RSF Schweiz verurteilt auf das Schärfste den hasserfüllten und bedrohlichen Kommentar, der von einem Internetnutzer im Facebook-Feed von Heidi.news unter einem Artikel der Journalistin Annick Chevillot gepostet wurde. Dieses Post wünscht Journalisten, die sich nicht kritisch zu den Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie äussern, ein ähnliches Schicksal wie das des antisemitischen Nazi-Propagandisten Julius Streicher, der vom Nürnberger Tribunal wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und 1946 hingerichtet wurde.

Der Kommentar lautet: «Am 16.10.1946 wurde der Nazi-Journalist Julius Streicher in Nürnberg gehängt, weil er das Volk über die Verbrechen des Dritten Reiches getäuscht hatte.. das Gericht kam zum Schluss, dass eine solche mediale Unterstützung von Kriegsverbrechen selbst ein Verbrechen sei. Man sollte folgenden Tatsachen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifizieren: die Wirtschaft ruiniert, die Bevölkerung mit seinen eigenen irrationalen Ängsten verseucht, psychische Tragödien und Selbstmorde verursacht und die Epidemie genutzt, um sich mithilfe von Hirngespinsten zu bereichern und den Rechtsstaat und die Grundfreiheiten zerstört.»

Die Journalistin erstattete Anzeige gegen den Autor dieser Äusserungen, der, wie sie in einem am Samstag, den 6. März, von Heidi.news veröffentlichten Artikel schrieb, «mir den Tod durch den Strang wünscht, weil ich ein Komplize einer Schweizer Regierung sei, die so schwere Taten begehe wie das Deutschland des Dritten Reiches.»

RSF Schweiz ist alarmiert, dass Medienschaffenden und Medien in der Schweiz – insbesondere im Zusammenhang mit Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie – durch inakzeptable direkte oder indirekte Drohungen, die mit demokratischen Werten unvereinbar sind, ins Visier genommen werden. Es muss wohl kaum daran erinnert werden, dass eine volle Informationsfreiheit voraussetzt, dass Journalisten keinen Grund haben, ihrer Arbeit wegen um ihr Leben oder ihre physische oder psychische Integrität fürchten zu müssen.

Gesetzwidriges Verhalten gegenüber Medienschaffenden darf nicht ungestraft bleiben. RSF Schweiz erwartet von den Justizbehörden, dass sie die Urheber solcher illegaler Äusserungen mit Entschlossenheit identifizieren und bestrafen.

Damit wir dieses Phänomen und die damit verbundenen Reaktionen erfassen können, bitten wir Journalistinnen und Journalisten, die solche Drohungen erhalten, uns zu kontaktieren (info@rsf-ch.ch).

 

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