Dem journalistischen Quellenschutz droht eine weitreichende Schwächung. Der Ständerat befindet am 24. September über die Motion 26.4051 und das Postulat 26.4052 seiner Rechtskommission (RK-S). Bei einer Annahme könnten Quellen nicht mehr im gleichen Mass darauf vertrauen, dass ihre Identität geschützt bleibt. Damit stehen eine zentrale Voraussetzung für investigativen Journalismus und die Kontrollfunktion der Medien auf dem Spiel. Eine breite, ad hoc gebildete Allianz aus der Medienbranche fordert deshalb die Ablehnung beider Vorstösse.

Ein verlässlicher Quellenschutz ist Voraussetzung dafür, dass Informantinnen und Informanten Medien auf Missstände aufmerksam machen. Bereits die Unsicherheit darüber, ob ihre Identität geheim bleibt, kann sie davon abhalten, sich an eine Redaktion zu wenden. Dieser «Chilling Effect» führt dazu, dass Informationen von öffentlichem Interesse gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangen. 

Dabei ist der Quellenschutz bereits heute nicht absolut. Das geltende Recht kennt einen engen Ausnahmekatalog. Eine zusätzliche Einschränkung ist deshalb weder notwendig noch ausreichend begründet. Gerade Informationen aus Behörden oder Unternehmen können entscheidend sein, um Missstände von erheblichem öffentlichem Interesse aufzudecken.

Auch das Postulat gefährdet den Quellenschutz

Nicht nur die Motion ist problematisch. Auch das Postulat stellt einen zentralen Grundsatz zur Diskussion: Quellen könnten weniger durch vorgelagerte strafprozessuale Schutzrechte und stattdessen stärker durch nachträgliche Rechtfertigungsgründe geschützt werden. 

Der Unterschied ist entscheidend: Der heutige Quellenschutz soll verhindern, dass eine Quelle überhaupt enttarnt wird. Im diskutierten Modell könnte sie zuerst ermittelt und identifiziert werden – und sich erst danach gegen eine Bestrafung wehren. Eine einmal erfolgte Enttarnung lässt sich nicht rückgängig machen. Allein diese Aussicht kann potenzielle Quellen abschrecken.

Moderne Redaktionen brauchen umfassenden Schutz

Praxisfern ist auch die vorgeschlagene Beschränkung des Schutzes auf «unmittelbar erforderliche» Personen. Moderne Redaktionen arbeiten arbeitsteilig. Neben Journalistinnen und Journalisten können etwa Chefredaktionen, Rechtsdienste, IT, Produktion oder Datenjournalismus mit vertraulichen Quelleninformationen in Berührung kommen. Eine engere Abgrenzung schafft Rechtsunsicherheit und erhöht die Gefahr, dass der Quellenschutz über vermeintlich nicht geschützte Mitarbeitende umgangen wird. Auch der Beschlagnahmeschutz muss deshalb orts- und technologieneutral bleiben – unabhängig davon, ob Informationen in einer Redaktion, bei einer Quelle, in einer Cloud oder bei einem Dienstleister liegen.

Breite Allianz gegen Schwächung des Quellenschutzes

Gegen die beiden Vorstösse hat sich eine breite Allianz aus der Medienbranche ad hoc zusammengeschlossen. Sie umfasst Medienverbände aus allen Sprachregionen, Gewerkschaften, journalistische Organisationen sowie zahlreiche weitere Akteure der Medienbranche unterschiedlicher politischer Couleur. Gemeinsam fordert sie den Ständerat auf, Motion und Postulat abzulehnen.

Ausgangspunkt der politischen Diskussion waren insbesondere Indiskretionen im Umfeld der Covid-Pandemie. Die Aufarbeitung solcher Einzelfälle darf jedoch nicht dazu führen, dass nun der Quellenschutz als Ganzes und damit eine Grundlage journalistischen Schaffens geschwächt wird. Wer Quellen weniger verlässlich schützt, riskiert, dass Missstände künftig im Verborgenen bleiben.

 

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