Neunundsechzig Vorschläge zeichnen die Konturen eines politischen Projekts, das nicht offen benannt wird: die Schwächung und letztlich die Unterwerfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter die politische Macht. Unterstellung unter die Exekutive, drastische Haushaltskürzungen, Einschränkung des Aufgabenbereichs … Die Empfehlungen des Berichterstatters der Untersuchungskommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeugen von einem klaren Willen, dem öffentlichen Informationsdienst in Frankreich zu schaden. Reporter ohne Grenzen (RSF) ruft die Parlamentarier dazu auf, sich diesen Ausrichtungen und jeder legislativen Umsetzung entschieden zu widersetzen, und erinnert an seine Empfehlungen für einen starken, unabhängigen und ausreichend finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Resultat einer sechsmonatigen Arbeit mit Anhörungen und redaktioneller Ausarbeitung unter der Leitung seines Berichterstatters, des Abgeordneten Charles Alloncle (Union des droites pour la République, eine 2024 gegründete rechtskonservative Partei, die aus einer Abspaltung der Les Républicains hervorgegangen ist), sowie seines Vorsitzenden, Jérémie Patrier-Leitus (Horizons, eine Partei, die dem parlamentarischen Lager von Präsident Emmanuel Macron angehört), legt der Bericht der Untersuchungskommission zur Neutralität, Funktionsweise und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an diesem Dienstag, dem 5. Mai, seine Empfehlungen vor.
Es ist völlig legitim, dass die Volksvertretung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rechenschaft einfordert. Diese parlamentarischen Arbeiten wurden jedoch vom Berichterstatter instrumentalisiert, ganz im Sinne einer derzeit in Europa verbreiteten Ideologie: der politischen Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Strategien der finanziellen Unterversorgung, fragwürdige Reorganisationen ihrer Governance sowie durch verleumderische Angriffe auf ihre Beschäftigten und Führungskräfte.
In der Schweiz wurden ähnlich gelagerte Kritikpunkte auch von den Befürwortern der Halbierungsinitiative aufgegriffen. Das Abstimmungsergebnis zeigte jedoch, dass sie nicht überzeugten – die Initiative wurde von fast 62 % der Stimmbevölkerung sowie von allen Kantonen abgelehnt.
Obwohl das erklärte Ziel der Untersuchungskommission darin bestand, « das Fehlen jeglicher politischen Agenda » im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherzustellen, dessen « Objektivität zu überprüfen » oder « das Vorhandensein potenzieller Verflechtungen mit externen Faktoren sowie Interessenkonflikten zu untersuchen », schlägt der Berichterstatter unter anderem vor, dass dessen Leitungspersonal direkt vom Präsidenten der Republik ernannt wird. Eine Absurdität, die an die längst vergangenen Zeiten des ORTF (Französischer staatlicher Rundfunk- und Fernsehanstalt) erinnert, eines staatlichen Mediums, in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk weder unabhängig noch neutral in der Berichterstattung war.
« Bei der Lektüre der Schlussfolgerungen der Kommission wird die Grundhaltung des Berichterstatters deutlich: Ein guter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein geschwächter und unterworfener öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Das ist völlig widersprüchlich. Wie kann man die Unabhängigkeit und Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern und gleichzeitig wollen, dass seine Führung von der Exekutive ernannt wird? Eine solche Kommission hätte eine Gelegenheit sein sollen, Lösungen vorzuschlagen, um die öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken, die in Europa von allen Seiten unter Druck stehen, und zwar durch solide Garantien ihrer Unabhängigkeit. Die Schlussfolgerungen des Berichterstatters stehen in völligem Widerspruch zu den tatsächlichen Herausforderungen und entsprechen der Qualität der Anhörungen. RSF ruft die Parlamentarier dazu auf, diese Sichtweise abzulehnen und einen Schutzrahmen zu schaffen, der mit der europäischen Verordnung zur Pressefreiheit (EMFA) im Einklang steht. »
Thibaut Bruttin
Generaldirektor von Reporters sans frontières (RSF)
Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks absichern und stärken
Ernennung der Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Präsidenten der Republik sowie seiner wichtigsten Direktoren durch den zuständigen Minister (Empfehlungen Nr. 19 und Nr. 20), Zuordnung der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Premierminister (Empfehlung Nr. 15), Streichung von Programmen, die als « unvereinbar » mit den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelten, weil sie als « aktivistisch » eingestuft werden (Empfehlung Nr. 2) … Der Berichterstatter schlägt Empfehlungen vor, die der redaktionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks widersprechen, wie sie im Gesetz von 1986 verankert ist.
Im Gegenteil erinnert RSF an die Notwendigkeit, starke Garantien für die Unabhängigkeit bei der Ernennung der Leitung öffentlich-rechtlicher Medien einzuführen. Insbesondere eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Governance der Medien könnte den politischen Einfluss auf deren Steuerung verringern. Auch der Vorsitzende der Untersuchungskommission empfiehlt dies (Vorschläge Nr. 17 und 18).
Anstelle einer strikten Neutralität sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer überprüfbaren Pflicht zur Unparteilichkeit entsprechen
Während die meisten Empfehlungen des Berichterstatters darauf abzielen, den Status der Journalistinnen und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an das Regime einer strikten Neutralität anzugleichen, wie es für Staatsbeamte gilt, ohne Rücksicht weder auf die redaktionelle Freiheit noch auf bestehende berufsethische Verpflichtungen (Empfehlungen Nr. 1, 3, 6, 8), erinnert RSF an die Unmöglichkeit journalistischer Neutralität und an die unverzichtbare Pflicht zur Unparteilichkeit
Unparteilichkeit wird hier als ein an die Natur der journalistischen Arbeit angepasstes Neutralitätsprinzip verstanden, also als Verpflichtung, Themen auf ehrliche, ausgewogene Weise und in voller Unabhängigkeit zu behandeln. Sowohl das europäische als auch das nationale Recht verlangen von öffentlich-rechtlichen Medien nicht eine unmögliche Neutralität, sondern eine überprüfbare Unparteilichkeit (Pluralismus der Perspektiven, faire Berichterstattung, Abwesenheit eines offensichtlichen und wiederholten Parteiparischlags). Wie vom Vorsitzenden der Kommission vorgeschlagen, sollte Unparteilichkeit daher als « Leitprinzip » für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstanden werden, und ihre Definition könnte im Gesetz präzisiert werden (Vorschlag Nr. 1).
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stabilisieren und schützen
Wenn der Bericht zwar die Verabschiedung eines mehrjährigen Programmgesetzes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfiehlt, das vom Parlament beschlossen wird – wie auch von RSF gefordert –, sieht er zugleich eine Verschärfung der externen und internen Finanzkontrollmechanismen vor (Empfehlungen Nr. 16 und 17) sowie die Abschaffung oder Zusammenlegung von Sendern bzw. Diensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Empfehlungen Nr. 2, 38, 44, 45, 46, 52). Diese unverhältnismässigen Kürzungen stehen im Widerspruch zur zentralen Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich der Produktion verlässlicher, unabhängiger und pluralistischer Information sowie deren Verbreitung im gesamten Staatsgebiet. RSF erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass öffentlich-rechtliche Medien eine stabile und ausreichende Finanzierung benötigen, die unabhängig und frei von politischer Einflussnahme sowie fair und transparent ist – wie auch der Vorsitzende der Kommission zutreffend hervorhebt (Vorschläge Nr. 27 und 28).
RSF hat in den vergangenen Jahren immer wieder vor den Bedrohungen gewarnt, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Europäischen Union ausgesetzt ist, insbesondere durch den Bericht « Pressions sur les médias publics : un test décisif pour les démocraties européennes », der im Vorfeld des Inkrafttretens von Artikel 5 der europäischen Verordnung zur Pressefreiheit (EMFA) am 8. August 2025 veröffentlicht wurde. Diese Maßnahme ist ebenso als Festschreibung wie als Schutzinstrument zu verstehen, und RSF fordert ihre vollständige und konsequente Anwendung – in Frankreich ebenso wie in allen Mitgliedstaaten.