Die drei Journalisten Taoufic Bouachrine, Omar Radi und Soulaimane Risuoni wurden nach einer Begnadigung durch den marokkanischen König am 29. Juli freigelassen. Damit endet gleichzeitig auch das juristische Martyrium von fünf weiteren Journalisten. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüsst diese lang ersehnten Freilassungen. Sie setzen der Ungerechtigkeit ein Ende und sollen nun eine neue Ära der Pressefreiheit in Marokko einleiten.
Die Nachricht kam am frühen Abend des 29. Juli: Die Journalisten Taoufik Bouachrine, Omar Radi und Soulaimane Raissouni wurden vom marokkanischen König Mohamed VI. anlässlich des Thronfestes am 30. Juli begnadigt. Die Familien der drei Journalisten begaben sich sofort vor die Gefängnisse, um auf die lang ersehnte Entlassung ihrer Angehörigen zu warten. Gegen 22 Uhr Ortszeit verliessen Omar Radi und sein Kollege Soulaimane Raissouni schliesslich ihre Gefängnisse Tiflet 2 bzw. Aïn Borja in Casablanca. Taoufik Bouachrine wurde seinerseits wenige Minuten später freigelassen.
Fünf weitere Journalisten wurden ebenfalls begnadigt: Hicham Mansouri und Samad Ait Aicha (beide ursprünglich wegen «Gefährdung der Staatssicherheit» angeklagt), Imad Stitou (verurteilt im Fall Radi), Afaf Bernani (verurteilt im Fall Bouachrine), sowie der Historiker und Verfechter der Pressefreiheit Maati Monjib. Mansouri, Ait Aich, Stitou und Bernardi waren zuvor allesamt ins Exil gegangen. Die fünf Journalisten wurden zwar nicht ihrer Freiheit beraubt, doch mit der Begnadigung endet nun auch ihr juristischer Leidensweg sowie eine drohende Inhaftierung.
Das Ende der Haft für unsere Kollegen Taoufik Bouachrine, Omar Radi und Soulaimane Raissouni sowie das Ende des juristischen Martyriums für fünf weitere Journalisten ist eine enorme Erleichterung. RSF begrüsst diese königliche Begnadigung, die einer ungerechten Situation für diese Journalisten endlich ein Ende setzt. Die Entscheidung ist ein wichtiger erster Schritt, dem weitere Massnahmen folgen müssen, einschliesslich Reformen wie die Abschaffung der «roten Linien» für die Medien und die Aufhebung der Freiheitsstrafen, die Journalisten im Strafgesetzbuch drohen. Erst dann kann wirklich eine neue Ära für die Informationsfreiheit im Land eingeleitet werden.
Khaled Drareni
RSF-Vertreter in Nordafrika
Taoufik Bouachrine befand sich seit 2018 in Haft. Im Oktober 2019 war er in einem Berufungsverfahren zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre später wurde seine Beschwerde gegen das Urteil abgewiesen. Im Mai 2023 hatten sich seine Haftbedingungen verschlechtert, nachdem die Gefängnisverwaltung Strafmassnahmen gegen ihn ergriffen hatte.
Die beiden anderen Journalisten Omar Radi und Soulaimane Raissouni befanden sich seit vier Jahren hinter Gittern. Sie waren 2020 festgenommen und in einem Berufungsverfahren zu sechs bzw. fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ihre jeweiligen Beschwerden waren im Juli 2023 abgewiesen worden.
Die Freilassung ist eine ausgezeichnete Nachricht für alle freigelassenen Kollegen. Die Details der Begnadigung müssen allerdings unter die Lupe genommen werden. Denn es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Begnadigung. Die Journalisten werden immer noch als Kriminelle betrachtet, denen man lediglich ihre Vergehen verziehen hat. Sie haben aber in Tat und Wahrheit gar keine Straftaten begangen und sind in keiner Weise Kriminelle.
Ali LamrabetMarokkanischer Journalist und Gewinner des RSF-Preises von 2003
RSF hat nie aufgehört, den Fall von Bouachrine, Radi und Raissouni gegenüber allen internationalen Instanzen zu verteidigen. Am 19. Januar 2023 schliesslich verabschiedete das Europäische Parlament eine historische Resolution, die die Freilassung der Journalisten forderte. Die jetzige königliche Begnadigung erfolgte nun ein Jahr nachdem der damalige Generalsekretär von RSF Christophe Deloire den marokkanischen König Mohamed VI. um die Freilassung der drei Journalisten gebeten hatte.