploads/2023/07/nAP23_DE_17-04-A4.pdf" target="_blank" rel="noopener">Den ganzen Aktionsplan finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum Julian Assange freigelassen werden muss</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/warum-julian-assange-freigelassen-werden-muss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Jul 2023 07:23:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-02]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Da die Aussicht auf eine Auslieferung von Julian Assange an die USA bedrohlich immer näher rückt, hat unsere Organisation eine neue Kampagne zur Unterstützung des WikiLeaks-Gründers gestartet, diesmal im Herzen der amerikanischen Macht. Letzte Woche fuhr ein Lastwagen in den Farben von RSF durch die Hauptstadt der Vereinigten Staaten und hielt vor den symbolträchtigen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<h1>Editorial</h1>
<p>Da die Aussicht auf eine Auslieferung von Julian Assange an die USA bedrohlich immer näher rückt, hat unsere Organisation eine <a href="https://rsf.org/en/usa-rsf-launches-dc-advocacy-week-and-mobile-rally-freeassange" target="_blank" rel="noopener">neue Kampagne</a> zur Unterstützung des WikiLeaks-Gründers gestartet, diesmal im Herzen der amerikanischen Macht. Letzte Woche fuhr ein Lastwagen in den Farben von RSF durch die Hauptstadt der Vereinigten Staaten und hielt vor den symbolträchtigen Orten der Macht: dem Weissen Haus, dem Kapitol, dem Justizministerium, dem Aussenministerium, der australischen und der britischen Botschaft in Washington. Es wurden Botschaften an die Öffentlichkeit gesendet, um zu erklären, warum in den Augen von RSF die Auslieferung von Assange an die USA und seine Anklage vor US-Gerichten eine Gefahr für den Journalismus und das Recht auf Information darstellen.</p>
<p>Gleichzeitig traf sich Rebecca Vincent, Kampagnenleiterin von RSF International, gemeinsam mit unseren Kollegen des RSF-Teams in den USA mit Vertretern der Regierung, des Parlaments und anderen Interessengruppen, um klar und deutlich die Botschaft zu verbreiten: Auch wenn sich das Auslieferungsverfahren in London gefährlich seinem Abschluss nähert, haben es die USA noch in ihren Händen, die ganze Sache zu beenden und Julian Assange freizulassen, indem sie ganz einfach auf die Forderung nach seiner Auslieferung verzichten und das Verfahren einstellen.</p>
<h5>Weitergabe von Staatsgeheimnissen</h5>
<p>Abgesehen von der unmenschlichen Behandlung, der er ausgesetzt ist – er wird seit mehr als zehn Jahren seiner Freiheit beraubt, unter Bedingungen, die seine physische und psychische Gesundheit schwer beeinträchtigen – betreffen die Gerichtsverfahren gegen ihn grundlegende Fragen der Informationsfreiheit. Die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte könnten genauso gut gegen Journalistinnen und Journalisten erhoben werden, und diese könnten sich nicht besser verteidigen als der Gründer von WikiLeaks.</p>
<p>Dieser wird wegen der Weitergabe von Staatsgeheimnissen angeklagt, und der aus dem Jahr 1917 stammende Espionage Act sieht keine Ausnahmen vor, wenn die enthüllten Informationen von unbestreitbarem öffentlichem Interesse sind. Die Tatsache, dass zu den WikiLeaks-Enthüllungen auch das <a href="https://collateralmurder.wikileaks.org/">Video der Bordkamera</a> eines US-Armee-Hubschraubers in Bagdad gehörte, der unter anderem das Feuer auf Verwundete eröffnete und mehrere Menschen tötete, darunter zwei Reporter von Reuters und zwei Kinder, spielt daher keine Rolle.</p>
<p>Die Verfolgung von Julian Assange – obwohl er selbst an keinerlei Geheimhaltungspflichten gegenüber der US-Armee oder der US-Regierung gebunden war und kein US-Bürger ist – stellt einen gefährlichen Präzedenzfall für Journalistinnen und Journalisten wie auch für die Informationsfreiheit dar. Aus diesem Grund setzt sich RSF seit mehreren Jahren für die Freilassung von Assange ein, dem im Falle einer Auslieferung eine Höchststrafe von 175 Jahren Haft droht. Das bedeutet im Klartext für ihn, sein Leben im Gefängnis zu beenden, weil er Geheimnisse enthüllt hat, die für die grösste Weltmacht unbequem sind.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
]]></content:encoded>
					
		
		
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