Während die Anhörung im Berufungsverfahren der Journalistin Sandra Muhoza aus fadenscheinigen Gründen erneut vertagt wurde, wendet sich Reporter ohne Grenzen (RSF) an die Sonderberichterstatterin für freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen in Afrika, um die burundischen Behörden auf das Schicksal der Journalistin anzusprechen.
Ein Déjà-vu. Der Berufungsprozess gegen die Journalistin Sandra Muhoza, der ursprünglich für den 4. März angesetzt und dann auf den 11. März verschoben wurde, wurde erneut vertagt. Diesmal auf den 19. März. Der Grund? «Die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs, das die Häftlinge vom Zentralgefängnis Mpimba abtransportieren sollte», aufgrund von Treibstoffmangel, so ihr Anwalt Prosper Niyoyankana. Ein Vorwand, der bereits im vergangenen September genannt wurde, als sie auf ihren Prozess wartete.
Da die Journalistin der Nachrichtenseite La Nova Burundi seit dem 18. April 2024 willkürlich inhaftiert ist, wendet sich RSF nun an die Sonderberichterstatterin der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) für Meinungsfreiheit und Informationszugang. Dabei handelt es sich um das wichtigste Gremium, das sich zu Menschenrechtsverletzungen in Afrika äussert. Die Organisation fordert die Sonderberichterstatterin daher auf, die burundischen Behörden so schnell wie möglich auf das Schicksal der Journalistin Sandra Muhoza anzusprechen.
Im November 2024 hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine 12-jährige Haftstrafe gegen Sandra Muhoza beantragt. Ein höchst missbräuchlicher Antrag. Die seit April 2024 inhaftierte Journalistin wurde zu 18 Monaten Gefängnis wegen «Verletzung der Integrität des Staatsgebiets» und zu drei Monaten wegen «rassistischer Abneigung» verurteilt, nachdem sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe von Medienschaffenden eine Information über eine mutmassliche Waffenverteilung durch die amtierende Regierung weitergeleitet hatte.
Während sich das Land auf die Parlamentswahlen im Juni 2025 vorbereitet, wiederholt Reporter ohne Grenzen (RSF) seine Forderung, die Unterdrückung der Presse im Land endgültig einzustellen und die burundische Journalistin, die zu Unrecht wegen dieser Nachricht in einer privaten WhatsApp-Gruppe verurteilt wurde, unverzüglich freizulassen.
«Es ist an der Zeit, dass die Inhaftierung dieser zu Unrecht verurteilten Journalistin beendet wird. Wir haben beschlossen, die Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und Informationszugang in Afrika einzuschalten, damit die burundischen Behörden zur Rechenschaft gezogen werden und sich zu der Willkür dieser Inhaftierung äussern. Sie müssen dieses freiheitsberaubende Vorgehen vollständig zur Kenntnis nehmen und Muhoza unverzüglich freilassen.»
Sadibou Marong
Leiter des RSF-Büros Subsahara-Afrika
Nach der Verurteilung von Sandra Muhoza zu 18 Monaten Gefängnis legte der Anwalt der Journalistin, Prosper Niyoyankana, Berufung ein, in der Hoffnung, damit die vorläufige Freilassung erwirken zu können. Doch auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, wodurch dieser Antrag auf Freilassung rechtlich unmöglich wurde.
Anfänge im Radio
Sandra Muhoza machte ihre ersten Schritte im Journalismus im November 2016 beim Community-Radiosender Ntumbero FM im Norden des Landes, der sich hauptsächlich mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Themen beschäftigt. Fünf Jahre später wechselte die Mutter von drei Kindern zum für seine freie Meinungsäusserung bekannten Radiosender Bonesha FM. Anschliessend arbeitete sie für die Online-Zeitung La Nova Burundi aus der Stadt Ngozi im Norden Burundis, wo sie bis zu ihrer Verhaftung als Korrespondentin tätig war.
Vor Sandra Muhoza hatte die Radiomoderatorin Floriane Irangabiye von Radio Igicaniro im Januar 2023 eine zehnjährige Haftstrafe erhalten. Sie war unter falschen Anschuldigungen verurteilt worden und wurde im August 2024 nach mehr als 700 Tagen Haft von der Präsidentin begnadigt.
Burundi liegt in der RSF-Rangliste der Pressefreiheit auf Rang 108 von 180 erfassten Ländern.