RSF Schweiz ist alarmiert über die rechtlichen Schritte, die Swissmedic gegen verschiedene Medien eingeleitet hat, um Artikel über sogenannte «Abnehmspritzen» zu unterbinden. Swissmedic tat dies mit der Begründung, dass die besagten Artikel gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, welche Werbung für Medikamente verbieten. Diese Verfahren stellen einen klaren und besorgniserregenden Angriff auf die Informationsfreiheit dar. Unsere Organisation fordert Swissmedic darum auf, ihre Praxis zu überdenken und diese Verfahren einzustellen.

Die Verfahren, die Mitte Januar von 20 Minuten publik gemacht wurden, betreffen nicht nur die kostenlose deutschsprachige Tageszeitung und deren Online-Auftritt, sondern auch Blick und die NZZ im Zusammenhang mit Artikeln über den aktuellen Erfolg von Produkten wie Ozempic oder Wegovy.

Am 16. Januar rechtfertigte sich Swissmedic mit einer Pressemitteilung, in der das Heilmittelinstitut argumentierte, dass das Werbeverbot unter bestimmten Bedingungen auch für Medien gelten sollte, die über verschreibungspflichtige Arzneimittel berichten. Swissmedic ging sogar so weit zu behaupten, dass «beispielsweise Erfahrungsberichte von Patientinnen und Patienten, Preisvergleiche und Empfehlungen Werbung darstellen».

«Swissmedic sah sich in seiner Pressemitteilung von Mitte Januar regelrecht dazu veranlasst, den Medien Lektionen in Sachen Journalismus zu erteilen. Solche Auffassungen müssen energisch bekämpft werden. Das ist unvereinbar mit der Informationsfreiheit, die sowohl von der Bundesverfassung in der Schweiz als auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird.»

Denis Masmejan
Generalsekretär RSF Schweiz

Swissmedic geht offenbar davon aus, dass Informationsvermittlung und Werbung austauschbar sind. Das ist aber in keinster Weise der Fall. Die Heilmittelbehörde überschreitet ihre Rolle und ihre Aufgaben vollkommen, wenn sie davon ausgeht, Medien den Inhalt ihrer Artikel vorschreiben zu lassen.

RSF Schweiz ermutigt die betroffenen Medien, sich diesen Vorgängen entschlossen zu widersetzen. Wir fordern darüber hinaus auch den Bundesrat und das Parlament auf, sich eingehend mit der Praxis von Swissmedic zu befassen. Eine Anpassung der Verordnung über Arzneimittelwerbung würde etwa bereits ausreichen, um diese Praxis in Zukunft zu verhindern.

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