Zürich/Genf, 14. April 2020 – Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz ist sehr beunruhigt über das Vorgehen der Zürcher Kantonspolizei gegenüber einem Fotografen am 7. April am Zürcher Flughafen.

Am 7. April wurde am Zürcher Flughafen ein Fotograf festgenommen und in Handschellen gelegt, als er auf einer öffentlich zugänglichen Terrasse ein Flugzeug fotografierte, mit dem offenbar der König von Thailand in Zürich angekommen war. Der Schweizer Fotograf war im Auftrag eines deutschen Mediums, «Bild», unterwegs.

Gegenüber RSF Schweiz sagte der Fotograf, Claudio M., er habe während des Fotografierens bemerkt, dass die Leute auf dem Rollfeld bei der Maschine ihm Zeichen gemacht hätten, er solle verschwinden. Beim Eintreffen der Polizei habe er während des Fotografierens zuerst nicht wahrgenommen, dass es ein Polizist sei, der ihn anspreche: «Mein Blick ging durch den Sucher der Kamera und war auf das Motiv fixiert.» Als er die Präsenz der Polizei realisiert habe und diese eine Personenkontrolle ankündigte, habe er angeboten, seinen Presseausweis und seine Identitätskarte vorzuweisen und habe auf die Pressefreiheit hingewiesen. Dennoch sei er in Handschellen gelegt worden, wobei ihm sein Arm verdreht worden sei.

In der Folge sei er von der Polizei einvernommen worden, die dabei unter anderem angemerkt habe, er hätte ja ein Terrorist sein können. Ausserdem sei die Echtheit seines Presseausweises angezweifelt worden und er sei beschuldigt worden, er habe eine Türe aufgebrochen. Die Polizei habe die Bilder und das Video auf seiner Kamera gesichtet, aber nichts gelöscht.

Die Kantonspolizei Zürich nahm gegenüber RSF Schweiz folgendermassen Stellung: «Die Person hat sich als Medienschaffender ausgegeben und sich der Kontrolle durch die Polizei widersetzt», so Werner Schaub, Sprecher der Kantonspolizei Zürich. Die Verhaftung sei nicht, wie an verschiedenen Orten kolportiert, auf Monarchen-Anweisung erfolgt. Gegen den Fotografen sei keine Anzeige eingereicht worden, so Schaub.

Reporter ohne Grenzen Schweiz verurteilt das Vorgehen der Polizei gegenüber einem Fotografen in Ausübung seiner Arbeit an einem öffentlich zugänglichen Ort.

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