Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat am Donnerstag, 9. Juli, den elf Jahre andauernden Zivilprozess zwischen der Genfer Tageszeitung Le Courrier und dem Schweizer Mäzen und Sammler Jean Claude Gandur beendet. Letzterer hatte den Prozess 2015  gegen das Medium angestrengt. Die Richter in Strassburg befanden nun, dass die Verurteilung der Zeitung durch die Genfer Justiz sowie anschliessend durch das Bundesgericht wegen zivilrechtlicher Persönlichkeitsverletzung gegen die Pressefreiheit verstiess. Dem zugrunde lag ein wenig schmeichelhafter Artikel der Redaktion über den Mäzen.

Der Entscheid ist ein grosser Sieg für die Tageszeitung und für die Verteidigung eines unabhängigen und kritischen Journalismus, dessen Rolle in dieser Angelegenheit von den Schweizer Gerichten nicht angemessen gewürdigt wurde – so das Fazit des EGMR.

«RSF Schweiz begrüsst diesen Sieg umso mehr, als unsere Organisation Le Courrier zuvor unterstützt hatte. Der Mäzen und Sammler war ursprünglich von Le Courrier am Vorabend einer Debatte über die Erweiterung des Museums für Kunst und Geschichte in Genf, das er selbst mitfinanzierte, ins Visier genommen worden. Wir waren überzeugt, dass der Prozess zwischen Le Courrier und Gandur die Pressefreiheit gefährdete. Aus der nun vorliegenden Rechtsprechung müssen die Schweizer Gerichte Lehren ziehen. Denn diese priorisieren oft allzu schnell den Schutz der Reputation der Beschuldigten gegenüber der Pressefreiheit.»

Denis Masmejan
Generalsekretär von RSF Schweiz

Der nun zu Ende gehende Rechtsstreit war in mehrfacher Hinsicht symbolträchtig. Das Missverhältnis zwischen den finanziellen Mitteln, die der Kläger in diesem Prozess aufbringen konnte, und denen, die die von einem gemeinnützigen Verein herausgegebene Tageszeitung mobilisieren konnte, war enorm. So gross gar, dass dieser Fall zu einem Beispiel für ein «Knebelverfahren», einer SLAPP-Klage wurde. Dabei handelt es sich um Prozesse, deren Hauptzweck darin besteht, die Medien einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Solche Prozesse werden in der gesamten EU angeprangert, während ihre Bedeutung von der Schweizer Politik mehrheitlich geleugnet wird.

Daneben gibt es ein weiteres Missverhältnis, das dieser Fall deutlich macht. Der Ausgleich zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem zivilrechtlichen Schutz der Reputation anderer andererseits, ist heute in der Schweiz insgesamt aus dem Gleichgewicht geraten. Dies betrifft sowohl die Gesetzgebung selbst als auch die Entscheidungen der Gerichte, die diese anwenden.

In dieser Hinsicht sprechen bestimmte Passagen des Urteils des EGMR Bände. So zeigt sich dieser überrascht, dass die Schweizer Gerichte den Stil und die Perspektive des Artikels beanstandeten, ohne ihm zugleich vorwerfen zu können, faktisch unbegründete Behauptungen gemacht zu haben. «Die Gestaltung eines Presseartikels und der darin gewählte Stil gehören jedoch zum redaktionellen Inhalt, und es handelt sich dabei um eine redaktionelle Entscheidung, deren Beurteilung grundsätzlich nicht den Gerichten obliegt», hielt der Gerichtshof fest. Die Schweizer Gerichte hätten zudem «prüfen müssen, ob die Verurteilung der Journalistinnen und Journalisten geeignet war, sie künftig davon abzuhalten, ihre Rolle in der öffentlichen Debatte wahrzunehmen, um lange und kostspielige Verfahren zu vermeiden, die ihre Zeitung gefährden könnten.»

Der glückliche Ausgang des Falles macht somit eine bedauerliche Realität in der Schweiz deutlich: Die Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften zum Schutz des Rufs anderer auf die Medien in der Schweiz weicht allzu oft zu stark von den Standards ab, die durch die Rechtsprechung des EGMR vorgegeben sind. Diese Feststellung gilt sowohl für Entscheidungen in der Hauptsache als auch für die sogenannten provisorischen Massnahmen, die ebenfalls mit dem zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz zusammenhängen und offensichtlich missbräuchlich eingesetzt werden. Erst kürzlich wurde ein solcher Fall gegen das Westschweizer Online-Medium Heidi.news bekannt.

RSF Schweiz fordert die Behörden und die Politik auf, sich dieser Tatsache bewusst zu werden und eine Debatte über notwendige Änderungen anzustossen, auch wenn die dafür erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten bislang offensichtlich fehlen.

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