Der Freiburger Journalist Jean-Marc Angéloz wurde vom Polizeirichter des Saane-Bezirks freigesprochen. Angéloz war wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt worden, nachdem er ein Buch mit Gesprächen mit dem ehemaligen Staatsrat Georges Godel veröffentlicht hatte. In diesen Gesprächen hatte ihm Godel Informationen zukommen lassen, die unter das Amtsgeheimnis fielen.

Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen hatte sich bereits vor dem Prozess zu Wort gemeldet. Sie begrüsst dieses Urteil, das sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützt. Es erinnert daran, dass ein Rechtsstaat nicht die einfache Tatsache bestrafen darf, dass ein Journalist um Interviews bittet und Fragen stellt, gegebenenfalls auch zu Informationen, die unter ein Amtsgeheimnis fallen, und dass es dann dem befragten Magistraten und nur ihm obliegt, zu bestimmen, was er liefern kann und was nicht.

Unsere Organisation nimmt mit Genugtuung den Ausgang eines Verfahrens zur Kenntnis, das eigentlich nie hätte eingeleitet werden dürfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Staatsanwalt unter Missachtung bewährter Rechtsregeln einen Journalisten allein aufgrund der Tatsache anklagt und verurteilt, dass er mit einem mit der Ausübung seines Amtes vertrauten Magistraten festgelegte Gespräche geführt hat, die der Betroffene im Übrigen im Nachhinein noch einmal lesen konnte, wobei ihm ein Rücktrittsrecht vorbehalten war, insbesondere für den Fall, dass die ihm anvertrauten Äusserungen das Amtsgeheimnis verletzen sollten.

In einem solchen Kontext «den Journalisten der Anstiftung zu beschuldigen, obwohl er weder Druck auf seinen Gesprächspartner ausgeübt noch irgendeine List angewandt hat, hielt einer Prüfung nicht stand und stellte einen nicht zu rechtfertigenden Angriff auf die Pressefreiheit dar», kommentiert Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz: «Die Verfolgung des Journalisten war missbräuchlich und darauf ausgerichtet, die Medien einzuschüchtern.»

 

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