Die Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen (RSF) lehnt die parlamentarische Initiative «Medien in die Bundesverfassung» ab, über die der Ständerat am Mittwoch, 2. Dezember, debattieren soll. Unter dem Deckmantel der guten Absichten untergräbt der vorgeschlagene Text die Pressefreiheit.

Die vom ehemaligen Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) lancierte und von seinem Walliser Parteikollegen Beat Rieder aufgegriffene parlamentarische Initiative 18.473 («Medien in die Bundesverfassung») hat zum Ziel, die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Medien und insbesondere der Medienförderung zu klären und zu erweitern. Der vorgeschlagene neue Verfassungsartikel würde dem Bund die Befugnis geben, Gesetze für alle Medien zu erlassen, unabhängig von deren Technologie oder Verbreitungsart.

Der Artikel würde es dem Bund ermöglichen, sowohl die Printmedien – was derzeit nicht möglich ist – wie auch die Online- und audiovisuellen Medien direkt finanziell zu fördern. RSF Schweiz unterstützt dieses Ziel und ist sich bewusst, dass die heutigen Verfassungsgrundlagen, deren Ursprünge auf eine Zeit vor dem Aufkommen des Webs zurückgehen, nicht mehr der Realität des 21. Jahrhunderts entsprechen.

So notwendig sie sein mag: Die Medienförderung darf jedoch nicht als Vorwand für eine Einschränkung der Pressefreiheit dienen. Der vom Ständerat zu debattierende Text stellt eine inakzeptable Verletzung dieses Prinzips dar. Er schlägt vor, die Presse ohne die geringste Rechtfertigung dem gleichen Leistungsauftrag zu unterwerfen, wie er gegenwärtig für Radio und Fernsehen, insbesondere die Service-Public-Sender, gilt. Dies bedeutet, dass die Journalistinnen und Journalisten der Printmedien ähnlichen Zwängen unterworfen sein könnten: kultureller Auftrag, Repräsentation der Vielfalt der Meinungen usw. Damit verbunden wären die gleichen möglichen gesetzlichen Kontrollen der veröffentlichten Inhalte.

Dieser Ansatz muss entschieden abgelehnt werden. Der gegenwärtige Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen basiert auf der Idee, dass der Staat nur ein Segment des Mediensektors, den audiovisuellen Sektor, reguliert und dessen Finanzierung organisiert. Dies aus spezifischen Gründen, die insbesondere mit der dominanten Stellung der SRG und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme zusammenhängen. Die Presse bleibt, innerhalb der Grenzen des allgemeinen Rechts, vor jeglichem Aufsichtsrecht der staatlichen Behörden über ihre redaktionelle Produktion geschützt.

Dies muss auch weiterhin der Fall sein. Das Mandat von Radio und Fernsehen kann nicht auf alle Medien ausgedehnt werden, ohne bisher akzeptierte Konzepte völlig zu verändern und ohne die Pressefreiheit zu gefährden. Die Überlegungen zu einer möglichen Revision der Verfassung müssen auf einer völlig anderen Grundlage fortgesetzt werden. Ausserdem sollen sie die Verabschiedung der notwendigen Rechtsgrundlagen für die Schaffung einer umfassenden Medienförderung im begrenzten, aber keineswegs inexistenten Rahmen der derzeitigen Bundeskompetenzen nicht verzögern.

Aus all diesen Gründen fordert RSF Schweiz den Ständerat auf, die parlamentarische Initiative 18.473 abzulehnen.

 

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