Das Kantonsgericht Luzern hat in einem Berufungsverfahren die Verurteilung der Journalistin Jana Avanzini zu einer Busse von 500 Franken bestätigt. Avanzini wurde, wie in erster Instanz, des Hausfriedenbruchs für schuldig befunden. Sie hatte sich in einer illegal besetzten Villa aufgehalten, um für die Online-Plattform Zentralplus eine Reportage über die Situation dort zu schreiben. Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz hat sich mit 5’000 Franken an den Kosten ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil beteiligt. Unsere Organisation bedauert dieses Urteil, bei dem es um eine Grundsatzfrage geht. Es schränkt ohne Grund die Freiheit der Medienschaffenden ein, zu recherchieren und Fakten zu ermitteln, und schadet der Qualität des Journalismus.

Die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts liegt noch nicht vor. Jana Avanzini wird die Möglichkeit haben, beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Die Journalistin war aufgrund einer Anzeige der Firma, die Eigentümerin der Villa ist und dem Industriellen Jørgen Bodum gehört, strafrechtlich verfolgt worden. Sie wurde daraufhin vom Luzerner Bezirksgericht zu einer Geldbusse von 500 Franken verurteilt, das Gericht auferlegte ihr zudem Gerichtskosten von fast 1‘800 Franken und einen Beitrag von 3‘000 Franken an die Anwaltskosten der klagenden Partei, vorbehältlich der zivilrechtlichen Ansprüche der letzteren.

Der 2015 gegründete Unterstützungsfonds von Reporter ohne Grenzen Schweiz soll in erster Linie Exiljournalisten helfen. Gemäss den Statuten kann der Fonds jedoch ausnahmsweise in der Schweiz tätige Journalistinnen und Journalisten unterstützen, die in Gerichtsverfahren verwickelt sind, welche die Informationsfreiheit grundsätzlich gefährden.

Mehr zum Fall Avanzini und zur Position von RSF Schweiz finden Sie hier

 

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