Reporter ohne Grenzen kritisiert die Entscheidung eines Istanbuler Gerichts, das Ausreiseverbot gegen Mesale Tolu aufrechtzuerhalten. Zwar wird die wöchentliche Meldepflicht aufgehoben, die Journalistin kann aber weiterhin nicht in ihre Heimat Deutschland zurückkehren. Tolu steht seit Oktober 2017 wegen angeblicher Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor Gericht. Der Prozess geht am 16. Oktober weiter.

„Mesale Tolu wurde durch ihre Untersuchungshaft schon genug bestraft. Das Ausreiseverbot ist eine weitere Schikane der türkischen Willkürjustiz, um kritische Journalisten wie Tolu einzuschüchtern. Das Gericht muss das Ausreiseverbot gegen Mesale Tolu endlich aufheben, um ihr und ihrer Familie eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen“, sagte ROG. „Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten sich angesichts solcher Willkürentscheidungen genau überlegen, ob sie die Beziehungen zu Ankara normalisieren wollen.“

Tolu, die im Jahr 2007 die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte, war am 30. April 2017 in Istanbul festgenommen worden und saß ab dem 5. Mai mehr als sieben Monate im Frauengefängnis Bakirköy in Haft. Mitte Dezember wurde Tolu vorläufig freigelassen, musste sich seitdem aber jeden Montag bei der Polizei melden.

Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen diese Woche veröffentlicht hat, hat sich die Türkei um weitere zwei Plätze verschlechtert und steht nun auf Platz 157 von 180 Ländern.

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