Bei zwei Aktionen der Klimaaktivistengruppe «Act Now!» im Mai kam es zu zwei Zwischenfällen zwischen der Polizei und Medienschaffenden. Ein Journalist wurde gezwungen, seine Aufnahmen zu löschen, während ein anderer vorübergehend mit Handschellen festgehalten wurde. RSF Schweiz warnt vor solchen Eingriffen und fordert die Sicherheitskräfte auf, bei Einsätzen, an denen Medienschaffende beteiligt sind, Verhältnismässigkeit walten zu lassen.
Titelbild: Symbolbild
Im Laufe des Monats Mai fanden an verschiedenen Orten in der Schweiz Protestaktionen der Schweizer Klimabewegung „Act Now!“ statt. Die Aktivisten organisierten unter anderem Sit-ins an Tankstellen, um Autofahrer und Tankstellenbetreiber für den Klimawandel zu sensibilisieren. Im Militärmuseum von Payerne übergossen sich die Aktivisten zudem mit schwarzer Farbe.
Bei zwei dieser Aktionen kam es zu Zwischenfällen zwischen den Sicherheitskräften und den vor Ort anwesenden Journalisten. Im Militärmuseum von Payerne wurde der Fotojournalist Bénédict Bettermann, der für die Fotoagentur Alto Press über das Ereignis berichtete, von der Polizei angehalten, kontrolliert und gezwungen, einige seiner Fotos und Videos zu löschen. Der Fotojournalist Raimond Lüppken machte seinerseits eine ähnliche Erfahrung, als er am Donnerstag, dem 14. Mai, über ein Sit-in von «Act Now!» an einer Tankstelle in Kriens (LU) berichtete, ebenfalls für die Fotoagentur Alto Press.
Raimond Lüppken hat sich in verschiedenen Medien zu dem Vorfall geäussert. Er machte geltend, dass die Polizeibeamten ihm das Filmen und Fotografieren untersagt hätten, obwohl das Sit-in an einer öffentlichen Tankstelle stattfand. Der Journalist wollte daraufhin seinen Presseausweis vorzeigen, um klarzustellen, dass er nicht zum Aktivistenkollektiv gehörte, sondern als Journalist über die Aktion berichtete. Dazu kam er gemäss eigenen Angaben jedoch nicht mehr. Er wurde von der Polizei prompt zurückgedrängt, seine Kamera fiel zu Boden und er wurde sogar für einen kurzen Moment mit Handschellen gefesselt.
RSF Schweiz verurteilt das Vorgehen, das Raimond Lüppken erdulden musste. Die Tatsache, dass ein Journalist in der Schweiz von der Polizei unverhältnismässig behandelt und sogar kurzzeitig mit Handschellen gefesselt wird, gibt Anlass zur Sorge. Doch dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art im Kanton Luzern. Bereits 2021 hatten Polizeibeamte in Luzern Pfefferspray gegen einen Journalisten eingesetzt, der im Gesicht getroffen wurde. Dieser Vorfall hatte zu einem Dialog zwischen der Luzerner Polizei und dem Berufsverband Impressum geführt, der jedoch offensichtlich noch keine handfesten Ergebnisse gebracht hat. Zumindest im Fall von Raimond Lüpken soll die Polizei sogar angekündigt haben, Anzeige gegen ihn zu erstatten, weil er den Anweisungen nicht Folge geleistet habe. Auf Anfrage von RSF Schweiz verweist die Luzerner Kantonspolizei auf das laufende Verfahren und lehnt jeden weiteren Kommentar ab.
Bei den Ereignissen, die sich am 6. Mai im Musée de l’aviation militaire (Militärluftfahrtsmuseum) in Payerne zugetragen haben, wurde der Fotojournalist Bénédict Bettermann angehalten, durchsucht und die Speicherkarte seiner Kamera beschlagnahmt. Anschliessend wurde er von der Freiburger Kantonspolizei (das Museum liegt auf Freiburger Kantonsgebiet) unter dem Vorwand, er gehöre zur Gruppe der Aktivisten, auf die Wache gebracht. Dort blieb er etwa drei bis vier Stunden und wurde schliesslich gezwungen, die Bilder und Videos zu löschen, auf denen Polizisten zu sehen waren, wie er angibt.
Bénédict Bettermann berichtete RSF Schweiz, er habe vergeblich versucht, seine Identität als Journalist nachzuweisen, indem er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers, der Agentur Alto Press – derselben, für die auch Raimond Lüpken im Einsatz in Kriens war – sowie einen Presseausweis vorlegte. Die Freiburger Polizei teilte RSF Schweiz ihrerseits mit, dass «der Journalist vor Ort nicht eindeutig als solcher zu erkennen war; er trug keine Presseweste und konnte keinen gültigen Presseausweis vorweisen». Zu Identifizierungszwecken und zur Klärung des Sachverhalts sei er daher auf die Wache mitgenommen worden. Die Polizei weist zudem darauf hin, dass sie «die Bedeutung der journalistischen Arbeit anerkennt und sich bemüht, diese Freiheit mit den Anforderungen an Sicherheit und öffentliche Ordnung in Einklang zu bringen». Was die Fotos angeht, merkt sie an, das Thema mit dem Betroffenen «besprochen zu haben».
Es scheint tatsächlich so, als hätte der Fotojournalist nicht den in der Schweiz üblichen Presseausweis bei sich gehabt, sondern einen anderen Ausweis. Nichtsdestotrotz war seine Arbeit vor Ort eindeutig journalistischer Natur, diese Tatsache schien leicht festzustellen zu sein, und als Medienprofi hatte er das Recht, das Vorgehen der Polizei zu filmen und zu fotografieren, und hätte nicht gezwungen werden dürfen, Bilder oder Videos zu löschen.
«RSF Schweiz verurteilt die zeitweilige Festnahme des Fotojournalisten Raimond Lüppken. Wir erinnern daran, dass das verfassungsmässig garantierte Redaktionsgeheimnis alle Informationen und Daten umfasst, die im Rahmen journalistischer Arbeit gesammelt werden, und dass die Polizei keinen Zugriff darauf verlangen und keine Elemente daraus löschen darf. Ausserdem ist es allgemein anerkannt, dass ein Polizeieinsatz im öffentlichen Raum frei gefilmt und fotografiert werden darf. Dieser Grundsatz darf nicht in Frage gestellt werden.»
Denis Masmejan
Generalsekretär von RSF Schweiz
RSF Schweiz verweist zudem auf den Nationalen Aktionsplan, der gemeinsam vom Mediensektor und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) für die Jahre 2023 bis 2027 erarbeitet wurde. Dieses Dokument formuliert Ziele zum Schutz des Journalistenberufs und zur Gewährleistung seiner Rechte und Sicherheit. Es listet insbesondere Schutzmassnahmen auf, die die Sicherheit von Medienschaffenden bei Demonstrationen, Protestaktionen und Grossveranstaltungen gewährleisten sollen. In diesem Zusammenhang fordert RSF Schweiz die Ordnungskräfte auf, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Umgang mit Medienschaffenden strikt einzuhalten sowie deren Rechte zu berücksichtigen und zu respektieren.