Der kurdischen Journalistin Perihan Kaya droht die Rückführung aus der Schweiz nach Kroatien und damit die Abschiebung in die Türkei. Dort erwarten sie Gefängnis und grobe Menschenrechtsverletzungen. Impressum und Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz unterstützen die Beschwerde von Perihan Kaya ans Bundesverwaltungsgericht, damit ihr Asylgesuch in der Schweiz überprüft wird.

Die kurdische Journalistin Perihan Kaya ist in der Türkei zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden, obwohl sie ihren Beruf korrekt gemäss den Berufsregeln und Grundrechten ausgeübt hat. Die Vorwürfe der türkischen Justiz lauten beispielsweise auf das «Delikt» der «Beleidigung des Präsidenten».

In Kroatien misshandelt

Perihan Kaya flüchtete in die Schweiz, wo sie ihr Asylgesuch stellte. Auf der Durchreise war die Journalistin in Kroatien von der Grenzpolizei festgehalten und misshandelt worden. Diese hat die Entgegennahme eines Asylgesuchs verweigert. Dennoch hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 6. Januar 2023 entschieden, Perihan nach Kroatien zurückzuführen, weil Kroatien zum Dublin-Raum gehöre. Sie legt gegen diesen Entscheid nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Die Schweiz soll das Asylgesuch überprüfen

impressum und RSF Schweiz sind der Auffassung, dass Kroatien keine ausreichende Sicherheit für ein objektives Verfahren gegenüber der Journalistin bietet. Daher muss das Asylgesuch in der Schweiz überprüft werden. Gemäss der Rangliste der Pressefreiheit, die RSFjedes Jahr veröffentlicht, sind Journalist:innen in Kroatien oft Opfer organisierter Kriminalität, und anstatt sie zu schützen, stellt die Regierung selbst eine Bedrohung für die Pressefreiheit dar. Zudem ist bekannt, dass die kroatischen Behörden die guten diplomatischen Beziehungen zum türkischen Regime und seinem Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sorgfältig pflegen. Würden sie Perihan Kayas Asylgesuch korrekt behandeln, gingen sie auch das Risiko ein, die Türkei zu provozieren.

Edgar Bloch, Ko-Präsident von impressum stellt fest: «Obwohl sie einen anerkannten Presseausweis führt, wird unsere Kollegin in der Türkei wegen Ihres Berufs als Journalistin verfolgt. In Kroatien wurde sie misshandelt. Sie darf nicht zurückgeschickt werden. Gemäss dem Dublin-Abkommen behält die Schweiz die Möglichkeit, das Asylgesuch selbst entgegenzunehmen. Das muss sie hier unbedingt tun, nur schon aus humanitären Gründen, aber auch, weil weder die Türkei noch Kroatien hinsichtlich eines rechtmässigen Verfahrens und des Respekts der Presse- und Informationsfreiheit ausreichend Sicherheit bieten.»

Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz unterstreicht: «Die Schweiz muss den Schutz von Journalist:innen vor Menschenrechtsverletzungen stärken und Frau Kayas Asylgesuch selbst prüfen. Sonst ist das Risiko zu hoch, dass sie in die Türkei abgeschoben wird, die Journalist:innen massenhaft einkerkert und die Menschenrechte schwerwiegend verletzt.»

Der Anwalt von Frau Kaya, Marco Schwartz , Rechtsanwalt in der Kanzlei Avocats Anwälte in Freiburg:  «Es liegen im konkreten und speziell gelagerten Fall zahlreiche Gründe vor, welche die Schweiz zur Anwendung der sog. Souveränitätsklausel und somit zur Behandlung des Asylgesuchs meiner Mandantin verpflichtet. Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht hier entsprechend korrigierend eingreift und das Asylgesuch von Frau Kaya in der Schweiz behandelt wird.»

Gutachten bestätigt eine besondere Gefahr bei einer Ausschaffung

Dem Bundesveraltungsgericht liegt ein Gutachten einer kroatischen Anwältin und anerkannten Asylexpertin vor. Es bestätigt, dass Frau Kaya schlechte Chancen hat, dass die kroatischen Behörden ihr Asylgesuch objektiv beurteilen und ihre Menschenrechte dabei respektieren.

impressum und Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz vertrauen daher darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Journalistin Perihan Kaya gutheisst, damit ihr Asylgesuch in der Schweiz ordentlich überprüft werden kann. Ebenso zählen sie darauf, dass während der Behandlung der Beschwerde keine Rückführung vollzogen wird.

Diverse Organisationen fordern Asylverfahren in der Schweiz

Neben impressum und Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz unterstützen verschiedene schweizerische und internationale Organisationen die Forderung, dass das Asylgesuch von Frau Perihan Kaya in der Schweiz zu behandeln sei, und dass auf eine Rückschaffung nach Kroatien verzichtet werden müsse, weil die Journalistin besonders gefährdet ist. Dazu zählen Medienfrauen Schweiz, die European Federation of Journalists, die International Federation of Journalists, die internationale Coalition For Women In Journalism, der türkische Journalist:innenverband Disk-Basın-İş sowie das European Centre for Press and Media Freedom.

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