Die Diskussion über eine staatliche Unterstützung der Medien in der Schweiz hat in diesem Herbst Fahrt aufgenommen – in der Romandie mit mehr Vehemenz als in der Deutschschweiz. Nicht ohne Grund: Die Westschweizer Kantone sind von den von Tamedia angekündigten tiefgreifenden Umstrukturierungen besonders stark betroffen. Die Tribune de Genève etwa wird fast vollständig aufgegeben und mit den Redaktionen von 24 Heures und Le Matin Dimanche in Lausanne fusioniert (Foto: Keystone-SDA).

Soll der Staat die Medien finanzieren? Das war das Thema mehrerer Diskussionsrunden, die diesen Herbst in Genf stattfanden. Dabei liessen sich starke ideologische Unterschiede erkennen. Die linksgerichtete Genfer Tageszeitung Le Courrier etwa setzt sich für eine direkte staatliche Unterstützung ein, in Form von Subventionen. Die liberale Wirtschafts- und Finanzzeitung L’Agefi hingegen ist dagegen.

Die Diskussion wird allerdings keinen Schritt vorankommen, solange sich die beiden Seiten ideologisch verschanzen. Wem eine Medienlandschaft vorschwebt, die nach dem Vorbild der SRG oder anderen öffentlichen Bereichen wie der Kultur finanziert wird, muss auch den Mut haben zu sagen, dass diese Vorstellung nicht umsetzbar sein wird, da ein solches Finanzierungsmodell politisch utopisch ist. Man wird den Medien nicht helfen können, wenn man ihnen einen Traum verkauft. Ob wir es wollen oder nicht, Medien werden sich immer in hohem Ausmass über den Markt finanzieren müssen.

Wer allerdings auf der anderen Seite behauptet, die öffentliche Hand solle sich von der Finanzierung der Medien gänzlich fernhalten, sollte daran erinnert werden, dass die Eidgenossenschaft schon von Anfang der Meinung war, dass Zeitungen durch Vergünstigungen in der Postzustellung unterstützt werden sollen. Was wir heute als indirekte Presseförderung bezeichnen, wurde bereits im Jahr 1849 in die Bundesgesetzgebung aufgenommen – in einer Zeit, in der der damals freisinnige Staat, wie man heute weiss, nicht gerade für besonders ausgeprägte kollektivistische Neigungen bekannt war.

Die Frage ist darum heute viel eher, ob die Schweiz ihr im internationalen Vergleich ohnehin sehr bescheidenes Engagement für den Journalismus weiter reduzieren oder gar abschaffen will. Oder ob sie stattdessen eine ehrgeizigere und vor allem eine auf das digitale Zeitalter angepasste Medienpolitik verfolgt. Aus Sicht unserer Organisation fällt die Antwort klar zugunsten der zweiten Option aus.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Bundesverfassung die Handlungsmöglichkeiten des Staates zugunsten der Medien beschränkt. Seine heutige Unterstützung – die sich im Wesentlichen auf die Hilfe bei der Postzustellung beschränkt – wurde im 19. Jahrhundert erarbeitet und ist ausschliesslich auf die gedruckte Presse zugeschnitten. Das muss sich ändern. Die verschiedenen Initiativen der Kantone in diesem Bereich sind zwar lobenswert – einige dabei mehr als andere –, aber sie werden nicht ausreichen. Denn es besteht Handlungsbedarf auf nationaler Ebene.

Die Frage, ob dazu eine Verfassungsänderung notwendig ist oder ob die Verfassung vielmehr flexibel ausgelegt werden kann und andere Formen der Medienförderung in Frage kommen, spaltet die Juristinnen und Juristen im Land. In der Westschweiz wurden dazu bereits durch den Verein und Think Tank Nouvelle Presse Überlegungen über einen zusätzlichen Verfassungsartikel angestellt. Solche Diskussionen müssen in naher Zukunft gefördert werden.

Auf jeden Fall aber dürfen die geplanten Formen einer angepassten finanziellen Unterstützung keinesfalls dazu führen, dass die Behörden direkt oder indirekt Einfluss auf die Inhalte der unterstützten Medien ausüben können. Die jüngsten Perspektiven, insbesondere in Genf, zeigen allerdings, dass die Umsetzung einer solchen Selbstverständlichkeit deutlich schwieriger sein könnte als zunächst angenommen.

Denis Masmejan, Generalsekretär RSF Schweiz

Partagez cet article !