Editorial

Dieser Newsletter hat Sie regelmässig über die Situation der Informationsfreiheit in der Schweiz und die Einschränkungen informiert, denen sie in einem Land ausgesetzt sein kann, welches auf der jährlich veröffentlichten RSF-Rangliste der Pressefreiheit immerhin gut bewertet wird (Foto: Keystone-SDA).

In diesem Jahr ist die Schweiz vom 10. auf den 14. Platz zurückgefallen. Einige Besonderheiten der Schweizer Gesetze und ihrer jüngsten Entwicklung waren daran nicht unbeteiligt. In diesem Newsletter wurde bereits darüber berichtet. Da war die Abstimmung des Bundesparlaments über die Verschärfung der vorsorglichen Massnahmen, die ein Zivilrichter verhängen kann, um das Erscheinen eines Artikels zu blockieren. Ebenso gehört dazu die Anwendung des Bankengesetzes auf Journalistinnen und Journalisten, um sie daran zu hindern, Informationen zu veröffentlichen, die aus gestohlenen Bankdaten stammen. Und natürlich das Referendum, das die Aufstockung der staatlichen Unterstützung für die Medien blockierte.

Doch nun droht ein neuer Schatten aufzutauchen. Letzten Monat schickte das Eidgenössische Verteidigungsministerium einen Entwurf zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes in die Vernehmlassung. Es bedurfte einer sehr genauen Lektüre des Entwurfs durch den Tages-Anzeiger, um im Entwurf die Aufhebung eines für Journalisten, Ärzte und Anwälte wichtigen Absatzes zu entdecken.

Heute darf der Nachrichtendienst die Kontaktpersonen einer überwachten Person nicht geheimen Ermittlungsmassnahmen unterziehen, wenn diese Kontaktpersonen «zu einer der Berufsgruppen, die in den Artikeln 171 bis 173» der Strafprozessordnung genannt werden, gehören, also Personen sind, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Somit sind auch Journalistinnen und Journalsten betroffen. Warum wollen Verteidigungsministerin Viola Amherd und ihr neuer Geheimdienstdirektor Christian Dussey diese Klausel streichen? Welche Konsequenzen hätte eine solche Änderung im Vergleich zur derzeitigen Praxis? Der dem Entwurf beigefügte erläuternde Bericht gibt keine klare Antwort auf diese Frage, ebenso wenig wie die ausweichenden Erklärungen der Sprecherin des Nachrichtendienstes, die vom Tages-Anzeiger zitiert wurde.

Verteidiger der Pressefreiheit können nicht akzeptieren, dass künftig Journalistinnen und Journalisten vom Nachrichtendienst überwacht werden, nur weil sie mit Personen in Kontakt sind, die ihrerseits – und sei es auch auf völlig legitime Weise – für den Nachrichtendienst von Interesse sind. Ein solches Szenario würde einen erheblichen Eingriff in den Quellenschutz darstellen. Die Unklarheit des erläuternden Berichts zu einer Frage von solcher Tragweite sowohl für die Informationsfreiheit als auch für andere unveräusserliche Freiheiten in einer demokratischen Gesellschaft – Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis – ist ebenso beunruhigend wie unzulässig.

Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz

 

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