Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF Schweiz) begrüsst die Absicht des Bundesrats, grosse digitale Plattformen und Suchmaschinen zu regulieren. Sie hat sich in diesem Sinne im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK geäussert, welches am 16. Februar abgeschlossen wurde. Wir erwarten nun vom Bundesrat, dass er weiter voranschreitet.
Für unsere Organisation ist ein Eingreifen des Gesetzgebers notwendig, da die grossen digitalen Plattformen in der öffentlichen und demokratischen Debatte an Bedeutung gewonnen haben und der Markt zugunsten einiger weniger Akteure, von denen keiner seinen Sitz in der Schweiz oder in Europa hat, extrem konzentriert ist. Diese Tatsache ist umso bedeutsamer, als sich der hiesige Medienmarkt in einer Krise befindet, die Medienvielfalt deutlich zurückgeht und die Werbung, die lange Zeit Haupteinnahmequelle der Medien war, weitgehend auf die grossen Plattformen abgewandert ist. Dies alles zum Nachteil des Journalismus.
Wir begrüssen daher die Grundzüge des Vorentwurfs. Insbesondere die Tatsache, dass im Entwurf darauf geachtet wird, die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu beeinträchtigen, sondern im Gegenteil zu schützen, indem er deren Rechte gegenüber den Plattformen stärkt, ist begrüssenswert. Wir begrüssen ebenso die Verpflichtung für Plattformen, regelmässig eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die ihre Dienste insbesondere für die Meinungsbildung, Wahlprozesse und Abstimmungen mit sich bringen.
Wir fordern jedoch, dass der Entwurf in mehreren Punkten ergänzt oder geändert wird. Insbesondere plädieren wir für die Einführung spezifischer Bestimmungen für Inhalte, die von Nachrichtenmedien veröffentlicht werden, um deren Rolle in der demokratischen Debatte besser zu berücksichtigen. Einseitige Löschungen und andere restriktive Massnahmen durch die Plattformen sollten einem speziellen, stärker schützenden Verfahren unterliegen, das sich an den Bestimmungen des European Media Freedom Act (EMFA) orientiert. Die Identifizierung der betroffenen Medien in der Schweiz würde unter Bezugnahme auf die Einhaltung der berufsethischen Standards der Schweizer Journalistinnen und Journalisten erfolgen.
Um das Recht jedes und jeder Einzelnen auf zuverlässige Informationen zu fördern – das RSF neben den eher klassischen Aspekten der Pressefreiheit als Teil ihres Auftrags verteidigt –, sollte den Plattformen auch die Verpflichtung auferlegt werden, den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu redaktionell unabhängigen Medieninhalten im Sinne des EMFA zu erleichtern. Konkret würde dies bedeuten, dass die Tech-Giganten verpflichtet würden, über ihre Algorithmen eine angemessene Sichtbarkeit dieser Inhalte durch eine proportionale Verstärkung zuverlässiger Informationsquellen sicherzustellen.
Unserer Organisation ist bewusst, dass dieser Punkt neuartig ist. Seine Bedeutung wird innerhalb der EU gerade erst erkannt. Am 28. November letzten Jahres hat der Rat der Kulturminister der EU-Länder die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Vorrangstellung von Inhalten, die von Medien von allgemeinem Interesse verbreitet werden, insbesondere auf Online-Plattformen, zuzulassen und gegebenenfalls zu fördern. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die in Genf ansässige Europäische Rundfunkunion EBU, deren Mitglied die SRG ist, am 10. November 2025 gemeinsam mit RSF einen offenen Brief unterzeichnet hat, in dem die EU zum Handeln in diesem Bereich aufgefordert wird.
Schliesslich sollten die Plattformen nicht nur verpflichtet werden, eine Analyse der Risiken vorzulegen, die ihre Dienste für die öffentliche Information und Debatte mit sich bringen, wie es der Vorentwurf vorsieht, sondern auch konkrete Massnahmen zu deren Minderung zu ergreifen.
Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz
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