Im vergangenen Frühjahr beteiligte sich der Unterstützungs- und Solidaritätsfonds von Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz an den Kosten des Berufungsverfahrens der Journalistin Jana Avanzini vor dem Luzerner Kantonsgericht. Avanzini wurde wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil sie eine Reportage über Hausbesetzer berichtet hatte, die illegal eine alte Villa in Luzern besetzten. In den Augen von RSF Schweiz ist diese Verurteilung nicht mit der Pressefreiheit vereinbar. Der Fall ist derzeit vor Bundesgericht hängig. Unsere Organisation hofft auf eine positive Entscheidung des obersten Schweizer Gerichts.

Der Fall geht auf Frühling 2016 zurück. Avanzini arbeitet damals für das Luzerner Online-Medium Zentralplus. In der Stadt wurde viel über eine alte Villa in der Nähe des Zentrums gesprochen, die ihr Besitzer leer stehen liess. Eine Gruppe von Aktivisten, die sich «Gundula» nennt, besetzte das Haus seit kurzer Zeit, doch die Räumung schien unmittelbar bevorzustehen Avanzini wollte sich vor Ort ein Bild der Situation machen.

Sie verbrachte einige Stunden in der Villa, beobachtete die Bewohner und interviewte sie, schrieb eine Reportage darüber und publizierte sie. Einige Monate später wurde sie von der Polizei vorgeladen, um als Beschuldigte einvernommen zu werden. Der Eigentümer des Hauses, der Luzerner Geschäftsmann Jørgen Bodum, hatte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen sie erstattet.

Dies war der Ausgangspunkt eines langen und kostspieligen Verfahrens, das noch andauert und in den kommenden Monaten vor Bundesgericht abgeschlossen werden soll. Um eine Vorstellung von den Windungen dieses Falles zu erhalten, hier die Details: Jana Avanzini wurde zunächst durch eine Strafverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern zu fünf Tagessätzen auf Bewährung und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Sie legte daraufhin Einspruch ein, der Staatsanwalt hob seine Entscheidung und die Verurteilung auf. Der Kläger, also Jørgen Bodum, legte jedoch Berufung ein und die Staatsanwaltschaft war gezwungen, ihr erstes Urteil wieder in Kraft zu setzen. Avanzini legte daraufhin erneut Einspruch ein und die Akte landete auf dem Schreibtisch eines Richters der ersten Instanz. Dieser bestätigte die Schuld der Journalistin, indem er ihre Strafe leicht erhöhte: fünf Tagessätze auf Bewährung, die Busse aber wurde auf 500 Franken erhöht. Dazu kamen Prozesskosten, insgesamt war es eine Summe von genau 2.296,35 Franken. Die Anwaltskosten nicht mitgerechnet.

Avanzini und Zentralplus fragten sich, ob sie den Fall vor das Kantonsgericht ziehen sollten. Denn er wirft eine Grundsatzfrage auf. Das Urteil zu akzeptieren, bedeutet zu akzeptieren, dass man keine Reportage aus einem besetzten Haus machen kann, ohne eine Klage des Besitzers zu riskieren. Mit Unterstützung von Zentralplus legte Avazini deshalb Berufung beim Kantonsgericht Luzern ein. Aber die Kosten des Verfahrens, das war klar, würden hoch sein. Es wurde ein öffentlicher Spendenaufruf gestartet, RSF Schweiz – unsere Organisation verfolgte den Fall nun mit höchstem Interesse – bot Hilfe an.

Die Schweizer Sektion von RSF hat anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens im Jahr 2015 einen Unterstützungs- und Solidaritätsfonds eingerichtet. Dieser Fonds, der seit seiner Gründung mit insgesamt rund 160‘000 Franken dotiert wurde, ist in erster Linie für Medienschaffende bestimmt, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit aus ihrem Land in die Schweiz fliehen mussten und Hilfe benötigen. Der Fonds kann aber auch ausnahmsweise Medienschaffende unterstützen, die in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Pressefreiheit gefährdet ist. Die interne Kommission von RSF Schweiz, die über die Verwendung des Fonds entscheidet, kam zum Schluss, der Fall Avanzini sei einer dieser Fälle ist, und beschloss, sich mit 5‘000 Franken an den Kosten des Berufungsverfahrens zu beteiligen.

Erfolglos: Jana Avanzini wurde erneut vom Luzerner Kantonsgericht verurteilt. Das Urteil fiel zwar etwas günstiger für die Pressefreiheit aus als die vorherigen Urteile, doch die Journalistin wurde nicht gänzlich freigesprochen – was für RSF Schweiz die logische Schlussfolgerung aus diesem Fall sein sollte.

Journalistinnen und Journalisten, das darf man auf keinen Fall vergessen, stehen nicht über dem Gesetz und unsere Organisation fordert dies auch nicht. Die Pressefreiheit an sich gibt nicht das Recht, das Gesetz zu brechen. Aber die Pressefreiheit ist ein Recht, das von der Bundesverfassung und von internationalen Verträgen, die die Schweiz unterzeichnet hat, geschützt wird, insbesondere von der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verfassung und Völkerrecht haben jedoch eine grössere Kraft als das Gesetz. Die Gesetze müssen daher in Übereinstimmung mit der Verfassung und internationalen Verträgen ausgelegt und angewendet werden.

Das ist genau das, was RSF Schweiz in diesem Fall fordert. Steht die Verurteilung von Jana Avanzini im Einklang mit der Pressefreiheit, wie sie von der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird? Es gibt Grund, daran zu zweifeln. Einschränkungen der Pressefreiheit müssen nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf einem «dringenden sozialen Bedürfnis» beruhen und «in einer demokratischen Gesellschaft notwendig» erscheinen, vor allem, wenn es um den Schutz der Rechte anderer geht.

In diesem speziellen Fall ist die Journalistin nicht selbst die Ursache für die Verletzung der Rechte des Eigentümers durch die Anwesenheit von illegalen Besetzern. Dass sie in die Villa kam, hatte keinen Einfluss auf das Ausmass des Verstosses. Und Jana Avanzini kann sich auf einen legitimen Zweck berufen: Es ging weder darum, die Villa zu besetzen, noch um die Unterstützung der Bewohner. Es ging um ein Ereignis, über das informiert zu werden die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse hatte – dies wurde übrigens auch von den Luzerner Gerichten anerkannt. Unter diesen Umständen – das ist die Einschätzung unserer Organisation – stellt die Verurteilung der Journalistin einen unverhältnismässigen Angriff auf das Recht der Medien dar, über bestimmte Ereignisse zu berichten, auch wenn diese in einem illegalen Rahmen stattfinden.

Wird das Bundesgericht die Journalistin freisprechen? Eine Antwort auf diese Frage wird es wahrscheinlich nächstes Jahr geben. Sollte sie verurteilt werden, hat Jana Avanzini noch die Möglichkeit, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu bringen.

Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz

 

 

 

 

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