Am 18. Januar wurde vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland in Bern der Prozess gegen Aktivisten eröffnet, die 2017 bei einer Demonstration in Bern ein Transparent mit der Aufschrift «Kill Erdogan with his own weapons!» hochgehalten hatten. Die Journalisten, die über die Verhandlung berichten sollten, wurden vom Gericht gezwungen, vorab eine «Verpflichtungserklärung» zu unterzeichnen, die zahlreiche Vorgaben bezüglich der Art und Weise enthielt, wie sie über den Prozess berichten würden.

So mussten sie sich verpflichten, weder die Identität der Angeklagten, Zeugen oder Kläger bekanntzugeben, noch Informationen über Alter, Geschlecht, Beruf, Nationalität oder Familie dieser Personen oder irgendwelche Angaben, die eine Identifizierung dieser Personen ermöglichen würden, zu veröffentlichen.

Mit ihrer Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung bestätigten die Journalisten ausserdem, dass sie die strafrechtlichen Sanktionen zur Kenntnis genommen hätten, die ihnen im Falle eines Verstosses gegen diese Verpflichtungen auferlegt werden könnten (Artikel 292 des Strafgesetzbuchs, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen). Das Formular, das sie unterzeichnen mussten, enthielt jedoch keinen Hinweis auf mögliche Rechtsmittel, um die Berechtigung einer solchen Verpflichtungserklärung rechtlich anzufechten.

Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF) protestiert energisch gegen ein völlig unübliches Verfahren, das der Pressefreiheit wie auch der notwendigen Transparenz der Justiz in einer demokratischen Gesellschaft zuwiderläuft.

Es steht der Justiz nicht zu, zu diktieren, wie die Medien über einen Prozess zu berichten haben», sagt Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz: «Journalistinnen und Journalisten sind bereits an ihre eigenen berufsethischen Regeln gebunden. Diese schützen das Recht auf Anonymität jeder Person, die vor Gericht erscheint, auf völlig zufriedenstellende Weise, sofern keine ordnungsgemäss definierten Ausnahmen vorliegen. Es ist inakzeptabel, wenn ein Gericht verlangt, dass Journalisten, die über einen Prozess berichten, eine vorherige Verpflichtungserklärung unterzeichnen müssen, die eine Liste von Verboten enthält, die ebenso umfassend wie ungenau ist.»

Am Morgen vor den Verhandlung signalisierte das Gericht, dass es seine Forderungen in einigen Punkten lockern könnte. Dennoch stellt das Verfahren in seiner Grundsätzlichkeit einen schweren Eingriff in die Informationsfreiheit dar. RSF Schweiz fordert die betroffenen Journalisten und ihre Redaktionen auf, alle Mittel zu prüfen, um die ihnen auferlegte Erklärung rechtlich anzufechten.

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