In Frankreich liegt ein Gesetzesentwurf vor, der vorderhand zur Bekämpfung neuer Formen des Antisemitismus dienen soll. Die sogenannte «Loi Yadan» wird ab dem 16. April in der französischen Nationalversammlung behandelt und gibt Anlass zu grosser Sorge hinsichtlich der Pressefreiheit und der Ausübung des Journalismus in Frankreich. RSF fordert die Nationalversammlung darum auf, sich der erheblichen Risiken bewusst zu werden, die dieser Gesetzentwurf für die journalistische Tätigkeit mit sich bringt. Ein grosses Risiko geht insbesondere von seiner weit gefassten und ungenauen Bestimmungen aus.
Die grössten Bedenken für den Journalismus, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, betreffen die ersten beiden Artikel des Gesetzentwurfs, der von der Abgeordneten Caroline Yadan (Ensemble pour la République; Partei von Emmanuel Macron) eingebracht wurde. Am 20. Januar wurde der Entwurf mit knapper Mehrheit im Rechtsausschuss angenommen und wird ab dem 16. April im Plenum der Nationalversammlung behandelt. Er soll auf aktuelle Erscheinungsformen des Antisemitismus reagieren, die insbesondere in Aufrufen zur Zerstörung des Staates Israel oder in dessen Vergleich mit dem Nazi-Regime zum Ausdruck kommen.
Während Artikel 1 darauf abzielt, den Straftatbestand der Anstiftung zum Terrorismus und der Verherrlichung des Terrorismus auszuweiten, führt Artikel 2 einen neuen Straftatbestand, denjenigen der Aufforderung zur Zerstörung eines Staates, ein. Die Einführung vager Begriffe in die ohnehin schon problematische Definition des Straftatbestands der Verherrlichung des Terrorismus (mit Begrifflichkeiten wie «implizit» oder «übertriebene Verharmlosung») untergräbt den Grundsatz der Gesetzmässigkeit. Zudem ebnet er den Weg für weitreichende Auslegungen, die auch journalistische Inhalte erfassen könnten. Der Anwendungsbereich der Straftatbestände könnte daher zu einer Verwechslung zwischen journalistischer Arbeit und eigentlicher Straftat führen, insbesondere bei der Berichterstattung über als terroristisch eingestufte Gruppen, bei der Analyse ihrer Strategie oder ihrer Rhetorik oder auch bei der Verbreitung von Bildern oder Propagandamaterial zu Informationszwecken.
Der Straftatbestand der Aufforderung zur Zerstörung eines von Frankreich anerkannten Staates soll nun in das Gesetz vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit aufgenommen werden. Das hat der französische Staatsrat empfohlen. Diese im Ausschuss beschlossene Ergänzung ermöglicht es insbesondere, den Straftatbestand im Rahmen des presserechtlichen Schutzes zu behandeln und die Anwendung der für Terrorismusfälle vorgesehenen besonderen Ermittlungsmethoden zu vermeiden.
«Die weit gefassten und ungenauen Definitionen der Straftatbestände im Gesetzentwurf der «Loi Yadan» geben Anlass zur Sorge. Zwar stellt die Wiedereinsetzung von Artikel 2 in das Gesetz von 1881, wie vom Staatsrat vorgeschlagen, für Journalist:innen im Hinblick auf Verfahrensgarantien und den Quellenschutz einen beruhigenden Faktor dar. Dennoch bleibt ein erhebliches Risiko einer abschreckenden Wirkung auf die journalistische Berichterstattung über sensible Themen bestehen. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, würde derzeit nichts verhindern, dass ein Journalist mit dem Urheber der strafbaren Äusserungen, über die er berichtet, gleichgesetzt wird. Die Nationalversammlung muss sich der Risiken bewusst sein, die der Text für die Ausübung des Journalismus und die Pressefreiheit mit sich bringt. RSF schliesst sich den Bedenken der Nationalen Beratungskommission für Menschenrechte (CNCDH) sowie den zahlreichen Stimmen an, die auf die Gefahr eines unverhältnismässigen Eingriffs dieses Vorschlags in die Meinungs- und Pressefreiheit hinweisen.»
Thibaut Bruttin
Generaldirektor von RSF
Die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte, bei der RSF Mitglied ist, hat wiederholt auf die Risiken hingewiesen, die dieser Gesetzentwurf insbesondere für die Meinungsfreiheit mit sich bringt. Sie fordert, die ersten beiden Artikel des Gesetzesentwurfs abzulehnen.