Reporter ohne Grenzen Schweiz begrüsst den Entscheid, den das Bundesgericht in Lausanne heute Vormittag publizierte. In der «Corona Leaks»-Affäre zwischen Alain Bersets früherem Informationschef, Peter Lauener, und dem CEO von Ringier, Marc Walder, hat das höchste Gericht heute die Medienfreiheit und damit zusammenhängend den Quellenschutz in der Schweiz gestärkt.

Die Bundesanwaltschaft beschlagnahmte im Jahr 2022 Computer und Handys sowohl von Lauener wie auch von Walder und wollte deren Inhalte auf mögliche Amtsgeheimnisverletzungen prüfen. Die Geräte wurden allerdings auf Wunsch der Betroffenen versiegelt, worauf die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Berner Zwangsmassnahmengericht einreichte. Dass das Bundesgericht dieser Beschwerde heute nicht stattgab, ist höchst erfreulich. Ganz zurecht betont das Bundesgericht in seiner Stellungnahme: «Der journalistische Quellenschutz steht einer Entsiegelung entgegen.»

«Wir begrüssen diese Entscheidung, die den Schutz der Pressefreiheit in der Schweiz stärkt. Dieses Urteil des Bundesgerichts hat grundsätzliche Bedeutung. Es betont insbesondere, dass die Beweggründe, die einen Informanten dazu veranlassen, die Medien zu informieren, bei der rechtlichen Beurteilung des Quellenschutzes keine Rolle spielen – auch dann nicht, wenn das Verhalten der Quelle kritikwürdig oder sogar illegal ist. Dieser grundsätzlich richtige Ansatz steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. RSF Schweiz begrüsst diese klare Entscheidung.»

Denis Masmejan
Generalsekretär von RSF Schweiz

Titelbild: (c) Wikimedia Commons, Norbert Aepli.

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