Der Freiburger Journalist Jean-Marc Angéloz muss sich am Freitag vor dem Polizeirichter des Saanebezirks wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten, nachdem die Verhandlung um eine Woche verschoben wurde. Ihm wird vorgeworfen, dem ehemaligen Staatsrat Georges Godel, als dieser noch im Amt war, angeboten zu haben, regelmässig Gespräche mit ihm zu führen. Diese Dialoge lieferten den Stoff für ein Buch, das erst nach dem Ende der Amtszeit des Magistraten veröffentlicht wurde. In den Augen von RSF Schweiz wirft der Fall eine Grundsatzfrage auf und setzt die Pressefreiheit aufs Spiel. Unsere Organisation erwartet, dass die Freiburger Justiz alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht und einen klaren und einfachen Freispruch ausspricht.

Weil er dem Journalisten im Rahmen dieser Gespräche Informationen offenbart hatte, die hätten vertraulich bleiben müssen, wurde der frühere Staatsrat Godel bereits im vergangenen Jahr wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch einen Beschluss der Staatsanwaltschaft verurteilt, den der Betroffene nicht angefochten hatte. Doch der Staatsanwalt wandte sich auch gegen Angéloz und befand ihn der «Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses» schuldig. Er warf dem Journalisten vor, den Magistraten zu diesem Fehlverhalten gedrängt zu haben. Dies, indem er die Initiative zu diesen Gesprächen ergriffen und versucht habe, ohne Rücksicht auf das Amtsgeheimnis seines Gesprächspartners so viel wie möglich zu erfahren. Angéloz focht seine Verurteilung an, deshalb wird der Fall am Freitag zum ersten Mal vor einem Gericht verhandelt.

Für Denis Masmejan, den Generalsekretär von RSF Schweiz, «beruht die Verurteilung des Journalisten durch die Staatsanwaltschaft auf einer unhaltbaren Auffassung der Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft. Sie läuft darauf hinaus, die Journalisten daran zu hindern, ihre Arbeit zu tun, die darin besteht, alle notwendigen Fragen zu stellen, um sich der Realität einer Situation so nahe wie möglich zu nähern. Nach dieser Auffassung müssten sich Journalisten auf die Rolle eines blossen Sprachrohrs der offiziellen Informationen beschränken.»

Die Schweiz wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil sie einen Journalisten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses bestraft hatte (Urteil Dammann gegen die Schweiz vom 25. April 2006). Diese alte und bekannte Rechtsprechung ist für alle helvetischen Gerichte verbindlich, und man kann nur bedauern, dass die Freiburger Staatsanwaltschaft glaubte, sie ignorieren zu können.

 

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