Das Westschweizer Medium Heidi.news sieht sich seit mehreren Monaten mit einer beispiellosen Welle gerichtlich angeordneter Veröffentlichungsverbote konfrontiert. Vier investigative Artikel des Journalisten Antoine Harari waren Gegenstand von nicht weniger als 45 Anordnungen auf superprovisorische – ein Instrument des Schweizer Zivilrechts, das es einer Person oder einem Unternehmen ermöglicht, teilweise sogar ohne Anhörung der gegnerischen Partei ein gerichtliches Verbot der Veröffentlichung bestimmter Inhalte zu erwirken. Der Ausgang der Verfahren bleibt ungewiss. Sollten die Kläger Recht bekommen, wären die Folgen für die Pressefreiheit in der Schweiz besorgniserregend. Angesichts dieser Situation hat sich RSF an die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit gewandt.
Im Frühjahr widmete der Journalist Antoine Harari vom Westschweizer Online-Medium Heidi.news den Aktivitäten des Genfer Geschäftsmanns Abdallah Chatila eine Artikelserie, im Zusammenhang mit der Übernahme der Schweizer Tochtergesellschaft einer russischen Bank, gegen die europäische und Schwerizer Sanktionen verhängt worden waren.
Zur Finanzierung dieser Übernahme nahm Abdallah Chatila 140 Millionen Schweizer Franken auf, mit dem Versprechen, die Bank zu «entrussifizieren». Doch laut der Recherche vonHeidi.news sollen mehrere Gläubiger, die diese Kredite gewährt haben, enge Verbindungen zu Wladimir Putins Russland unterhalten, und einige von ihnen sollen selbst von Sanktionen betroffen sein.
Die Gläubiger bringen Heidi.news nun Ärger ein
Heidi.news veröffentlichte die Namen dieser Gläubiger, da diese Informationen nach Ansicht der Redaktion eindeutig im öffentlichen Interesse lagen. Die Recherche deckte nämlich Aspekte auf, die den Aufsichtsbehörden FINMA und SECO offenbar entgangen waren. Diese Veröffentlichung führte jedoch zu 45 gerichtlichen Anordnungen von superprovisorischen Massnahmen. Die Anträge wurden von sieben Anwälten gestellt, die insgesamt 15 natürliche und juristische Personen vertreten. Provisorische und superprovisorische Massnahmen sind ein Instrument des Schweizer Zivilrechts, das es Privatpersonen oder Unternehmen ermöglicht, rechtlich gegen sie betreffende journalistische Inhalte vorzugehen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihnen dadurch ein «schwerer Nachteil» entstehen könnte.
In der Schweiz werden diese Massnahmen immer wieder gegen Medien eingesetzt, um sie dazu zu zwingen, bestimmte Elemente aus ihren Veröffentlichungen zu entfernen, wie beispielsweise Namen oder konkrete Informationen. Sie können von einem Gericht angeordnet werden, ohne dass die gegnerische Partei zuvor zwingend angehört werden muss. Die Grenze zwischen einer legitimen Anwendung dieser Verfahren und willkürlicher Zensur ist dabei besonders schmal. Dies gilt umso mehr seit der jüngsten Änderung der Rechtsgrundlage durch das Schweizer Parlament. In der früheren Fassung des Gesetzes musste die klagende Partei einen «besonders schweren Nachteil» nachweisen. Seit 2025 reicht nun ein «schwerer Schaden» aus, ohne dass dieser «besonders» schwerwiegend sein muss. Eine scheinbar geringfügige Gesetzesänderung, die jedoch erhebliche Folgen für die Pressefreiheit hat.
Für den Chefredakteur von Heidi.news, Serge Michel, stehen die Motive der Kläger ausser Frage. Gegenüber RSF sagt er: «Es geht nicht darum, zu belegen, dass Heidi.news falsche oder persönlichkeitsverletzende Informationen veröffentlicht habe, die einen schweren Schaden verursacht hätten, wie es das Zivilgesetzbuch vorsieht. Es geht vielmehr darum, uns durch offensichtlich missbräuchliche Knebelverfahren zum Schweigen zu bringen. Diese Flut von einstweiligen Verfügungen ist absurd.»
Laut Serge Michel hätten einige Kläger sogar persönlich Klage gegen Heidi.news eingereicht, während sie gleichzeitig im Namen der Unternehmen, deren alleinige Eigentümer sie sind, ebenfalls klagten, um parallele Verfahren zum gleichen Gegenstand anzustrengen. Diese Praxis vervielfacht offensichtlich den Arbeitsaufwand sowie die Anwaltskosten für die Redaktion von Heidi.news. Sie verdeutlicht zudem den willkürlichen und missbräuchlichen Charakter dieser Verfahren.
«RSF Schweiz kritisiert seit langem das Rechtsdefizit, welches provisorische Massnahmen in der Schweiz darstellen. Die Welle von Klagen gegen Heidi.news veranschaulicht den massiven Einsatz von solchen Knebelverfahren gegen eine kleine Redaktion perfekt. Der bestehende rechtliche Rahmen erleichtert unserer Meinung nach in übermässigem Mass Klagen gegen journalistische Inhalte, die als störend empfunden werden. Wir fordern das Parlament zudem auf, sich endlich mit der Frage der solcher Verfahren zu befassen.»
Denis Masmejan
Generalsekretär von RSF Schweiz
Superprovisorische Massnahmen: eine Lücke im schweizerischen Rechtsrahmen
Heidi.news ist nicht das einzige Medium, das mit solchen superprovisorischen Massnahmen konfrontiert ist; auch andere Schweizer Medientitel sind davon betroffen. In den letzten Jahren wurden superprovisorische Massnahmen insbesondere gegen das RTS, gegen Tamedia oder auch gegen den Blick angeordnet. Das Problem ist wohlbekannt.
Für Heidi.news stellen die neun im Kanton Genf angesetzten Gerichtsverhandlungen bereits jetzt eine erhebliche Belastung dar, sowohl in zeitlicher wie auch in finanzieller Hinsicht. Sollten die Kläger Recht bekommen, würden die Verfahrenskosten und Anwaltshonorare diese Belastung noch deutlich erhöhen.
Die negativen Auswirkungen solcher superprovisorischen Massnahmen sind unbestreitbar, bekräftigt Serge Michel: «Das Risiko der Selbstzensur steigt. Aber wir lassen uns weder beeinflussen noch einschüchtern.» Die Redaktion bereitet gar die Fortsetzung ihrer Recherche über Abdallah Chatila vor, doch aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren steht der Veröffentlichungstermin noch nicht fest.
Heidi.news hat zudem im Mai eine Petition gestartet, in der das Parlament aufgefordert wird, ein Gesetz gegen SLAPP-Klagen einzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, Mechanismen zu schaffen, die verhindern, dass Medien auf diese Weise in ihrer Arbeit behindert werden. Beispielsweise durch ein zweistufiges Verfahren, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Klage begründet ist oder ob es sich um eine missbräuchliche Klage handelt.
RSF engagiert sich gegen SLAPP-Klagen
Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits in der EU und und im Vereinigten Königreich, nicht jedoch in der Schweiz. Aus diesem Grund engagiert sich die Schweizer Sektion von RSF in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Medienorganisationen und zivilgesellschaftlichen NGOs im Rahmen der Schweizer Allianz gegen SLAPP, um gegen diese Fehlentwicklung vorzugehen und die Öffentlichkeit sowie die politischen Entscheidungsträger für dieses Problem zu sensibilisieren.
Auch die UNO-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, wurde mit der Angelegenheit befasst
RSF hat zudem die Redaktion von Heidi.news unterstützt und deren Vorstoss bei der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befürwortet. Ziel ist es, dieses Thema, das in der Schweiz angesichts der aktuellen Gesetzgebung besonders besorgniserregend ist, auf die höchste Ebene der zuständigen internationalen Gremien zu bringen