In 22 von 23 Punkten gewinnt die Republik vor dem Zürcher Handelsgericht gegen den US Tech-Konzern Palantir. Dieser hatte Anfang Jahr gegen die Republik geklagt, die gemeinsam mit dem WAV Recherchekollektiv im Dezember 2025 zwei Artikel über die Machenschaften von Palantir in der Schweiz veröffentlicht hatte.
Palantir wollte daraufhin eine ausufernde Gegendarstellung in der Republik publizieren, was ihr die Redaktion verweigerte. Daraufhin klagte Palantir gegen die kleine unabhängige Redaktion aus Zürich. Das Zürcher Handelsgericht hat nun vergangene Woche ein für die Pressefreiheit sehr erfreuliches Urteil gefällt. In 22 von 23 Punkten konnte sich die Republik gegen den US Tech-Konzern behaupten. Das Gericht gab Palantir in nur einem Punkt Recht.
Hätte Palantir in seiner Klage auf Gegendarstellung gegen die Republik im vorliegenden Fall mehrheitlich oder vollumfänglich Recht erhalten, wären die Implikationen für die Pressefreiheit – zumindest für Schweizer Medien – problematisch gewesen. Gegendarstellungen sollen in der öffentlichen Debatte zwar einen wichtigen Platz haben. Im Fall von Palantir diente das beantragte Recht auf Gegendarstellung in erster Linie kommunikativen Zwecken. Hätte die Zürcher Justiz dem Antrag stattgegeben, hätte ihr Entscheid einen gewissen Druck auf die Schweizer Medien ausgeübt, künftig nur noch in dem vom amerikanischen Unternehmen gewünschten Ton über Palantir zu berichten.
In dieser Hinsicht ist das Urteil des Zürcher Handelsgerichts sehr erfreulich. RSF Schweiz begrüsst den positiven Ausgang dieser für die Republik und das WAV Recherchekollektiv langwierigen und ressourcenintensiven Rechtsaffäre. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es zeigt, dass solide, faktenbasierte und unabhängige Berichterstattung über mächtige Konzerne wie Palantir klar von öffentlichem Interesse ist und in einer Demokratie wie der Schweiz zwingend Platz haben muss. Und es zeigt sich ebenfalls, dass es sich lohnt, dafür einzustehen.