Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilt die Entscheidung des Kremls, die Organisation als «unerwünscht» zu klassifizieren. Diese von den russischen Behörden verhängte schändliche Kennzeichnung zielt darauf ab, unabhängige Stimmen unter dem Vorwand, Russland vor angeblichen «Bedrohungen» zu schützen, zum Schweigen zu bringen. Dabei setzt sich RSF lediglich für das fundamentale Recht auf Information in Russland ein.
Am Donnerstag, 14. August, gab das russische Justizministerium bekannt, RSF auf die Liste der «unerwünschten Organisationen» gesetzt zu haben. Auf dieser Liste stehen zahlreiche ausländische Einrichtungen, die vom Kreml als «Bedrohung für Russland» eingestuft werden. Das Justizministerium erklärte zudem, diese Entscheidung sei bereits am 23. Juli getroffen worden. RSF ist in Russland nicht vertreten und wurde nie über diesen Entscheid informiert. Auch lieferte Russland keine Begründung für diesen Entscheid.
«Mit der Einstufung von RSF – einer Organisation, die sich für den Journalismus einsetzt – als «unerwünschte Organisation» sendet der Kreml eine klare Botschaft: Er setzt seinen Feldzug fort, um alle freien Stimmen zu unterdrücken, die russische Zensur und Propaganda aufdecken. Aber das wird uns nicht stoppen. Wir werden weiterhin den Kampf gegen freie Informationen in Russland untersuchen und anprangern. RSF wird sich zudem weiterhin darum bemühen, von Russland begangene Verbrechen gegen Medienschaffende zu identifizieren und vor Gericht zu stellen.»
Denis Masmejan
Generalsekretär RSF Schweiz
Das Fehlen einer Begründung lässt vermuten, dass die Entscheidung Russlands eine gewisse Form der Anerkennung für die gesamte Arbeit der Organisation ist – von der Exfiltration russischer Medienschaffenden bis hin zu den Satellitenübertragungen von Svoboda.
Diese Entscheidung bleibt allerdings nicht ohne Folgen. Alle Personen, die in Russland mit als solchen gekennzeichneten «ausländischen Organisationen» zusammenarbeiten oder zu deren Finanzierung in Russland beitragen, müssen mit Verwaltungsstrafen und Geldbussen rechnen. Im Wiederholungsfall kann es zu strafrechtlicher Verfolgung und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren kommen. Bereits der geringste Verweis auf eine solche Organisation oder die Verbreitung von Informationen aus einer solchen Organisation reichen aus, um eine solche Strafverfolgung auszulösen.
Es ist derweil nicht das erste Mal, dass RSF von den russischen Behörden ins Visier genommen wird: Bereits im Jahr 2024 hatte die russische Regulierungsbehörde Roskomnadzor die Website von RSF in Russland zensiert.
Russland belegt Platz 171 von 180 Ländern und Gebieten in der von RSF 2025 erstellten weltweiten Rangliste der Pressefreiheit.