Die Kriminalisierung des Journalismus stellt laut der neuen Rangliste der Pressefreiheit 2026 von RSF eine der grössten Bedrohungen für Demokratien dar: In vielen Ländern kommt im Rahmen der Repression des Journalismus zu direkter Zensur und körperlicher Gewalt auch der Missbrauch des Rechts hinzu. Durch instrumentalisierte Anklagen und missbräuchliche Gerichtsverfahren schrumpft der Raum für die Pressefreiheit. Die entsprechende Herausforderung ist nun klar: Staaten, insbesondere Demokratien, müssen den Schutz von Medienschaffenden zu einer politischen und strafrechtlichen Priorität machen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
«Die weltweite Kriminalisierung des Journalismus ist nicht nur Resultat bestehender Rechtslücken. Sie ist oft vielmehr auf den Missbrauch bestehender Instrumente zurückzuführen sowie auf einen Mangel an politischem Willen, ihn zu schützen. Das Völkerrecht, das zwar von allen Seiten angegriffen wird und einen Teil seiner Schutzfunktion eingebüsst hat, kann diesbezüglich noch immer viel leisten. Staaten, insbesondere Demokratien, müssen nun handeln und den Schutz von Medienschaffenden zu einer politischen und strafrechtlichen Priorität machen. Andernfalls werden Straflosigkeit und das Recht des Stärkeren weiter gedeihen. Dies wiederum wird die Pressefreiheit sowie das Recht auf Information weiter aushöhlen. Handlungsansätze, die den Einsatz entschlossener staatlicher Massnahmen zur Stärkung eines für den Journalismus förderlichen Umfelds beinhalten, existieren. Wir müssen zudem eine offensive Politik der Strafverfolgung erfordern, um Verbrechen gegen Medienschaffende zu untersuchen und die Täter strafrechtlich zu verfolgen.»
Antoine Bernard
Leiter der Abteilung für Advocacy und Unterstützung bei RSF
Angesichts dieser wachsenden Kriminalisierung des Journalismus definiert RSF mehrere Handlungsansätze, die demokratische Staaten nun nutzen sollten:
- Wirksame Strafverfolgung nach nationalem Recht;
- Individuelle Sanktionen gegen diejenigen, die Medienschaffende verfolgen;
- Die Berücksichtigung gerichtlicher Leitentscheide, die der Pressefreiheit und dem Recht auf Information wieder Substanz verleihen.
Dies beginnt insbesondere mit dem Kampf gegen SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Solche Klagen zielen darauf ab, Journalistinnen und Journalisten finanziell und psychisch zu zermürben. Die Mittel zur Verhinderung solcher Klagen sind bekannt und werden beispielsweise vom Europarat empfohlen. Dazu gehören:
- die Verabschiedung von Rechtsvorschriften gegen missbräuchliche Verfahren, auch im Strafrecht (z. B. missbräuchliche Strafanzeigen wegen Verleumdung);
- Mechanismen zur raschen Abweisung von Beschwerden, die als missbräuchlich einzustufen sind;
- die Bestrafung der Urheber solcher ungerechtfertigten Verfahren.
Eine weitere Priorität ist die Stärkung nationaler Schutzmechanismen. Diese können heute oft nicht unabhängig greifen, werden teils nicht ausreichend finanziert und sind darüber hinaus schlecht mit dem bestehenden Justizsystem koordiniert. Deswegen ist es auf Basis solcher Instrumente oft schwierig, auf Angriffe auf Medienschaffende sowie auf Verletzungen ihrer Rechte zu reagieren. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie systematisch erfolgen, etwa in der Art und Weise, wie RSF dies in Mittelamerika feststellen musste. Es gilt daher, diese Mechanismen zu stärken. Unter anderem wie folgt:
- indem ihre statuarische, finanzielle und funktionale Unabhängigkeit gewährleistet wird;
- indem ihnen Ermittlungsbefugnisse sowie die Befugnis zur Verhängung von Verwaltungssanktionen oder zur Befassung der Justizbehörden übertragen werden;
- indem sie den jeweiligen Parlamenten jährlich über ihre Tätigkeit berichten müssen.
Auch strafrechtlich steht viel auf dem Spiel: Fast 90 % der Verbrechen gegen Medienschaffende bleiben heute ungestraft. Diese Situation spiegelt sowohl einen Mangel an politischem Willen als auch das Fehlen gezielter strafrechtlicher Strategien wider, selbst in demokratischen Staaten. Es gilt daher, strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Insbesondere:
- muss der Bestrafung der Täter von Verbrechen gegen Medienschaffende Vorrang eingeräumt werden;
- soll eine spezielle Schulung für Richterinnen und Richter vorgesehen werden. So, wie sie die UNESCO in ihren Leitlinien für Staatsanwälte zu Verbrechen gegen Medienschaffende empfiehlt;
- soll die internationale justizielle Zusammenarbeit zur Ermittlung und Strafverfolgung der Täter von Verbrechen gegen Medienschaffende verstärkt werden.
Einige bereits erfolgte Initiativen zeigen, dass eine Veränderung möglich ist, darunter:
- Die 127 Vorermittlungen, die die ukrainische Justiz zwischen Februar 2022 und Februar 2026 wegen internationaler Verbrechen gegen ukrainische Medienschaffende eingeleitet hat;
- Die jüngste Einstufung der französischen Justiz sowie des Internationalen Strafgerichtshofs ICC von Verbrechen gegen Medienschaffende in Syrien und Belarus als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Verfolgung aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit;
- Im April 2026 die erstmalige Berücksichtigung von Verbrechen gegen Medienschaffende durch das «Genocide Network» von Staatsanwälten aus 34 Staaten im Rahmen von Eurojust, der Agentur der EU für justizielle Zusammenarbeit in strafrechtlichen Belangen.
Erfahren Sie mehr über die weltweite Rangliste der Pressefreiheit von RSF.