Seit die Taliban im August 2021 in Kabul die Macht übernommen haben, haben sie mehr als zwanzig nationale Richtlinien erlassen, die darauf abzielen, die Pressefreiheit auszuhöhlen. Ebenso haben sie eine lange Liste von Provinzverordnungen mit dem gleichen Ziel veröffentlicht. Der Journalismus wird damit noch weiter eingeschränkt. Kritik am Regime ist verboten, Frauen sind mit weitreichenden Einschränkungen konfrontiert, politische Debatten wurden unterbunden und die Ausstrahlung von Bildern lebender Wesen ist verboten. Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert ein Ende dieser Repressionen.

Die Medienlandschaft in Afghanistan wird erstickt, ein Netz aus Richtlinien, Dekreten und Anordnungen, die mündlich von de-facto-Ministerien weitergegeben werden schränken die Arbeit der Presse massiv ein. Im Januar 2026 wurde eine weitere Grenze überschritten, als das Regime still und leise eine neue Strafprozessordnung für die Gerichte erliess. Diese kam nur dank einer undichten Stelle ans Licht. Diese neue Strafprozessordnung erwähnt die Presse zwar nicht direkt, aber sie bietet Medienschaffenden auch keinen Schutz und nimmt sie nicht von den darin aufgelisteten Bestimmungen aus, sodass Journalistinnen und Journalisten nach wie vor rechtlichen Drohungen und schweren Strafen bis hin zu Freiheitsentzug ausgesetzt sind.

Das neue Gesetz sieht Gefängnisstrafen und Auspeitschungen vor, wenn man die Führung des Islamischen Emirats Afghanistan beleidigt (Artikel 23: 20 Peitschenhiebe und sechs Monate Gefängnis) oder den obersten Führer der Taliban (Artikel 19: 39 Peitschenhiebe und ein Jahr Gefängnis). Damit wird jegliche Kritik an den Behörden praktisch unter Strafe gestellt. Ausserdem werden Kontakte zu Regierungsgegnern bestraft, da das Gesetz (insbesondere Artikel 24) vorschreibt, solche Kontakte den Behörden zu melden. Vage Definitionen von «Rebellion», «Subversion» und «Ketzerei» gehen mit harten Strafen einher und geben dem Regime eine mächtige neue rechtliche Waffe an die Hand, um Journalistinnen und Journalisten zum Schweigen zu bringen.

«In fünf Jahren haben die Taliban Afghanistan systematisch in ein Informationsgefängnis verwandelt. Jede neue Anweisung schränkt den Handlungsspielraum für Medienschaffende und unabhängige Medien weiter ein. Das Verbot von Kritik an den Taliban ist nun gesetzlich verankert, wodurch die Zensur offiziell festgeschrieben wurde. Journalistinnen wurden praktisch aus dem Verkehr gezogen, Debatten wurden zum Schweigen gebracht, und jede unabhängige Stimme wird strafrechtlich verfolgt. Die De-facto-Behörden streben die absolute Kontrolle über den Informationsfluss an und kriminalisieren Medienschaffende systematisch. RSF fordert die Aufhebung aller Bestimmungen, die die Pressefreiheit im Land einschränken. Hunderte afghanische Medienschaffende wurden bereits gezwungen, aus dem Land zu fliehen, um der Unterdrückung zu entkommen, ihr Leben zu retten und ihre Arbeit fortzusetzen. Sowohl Transit- als auch Aufnahmeländer müssen das Ausmass dieser Repressionen und die Gefahr erkennen, die eine Ausweisung oder Zwangsrückführung für diese Medienschaffenden darstellen. Diese Länder müssen ihren Schutz gewährleisten, unter anderem durch die einfachere Erteilung von Visa.
Célia Mercier
RSF-Referentin für Südasien

2020–2026: Elf Massnahmen, mit denen die Taliban ihren Einfluss auf den Journalismus verstärken

19. September 2021 — Die «11 Regeln des Journalismus», herausgegeben vom de-facto-Medien- und Informationszentrum (GMIC) des Ministeriums für Information und Kultur.

Wichtigste Einschränkungen:

  • Inhalte, die dem Islam widersprechen, dürfen nicht veröffentlicht werden.
  • Medienberichte dürfen nationale Persönlichkeiten nicht beleidigen.
  • Berichte, die nicht von offiziellen Stellen überprüft oder bestätigt wurden, sind mit Vorsicht zu behandeln.
  • Inhalte, die die öffentliche Meinung oder die Moral negativ beeinflussen könnten, müssen vermieden werden.
  • Detaillierte Berichterstattung muss mit dem GMIC-Büro abgestimmt werden. 

25. September 2021 — Das Ministerium für Information und Kultur verbietet jegliche Bezugnahme auf die Taliban-Regierung unter einem anderen Namen als dem «Islamischen Emirat Afghanistan».

22. November 2021 — Das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters erlässt eine Anweisung, wonach Journalistinnen und Journalisten keine Experten interviewen dürfen, die den Taliban kritisch gegenüberstehen. Ebensowenig dürfen sie diese nicht zu Fernsehdebatten einladen.

November 2021 — Für weibliche TV-Moderatorinnen wird eine Kleiderordnung erlassen, die vom Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters im Sinne «islamischer Werte» verfügt wurde. Gemäss der Richtlinie müssen Frauen, die im Fernsehen auftreten, ihr Gesicht bedecken, sodass nur ihre Augen sichtbar sind.

März 2022 — Das Ministerium für Information und Kultur verbietet die Ausstrahlung von Inhalten der von den USA finanzierten Sender Voice of America (VOA) oder Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL). Es begründet dies mit einer «Missachtung journalistischer Grundsätze» ebendieser Medien, so ein Vertreter des Taliban-Informationsministeriums.

20. Juli 2022 — «Kritik» an politischen Amtsträgern wird laut einer Erklärung des obersten Führers der Taliban, Mullah Haibatullah Akhundzada, als dem islamischen Recht zuwiderlaufend erklärt.

April 2024 – Das Justizdepartement kündigt die Aufhebung des Pressegesetzes von 2015 an.

21. Juli 2024 – Ein neues Gesetz zur «Förderung der Tugend und zur Verhinderung des Lasters» wird Ende Juli vom obersten Führer unterzeichnet.

Wichtigste Einschränkungen:

  • Der Text verbietet die Ausstrahlung jeglicher Bilder, die Lebewesen zeigen. Das Verbot wurde seither in mehr als zwanzig Provinzen durchgesetzt.

21. September 2024 – Das Ministerium für Information und Kultur erlässt neue Einschränkungen für Rundfunkveranstalter im Land.

Wichtigste Einschränkungen:

  • Live-Sendungen zu politischen Themen sind verboten.
  • Medien dürfen nur Gäste einladen, die auf einer von den Taliban genehmigten Liste von «Experten» stehen.
  • Es ist verboten, die Gesetze und die Politik der Taliban auf Sendung zu kritisieren.

März 2025 — Die Provinzdirektion für Information und Kultur in Kandahar erlässt «Wesentliche Richtlinien für Radiosender in Kandahar».

Wichtigste Einschränkungen:

  • Radiosendungen und Berichte dürfen den Taliban-Führer ausschliesslich als «Amir al-Mu’minin» (Befehlshaber der Gläubigen) und das Regime nur als «Islamisches Emirat» bezeichnen.
  • Frauenstimmen sind in Radiosendungen strengstens verboten.

Januar 2026 — Eine neue Strafprozessordnung für die Gerichte wird vom obersten Führer der De-facto-Behörden erlassen. Die Ordnung ist ein neues, dauerhaftes Rechtsinstrument, das den Taliban-Richtern weitreichende, unkontrollierte und breit auslegbare Befugnisse zur Unterdrückung regimekritischer Stimmen gewährt.

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