25 Jahre nach ihrer Festnahme befinden sich Dawit Isaak, Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat weiterhin in Isolationshaft, ohne Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zu ihren Angehörigen. Anlässlich dieses Vierteljahrhunderts willkürlicher Inhaftierung ruft Reporter ohne Grenzen (RSF) gemeinsam mit 133 Journalistinnen und Journalisten die internationale Gemeinschaft dazu auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Freilassung der Inhaftierten zu erwirken.
Sie sind die vier Journalisten, die weltweit am längsten ohne Gerichtsverfahren inhaftiert sind. Am 23. September 2026 jährt sich die Inhaftierung des schwedisch-eritreischen Journalistein Dawit Isaak zum 25. Mal. Genauso die Inhaftierung seiner eritreischen Kollegen Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat. Die vier wurden im September 2001 in der eritreischen Hauptstadt Asmara im Zuge einer Repressionswelle der Behörden festgenommen.
Als Mitbegründer und Miteigentümer der unabhängigen Zeitung Setit hatte Dawit Isaak unter anderem Artikel veröffentlicht, in denen er zu demokratischen Reformen in Eritrea aufrief. Im November 2005 wurde er kurzzeitig freigelassen, bevor er zwei Tage später erneut festgenommen wurde. Wie Isaak wurden auch Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat nie vor Gericht gestellt. Seit der kurzzeitigen Freilassung 2005 liegen keine Informationen vor, die Rückschlüsse auf ihren Haftort oder ihren Gesundheitszustand erlauben könnten. Als der Präsident Eritreas, Isaias Afwerki, 2009 vom schwedischen Fernsehsender TV4 zur Situation von Dawit Isaak befragt wurde, antwortete er: «Es ist mir egal, wo er sich befindet oder was er tut. Er hat einen grossen Fehler begangen.» Auf weitere Erklärungen ging Afwerki nicht ein.
Im Dezember 2025, im Anschluss an den ersten Besuch der schwedischen Regierung seit über 30 Jahren in Eritrea, hatte Aussenministerin Maria Malmer Stenergard gegenüber der Agence France-Presse (AFP) erklärt, der Journalist sei nach Einschätzung des Ministeriums noch am Leben.
«Die seit 25 Jahren andauernde willkürliche Inhaftierung von Dawit Isaak und seinen Mitgefangenen Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat ist eine Tragödie, die schon viel zu lange andauert. Seit einem Vierteljahrhundert werden sie ohne Kontakt zur Aussenwelt und ausserhalb jeglicher rechtlicher Rahmenbedingungen festgehalten. Sie sind einer schwerwiegenden und offensichtlichen Verletzung ihrer Grundrechte ausgesetzt. Diese Rechtsverletzungen stehen im Mittelpunkt der von RSF im Jahr 2024 in Schweden eingereichten Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Präsident Isaias Afwerki und weitere hochrangige eritreische Amtsträger richtet. Die langwierige Inhaftierung stellt zudem eine dauerhafte Beeinträchtigung des Rechts der Eritreer auf Information dar. Anlässlich dieses traurigen Jahrestags und auf Initiative von RSF richten über 100 Journalistinnen und Journalisten aus aller Welt einen Appell an die internationale Gemeinschaft, um ihre Freilassung zu erwirken und die Umstände ihrer Inhaftierung vollständig aufzuklären. Die Verantwortlichen für diese Taten müssen zur Rechenschaft gezogen werden.»
Jeanne Lagarde
Leiterin der Advocacy-Abteilung im RSF-Büro für Subsahara-Afrika
Eine internationale Kampagne für Isaaks Freilassung
Seit 2001 haben die Forderungen nach einer Freilassung von Dawit Isaak zugenommen. 2016 forderte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker die eritreischen Behörden auf, den Journalisten freizulassen oder ein zügiges und faires Gerichtsverfahren durchzuführen und ihm eine Entschädigung zu zahlen.
Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen wurde zudem von einer Koalition aus Rechtsanwälten und Organisationen (darunter RSF) auf Initiative des Raoul-Wallenberg-Zentrums für Menschenrechte befasst. Im März 2023 kamen die Experten zum Schluss, dass die anhaltende Inhaftierung von Dawit Isaak gegen 19 Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstösst, zu deren Einhaltung sich die eritreische Regierung verpflichtet hat. Die Experten hatten damals die eritreischen Behörden aufgefordert, «Isaak unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung und weitere Wiedergutmachung gemäss dem Völkerrecht zu gewähren».
Im September 2024 reichte die schwedische Sektion von RSF bei der schwedischen Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Präsident Isaias Afwerki und weitere hochrangige eritreische Amtsträger wegen Handlungen ein, die möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Darauf wurden allerdings keine Ermittlungen eingeleitet. Eine frühere Anzeige von RSF war bereits zehn Jahre zuvor eingereicht worden. Die schwedische Justiz hatte damals die Einleitung einer Untersuchung angekündigt, diese Entscheidung jedoch einige Wochen später wieder zurückgenommen. Sie war der Ansicht, dass eine Untersuchung angesichts der vorhersehbaren Weigerung der eritreischen Justiz zur Zusammenarbeit aussichtslos wäre.
Eritrea belegt weiterhin den 180. und damit letzten Platz in der von RSF im Jahr 2026 erstellten weltweiten Rangliste der Pressefreiheit. Seit der Einführung der Rangliste im Jahr 2002 hat Eritrea diesen Platz am häufigsten eingenommen, noch vor Nordkorea.
Weltweiter Aufruf zur Freilassung von Dawit Isaak und seinen Kollegen
Folgenden Aufruf zur Freilassung von Dawit Isaak und seinen Kollegen haben 133 namhafte Journalistinnen und Journalisten unterzeichnet.
Am 23. September 2001 wurde Dawit Isaak in Asmara zusammen mit drei seiner Kollegen – Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat – im Rahmen einer Repressionswelle gegen die unabhängige eritreische Presse festgenommen. Fünfundzwanzig Jahre später befindet sich Dawit Isaak nach wie vor in Isolationshaft, ohne dass ein Gerichtsverfahren gegen ihn stattgefunden oder ein Urteil gegen ihn gefällt worden wäre. Isaaks Haftort sowie die Bedingungen, unter denen er festgehalten wird, sind nach wie vor unbekannt. Seit Jahren haben wir kein weiteres Lebenszeichen von ihm erhalten.
Ein Vierteljahrhundert Haft ohne Gerichtsverfahren stellt einen ausserordentlich schwerwiegenden Verstoss gegen die Grundrechte eines Journalisten dar. Es ist zugleich eine Warnung an all jene, die sich in Eritrea, aber auch überall auf der Welt darum bemühen, ihren Beruf als Journalisten in Freiheit auszuüben.
Das Schicksal von Dawit Isaak betrifft den gesamten Berufsstand und darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger, denen das Recht auf Wissen, freie Meinungsäusserung und Zugang zu unabhängigen Informationen am Herzen liegt.
Aus diesem Grund weigern wir, Journalistinnen und Journalisten sowie Zeitungsverleger aus aller Welt, uns, weiterhin über Isaaks Schicksal zu schweigen. Die fortschreitende Zeit macht die Inhaftierung in keiner Weise akzeptabel. Wir lehnen es ab, dass das Schweigen der eritreischen Behörden zum unabwendbaren Schicksal wird. Nach 25 Jahren zeugt das Fehlen von Informationen über das Schicksal von Dawit Isaak nicht nur von einem offensichtlichen Mangel an Bereitschaft seitens der eritreischen Behörden, ihr Schweigen zu brechen, sondern auch von einer viel zu grossen Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft.
Schweigen ist keine Option mehr. Setzen wir uns gemeinsam für Dawit Isaak und seine Kollegen Temesgen Ghebreyesus, Seyoum Tsehaye und Amanuel Asrat ein. Wir richten diesen Aufruf an alle, die etwas unternehmen können.
- An die eritreischen Behörden: Lassen Sie Dawit Isaak und seine Mitgefangenen unverzüglich und bedingungslos frei. Geben Sie ihren Haftort und ihren Gesundheitszustand bekannt und gestatten Sie ihren Familien sowie unabhängigen Beobachtern, sie zu besuchen und zuverlässige Informationen über ihre Lage zu erhalten. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung ist sicherzustellen, dass sie in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden und ihre Verteidigungsrechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
- An die afrikanischen Staaten und die Afrikanische Union: Machen Sie die Freilassung von Dawit Isaak und seinen Kollegen zu einer Priorität in Ihrem Dialog mit den eritreischen Behörden und fordern Sie ein Ende der willkürlichen Inhaftierung von Medienschaffenden in Eritrea.
- An die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker: Verstärken Sie Ihre Bemühungen gegenüber den eritreischen Behörden richten Sie Ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf die Lage von Dawit Isaak sowie der anderen im Land willkürlich inhaftierten Medienschaffenden.
- An Schweden, dessen Staatsangehöriger Dawit Isaak ist: Setzen Sie sich für Dawit Isaaks Freilassung ein und machen Sie seinen Fall zu einer diplomatischen Priorität.
- An die Vereinten Nationen, insbesondere den Menschenrechtsrat und die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen: Halten Sie den Druck auf die eritreischen Behörden aufrecht und stellen Sie sicher, dass die Forderung, Dawit Isaak und seine Mitstreiter unverzüglich freizulassen, nicht abebbt.
- An die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie an alle internationalen Partner Eritreas: Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden diplomatischen Hebel, um von den eritreischen Behörden konkrete Massnahmen zur Freilassung dieser Personen zu erwirken.
- An alle Medien und Organisationen, die sich für die Pressefreiheit einsetzen: Setzen Sie sich weiterhin für Dawit Isaak und für alle eritreischen Journalistinnen und Journalisten ein, denen die Freiheit entzogen wurde, nur weil sie ihren Beruf ausgeübt haben.
Hier finden Sie die Liste aller unterzeichnenden Journalistinnen und Journalisten weltweit.