Editorial

Der Ständerat hat Ende September das Tor aufgestossen, um eine eine Lücke im Quellenschutz für Medienschaffende in der Schweiz zu schaffen. Am 24. September hat eine klare Mehrheit des Rats eine Motion sowie ein Postulat angenommen und damit gezeigt, dass sie bereit ist, eine der grundlegendsten Regeln des Journalismus zu schwächen. RSF Schweiz hat sich gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen aus dem Mediensektor gegen die beiden Vorstösse eingesetzt und bedauert das Abstimmungsergebnis entsprechend. Gleichzeitig erinnert RSF an die oft missverstandene Bedeutung des Quellenschutzes, sodass die Öffentlichkeit über wirklich unabhängige und kritische Informationen verfügen kann.

Das vom Ständerat verabschiedete Postulat wird nun direkt an den Bundesrat weitergeleitet, während die Motion, die ihrerseits verbindlicher als das Postulat ist, noch vom Nationalrat behandelt werden muss. Die klare Unterstützung, die die Motion in der kleinen Parlamentskammer erhalten hat (34 zu 10 Stimmen), lässt nichts Gutes für den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens ahnen. RSF Schweiz wird deswegen weiterhin alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um zu gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, wie wichtig ein umfassender redaktioneller Quellenschutz ist.

Denn dieser Quellenschutz stellt kein Privileg der Medienschaffenden dar, wie oft behauptet wird. Vielmehr ist er Bestandteil des Rechts der Öffentlichkeit auf verlässliche Information. Unzählige Präzedenzfälle haben gezeigt: Die Medien müssen ihren Quellen absolute Vertraulichkeit garantieren können, um Informationen offenlegen zu können, sofern das allgemeine Interesse dies rechtfertigt. Dabei kann es sich auch um Informationen handeln, die für die Mächtigen aus Politik und Wirtschaft peinlich und unangenehm sind.

Denken wir an Watergate: Erst auf dem Sterbebett gab die Quelle der Journalisten der Washington Post – die Nummer zwei innerhalb des FBI – preis, dass er der Ausgangspunkt der Indiskretionen war, die über ihn an die Öffentlichkeit gelangten. Erst diese Informationen erlaubten es der Öffentlichkeit, die Wahrheit über die Spionagetätigkeiten gegen die Demokratische Partei zu erfahren, die das Team von Präsident Nixon mit dessen Zustimmung betrieben hatte. Ohne diese Quelle und ohne die beharrliche Recherchearbeit der Journalisten hätte Nixon seine Amtszeit wohl beendet, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.

Am Rednerpult des Ständerats meldeten sich nun mehrere Ratsmitglieder zu Wort und sagten, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses durch Staatsangestellte rechtfertige eine Aufhebung oder zumindest eine Schwächung des Quellenschutzes. Genau dieses Delikt hatte Deep Throat begangen, die geheimnisvolle Quelle der Watergate-Affäre. Die Amtsgeheimnisverletzung gehört zu den Straftaten, für die heute keine Ausnahme vorgesehen ist, und dieser Status quo muss beibehalten werden. Denn gerade diese Straftat ist für den Quellenschutz besonders typisch und besonders wichtig. Andernfalls droht das Redaktionsgeheimnis einen Grossteil seiner Legitimität und seines Nutzens zu verlieren.

Die Abstimmung im Ständerat bestätigt einmal mehr, dass die grösste Schwachstelle der Pressefreiheit in der Schweiz bei den juristischen Rahmenbedingungen liegt. Dies zeigt sich für unser Land Jahr für Jahr in der von RSF veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit.

Der Hintergrund ist bekannt: Die geplante Aushöhlung des Quellenschutzes folgt auf eine bereits beschlossene Verschärfung in der Ziviljustiz in Bezug auf die Verhängung provisorischer Massnahmen gegen die Medien. Ebenso auf die Ausweitung des Artikels über Bankgeheimnisverletzungen auf Medienschaffende, die Bankdaten von klarem öffentlichem Interesse aus illegalen Quellen verwenden. Nicht zuletzt sei auch der zunehmend eingeschränkte Geltungsbereich Öffentlichkeitsprinzips hingewiesen, was den Zugang zu Verwaltungsdokumenten stetig stärker einschränkt.

Diese Entwicklung muss ein Ende finden. Die rechte Mehrheit im Parlament muss begreifen, dass die Verteidigung der Pressefreiheit keine Forderung der Linken ist: Sie gehört zu den notwendigen Spielregeln, damit der Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber der Zivilgesellschaft zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz

Lesen Sie dazu auch den im Vorfeld der Ständerats-Debatte in der Westschweizer Tageszeitung Le Temps veröffentlichten Gastbeitrag von RSF Schweiz.

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