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	<title>Newsletter RSF Schweiz 2023-04 | Reporter ohne Grenzen</title>
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	<item>
		<title>Gute Idee – potentiell gefährliche Konsequenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 11:05:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Aus einem Vorstoss zum Schutz der Informationsfreiheit wird ein Vorstoss, der ein grosses negatives Potential für die Informationsfreiheit hat. Geschehen in der Schweiz im Dezember 2023. Eigentlich ging es darum, eine nachträgliche Verbesserung eines Artikels des Bankengesetzes zu erreichen, da dieser neu auch Journalistinnen und Journalisten mit einer Freiheitsstrafe bedrohte, wenn sie geleakte Daten veröffentlichen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus einem Vorstoss zum Schutz der Informationsfreiheit wird ein Vorstoss, der ein grosses negatives Potential für die Informationsfreiheit hat. Geschehen in der Schweiz im Dezember 2023.</p>
<p>Eigentlich ging es darum, eine nachträgliche Verbesserung eines Artikels des Bankengesetzes zu erreichen, da dieser neu auch Journalistinnen und Journalisten mit einer Freiheitsstrafe bedrohte, wenn sie geleakte Daten veröffentlichen. Doch zum Schluss der Wintersession des Parlaments liegt nun ein Vorstoss vor, der möglicherweise zur Folge hat, dass die Veröffentlichung geleakter Daten allgemein strafbar wird – eine Bedrohung des investigativen Journalismus.<strong> </strong></p>
<p>Die Geschichte beginnt 2015. Damals trat das revidierte Bankengesetz in Kraft, und es enthielt einen ebenfalls revidierten Artikel, der die Informationsfreiheit tangiert. Durch eine Änderung von Artikel 47 zum Bankgeheimnis galt nämlich neu: Nicht nur in Banken tätiges Personal, sondern jede Person, die geleakte Bankdaten weitergibt, kann sich der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig machen. Es drohen dann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch Journalistinnen und Journalisten, die solche Daten veröffentlichen, können bestraft werden.</p>
<p>Was dieses Gesetz wirklich bedeutet, zeigte sich Anfang 2022. Damals wurden die «Suisse Secrets» veröffentlicht, Recherchen eines internationalen Konsortiums investigativer Journalistinnen und Journalisten. Sie zeigten aufgrund von geleakten Daten der Credit Suisse, dass es geheime Konten von Kriminellen, umstrittenen Politikerinnen, Potentaten und korrupten Unternehmern gab <em>(Foto Keystone/Michael Buholzer)</em>. Schweizer Journalistinnen und Journalisten konnten sich an dieser Recherche nicht beteiligen – ihnen drohte Strafe nach Artikel 47 des Bankengesetzes.</p>
<p>In der Folge forderten verschiedene Organisationen und Verbände, darunter auch RSF Schweiz, dass Artikel 47 angepasst wird. Auch internationale Medien berichteten nun über die Recherchen verhindernde Schweizer Gesetzgebung. Und Irene Khan, die UNO-Berichterstatterin Meinungsäusserungsfreiheit wandte sich in einem Schreiben an Aussenminister und Bundespräsident Ignazio Cassis, in dem sie sich besorgt über den Schweizer Umgang mit der Informationsfreiheit ausdrückte, wenn es um Bankdaten geht.</p>
<p>Es gab auch verschiedene Vorstösse zum Thema im Schweizer Parlament. Manche scheiterten, doch im November 2022 kam in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eine Motion zu Stande, die den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, ob «die aktuelle Gesetzgebung geändert werden soll, um die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen zu gewährleisten» und gegebenenfalls eine Änderung der einschlägigen Gesetze vorzuschlagen. In der darauffolgenden Debatte im Nationalrat im Februar dieses Jahres unterstütze Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Motion: Der Bundesrat sei bereit, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und «beim Vorliegen von Handlungsbedarf eine Vorlage für eine Anpassung des Finanzmarktrechts zu erarbeiten». Der Nationalrat nahm die Motion mit 113 Ja- zu 78-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung an.</p>
<p>Alles schien auf gutem Weg. Doch dann befasste sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit dem Thema. Sie beantragte im Oktober dieses Jahres, der Ständerat solle die Motion ablehnen. Dies tat der Rat denn auch am 14. Dezember, 32 Ständeräte und Ständerätinnen stimmten gegen die Motion, 10 dafür, und zwei enthielten sich der Stimme. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.</p>
<p>«RSF Schweiz bedauert diese Entscheidung», kommentiert Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz, das Abstimmungsresultat. Es handle sich um eine verpasste Gelegenheit: «Der Text verpflichtete inhaltlich zu nichts, hatte aber den Vorteil, dass er den Bundesrat gezwungen hätte, das Dossier dieses unglücklichen Artikels 47 des Bankengesetzes wieder zu öffnen.» RSF Schweiz habe gehofft, dass sich danach die Vernunft durchsetzen und das Parlament schliesslich anerkennen würde, dass man nicht denjenigen, der Bankdaten stehle, mit dem Medium in einen Topf werfen könne, das punktuell gestohlene Bankdaten nutze, um unter Einhaltung der journalistischen Berufsregeln wahrheitsgetreue Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen: «Ich glaube, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist diesbezüglich sehr klar.»</p>
<p>Vor der Entscheidung des Ständerats hatte Investigativ.ch in einem offenen Brief mit dem Titel «Kein Maulkorb für den Investigativjournalismus!», den unter anderen auch RSF Schweiz unterzeichnet hatte*, den Ständerat aufgefordert, die Motion anzunehmen. Ausserdem baten die Unterzeichnenden den Ständerat, das Kommissionspostulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) abzulehnen. Denn die WAK-S hatte sich nicht nur für die Ablehnung der Motion ausgesprochen, sondern ihr ein «Kommissionspostulat» unter dem Titel <strong>«Handhabung der weiteren Verwendung illegal erworbener Daten»</strong> entgegengestellt.</p>
<p>Es gebe, so die WAK-S, «viel grundsätzlicheren Klärungsbedarf bezüglich der Handhabung der weiteren Verwendung, insbesondere der Veröffentlichung, illegal erworbener Daten». Diese Problematik werde sich nach Ansicht der Kommission aufgrund der steigenden Cyberkriminalität in Zukunft verschärfen: «Die Kommission wünscht deshalb, dass die Diskussion rund um die Problematik der Strafbarkeit der Veröffentlichung illegal erworbener Daten ausgeweitet wird, bevor allenfalls spezifische Bestimmungen für den Finanzsektor erlassen werden.»</p>
<p>In ihrem Postulat forderte die WAK-S, der Bundesrat solle in einem Bericht aufzeigen, wie der gesetzliche Schutz sensibler persönlicher Daten vor Veröffentlichungen durch soziale und private Medien verbessert werden könne und gleichzeitig einem legitimen öffentlichen Interesse der Aufklärung von systematischen Gesetzesverletzungen Rechnung getragen werden könne. Der Bundesrat solle prüfen, ob die Strafbarkeit der Veröffentlichung von rechtswidrig erhaltenen oder erworbenen Personen- oder anderen sensiblen Daten eingeführt werden solle: «Eine solche Regelung soll die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden weiterhin ermöglichen, sie soll aber auch die zu schützenden Personen vor Vorverurteilungen der Öffentlichkeit und generell in ihren Persönlichkeitsrechten schützen.»</p>
<p>Der Vorstoss schreckte Medien und Medienschaffende auf: Nun stand plötzlich im Raum, dass allgemein die Veröffentlichung rechtswidrig erhobener Daten unter Strafe gestellt werden könnte. Das würde investigativen Journalismus – nicht nur im Bankenbereich – verunmöglichen. So würde etwa die Veröffentlichung von Daten, die eine Ungerechtigkeit belegten und von einem Whistleblower weitergegeben wurden, strafbar. Journalistinnen und Journalisten dürften künftig nur noch mit Daten arbeiten, die vom «Dateninhaber» freigegeben würden – und wer gibt Daten frei, die belegen, dass man selbst zum Beispiel schmutzige Geschäfte betrieben hat? Oder die belegen, dass in einer Verwaltung schwere Fehler geschehen sind?</p>
<p>Der Bundesrat hatte das «Kommissionspostulat» der WAK-S zur Ablehnung empfohlen: Die geltende materielle Rechtslage sei grundsätzlich ausreichend, um eine weitere Verwendung illegal erworbener Daten zu erfassen, schrieb er in seiner Stellungnahme. Und er erkenne «angesichts der bestehenden Rechtslage» in einer Berichterstattung zu den Fragen der Kriminalisierung der Verwendung von illegal erlangten Daten sowie der Zulässigkeit einer Veröffentlichung aus übergeordneten Interessen «keinen erheblichen Mehrwert».</p>
<p>Trotz allem stimmte der Ständerat am 20. Dezember dem Postulat zu, mit 28 Ja- gegen 12 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Bundesrat wird nun den verlangten Bericht erstellen müssen. Was dann? Der Status quo mit einem Artikel 47, der die Informationsfreiheit einschränkt? Neue Einschränkungen der Pressefreiheit?</p>
<p>«Es ist schwierig, den Ausgang dieses Prozesses vorherzusagen, weil unklar ist, worauf das Postulat eigentlich abzielt», sagt Denis Masmejan von RSF Schweiz. Wörtlich genommen fordere der Text eine Ausweitung der Fälle, in denen die Veröffentlichung von Personendaten aus illegaler Quelle unter Strafe gestellt werden soll, ohne Rücksicht auf den Informationsauftrag der Medien. Der Berichterstatter der Kommission, Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG), habe jedoch einige Nuancen ins Spiel gebracht, «sodass man nicht mehr genau weiss, was man glauben soll», so Masmejan. «Unsere Forderung bleibt dieselbe: Das Gesetz muss eine Klausel enthalten, die die Medien ausnimmt, wenn die von ihnen veröffentlichten Informationen wahrheitsgemäss und von allgemeinem Interesse sind.»</p>
<h6>Bettina Büsser, Koordinatorin Deutschschweiz von RSF Schweiz<strong> </strong></h6>
<p><em>*Unterstützende Organisationen und Verbände: SRG SSR, Schweizer Medien (Verband), verband medien mit zukunft, Radios Régionales Romandes, syndicom, impressum, Schweizer Syndikat Medienschaffender (ssm), lobbywatch.ch, RSF Schweiz, maz, Öffentlichkeitsgesetz.ch, Centre de Formation au Journalisme et aux Médias (CFJM), investigativ.ch, Schweizer Presserat.</em></p>
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		<title>Soltan Achilova, die turkmenische Journalistin, die vom Regime daran gehindert wurde, in Genf zu sprechen</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/soltan-achilova-die-turkmenische-journalistin-die-vom-regime-daran-gehindert-wurde-in-genf-zu-sprechen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 10:59:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Es war am Samstag, dem 18. November 2023: An diesem Tag sollte die turkmenische Fotojournalistin Soltan Achilova einen Flug in die Schweiz nehmen. Sie wurde an der Universität Genf erwartet, wo sie am darauffolgenden Dienstag an einer der Veranstaltungen der Semaine des droits humains (Menschenrechtswoche) teilnehmen sollte, die jedes Jahr von der Genfer Hochschule organisiert [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es war am Samstag, dem 18. November 2023: An diesem Tag sollte die turkmenische Fotojournalistin Soltan Achilova einen Flug in die Schweiz nehmen. Sie wurde an der Universität Genf erwartet, wo sie am darauffolgenden Dienstag an einer der Veranstaltungen der <a href="https://www.unige.ch/cite/evenements/semaine-des-droits-humains/sdh2023/mardi-21-novembre/discussion-avec-soltan-achilova">Semaine des droits humains</a> (Menschenrechtswoche) teilnehmen sollte, die jedes Jahr von der Genfer Hochschule organisiert wird. Achilova kam nie an. Die Behörden hinderten sie und ihre Tochter am Flughafen von Aschgabat daran, das Flugzeug zu besteigen, und beschädigten ihren Reisepass, um ihn unbrauchbar zu machen.</p>
<p>Cristina Rendon war die treibende Kraft dahinter, dass Soltan Achilova in die Schweiz kam. Sie ist Programmbeauftragte bei der Fondation Martin Ennals in Genf, einer Organisation, die für den Preis bekannt ist, den sie jedes Jahr an Menschenrechtsverteidiger vergibt. Achilova war eine der beiden <a href="https://www.martinennalsaward.org/fr/hrd/soltan-achilova/">Finalist*innen</a> des Preises im Jahr 2021.</p>
<p>Alle Bemühungen von Cristina Rendon, zusammen mit denen der Universität Genf selbst, blieben erfolglos. Achilova konnte ihr Land nicht verlassen. Es war das zweite Mal, dass Turkmenistan, eines der am stärksten gegen die Informationsfreiheit gerichteten Regimes der Welt, ihr das Recht zu reisen verweigerte. Bereits 2019 war sie mit einem Ausreiseverbot belegt worden, als sie nach Tiflis reisen sollte, um an einem internationalen Seminar teilzunehmen. Reporter ohne Grenzen <a href="https://rsf.org/fr/turkm%C3%A9nistan-la-journaliste-soltan-achilova-interdite-de-sortie-du-territoire">verurteilte</a> damals das nicht tolerierbare Verhalten der turkmenischen Behörden. Auch nach der Verhinderung der Reise Achilovas nach Genf<a href="https://rsf-ch.ch/la-photojournaliste-turkmene-soltan-achilova-empechee-de-quitter-son-pays-pour-intervenir-lors-de-la-semaine-des-droits-humains-a-geneve/">, nahm RSF Stellung</a> und sprach seine volle Unterstützung für Achilova aus, die eine der sehr wenigen Medienschaffenden Turkmenistans ist, denen es gelingt, mit unabhängigen Medien zusammen zu arbeiten, die alle aus dem Ausland operieren.</p>
<p>In Absprache mit der Schweizer Sektion von RSF – der Autor dieser Zeilen sollte die Diskussion mit Achilova an der Universität moderieren – wurde die geplante Veranstaltung in Genf trotzdem durchgeführt:  eine Art Hommage an eine Abwesende. Der aus Wien angereiste Aktivist Farid Tuhbatullin, Vorsitzender der Turkmen Initiative for Human Rights und ein enger Vertrauter Achilovas, war bereit, als Sprachrohr seiner Landsfrau zu fungieren, indem er sich bemühte, die Fragen, die an die Fotojournalistin gerichtet werden sollten, so zu beantworten, als wäre er an ihrer Stelle.</p>
<p><a href="https://mediaserver.unige.ch/proxy/207305/VN4-2240-2023-2024-A-11-28-A.mp4">Sehen Sie hier die Aufzeichnung der Veranstaltung</a></p>
<p>Es ist ein spezielles Schicksal, das Soltan Achilova erlebt hat. Sie kam erst spät, 2008, im Alter von 58 Jahren, zum Journalismus und zur Fotoreportage. Zuvor hatte sie ein anderes Leben geführt, war ausgebildete Wirtschaftswissenschaftlerin und Buchhalterin und Mutter von fünf Kindern. Dann beschlossen die Behörden eines Tages, ihr Haus abzureissen. Sie wehrte sich vehement dagegen, versuchte alles, um sich zu verteidigen, und erzählte schliesslich einem oppositionellen Radiosender, was mit ihr geschah.</p>
<p>In diesem Moment fand sie ihre Berufung als Journalistin. Ab nun dokumentierte sie das Alltagsleben und die Probleme, die die Menschen in ihrem Alltag hatten. Doch auch die Schwierigkeiten begannen sehr schnell. Mehrmals wurde Achilova eingeschüchtert, bedroht, angegriffen und verhaftet. Spuren davon finden sich in den <a href="https://rsf.org/fr/turkm%C3%A9nistan-soltan-achilova-harcel%C3%A9e-pour-des-photos-d-une-file-d-attente">Archiven von Reporter ohne Grenzen</a>. Am 25. Oktober 2016 zum Beispiel wurde sie von einem Polizisten und dem Geschäftsführer eines Supermarkts vertrieben, als sie eine lange Warteschlange fotografierte.</p>
<p>Als sie am selben Tag ein Krankenhaus aufsuchte, wurde sie von zwei Polizisten in Zivil angehalten, die sie mehrere Stunden lang auf offener Strasse verhörten und sie über ihre Familie und ihren Wohnort ausfragten. Als sie schliesslich wieder gehen konnte, wurde sie von vier Unbekannten angegriffen, beleidigt und beraubt. Sie kehrte unter Schock nach Hause zurück. Als sie im nächsten Monat erneut ins Krankenhaus ging, wurde sie von zwei Frauen angegriffen, die ihr vorwarfen, Turkmenistan durch den Schmutz zu ziehen. Als sie in ihre Wohnung zurückkehrte, erfuhr sie, dass eine ihrer Nachbarinnen von zwei Männern verprügelt worden war, die ihr zuriefen: «Das ist dafür, dass du Fotos gemacht hast» – und dabei offensichtlich das falsche Ziel anvisierten.</p>
<p>Wir hätten gerne gehört, was sie an diesem Dienstag, dem 21. November 2023, in Genf erzählt hätte, woher sie den Mut nahm und immer noch nimmt, um trotz Angst und dem ständigen Druck der Behörden weiterzumachen. Wir hätten sie gerne gefragt, ob sie ihr früheres Leben, als sie noch nicht Journalistin war, zurückwünscht – ohne übrigens an ihrer Antwort zu zweifeln.</p>
<p>Farid Tuhbatullin, der sich an die Regeln dieser Diskussion <em>in abstentia</em> hielt, war bereit, auf diese Frage seine Meinung zu äussern: Er ist überzeugt, dass Achilova ihr früheres Leben nicht vermisst. Sie hat in ihrer Arbeit als Journalistin einen Sinn gefunden, und das gibt ihr die Kraft, weiterzumachen.</p>
<p>Im Jahr 2023 belegte <a href="https://rsf.org/en/country/turkmenistan">Turkmenistan</a> auf der jährlich von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit den 176. Platz von 180 Ländern. Es ist eines der am stärksten abgeschotteten Länder der Welt, was die Pressefreiheit angeht. Es überrascht nicht, dass die Bevölkerung keinen freien Zugang zum Internet hat. Kritik an den Machthabern ist verboten, da Journalistinnen und Journalisten ein positives Bild des Landes zeichnen müssen. Die Medien werden alle vom Staat kontrolliert. Die einzigen unabhängigen Medien – darunter auch die, für die Achilova arbeitet – operieren aus dem Ausland.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
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		<title>Ein praktischer Leitfaden zur besseren Verteidigung der Pressefreiheit</title>
		<link>https://rsf-ch.ch/de/ein-praktischer-leitfaden-zur-besseren-verteidigung-der-pressefreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rsfsuisse]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 10:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter RSF Schweiz 2023-04]]></category>
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					<description><![CDATA[Editorial Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen hat einen praktischen Leitfaden zum Medienrecht für Journalisten veröffentlicht («Maîtriser le droit des médias», Editions Alphil 2023). Das Buch – es liegt ausschliesslich in französischer Sprache vor – wurde vom Autor dieser Zeilen in seiner Funktion als Generalsekretär von RSF Schweiz verfasst, der zudem an der Universität [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Editorial</h2>
<p>Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen hat einen praktischen Leitfaden zum Medienrecht für Journalisten veröffentlicht <em>(«Maîtriser le droit des médias», Editions Alphil 2023</em>). Das Buch – es liegt ausschliesslich in französischer Sprache vor – wurde vom Autor dieser Zeilen in seiner Funktion als Generalsekretär von RSF Schweiz verfasst, der zudem an der Universität Neuenburg einen Lehrauftrag für Medienrecht hat.</p>
<p>Warum ein solches Buch? Zunächst natürlich, weil es in der Schweiz bisher kein populärwissenschaftliches Werk zum Thema in französischer Sprache gab. Vor allem aber, weil unsere Organisation grundsätzlich von drei Dingen überzeugt ist:</p>
<p>&#8211; Die Pressefreiheit nutzt sich, wie es das Motto der französischen Satire-Zeitung <em>Canard Enchaîné</em> besagt, nur dann ab, wenn man sie nicht nutzt. Journalistinnen und Journalisten müssen daher in der Lage sein, die Rechte, die ihnen die Pressefreiheit einräumt, bestmöglich zu nutzen. Dafür müssen sie diese Rechte aber kennen.</p>
<p>&#8211; In der Schweiz werden Medienschaffende nicht inhaftiert, nicht getötet, nicht als Geiseln genommen. Das Land schneidet auf der jährlich von RSF veröffentlichten <a href="https://rsf.org/en/country/switzerland" target="_blank" rel="noopener">Rangliste der Pressefreiheit</a> gut ab (2023: Platz 12 von 180 Ländern). Doch die Informationsfreiheit muss nicht nur in autoritären Regimen verteidigt werden. Eine Organisation wie die unsere muss sie auch «daheim» überwachen. Die Schweizer Gesetze sind in mehreren Punkten nicht gerade förderlich für die Pressefreiheit. Der Indikator, der im RSF-Ranking die Qualität des rechtlichen Umfelds misst, sieht die Schweiz in diesem Bereich auf Platz 37, hinter vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland und Frankreich.</p>
<p>&#8211; Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. In einem Land wie dem unseren muss die Verteidigung der Pressefreiheit auf diesem Bereich erfolgen: Man muss dafür mithilfe der Werkzeuge des Rechtsstaates, also mit seinen Gesetzen und vor seinen Gerichten agieren.</p>
<p>Aus all diesen Gründen war RSF Schweiz der Ansicht, dass die Veröffentlichung eines solchen Buches der Verteidigung der Pressefreiheit dienen würde. «Maîtriser le droit des médias» behandelt so genau wie möglich alle rechtlichen Aspekte, die mit der Ausübung des Journalistenberufs verbunden sind. Das Buch ist in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst und enthält zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Es richtet sich an die Journalistinnen und Journalisten und nicht, wie die meisten juristischen Werke, an Juristen. Unsere Organisation hofft aufrichtig, damit einen Beitrag zur Informationsfreiheit zu leisten, überlässt die Beurteilung jedoch der Öffentlichkeit.</p>
<h6>Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz</h6>
<p><a href="https://rsf-ch.ch/produit/maitriser-le-droit-des-medias/" target="_blank" rel="noopener">Das Buch (in französischer Sprache) bestellen</a></p>
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